Publikationen / Grundrechte-Report / Grundrechte-Report 2009

Trouble­ma­kers – Fans und Demon­s­tranten im SIS

Grundrechte-Report 2009, Seite 48

Dezember 2010: An den zwei Tagen vor der Grossdemonstration gegen den EU-Gipfel in Brüssel hatten die aus Köln kommenden ICE-Züge ausserplanmässig in Verviers kurz hinter der belgischen Grenze gehalten. Beamt/innen der belgischen Gendarmerie und der deutschen Bundespolizei waren zuvor in Aachen zugestiegen und hatten die Papiere sämtlicher Reisender kontrolliert. Insgesamt 150 Personen aus Deutschland, Polen und Österreich mussten aussteigen und wurden nach Aachen zurückgebracht. Sie waren als „gewaltbereite Störer“ im Schengener Informationssystem (SIS) gespeichert und wurden nun bis zum Ende der Demonstration im Aachener Polizeigewahrsam festgehalten. Fünfzig weitere im SIS ausgeschriebene „Troublemakers“, in der Mehrheit aus den Niederlanden und Frankreich, nahm die Gendarmerie bei Strassenkontrollen rund um Brüssel fest.

Dieses Szenario könnte durchaus Wirklichkeit werden. Seit Ende letzten Jahres diskutieren diverse Arbeitsgruppen des Rates der Innen- und Justizminister der EU, wie der Austausch von Daten über „violent troublemakers“ bei Grossveranstaltungen – sprich: bei internationalen Fussballspielen und bei Protesten gegen Gipfeltreffen – zu verbessern sei. Den Anstoss dazu gab ein Papier, das die deutsche Delegation in der Sitzung des „Artikel 36-Ausschusses“ am 22. Oktober 2007 vorgelegt hat. Der direkt unter dem Ministerrat angesiedelte Ausschuss ist das höchste politische Planungsgremium für die polizeiliche und strafrechtliche Zusammenarbeit der EU. Im Register der Ratsdokumente sucht man die Vorlage des deutschen Bundesinnenministeriums jedoch vergebens. Sie hat nicht einmal eine Nummer erhalten. Unter Tagesordnungspunkt 12 vermerkt das Protokoll des Ausschusses lediglich: „Es wurde vereinbart, dass die SIS-Arbeitsgruppe die Möglichkeit der Nutzung des SIS für diesen Informationsaustausch prüfen soll. Falls erforderlich können zu einem späteren Zeitpunkt weitere Arbeitsgruppen konsultiert werden.“

Es ist nicht das erste Mal, dass dieses Thema auf der Agenda der EU-Innenpolitik steht. Schon im Oktober 2001 hatte die damalige belgische EU-Ratspräsidentschaft einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet, der danach absurderweise in den „Anti-Terrorismus-Fahrplan“ des Rates aufgenommen wurde. Hintergrund waren zum einen die Auseinandersetzungen beim EU-Gipfel in Göteborg im Juni jenes Jahres und beim G8-Gipfel einen Monat später in Genua und zum andern die Planungen für das „SIS der zweiten Generation“ (SIS II). Zwar hat der Rat schliesslich im April 2004 vorerst auf die Einführung einer Datenkategorie für „troublemakers“ verzichtet. Allerdings bestand er darauf, das SIS II als ein offenes System zu planen, in dem solche neuen Kategorien jederzeit aufzunehmen wären.

Schon jetzt: massen­hafter Daten­aus­tausch

Der Austausch personenbezogener Daten über unerwünschte Demonstrant/innen oder Sportfans läuft heute über die spezialisierten zentralen Informationsstellen, die die Polizeien der Mitgliedstaaten seit Anfang des Jahrzehnts eingerichtet haben. Artikel 39 und 46 des Schengener Durchführungsübereinkommens von 1990 gaben dafür eine erste sehr allgemeine rechtliche Grundlage ab. Der Vertrag von Prüm, den zunächst sieben Mitgliedstaaten im Juli 2005 unterzeichneten, segnet diese Art des Informationsaustausches „im Zusammenhang mit einer Grossveranstaltung mit grenzüberschreitendem Bezug“ ab. Die „nationalen Kontaktstellen“ dürfen demnach Daten einer Person weitergeben, „wenn rechtskräftige Verurteilungen oder andere Tatsachen, die Annahme rechtfertigen, dass diese Personen bei der Veranstaltung Straftaten begehen werden oder von ihnen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.» Was solche «andere Tatsachen“ sein sollen, sagt der Vertrag nicht. Ausschlaggebend ist das jeweilige innerstaatliche Recht. Der Vertrag ist bisher nur zwischen einigen Unterzeichnerstaaten in Kraft. Der Rat hat zwar bereits einen Beschluss ausgearbeitet, der denselben Text beinhaltet. Der war jedoch zum Redaktionsschluss noch nicht förmlich verabschiedet.

Dass es hier um Massen von Personendaten geht, zeigte die Fussball-Europameisterschaft 2008, die im Juni in Österreich und der Schweiz ausgetragen wurde. Das Bundesamt für Polizei des Schengen-Neulings Schweiz erhielt bereits im Frühjahr 2008 von den teilnehmenden Staaten, die zu einem grossen Teil EU-Mitglieder sind, Daten über 6.500 „aktenkundige Gewalttäter Sport“, die in einem „anlassbezogenen Informationssystem“ gespeichert wurden. Fast die Hälfte der Personen wurde von Deutschland gemeldet. Mit der Speicherung solcher Daten im SIS würden sich die Schengen-Staaten die Einrichtung temporärer Datenbanken ersparen. Die Informationen wären zudem jederzeit bei Polizeikontrollen an den Grenzen und im Inland abrufbar.

„Ange­mes­sene Massnahmen“

Grundsätzlich sind sich die Mitgliedstaaten einig, dass eine solche Speicherung von „troublemakers“ im SIS wünschenswert wäre. Die SIS-Arbeitsgruppe des Rates hat sich im ersten Halbjahr 2008 mehrfach mit dem deutschen Vorschlag befasst. Sie war sich darüber im Klaren, dass die bisherigen rechtlichen Grundlagen für das SIS dafür nicht reichen und es überdies Probleme mit diversen Grundrechten – unter anderem der Bewegungsfreiheit in der EU – geben könnte. Bevor man die EU-Kommission mit einer technischen Durchführbarkeitsstudie beauftragt, soll die Arbeitsgruppe „Polizeiliche Zusammenarbeit“ des Rates definieren, wer denn überhaupt ein „troublemaker“, ein „gewalttätiger Störer“ sein soll.

Ein Ergebnis dieser Debatte ist zwar noch nicht absehbar. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass der Rat sehr wohl zu schnellen Beschlüssen in der Lage ist. Er braucht dazu weder das Europäische noch die nationalen Parlamente. Für das deutsche Innenministerium ist jedenfalls klar, dass von einer solchen Ausschreibung im SIS keineswegs nur Leute betroffen wären, die wegen einer einschlägigen Straftat verurteilt sind. In einem zusätzlichen Papier für die SIS-Arbeitsgruppe erläuterte das Ministerium, dass für die Einstufung als „gewalttätiger Störer“ in Deutschland nur eine „negative Prognose“ der Polizei ausschlaggebend sei, die sich auf eine Verurteilung, aber auch auf einen blossen Verdacht stützen könnte. Die Ausschreibung in einem Fahndungssystem wie dem SIS helfe der Polizei vor Ort, die „angemessenen und effektiven Massnahmen“ zu treffen – von der Einreisesperre bis hin zum präventiven Polizeigewahrsam.

nach oben