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Straf­ver­fahren nach Genua 2001. Ermitt­lungen wegen Polizei­über­griffen in der Diaz-Schule

Eva Lindenmaier

Grundrechte-Report 2003, S. 134-138

In der Nacht vom 21. auf den 22. Juli 2001 war die Schule Armando Diaz, welche als Übernachtungsmöglichkeit für Demonstrantinnen und Demonstranten während des Gipfeltreffens G 8 von der Stadt Genua zur Verfügung gestellt worden war, kurz vor Mitternacht von verschiedenen Einheiten der Polizei und der Carabinieri gestürmt worden. Die von der Polizei verübten Menschenrechtsverletzungen in der Schule und anschließend in der Polizeikaserne Bolzaneto sind hinlänglich bekannt (vergleiche den Beitrag von Buntenbach im Grundrechte-Report 2002). Seit Sommer 2001 laufen sowohl gegen Demonstrantinnen als auch gegen Polizisten in Italien und teilweise auch in Deutschland strafrechtliche Ermittlungsverfahren.

Die Polizeibeamten behaupteten zur Rechtfertigung ihres brutalen Vorgehens, einige Stunden vor dem Einsatz seien von der Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen Art. 19 (4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt. Schule aus massiv Steine und Flaschen auf ein vorbeifahrendes Polizeifahrzeug geworfen worden. Nach dem Polizeieinsatz waren jedoch auf der Straße und dem Schulhof keine Wurfgegenstände zu sehen gewesen. Ein Polizeibeamter, Massimo Nucera, behauptete, er sei in der Schule mit einem Messer attackiert worden. Seine Uniformjacke und die darunter getragene Schutzweste wiesen Schnitte in Brusthöhe auf. Der Täter habe nicht festgestellt werden können. Schließlich wurden der Öffentlichkeit gefährliche Gegenstände präsentiert, die in der Schule sichergestellt worden seien: unter anderem schwarze Kleidung, mit Metall beschlagene Gürtel, Taschenmesser, Schienbeinschützer und vor allem zwei Molotow-Cocktails, die sich für alle frei zugänglich im Erdgeschoss befunden haben sollten. Die Polizei erstattete gegen sämtliche Betroffene Strafanzeige wegen Widerstandshandlungen, verbotenem Waffenbesitz, wegen des Angriffs gegenüber Massimo Nucera und wegen des auf keinen konkreten Sachverhalt gestützten pauschalen Vorwurfs der Zugehörigkeit zu einem so genannten «Schwarzen Block» während der Demonstrationen und während des Aufenthalts in der Schule in Genua (Bildung einer kriminellen Vereinigung).

Ein großer Teil der in der Schule Armando Diaz misshandelten und festgenommenen Personen erstatteten 2001 in Italien Strafanzeige gegen «unbekannt». Viele der deutschen Geschädigten haben auch in der Bundesrepublik Deutschland Strafanzeigen erstattet, da das deutsche Strafrecht gemäß § 7 Abs. 1 StGB auch für Taten gilt, die im Ausland gegen Deutsche begangen werden, soweit die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist.

Die deutschen Ermittlungsbehörden entwickelten allerdings eigenständig fast nur Aktivitäten gegen die Betroffenen aus der Scuola Diaz. So wurden zahlreiche Eltern der Geschädigten häufig ohne die erforderliche Belehrung über ihr Zeugnisverweigerungsrecht dazu aufgefordert, ihre Kinder auf Fotografien aus Italien zu identifizieren. Das Bundeskriminalamt hat auch die anlässlich der Festnahmen in Genua gewonnenen erkennungsdienstlichen Merkmale der Betroffenen in seiner zentralen Fingerabdrucksammlung gespeichert. Die Löschung dieser Daten ist erst für Juli 2011 vorgesehen. Beim Polizeilichen Staatsschutz werden über die Betroffenen Akten geführt wegen der anlässlich des polizeilichen Überfalls auf die Scuola Diaz erhobenen – und nach dem letzten Stand der Ermittlungen unhaltbaren – Vorwürfe der «Verschwörung, Sachbeschädigung, Zerstörung und des Besitzes von Brandbomben». Die Löschung dieser Daten soll erst im Juli 2006 erfolgen. Schließlich sind die Daten der Betroffenen auch in einer internen Arbeitsdatei gespeichert, die das BKA über Personen führt, welche in Zusammenhang mit internationalen oder europäischen Gipfeltreffen polizeilich bekannt werden. Die Löschung dieser Daten ist für Juli 2003 vorgesehen.

Trotz der evidenten schweren Misshandlungen durch die Polizei führten die Strafanzeigen gegen die italienischen Polizeibeamten in der Bundesrepublik Deutschland nicht weit. In Berlin stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten umgehend unter Hinweis auf die in Italien geführten Ermittlungen gemäß § 153c I StPO ein. Dasselbe geschah mit Strafanzeigen von Betroffenen in Tübingen. In Hamburg wird noch abgewartet. Nur die Münchner Staatsanwaltschaft eröffnete aufgrund eines Leserbriefs des Vaters eines der in der Schule Misshandelten von Amts wegen Ermittlungsverfahren gegen die italienische Polizei und wartet nun die Ergebnisse der italienischen Ermittlungen ab.

Angesichts der Schwere der Vorfälle wäre es aber erforderlich gewesen, dass die deutschen Behörden den italienischen Ermittlungen gegen die Polizei mehr Rückenwind geben. Dies gilt umso mehr, als deutlich war, in welchem politischen Klima die Ermittlungen in Italien stattfanden. Angesichts der vielen verletzten De monstranten gab es von Anfang an erhebliche Zweifel an der Version der Polizei. Italiens Ministerpräsident Berlusconi und Vizepremier Fini bekräftigten dennoch öffentlich, hinter der Polizei zu stehen. Gegen einen der ermittelnden italienischen Staatsanwälte wurde sogar ein Disziplinarverfahren eingeleitet, da er öffentlich erklärt hatte, er könne sich keine kriminelle Vereinigung schlafender Personen vorstellen.

Erfreulicherweise wurden aber die Ermittlungen gegen die Polizei – zumindest was die Vorfälle in der Scuola Diaz anbelangt – in Italien auch ohne ausländischen Nachdruck engagiert geführt und zeitigten bittere Resultate: Der Polizeibeamte Nucera war einer der wenigen Polizisten, welche die Aussage nicht verweigerten. Gutachterlich wurde später festgestellt, dass die Schnitte an seiner Uniformjacke und Schutzweste nicht wie von ihm behauptet entstanden sein konnten. Er hatte offenbar eine erfundene Geschichte präsentiert. Zudem wurde nachgewiesen, dass die Polizei die belastenden Molotow-Cocktails selbst in die Schule getragen hatte. Alle Beamten, die an dem Einsatz in der Schule beteiligt waren, wurden inzwischen offiziell davon benachrichtigt, dass gegen sie Strafverfahren unter anderem wegen schwerer Körperverletzung im Amt, Fälschung von Beweismitteln, falscher Verdächtigung im Amt, Freiheitsentziehung im Amt geführt werden. In diesen Strafverfahren gegen die Polizeibeamten fand am 12. Dezember 2002 in Genua bereits eine strafrechtliche Vorverhandlung («incidente probatorio») zu der Frage statt, ob das Gutachten zu den Messerschnitten in der Kleidung Nuceras widerlegt werden kann. Sowohl die Verteidiger der Polizei als auch die Rechtsanwälte der Geschädigten präsentierten dem Gericht eigene Sachverständige, deren Gutachten nun abgewartet werden.

Die Ermittlungsverfahren gegen die Betroffenen aus der Schule stehen dagegen offenbar kurz vor der Einstellung. Ein entsprechendes Gesuch des Oberstaatsanwalts Lalla an das Ermittlungs gericht Genua ist bereits eingereicht. Allerdings wird es – wohl aus Rücksicht auf Polizeikreise – darauf gestützt, dass die von den Betroffenen in der Schule begangenen Straftaten keiner konkreten Person zuzuordnen seien. Diese Begründung ist angesichts der Ermittlungsergebnisse über massive Beweisfälschungen der Polizei nicht nachvollziehbar. Die Betroffenen müssen endlich vollständig rehabilitiert werden. Hierzu gehört auch die Löschung sämtlicher beim Bundeskriminalamt gespeicherter Daten in der Bundesrepublik Deutschland.

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