Themen / Rechtspolitik

Eindring­liche Erinnerung

01. September 1998

„Ausländische Mitbürger“ sind Bürger,

Ausländerinnen und Ausländer dürfen nicht länger

als Sündenböcke mißbraucht werden

 
Mitteilungen Nr. 163, S.75

Schützen wir unser Land und seine Bewohner vor Demagogen und bedenkenlosen Wahlkämpfern

Wir Unterzeichner sehen mit Sorge und Empörung, daß sich bedenkenlose Wahlkämpfer quer durch das politische Spektrum anschicken, den Bundestagswahlkampf 1998 auf dem Rücken der „ausländischen Mitbürger“ auszutragen. Nach Hoyerswerda und Rostock, Hünxe, Solingen, Lübeck gebieten es der Respekt vor den Opfern und die demokratische Selbstachtung, daß nicht erneut Menschen in diesem Lande gegeneinander aufgehetzt, nicht erneut Mitmenschen zu Sündenböcken gemacht werden.

Da gewinnt in Sachsen-Anhalt eine Phantompartei mit „Deutsche zuerst“- Parolen auf Anhieb fast 13 Prozent, darunter rund ein Drittel der Wähler unter Dreißig. Da werden in Ostdeutschland vermehrt „national befreite Zonen“ ausgerufen. Da spickt die CSU, eine Regierungspartei, ihr Wahlprogramm mit Slogans wie „Deutschland ist kein Einwanderungsland“, „straffällige Ausländer verwirken ihr Gastrecht und gehören abgeschoben“ oder mit der erneuten Diskreditierung doppelter Staatsbürgerschaft. Selbst die Kanzlerkandidaten der beiden großen Parteien werden mit einschlägigen Äußerungen zitiert.

Auch in der ablaufenden Legislaturperiode haben die Parteien im Bundestag wiederum keine zivile Ablösung des Staatsangehörigkeitsrechts von 1913 (ius sanguinis), kein Zuwanderungsgesetz, keine befriedigende Einbürgerungsregelung zustandegebracht. Nicht einmal für die in Deutschland geborenen Kinder von Zuwanderern. Nun spekulieren einige der Hauptverantwortlichen darauf, ausgerechnet die Folgen ihres „ausländerpolitischen“ Versagens instrumentalisieren zu können, um Wahlkämpfe zu gewinnen. Ihr Kalkül wird dadurch begünstigt, daß Millionen nicht „deutschstämmiger“ Bewohner dieses Landes auch 1998 zwar Steuern und Abgaben zahlen, aber nicht wählen dürfen.

Wahlkampf autorisiert nicht zur Volksverhetzung. Niemanden. Schützen wir unser Land, schützen wir unsere Landsleute, gleich welcher Abstammung, vor der Stimmungsmache bedenkenloser Wahlkämpfer.
Die deutsche Politik darf sich nicht länger an der Wirklichkeit vorbeimogeln:
– Die Bundesrepublik ist ein Einwanderungsland. Seit Jahrzehnten.
– Zuwanderern, die seit geraumer Zeit ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, darf die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verweigert werden.
– Straftaten sind unabhängig davon zu beurteilen, welcher Abstammung die Täter sind.
– Bürgerkriegsflüchtlinge, Asylbewerber, Fremde sind nicht vogelfrei. Die Achtung ihrer Menschrechte verlangt eine Revision der deutschen Asylrechtspraxis.
Jede Kandidatin, jeder Kandidat muß sich die Frage stellen, was sie oder er konkret zur Herstellung gleicher Rechte für alle beitragen will, die Bürger/innen dieses Landes sind oder wären es unter einem aufgeklärten Staatsbürgerschaftsrecht längst – gleich welcher Herkunft, Religion, Hautfarbe.

Machen wir es zu einem Schlüsselkriterium der Bundestagswahl 1998, daß der Bundestag in Berlin endlich nachholt, was er in Bonn allzu lange vor sich hergeschoben hat –

ohne freie, gleiche und solidarische Bürgerschaft
erstickt die Republik.

Die Initiative zu dieser Erklärung geht aus von der „Blätter“-Redaktion (1) und wurde bisher unterstützt von unter anderen Micha Brumlik, Hajo Funke, Jürgen Habermas, Karlheinz Koppe, Claus Leggewie, Ingeborg Maus, Dieter Oberndörfer, Jürgen Seifert und Till Müller-Heidelberg

(1) Kontakt: Redaktion „Blätter für deutsche und internationale Politik“, Postfach 2831, 53018 Bonn, Fax: 0228/650251, E-Mail: blaetter@t-online.de

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