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Reizende Sprühnebel - Pfeffer­spray als polizei­li­ches Zwangs­mittel

Grundrechte-Report 2012, Seite 53

Im Mai 2011 erstatteten Zivilbeamte der Berliner Polizei gegen ihre Kollegen von der Bundespolizei Anzeige, nachdem sie – und mit ihnen eine Vielzahl von Passant/innen – von den Bundespolizisten am 1. Mai am Kottbusser Tor in Berlin-Kreuzberg grundlos mit Pfefferspray attackiert worden waren. Im Juni 2011 verurteilte das Amtsgericht Elmshorn (Az. 30 Ds 309 Js 30050/10 [50/11]) einen Polizeibeamten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.300 Euro, weil er Pfefferspray, ohne dass eine Notwehrlage vorgelegen hätte, gegen einen „renitenten“ Bürger eingesetzt hatte. Am 30. September 2010 setzte die Polizei bei der Räumung des im Rahmen der Proteste gegen das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ besetzten Schlossparkes in Stuttgart neben Wasserwerfern und Schlagstöcken auch massiv Pfefferspray ein. Die Anwesenden berichteten von bürgerkriegsähnlichen Zuständen. Insgesamt sollen mehr als 100 Personen, darunter viele Kinder und Jugendliche, Augenreizungen oder -verletzungen erlitten haben. Im November 2010 zeigte sich im Wendland ein ähnliches Bild. Aktivist/innen der Kampagne „Castor? Schottern!“ wurden auf ihrem Weg zu den Schienen von Polizeibeamt/innen massiv mit Schlagstöcken und Pfefferspray angegriffen. Auf Bild- und Videomaterial ist eine beeindruckende Anzahl von leeren Pfefferspray-Patronen in den Wäldern der Göhrde zu sehen. Allein die Bundespolizei meldete nach dem Einsatz einen Ersatzbedarf von 2.190 Sprühgeräten an. Vertreter/innen der Kampagne dokumentierten 950 Augenverletzungen allein durch Pfefferspray.

Eine Less-Lethal Weapon hat Konjunktur

Die Beispiele zeigen: Pfefferspray hat Hochkonjunktur. Ob bei Demonstrationen oder Fußballspielen, gegen Menschenmengen oder Einzelpersonen – die mit den Mitteln Oleoresin Capsicum (OC) oder dem Substitut PAVA gefüllten Reizstoff-Sprühgeräte sind anscheinend aus dem Arsenal polizeilicher Hilfsmittel nicht mehr wegzudenken. Dabei wurde Pfefferspray als Ausrüstung für Polizeibeamte erst 1999 durch die Innenministerkonferenz empfohlen. Seitdem wurden eine Vielzahl von Länderpolizeien und auch die Bundespolizei mit entsprechenden Reizstoff-Sprühgeräten ausgerüstet. Ihr Einsatz scheint sich aufgrund der damit verbundenen Vorteile zunehmender Beliebtheit bei den Polizeieinheiten zu erfreuen. Das Pfefferspray soll als Mittel des unmittelbaren Zwangs „Störer“ auf Distanz halten und von diesen ausgehende Angriffe stoppen. Es reizt Augen und Haut, verursacht Schwellungen der Schleimhäute und die Betroffenen werden in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Der Einsatz von Pfefferspray bewirkt ein sofortiges Schließen der Augenlider für eine Dauer von ungefähr fünf bis zehn Minuten. Gleichzeitig entsteht an den besprühten Stellen der Haut für eine Dauer von 15 bis 30 Minuten ein starker Juckreiz. Beim Einatmen von Pfefferspray kann es darüber hinaus zu Atemwegsreizungen, Atemnot und Sprechschwierigkeiten kommen. Pfefferspray kann relativ zielgenau eingesetzt werden und wirkt nicht bzw. nur gering auf der Kleidung fort. Im polizeilichen Alltag hat das Pfefferspray aufgrund seiner Vorteile weitgehend den Einsatz von CS- und CN-Gas ersetzt und wird als angeblich mildere Variante zum Schlagstock und zur Schusswaffe propagiert. In der Polizeiwissenschaft wird Pfefferspray auch als less-lethal weapon, als weniger tödliche Waffe, bezeichnet.

Unter­schätzte Gesund­heits­ge­fahren

Zwar sind die gesundheitlichen Auswirkungen von Pfefferspray in der Regel nur von kurzer Dauer und bei richtiger Behandlung schon nach einer Stunde wieder abgeklungen. Allerdings ist der Einsatz nicht so ungefährlich, wie er oft von den Sicherheitsbehörden dargestellt wird. Die Anwendung von Pfefferspray kann zu enormen psychischen Auswirkungen (Angst- und Beklemmungsgefühle, Orientierungslosigkeit, Aggressionssteigerung, Panik) bei den betroffenen Personen führen. Darüber hinaus kann Pfefferspray bei Menschen, die an Asthma oder an Allergien leiden, bedrohliche Zustände mit akuter Atemnot bis hin zur Bewusstlosigkeit und Atemstillstand verursachen. Des Weiteren sind Personen, die zum Zeitpunkt des Pfefferspraykontakts unter Einfluss von Drogen und Psychopharmaka stehen, besonders gefährdet. Die Hersteller von Pfefferspray empfehlen daher auch, in jedem Fall Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten und gegebenenfalls einen Facharzt aufzusuchen. In den USA sollen mittlerweile mehr als 26 Menschen nach Pfefferspray-Einsätzen gestorben sein. In Deutschland sind für die Jahre 2009 und 2010 vier Todesfälle dokumentiert.

Die Einsatz­schwelle sinkt

Im konkreten Einsatz ist aber selten zu beobachten, dass die gesundheitlichen Auswirkungen von Pfefferspray bei den Polizeibeamt/innen Berücksichtigung finden. Es drängt sich der Eindruck auf, als ob bei der Polizei eine Sensibilisierung für die Wirkungen, die bei Pfefferspray-Kontakt eintreten können, kaum vorhanden ist. Weder werden ausreichende Maßnahmen getroffen, um bei dem Einsatz Unbeteiligte nicht zu gefährden, noch kann beobachtet werden, dass den betroffenen Personen Erste-Hilfe-Maßnahmen zuteil werden. Durch die weit verbreitete Ansicht, dass Pfefferspray nicht zu langfristigen negativen Folgen führen könne, sondern nur kurzzeitig die Handlungsfähigkeit der betroffenen Personen einschränke, wird Pfefferspray durch die Polizeibeamt/innen sehr niedrigschwellig eingesetzt. Dabei ist der Kreis der Betroffenen von Pfefferspray oft weiter und willkürlicher bestimmt, als beim Einsatz von Schlagstöcken. Eine Differenzierung zwischen Störern und Nichtstörern ist beim Einsatz von Pfefferspray gegen Menschenmengen selten festzustellen. Es wird als Mittel zur Zerstreuung und Zerteilung von Menschenansammlungen, als Mittel der Einschüchterung, Machtdemonstration und der crowd control eingesetzt. Pfefferspray soll nicht durch Zwang polizeiliche Anordnungen wie Platzverweise durchsetzen, sondern ersetzt sie faktisch.

Den Einsatz beschränken

Zumindest bei Teilen der Polizei gilt wohl der Einsatz von Pfefferspray schon bei rein passivem Widerstand als verhältnismäßig. Dies zeigen beispielhaft die Reaktionen auf das bereits zitierte (nicht rechtskräftige) Urteil des Amtsgerichts Elmshorn. Während die Gewerkschaft der Polizei die Übernahme der Verfahrenskosten des angeklagten Polizeibeamten auch für das Berufungsverfahren erklärt hat, forderte der Innenminister von Schleswig-Holstein eine Nachschulung für die Richterin. Vor diesem Hintergrund ist eine Restriktion, wenn nicht sogar ein Verbot des Einsatzes von Pfefferspray dringend angezeigt. So hat u. a. die Göttinger Gruppe „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ 2011 eine Online-Petition an den Bundestag auf den Weg gebracht, die einen restriktiveren Umgang mit Pfefferspray einfordert. In den Niederlanden ist der Einsatz von Pfefferspray sowohl gegen Personengruppen, als auch gegen Menschen unter 12 oder über 65 Jahren, gegen Schwangere und ersichtlich unter gesundheitlichen Problemen leidende Personen untersagt. Eine Begrenzung des Einsatzes von Pfefferspray ist auch in Deutschland dringend angezeigt.

Literatur

Amnesty International, The Pain Merchants. Security equipment and its use in torture and other ill-treatment, 2003

Eick, Volker, »Pax Custimus – Vita Custimus«. Entwicklung und Einsatz von Less-Lethal Weapons, RAV-Infobrief # 106, 2011, S. 33 – 43

Schering, Björn, Der Einsatz von Pfefferspray gegen Demonstranten durch Polizeikräfte, Berlin 2010

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