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Das »Extremisten«-Etikett - Wie ein Geheim­dienst Politik macht

Grundrechte-Report 2011, Seiten 172 – 176

Die Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle
(a.i.d.a.) in München hat sich seit 1990 um Aufklärung über die Gefahren von Rechts verdient gemacht. Der als gemeinnützig anerkannte Verein hilft zum Beispiel engagierten Gruppen und interessierten Journalisten mit sorgfältig zusammengetragenen Materialien. 2008 wurde er dafür von der Stadt München mit dem Förderpreis »Münchner Lichtblick« ausgezeichnet, und er erfuhr noch weitere Würdigungen. Doch damit war es vorbei, als der Verein im 2009 erschienenen »Verfassungsschutzbericht 2008« des Bayerischen Innenministeriums in der Rubrik »Sonstige Linksextremisten« erschien. Die Verleumdung wirkte sofort. Plötzlich sollte er nicht mehr gemeinnützig sein und wurde aus dem Beratungsnetzwerk der
Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus
geworfen, der er seit ihrer Gründung zugearbeitet hatte. Eine dafür geschaffene Teilzeitstelle musste daraufhin abgeschafft werden.

a.i.d.a. wehrt sich und scheitert

Der Verein wehrte sich und erhob sofort Klage beim Verwaltungsgericht
München, das aber für eine Eilentscheidung rund ein Jahr benötigte. Am 28. Juni 2010 verkündete es, der bayerische Geheimdienst habe a.i.d.a. zu Recht diese Art von Publizität verschafft. Es sei nämlich festgestellt worden, dass der Verein im Internet mit vielen anderen Organisationen verlinkt sei, von denen einige ebenfalls im Verfassungsschutzbericht registriert seien.

Nun hatte a.i.d.a. ausdrücklich, wie im Internet üblich, jede Haftung für die Inhalte verlinkter Seiten ausgeschlossen und vorsichtshalber im Impressum klargestellt, dass auf jenen Seiten nicht die Meinung von a.i.d.a. wiedergegeben werde. Doch das Gericht machte a.i.d.a. voll haftbar: Der Verein müsse sich sämtliche durch Verlinkung weiterverbreiteten Inhalte als eigene Meinung zurechnen lassen. Ähnlich kühn ging das Gericht davon aus, dass die im Verfassungsschutzbericht genannten Organisationen, mit denen sich a.i.d.a. verlinkt hatte, zu Recht dort genannt seien, weil sie sich nicht gerichtlich gegen ihre Nennung gewehrt hätten. Der Versuch des Vereins, sich zu wehren, scheiterte damit – fürs Erste.

Beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, an den sich a.i.d.a. daraufhin wandte, ging es zum Glück schneller: Dort erreichte der Verein, dass dem Bayerischen Innenministerium aufgetragen wurde, das Etikett »linksextrem«, das es ihm angeklebt hatte, zu entfernen.

Nun will auch die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), die größte Organisation von Antifaschisten im Lande, den Klageweg beschreiten. Ihr wird alljährlich im bayerischen »Verfassungsschutzbericht « Nähe zum Kommunismus angelastet – ein banaler Vorwurf, der eigentlich niemanden verwundern kann, weil bekanntlich die Kommunisten unter den Verfolgten des
Naziregimes besonders zahlreich waren.

Gewalt der »Linksextremen« hat angeblich
stark zugenommen

Als Bundesinnenminister Thomas de Maizière und sein  Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm im Sommer 2010 ihren
»Verfassungsschutzbericht 2009« vorlegten, kündigten sie verstärkte
Aktivitäten gegen die »Linksextremisten« an. Deren Gewalt habe um 60 Prozent zugenommen. Eine beachtliche Steigerungsrate. Wie sie zustande kommt, wissen Organisatoren von Protesten gegen Nazi-Aufmärsche aus vielfachem Erleben. Hans Coppi zum Beispiel, der Sohn der hingerichteten Widerstandskämpfer Hans und Hilde Coppi (die Peter Weiß in seinem Roman »Ästhetik des Widerstands« gewürdigt hat), selbst Autor wissenschaftlicher Arbeiten über die Nazi-Vergangenheit und Vorsitzender der VVN-BdA in Berlin, wurde wegen Beteiligung an einer Sitzblockade-Aktion des »Bündnisses gegen rechts« in Königs Wusterhausen angeklagt. Die Polizei hatte die Straße für die Nazis freigeräumt und dabei unter anderem Coppis Personalien festgestellt. Die Angaben der Verfassungsschutzämter über »linke Gewalt« gehen auf die Polizeistatistik zurück. In Gerichtsverfahren fallen die Vorwürfe der Polizei oft in sich zusammen. So auch im Fall Coppi.

Welches Unheil die Verfassungsschutzbehörden mit ihren Publikationen über »Extremisten« (ein Begriff, mit dem sie Faschisten und Antifaschisten gleichsetzen) anrichten können, erfuhr auch das Alternative Kultur- und Bildungszentrum (AkuBiZ) im sächsischen Pirna, das am 9. November 2010 den Sächsischen Förderpreis für Demokratie erhalten sollte. Es verzichtete auf diese Anerkennung, als ihm eine »anti-extremistische« Grundsatzerklärung abverlangt wurde, mit der es sich verpflichten sollte, »auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen,
Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten«. Um dies sicherzustellen, wurde die Lektüre des jährlichen »Verfassungsschutzberichts« empfohlen. Ein Sprecher des sächsischen Innenministeriums erklärte laut Frankfurter Rundschau vom 11. November 2010, man habe auf diese Weise einer Initiative der Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgegriffen, die eine »Extremismusklausel« für alle Empfänger von Fördergeld verbindlich machen wolle. In Niedersachsen kündigte Innenminister Uwe Schünemann derweil »Extremismus-Comics« für Schüler der Mittelstufe sowie ein vom Verfassungsschutzamt für den Unterricht entwickeltes Spiel »Demokratie und Extremismus« an. Das Amt werde den Spielern professionelle Begleitung durch eigene Experten bieten …

Wer »Extremist« ist, entscheidet seine Distanz
zur politischen Mitte

So weit kommt’s noch: dass der Geheimdienst mit seiner hanebüchenen »Extremismus«-Theorie die Kinder indoktriniert (bevor dann Jugendoffiziere Wehrkunde-Unterricht erteilen).

Der Verfassungsrechtler Martin Kutscha schrieb (in: Blätter für deutsche und internationale Politik 9/2010): »Wer ein ›Extremist‹ ist, wird nicht nach rechtlichen Kriterien bestimmt, sondern nach der Distanz zur politischen ›Mitte‹, die jeweils die Politik der Regierenden definiert. Nach diesem Schema wären auch die Hitler-Attentäter des 20. Juli 1944 oder die Oppositionellen in der DDR als ›Extremisten‹ zu kennzeichnen.« Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juli 2010, das der geheimdienstlichen Überwachung der Linkspartei zustimmte, fügte er die Frage hinzu: »Darf ein Staat, in dem politische Oppositionskräfte planmäßig und systematisch bespitzelt werden, selbst wenn sie keine gewaltsamen bzw. strafbaren Mittel einsetzen, das Prädikat der
Demokratie für sich in Anspruch nehmen?« Kutscha schlussfolgerte, die Verfassungsschutzämter seien »ein Fremdkörper im System eines demokratischen Rechtsstaates« – schon wegen ihrer mangelnden Kontrollierbarkeit. »Die von Bürgerrechtsorganisationen erhobene Forderung nach Abschaffung dieser Dienste ist mithin nach wie vor berechtigt.«

Der Verfassungsschutz-Anwalt im Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht (Az. 6 C 22.09), der als Beleg für die Gefährlichkeit der Linkspartei unter anderem deren Nicht-Wahl des Bundespräsidentschaftskandidaten Joachim Gauck angab, verkündete auch die These, 1933 hätte man Hitlers Machtergreifung womöglich verhindern können, wenn der Verfassungsschutz damals schon existiert und Parlamentarier beobachtet hätte (FR vom 23. 7. 2010). Das Gegenteil ist wahr: Insgeheim legte schon vor dem Ende der Weimarer Republik die politische Polizei Dossiers über Linke an. Ihre Listen führten dann, kaum war Hitler zum Kanzler gewählt und der Reichstag niedergebrannt, zur Verhaftung kommunistischer und dann auch sozialdemokratischer Parlamentarier, demokratischer Publizisten wie Erich Mühsam und Carl von Ossietzky und rechtsstaatlich denkender und handelnder Juristen wie Hans Litten. Gerade diese historische Erfahrung gemahnt zu äußerster Vorsicht mit solchen »Diensten«.

Literatur

Die Akte Gössner und andere Geheimdienst-Geheimnisse, in: Ossietzky, Schwerpunkt-Heft vom 30. 10. 2010

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