Themen / Innere Sicherheit / Klagen gegen Polizeigesetze

Muster-­Ge­setz­ent­wurf für unabhängige Polizei­be­auf­tragte

17. Dezember 2009

Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4/2009), S.17

(SL) Die Transparenz und Kontrolle polizeilichen Handelns ist in Deutschland lückenhaft. Immer wieder scheitert die Aufklärung mutmaßlicher Übergriffe daran, dass beteiligte PolizistInnen nicht zur Aufklärung von Vorfällen beitragen können oder wollen, wenn es um das Handeln ihrer KollegInnen geht (s. Mitteilungen 197, S. 3). Diese „Mauer des Schweigens“ rührt unter anderem daher, dass sie sich selbst strafbar machen würden, wenn sie gegen rechtswidrige Handlungen ihrer KollegInnen nicht einschreiten.
Um den Betroffenen einen Ausweg aus diesem Dilemma zu ermöglichen und zugleich eine unabhängige Kontrolle der Polizeiarbeit in Deutschland zu gewährleisten, hat der HU-Vorstand unter Leitung von Hartmuth Wrocklage einen Gesetzentwurf für unabhängige Polizeibeauftragte erstellt. Sie sollen weit reichende Kontrollbefugnisse einer Aufsichtsbehörde besitzen und zugleich vom Zwang zur Strafverfolgung befreit sein. Der Entwurf lehnt sich an einen früheren Vorschlag Rolf Gössners sowie an das Modell des Wehrbeauftragten an.
Nach der Klärung der offenen „rechtstechnischen Details“ will der Vorstand den Entwurf bis Ende Januar 2010 fertig stellen, um anschließend mit anderen NGOs eine Kampagne für mehr Transparenz bei der Polizei zu starten. Am Thema interessierte Mitglieder werden gebeten, ihre Vorschläge und Kommentare bis zum 15. Januar 2010 kund zu tun. Der Gesetzentwurf ist im neuen HU-Wiki (WIKI-Code 1004-O; s. Bericht auf S. 22) sowie in der Bundesgeschäftsstelle abrufbar.

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