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Völkerrecht selbst gestrickt? - Eine Kritik des Weißbuchs 2006 zur Sicher­heits­po­litik Deutsch­lands und zur Zukunft der Bundeswehr

Grundrechte-Report 2008, Seite 184

„It’s the economy, stupid.“ Die Parole aus dem Wahlkampf von Bill Clinton in den USA könnte auch über dem Weißbuch stehen. Die deutsche Sicherheitspolitik hat (S. 10) u. a. das Ziel, „die Interessen unseres Landes zu wahren und (…) den freien und ungehinderten Welthandel als Grundlage unseres Wohlstands zu fördern und dabei die Kluft zwischen armen und reichen Weltregionen überwinden zu helfen.“ „Deutschland hat aufgrund seiner immer engeren Verflechtung in der Weltwirtschaft besonderes Interesse an internationaler Stabilität und ungehindertem Warenaustausch. Wie viele andere Länder ist es in hohem Maße von einer gesicherten Rohstoffzufuhr und sicheren Transportwegen in globalem Maßstab abhängig und auf funktionierende Informations- und Kommunikationssysteme angewiesen.“ (S. 26)

Unsere Freiheit wird deshalb bei den riesigen Gas- und Erdölvorkommen Mittelasiens am Hindukusch verteidigt und vor den Küsten der Erdölstaaten im Nahen Osten. Freiheit des Handels mit Hilfe der Bundeswehr? Welches Recht erlaubt das?

Verquickung von militä­ri­schem und zivilem Engagement

Gegner sind vor allem der „internationale Terrorismus“, auch Migrationsbewegungen und die organisierte Kriminalität. Wie kommt man dem Terrorismus bei? Wenn man in Freund-Feind-Kategorien denkt, wird das Militär zum Mittel der Auseinandersetzung. Krieg führt die „Armee im Einsatz“ angeblich nicht (S. 4), wenn sie für „internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus“ tätig ist (S. 13). Doch anders sehen das der amerikanische Präsident, der im Krieg gegen den Terrorismus in Afghanistan und Irak Krieg führt, sowie die NATO, die den Bündnisfall ausgerufen hat. Die Bundeswehr dagegen macht Propaganda mit ihren zivilen Aktivitäten und zivil-militärischer Zusammenarbeit (ZMZ). Dabei sind die nur ein Bruchteil ihres Einsatzes und betreffen Aufgaben, die in Deutschland Militär niemals wahrnehmen dürfte, sondern zivilen Fachleuten überlassen müsste. Verschwiegen wird, dass durch die Verquickung der Aufgaben alle zivilen Helferinnen und Helfer gefährdet werden, weil der Unterschied zwischen Militär und Hilfsorganisationen durch ZMZ und PRT (Provincial Reconstruction Team) verwischt wird.

Führen wir doch Krieg?

Von Krieg sprechen ebenfalls die als Terroristen abgewerteten Gegner. Manche Vorschläge von Ministern sind auch nur noch als Kriegsrecht verständlich. Flugzeuge abschießen, Gegner einfach töten oder ohne Strafverfahren gefangen nehmen darf man nur im Krieg. Immerhin spricht das Weißbuch von Kampf und fordert weltweit, den Risiken und Bedrohungen müsse „mit einem abgestimmten Instrumentarium begegnet werden. Dazu gehören diplomatische, wirtschaftliche, entwicklungspolitische, polizeiliche und militärische Mittel, wenn geboten, auch bewaffnete Einsätze“ (S. 29). Und dann folgert es: „Angesichts der wachsenden Bedrohung des deutschen Hoheitsgebietes durch terroristische Angriffe gewinnt der Schutz der Bevölkerung und der Infrastruktur an Bedeutung. Er stellt zusätzliche Anforderungen an die Bundeswehr bei der Aufgabenwahrnehmung im Inland und damit an ihr Zusammenwirken mit den für die innere Sicherheit zuständigen Stellen des Bundes und der Länder“ (S. 70).

Das Weißbuch fordert somit, dass die Bundeswehr auch im Innern stärker eingesetzt wird, als das in Artikel 87 a Absatz 4 GG vorgesehen ist. Obwohl in der Wortwahl sorgfältig darauf geachtet wird, bei den Auslandseinsätzen nicht von Krieg zu sprechen, herrscht Kriegslogik. Die Interventionen haben Kriegssituationen geschaffen. Wenn man in fremden Ländern auf Gegner schießt, darf man sich nicht wundern, dass die auch schießen und, wenn sie militärisch unterlegen sind, zu Mitteln des Guerillakampfes greifen. Der Westen nennt das Terrorismus, weil unbeteiligte Zivilisten betroffen sind. Aber ist das bei den kriegerischen Interventionen der NATO anders? Die Luftangriffe unserer Verbündeten haben viele zivile Opfer zur Folge. Frauen, Kinder, alte Menschen, ganze Hochzeitsgesellschaften werden umgebracht. Die Guerillaaktionen der Terroristen führen außerdem dazu, dass auch im eigenen Land eine de-facto-Kriegssituation herrscht. Die Regierung und der Bundestag betonen zwar, dass alles „rechtsstaatlich“, d. h. durch Gesetze, geregelt wird. Aber auch Gesetze können Unrecht regeln, den Rechtsstaat beschädigen.

Grundgesetz und Völkerrecht passend gemacht

Das Grundgesetz fordert, dass jede Staatsgewalt, auch der Gesetzgeber, sich an die Grundrechte und das Völkerrecht hält. Besondere Kriegsartikel gibt es nur zur Verteidigung (Artikel 80a, 87a, 115a-l GG) und indirekt bei internationalen Organisationen (Artikel 24 GG). Der frühere Verteidigungsministert Struck hat wohl deshalb die Verteidigung am Hindukusch erfunden, aber diese Verteidigung nicht Krieg genannt, was nur der Bundestag dürfte. Das böse Wort lässt man lieber weg und spricht von Einsatz, als ob es um das Schleppen von Sandsäcken an der Elbe ginge. Wie in den verteidigungspolitischen Richtlinien, zu denen das Weißbuch sich ausdrücklich bekennt, wird die Sicherung wirtschaftlicher Interessen als militärische Aufgabe genannt. Mit der im Grundgesetz gemeinten Verteidigung, die Krieg rechtfertigen würde, hat das nichts mehr zu tun und erst recht nichts mit dem Recht der Selbstverteidigung im Sinne der UN-Charta. So wird ein Eiertanz aufgeführt. Richtig Krieg soll nicht sein, aber Truppen „verteidigen“ am Hindukusch, und wie im Krieg werden – dazu noch zeitlich unbegrenzt – Grundrechte abgebaut. Militärische Interventionen werden mit völkerrechtlichen Hilfskonstruktionen gerechtfertigt, von denen im Weißbuch zugegeben werden muss, dass sie nicht allgemein anerkannt sind. Es wird nur vermutet, dass sie sich vielleicht einmal in Zukunft durchsetzen werden (S. 57 f). Darauf wird jedoch nicht gewartet, sondern es wird schon nach dem selbst gestrickten internationalen Recht gehandelt. Bisher gilt: Der ISAF-Einsatz im UN-Auftrag in Afghanistan (International Security Assistance Force) entspricht dem Völkerrecht, OEF (Operation Enduring Freedom) nicht. Beides wird jedoch immer mehr verquickt vom gemeinsamen amerikanischen Oberkommandierenden für ISAF und OEF und den weitgehend verheimlichten Einsätzen des KSK (Kommando Spezialkräfte) bis zu den Aufklärungsflügen deutscher Tornados in Afghanistan. Der Kampf gegen den Terrorismus, bei dem die Kriegsgegner zu Verbrechern erklärt werden, hat zu einem Rechtsdenken geführt, das vorgibt, mit militärischen Interventionen die Menschen zu schützen und den freiheitlichen Rechtsstaat zu verteidigen. In Wahrheit wird Krieg geführt und das Völkerrecht gebrochen.

Literatur

Weißbuch 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr, herausgegeben vom Bundesministerium der Verteidigung

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