Beitragsbild Der permanente Einsatz zur Wahrung der Menschenrechte
Themen / Rechtspolitik

Der permanente Einsatz zur Wahrung der Menschen­rechte

14. Dezember 2006

Robert Zagollas Plädoyer gegen die Folter

Mitteilungen Nr. 195, S. 28-29

Der permanente Einsatz zur Wahrung der Menschenrechte

Im 12. Bild seines Theaterstücks „Leben des Galilei“, in der berühmten Ankleideszene, lässt Bertolt Brecht den Papst Urban VIII. (vormals Kardinal Barberini) einen Dialog mit dem Inquisitor führen. Der Papst weigert sich zunächst, Galilei durch Folter zum Widerruf seiner astronomischen Entdeckungen zu zwingen, ringt sich schließlich aber zu der Anweisung durch: „Das Alleräußerste ist, dass man ihm die Instrumente zeigt.“ „Das wird genügen, Eure Heiligkeit“, sagt daraufhin der Inquisitor, denn er weiß: „Herr Galilei versteht sich auf Instrumente.“ Mit einer solchen Drohung oder gar durch die Anwendung der Folter kann man jede Person zu jedem Geständnis zwingen, lautet die Hypothese, und zwar nicht nur einen „Genussmenschen“ wie Galilei, der den „körperlichen Schmerz fürchtet.“ Jahre später kommt Galilei in Brechts Stück zu der Erkenntnis, dass er „niemals in wirklicher Gefahr schwebte“: „Hätte ich widerstanden, hätten die Naturwissenschaftler etwas wie den hippokratischen Eid der Ärzte entwickeln können, das Gelöbnis, ihr Wissen einzig zum Wohle der Menschheit anzuwenden!“ Stattdessen hat er sein Wissen „den Machthabern (überliefert), es zu gebrauchen, es nicht zu gebrauchen, es zu missbrauchen, ganz wie es ihren Zwecken diente.“ In der Tat lässt sich leicht nachweisen, dass die durch den Einsatz von Folterinstrumenten erzwungenen Geständnisse verhängnisvoll bzw. wertlos sind. Robert Zagolla geht in seinem Buch „Im Namen der Wahrheit“ auf den Fall Galilei nicht ein, sondern beschäftigt sich ausschließlich mit der Folter in Deutschland. Die Geschichte der Folter endet hier nicht mit ihrer Abschaffung per Dekret im 18. und 19. Jahrhundert. 1740 verbot beispielsweise Friedrich II. von Preußen die Tortur, allerdings nicht ohne Ausnahmen zu machen bei Majestätsverbrechen, Landesverrat und „großen Mordtaten“. Das heißt, die Abschaffung wurde größtenteils nur auf dem Papier vollzogen, in der Wirklichkeit wurde weiter gefoltert. Robert Zagolla stellt am Ende seines Buchs die Frage: „Was lehrt nun der historische Überblick?“ Seine Antwort: „Vor allem eins: Folter ist kein Phänomen, das irgendwann auf gleichsam naturgesetzlichem Weg verschwunden ist, sondern eins, das überwunden wurde und das immer wieder neu überwunden werden muss.“ Den Anstoß zu dem Buch gab der „Fall Daschner“, durch den „die Gewissheit, dass die Geschichte der Folter in Deutschland endgültig zu Ende ist“, ins Wanken geriet: „Im Jahr 2002 drohte die Frankfurter Kriminalpolizei einem Entführer mit der Anwendung von Folter, um zu erfahren, wohin er sein Opfer verschleppt hatte. Der Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner, der diese Drohung angeordnet hatte, ging davon aus, dass der Junge in seinem Versteck zu ersticken oder zu verdursten drohte, wenn er nicht bald befreit würde. In Wirklichkeit hatte der Entführer ihn aber bereits kurz nach der Tat ermordet. In Umfragen zeigten über 60 Prozent der Deutschen zustimmendes Verständnis für die Entscheidung Daschners. (…) Die Anwendung von ‚Rettungsfolter‘ durch deutsche Sicherheitskräfte ist seither, zumindest in der Theorie, kein Tabu mehr. Immer wieder setzen einzelne Politiker und Juristen (bedacht oder unbedacht) Diskussionen über dieses Thema in Gang. In dieser Situation lohnt es sich, noch einmal den Spuren der Folter in Deutschland von den Anfängen bis heute nachzugehen.“ Zagolla bleibt in seiner Darstellung der Geschichte der Folter in Deutschland zurückhaltend und objektiv. Auf keinen Fall möchte er mit seinem Buch voyeuristische Gelüste befriedigen (was er anhand entsprechender Aufmachung und Darbietung der Exponate dem einen oder anderen Hexen- und Foltermuseum vorwirft). Er beschreibt seine Intention so: „Trotz des provokanten Untertitels ‚Folter in Deutschland vom Mittelalter bis heute‘ soll in diesem Buch weder der Untergang der zivilisierten Rechtskultur beschworen, noch die Bundesrepublik Deutschland als Folterstaat gebrandmarkt werden“. Kenntnisreich gibt er einen Überblick über die Geschichte der Folter. Er beschreibt anhand der Dokumente, wie die Folter aus dem römischen Recht hervorgegangen ist, in dem sie als „körperliches Leiden und Schmerzen definiert wurde, die eingesetzt werden, um die Wahrheit herauszubekommen“. Sie wurde in der Antike nur gegen Sklaven und Königsmörder angewandt. Der Kreis der Betroffenen wurde dann aber ab dem 14. Jahrhundert enorm erweitert. Das „Ende der Privilegien“ war im 15. Jahrhundert angesagt, ab dem die „Folter für alle“ gelten konnte. Eingehend werden die Praktiken der Inquisition, die Hexenprozesse und auch die Judenpogrome dargestellt. Letztere wurden zumeist mit dem Vorwurf der „Brunnenvergiftung“ begründet. Die Hexenverfolgungen werden recht ausführlich geschildert, vielleicht auch deshalb, weil der Autor über dieses Thema promoviert hat. Aber hier hätte er sich sicherlich kürzer fassen können, denn dieses Thema „aus der Zeit der Verzweiflung“ (so lautet der Titel einer von Helmut Brackert und anderen herausgegebenen Studie) ist von den Mediävisten, vor allem auch von den Literaturwissenschaftlern, bereits eingehend erforscht worden. Interessant ist in diesem Zusammenhang aber Zagallos Nachweis, dass die Folter mit der Eisernen Jungfrau eine Legende und die Folter insgesamt kein „besonderes Wesensmerkmal des Mittelalters“ ist: „Wenn es nämlich überhaupt eine ‚klassische‘ Zeit der Folter gab, dann lag sie in der Zeit zwischen Reformation und Französischer Revolution, in jener Zeit also, die Historiker in Ermangelung eines besseren Begriffs als Frühe Neuzeit bezeichnen.“ Vom „finsteren Mittelalter“ über die Reformation und das Zeitalter der Aufklärung werden bis zur halbherzigen Abschaffung der Folter im 18. und 19. Jahrhundert die Praktiken und die Argumente der Juristen, Menschenrechtler und Politiker für und gegen die Folter zusammengetragen. Exemplarisch und ausführlich zeigt Zagolla das Vorgehen der Richter und Folterknechte und die Wirkungsweise der Folterpraktiken anhand der Person des Cornelius Eisenfresser aus dem Jahr 1705 auf, dem vorgeworfen wurde, einen Barbiergesellen in einem Duell erstochen zu haben. Er bilanziert den Fall so: „In einem Fall wie dem des Cornelius Eisenfresser wird sogar der heutige Betrachter geneigt sein, die Anwendung der Folter zumindest der Sache nach für gerechtfertigt zu halten, auch wenn die moralische Bewertung vielleicht anders ausfällt. Offensichtlich traf die Folter hier einen Schuldigen, der sonst seiner Bestrafung entgangen wäre. Aber wie verhielt es sich in anderen Fällen, in denen die Sache nicht ganz so klar auf der Hand lag? Was, wenn der Richter nicht so gerecht und die Schöffen nicht ganz so redlich waren?“ In einem kurzen Streifzug durch die Literatur (der Romantik) zeigt der Autor auf, wie die Folter in Romanen und Theaterstücken dargestellt wurde. Im Kapitel „Vom Kaiserreich zur Weimarer Republik“ stellt er unter anderem dar, wie in den Kolonien gefoltert wurde. Das „nationalsozialistische Rechtsempfinden“ führte zur Rückkehr der Folter im Dritten Reich, wobei für die Gestapo neue Folter-Regeln ausgearbeitet worden sind. Bei der Untersuchung der „Grauzone im Stasi- Knast“ rückt der Autor den „schmalen Grat zwischen Misshandlung und Folter“ in den Mittelpunkt. Schließlich geht er in den Schlusskapiteln den Fragen „Folter im Rechtsstaat?“ und „Folter heute“ nach und versucht zu bilanzieren, „was die Geschichte lehrt.“ Die brisanten Vorgänge bei der Isolationshaft der RAF-Terroristen werden leider nur gestreift, zuden umstrittenen Anschuldigungen im Zusammenhang mit ihrem Tod nimmt er nicht Stellung. Ausführlich und aufschlussreich sind hingegen seine Ausführungen zum Fall Daschner. Dieses Kapitel sollte Pflichtlektüre nicht allein für Juristen und Politiker werden, denn schließlich „hat die Diskussion um die Folter längst das Forum der Fachliteratur verlassen und wurde zu einer öffentlichen Angelegenheit.“ Die Stellungnahme des Journalisten Heribert Prantl, die Robert Zagolla zitiert, sollte jeder kennen und bei seinen eigenen Überlegungen zum Thema Folter berücksichtigen: „Der Rechtsstaat ist ein Rechtsstaat, wenn und weil er sich bestimmte Methoden verbietet. Ansonsten müsste man demnächst ein ‚Rettungsfoltergesetz‘ erlassen wie folgt: ‚Wenn mit Folter ein Mensch gerettet werden kann, darf ein bisschen gefoltert werden. Sind zehn Menschen bedroht, darf die Folter massiver ausfallen. Wird eine ganze Stadt oder ein ganzes Land bedroht, ist die ganz große Folter erlaubt.‘ Indes: Ein Rechtsstaat foltert nicht. Aber davon ist die aufgeklärte Gesellschaft von heute ähnlich schwer zu überzeugen wie vor 200 Jahren die Majestäten.“ Zagolla gibt zu bedenken: „Auch wenn in Entführungsfällen das Mitleid mit dem unschuldigen Opfer den Wunsch nach Folterung des Täters wach ruft: Können wir uns eine Polizei wünschen, die im Zweifelsfall foltern darf? Werden nicht immer wieder Zweifelsfälle auftauchen? Wird man nicht in Versuchung kommen, auch gänzlich Unschuldige zu foltern, wenn sie den mutmaßlichen Aufenthaltsort eines Verbrechers kennen? Was passiert aber mit den Folterern, wenn sich das Verbrechensopfer gar nicht in Lebensgefahr befand, oder wenn die Aussage des Verdächtigen falsch war, oder wenn es sich vielleicht gar nicht um den wahren Täter handelte? Wie werden solche Fälle rechtlich beurteilt, und wie wird ein Beamter psychologisch betreut, der möglicherweise einen unschuldigen Menschen geprügelt oder auf andere Weise gequält hat?“ Angesichts der geänderten Umfragewerte und der Zustimmung der Mehrheit zur Anwendung der Folter nach dem „Fall Daschner“ war es dringend notwendig, eine solche Studie vorzulegen. Robert Zagolla hat also ein wichtiges Thema bearbeitet. Erfreulich ist, dass er eindeutig Stellung bezieht, aber nicht einseitig argumentiert. Das Buch gewinnt dadurch ungemein an Überzeugungskraft.

Erhard Jöst

Robert Zagolla: Im Namen der Wahrheit. Folter in Deutschland vom Mittelalter bis heute. be.bra-verlag Berlin 2006, 239 Seiten ISBN 3-89809-067-1 22 Euro

nach oben