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Bürger­rechts­or­ga­ni­sa­tion Humanis­ti­sche Union fordert: Durch­set­zung der Gleich­be­rech­ti­gung für Beschäf­tigte in kirchlichen Einrich­tungen

01. Dezember 1998

Pressemitteilung, Sonntag, 04.10.1998: 15:10 Uhr

Mitteilungen Nr. 164, S. 105

Die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände gehören zu den größten Arbeitgebern in Deutschland im sozialkaritativen Bereich – in vielen Gebieten mit Monopolstellung. Obwohl solche kirchlichen Einrichtungen fast ausschließlich aus öffentlichen Geldern finanziert werden, genießen sie gleichwohl das Privileg, bei Einstellungen und Entlassungen sachfremde, allein bekenntnisgebundene Kriterien anzuwenden, die sich auch auf das Privatleben der Beschäftigten beziehen.
Darum ist eine Angleichung der kirchlichen Vertragsverhältnisse an das für alle geltende Arbeitsrecht durchzusetzen, die den allgemeinen Erfordernissen individueller Menschenrechte Rechnung trägt.
Insbesondere hat die Gesetzgebung darauf zu achten, daß künftig seitens der Arbeitgeber jegliche Nötigung von Beschäftigten zur Kirchenmitgliedschaft unterbleibt.
Auch ist sicherzustellen, daß die in kirchlichen Einrichtungen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ausgenommen jene, die in seelsorglichen und theologischen Positionen im strengen Sinne tätig sind, durch Gewerkschaften vertreten werden können und ein Selbstorganisationsrecht erhalten.

Humanistische Union, Bundesgeschäftsstelle

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