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Kundgebung gegen Sonder­straf­rechts­schutz für Polizisten

27. April 2017
Datum: Donnerstag, 27. April 2017
Uhrzeit:18:00:00 Uhr

Donnerstag, 27.4.2017 um 18.00 Uhr

Platz der Republik vor dem Reichstagsgebäude (Westseite, vor der Freitreppe), Berlin-Mitte

Am heutigen Donnerstag berät der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung über einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Strafrechts (BT-Drs. 18/11161).

Mit dem Gesetz sollen Vollstreckungsbeamte (v.a. Polizist/innen) sowie Rettungskräfte besser gegen „tätliche Angriffe“ geschützt werden. Dieses Gesetz ist aus bürgerrechtlicher Sicht weder notwendig noch angemessen: der strafrechtliche Schutz von Einsatzkräften wurde erst vor wenigen Jahren (2011) erweitert, bisher konnte weder eine zunehmende Bedrohung der Einsatzkräfte noch eine „Schutzlücke“ glaubhaft belegt werden. Die neue Vorschrift hilft auch nicht gegen gewalttätige Übergriffe gegen Polizisten, denn jene werden als Körperverletzungen verfolgt. Der hier ausgeweitete Tatbestand beinhaltet vielmehr niedrigschwelliges Verhalten, etwa eine Rangelei oder ein Schubsen. Da die neue Vorschrift ausdrücklich nicht auf Einsatzsituationen begrenzt ist, sondern Polizisten und Rettungskräfte generell schützt, stellt sie einen strafrechtlichen Sonderschutz für diese Personengruppen dar – ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Verschiedene Bürgerrechtsorganisationen und Gruppierungen rufen daher zum Protest gegen dieses Symbolstrafrecht auf.

Die Kundgebung wird unterstützt von:

Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer PolizistInnen – Humanistische Union e.V. – Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. – linksjugend [’solid] Brandenburg – linksjugend [’solid] Berlin – Kampagne „Nein zum Polizeistaat“ – Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. – SJD – Die Falken, Landesverband Brandenburg – Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.

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