Themen / Demokratisierung

Demokratie - ein unver­dientes Geschenk?

19. September 2002

Mitteilungen Nr. 179, S.55-57

Die Westdeutschen haben die Demokratie nach Kriegsende aus den Händen der angelsächsischen Besatzer empfangen. Viel Diskussion darüber gab es nicht. Das von deutschen Experten ausgearbeitete Grundgesetzt wurde dem Volk nicht vorgestellt, keine Abstimmung dazu durchgeführt. So erschien Demokratie den meisten als ein Regelwerk, ein Mechanismus, der nur richtig angewendet werden musste, um eine neue, bessere Nation hervorzubringen. Seine wichtigsten Bestandteile waren das Wahlrecht und, das wurde von den Lehrmeistern betont, die Informationsfreiheit. Die Deutschen nahmen das Geschenk an – erleichtert, dass sie nicht bestraft wurden und bereit, ihre politischen Informations- und Wahlpflichten zu erfüllen. Ansätze, sich darüber zu verständigen, was genau ihre neue Gesellschaftsverfassung bedeutete, entstanden dann, wenn Diskrepanzen auftraten: Die Wiederbewaffnung, die Informationen über den Krieg der amerikanischen Schutzmacht in Vietnam, die vermehrte Aufstellung amerikanischer Atomwaffen auf dem Gebiet der Bundesrepublik, die Einschränkung grundgesetzlicher Rechte bei Eintreten eines Notstandes. Sie wurden von der breiten Bevölkerung kaum aufgenommen, von der Regierung durch Diskriminierung als prokommunistisch oder anti-amerikanisch erstickt. Bei der Wiedervereinigung mißachtete diese sogar die Verfassungsvorschrift, in diesem Fall eine neue Verfassung zu verabschieden. Für eine realistische Einschätzung dessen, wie die neue deutsche Gesellschaft konstitutiv beschaffen ist, bedarf es vor allem der Kenntnis, dass es DIE Demokratie nicht gibt. Ein Vergleich zwischen den klassischen demokratischen Gesellschaften England, Frankreich, den Vereinigten Staaten von Amerika – oder ein Blick in ihre Entstehungsgeschichten hätten aber einige wesentliche Komponenten sichtbar machen können. Dagegen wirken psychologische Barrieren. Diese Gesellschaften gingen aus bürgerlichen Revolutionen und Bürgerkrieg hervor. Deren Ergebnis wurde von Karl Marx als Herrschaft einer Kapitalisten- über eine Arbeiterklasse kritisiert. Seine Utopie einer Überwindung dieser Herrschaft durch eine Diktatur des Proletariats diente als Leitbild für die russische Revolution, in der die kommunistische Sowjetunion entstand. In den klassischen Demokratien begann außerdem sofort nach den Revolutionen deren Umdeutung in Evolution oder eine ideologische Verklärung, die Licht auf bestimmte Ereignisse wirft und andere im Dunkeln verschwinden läßt. Das wirkt sich bis heute aus. Historische Details werden inzwischen wissenschaftlich untersucht. Aber „die Demokratie“ ist heilig, eine öffentliche Diskussion zu ihr unerwünscht – sie könnte Probleme oder Verschleiß offenbaren. Einer der amerikanischen Verfassungsväter, Thomas Jefferson, hat sich für eine ständige Überprüfung und Reform der Verfassung ausgesprochen. Diese fand jedoch nicht nur in den Vereinigten Staaten von Amerika niemals statt. Die Gesellschaftsmitglieder sollen wählen, aber im übrigen lieber unwissendes Publikum bleiben. Diesen Hindernissen zum Trotz gibt es inzwischen zwei gute Gründe, der Allgemeinheit zu besseren Kenntnissen zur Beschaffenheit der demokratischen und der deutschen Gesellschaft zu verhelfen. In den klassischen Demokratien mag es vielleicht noch ein traditionelles demokratisches Bewußtsein geben. In Deutschland existiert nur eine Tradition des Wechsels: vom Kaiserreich zur Weimarer Republik, zum nationalsozialistischen Deutschland, zur westdeutschen Bundesrepublik Deutschland und der ostdeutschen Deutschen Demokratischen Republik, zu einer gemeinsamen Bundesrepublik Deutschland. Ob sich als deren Gemeinsamkeit demokratische Tendenzen durchsetzen, oder Gemeinsamkeit durch diese gefördert wird, ist keineswegs sicher. Umso weniger, so der zweite Grund, als die demokratischen Verfahren und Mechanismen nicht mehr funktionieren. Die Parteien repräsentieren nur noch sich selber, die Wahlbeteiligung ist drastisch gesunken. Degenerieren aber die Verfahren, so verschwindet die in ihnen angelegte Möglichkeit, dass Mehrheiten gesellschaftliche Veränderungen nach vorgesehenen Regeln legal und ohne Revolution in Gang setzen können. Notwendige und mögliche Veränderungen lassen sich aber nur konzipieren, wenn über den gegenwärtigen Zustand einige Klarheit besteht. Die historischen bürgerlichen Revolutionen waren die ersten Gesellschaftsveränderungen, für die zuvor schriftliche Pläne entworfen wurden und zu denen außerdem so viele schriftliche Dokumente existieren, dass sich deren Wirkung oder Unwirksamkeit recht gut bestimmen läßt. Die Pläne wurden von einer Mehrzahl englischer und französischer Aufklärer entworfen. Sie legten unterschiedliche Ausgangssituationen zugrunde, konzentrierten sich auf unterschiedliche Schwerpunkte, argumentierten eher pragmatisch oder idealistisch. Die Mehrzahl der Entwürfe stellte sicher, dass sie nur als Orientierungen aufgefaßt werden konnten, nicht als unausweichlicher einziger Weg. Es gab jedoch eine Gemeinsamkeit: die Verfasser wandten sich gegen die grenzenlose und als unrealisierbare religiöse Utopie einer Menschheit, in der alle Menschen durch den christlichen Gott Menschenrechte erhalten. Sie planten stattdessen die Reform einer begrenzten – ihrer eigenen – Gesellschaft, in der eine christliche Monarchie die Mehrheit der Gesellschaftsmitglieder beherrschte und ihnen Menschenrechte vorenthielt. Um Pläne für eine andere Gesellschaft machen zu können, mußten sie sich zunächst selbst von der Vorstellung emanzipieren, dass Gesellschaft nur durch oder unter Herrschaft, sei sie politischer, sei sie religiöser Art, existieren kann. Sie postulierten individuelle Menschen- und Bürgerrechte: Menschen- oder Naturrechte auf individuelles Glück und individuelle Entfaltung, im Gegensatz zum christlichen Gebot, um der Liebe zu Gott und dem Nächsten willen auf Glück zu verzichten. Sodann Bürgerrechte auf politische Mitbestimmung zur Wahl einer Regierung und Bürgerrechte auf individuellen Besitz. Das Kriterium dafür, Bürger und also zur politischen Mitbestimmung berechtigt zu sein, ist zunächst Besitz. Der Zusammenhang zwischen Wahlrecht und Mindestbesitz spielte dann in allen Revolutionen eine Rolle, wurde teilweise oder zeitweise aufgelöst. Theoretisch beseitigte ihn der letzte politische Aufklärer Condorcet, zusammen mit der Vorstellung, dass Frauen so wenig wie Sklaven politische Rechte erhalten könnten. Praktisch blieb die letztere in Geltung, wurde aber, wenn auch zum Teil erst lange nach der Durchsetzung der neuen bürgerlichen Konstitution, ein allgemeines Wahlrecht für erwachsene Männer eingeführt. Das gelang durch den praktischen Druck der von der Wahl ausgeschlossenen Gesellschaftsgruppen und das Bild der Menschen- und Bürgerrechte, das ihm den politischen Ansatzpunkt lieferte. Mit dem Entstehen von Demokratie wurde ein von Montesquieu herausgestelltes Konzept der gesellschaftlichen Gewaltenteilung wirksam. Das Gesellschaftssystem differenzierte sich in ein Politiksystem und in ein Wirtschaftssystem, die in gewissem Grade unabhängig voneinander agierten. Die Idee der Gewaltenteilung ist, dass sich gleich starke Kräfte einer Gesellschaft gegenseitig in Schach halten und kontrollieren sollen, damit absolutistische Herrschaft verhindert wird. Wenn aber zur Demokratie der „freie Markt“ gehört, so gilt umgekehrt, dass ein freier Markt nur zusammen mit Demokratie und einer gewissen Trennung zwischen Politik- und Wirtschaftssystem existieren kann. Rousseau leitete aus der bestehenden schweizerischen Eidgenossenschaft das Modell der Vertragsgesellschaft ab. Sie unterscheidet sich von den Gesellschaftsformen, in denen die ethnische Herkunft die Zugehörigkeit bewirkt, indem nun der Gesellschaftsvertrag die Bindung konstituiert. Er gibt Rechte und Pflichten und ist Moralgesetz, das vor ethnischer Tradition von Gemeinschaften und religiösen Forderungen an das Individuum rangiert. Beide werden als Realitäten hingenommen, dürfen aber die Erfüllung der Vertrages nicht beeinträchtigen. Der gibt den individuellen Mitgliedern Rechte, die gleichzeitig durch diejenigen aller übrigen Mitglieder beschränkt werden. Er erlegt ihnen die Pflicht auf, sich selbst aktiv um die Einhaltung des Vertrages zu kümmern, ihre eigenen Menschen- und Bürgerrechte und diejenigen der Gesamtheit der Mitglieder zu schützen. Hobbes hat zuvor das Modell einer Vertragsgesellschaft entworfen, in der sich die Besitzbürger durch den Staat gegeneinander und die Ansprüche der Besitzlosen schützen. Der Monarch an seiner Spitze war allerdings ein Unsicherheitsfaktor. Bei Rousseau sollte es statt eines ehernen Staates nur eine flüssige Politik geben. Faktisch entstand ein neues gewaltenteiliges System von Politik- und Staatsbetrieben. Das Modell der Politik- und Wirtschaftsgesellschaft ist offen, das der Vertragsgesellschaft geschlossen. Die erstere sollte durch wirtschaftliche Erzeugung nationaler Spezialprodukte und Handel von außen Reichtum gewinnen, die letztere mit begrenzten gesellschaftlichen Ressourcen auskommen und auf ihre Verteilung Einfluß nehmen. Es sollte weder extrem Arme noch extrem Reich geben – auch, weil sonst die Reichen politische Stimmen kaufen und die Armen gekauft werden können. Die Konzentration der Modelle auf die eigene Gesellschaft verhindere, dass ein Konzept für deren politische Beziehungen zu den Nachbargesellschaften und zu den übrigen Gesellschaften auf dem Planeten entwickelt wurde. Die Lücke wurde dann mit einer universalistischen Analogie zur christlichen Menschheit gefüllt. Die Heilswahrheit war jetzt die Aufklärung, und auch sie mußte den übrigen Völkern der Welt notfalls mit Gewalt gebracht werden. Diese Beispiele zeigen, dass Grundkenntnisse zur demokratischen Gesellschaft praktisch sind. Sie können dazu beitragen, dass Probleme und Konflikte in Aufgaben umgewandelt werden, die der Bearbeitungen zugänglich sind. Ob notwendige gesellschaftliche Veränderungen in Gang gesetzt werden können, hängt auch von einer neuen politischen Aufklärung zu demokratischen Prinzipien und Konstruktionen und von exemplarischen Verbesserungsvorschlägen für demokratische Verfahren ab.

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