Themen / Bioethik / Selbstbestimmtes Sterben

Contra Enge Zustim­mungs­lö­sung

01. Dezember 1998

Hermann Kraus

Der von Till Müller-Heidelberg in seinem Artikel „Die Würde des Menschen im Sterben“ (Grundrechte-Report 1998) vertretenen Position pro enge Zustimmungslösung widerspricht HU-Mitglied Hermann Kraus, Fürth:

Mitteilungen Nr. 164, S. 115

„Wer sich ethisch nicht zu sehr nach Meinungen Prominenter und auch nicht nach veränderlichen juristischen Gegebenheiten richten möchte, sondern vorwiegend nach dem Genesungswunsch kranker, noch heilbarer Menschen, sollte sich meiner Meinung nach für die Widerspruchslösung entscheiden. Unter anderem aus folgenden Gründen:

1) Welcher Entscheidung ist der größere ethische Wert zuzusprechen (meine Meinung: A statt B)?: A) Durch mehr Organverpflanzungen, wie sie bei der Widerspruchslösung mit Sicherheit zu erwarten sind, werden mehr kranke Menschen geheilt, ja vor einem frühzeitigen Tod gerettet. Oder B): durch weniger Organverpflanzungen, wie sie bei der noch dazu engen Zustimmungslösung mit ebensolcher Sicherheit zu erwarten sind, müssen zwar viele Menschen ungeheilt bleiben und frühzeitig sterben; dafür wird vermieden, daß auch solchen hirntoten Menschen Organe entnommen werden, die – vor ihrem Tod ausdrücklich befragt – dem vielleicht nicht zugestimmt hätten. Und das, obwohl eine Reanimierung derart ausgeschlossen ist, daß die lebens-, realistischerweise: sterbenserhaltenden Maschinen abgeschaltet werden können – d.h. eine passive Sterbehilfe geleistet werden kann, die von einer aktiven Sterbehilfe gar nicht mehr wesentlich zu unterscheiden ist.

2) Die aktive Sterbehilfe wurde indirekt schon in dem Anzeigenaufruf in den Nürnberger Tageszeitungen vom 1.12.1976 mit anvisiert, durch den sich die „Initiative für humanes Sterben nach Wunsch der Sterbenden“ etablierte. Diese Initiative wurde in der Zielsetzung unterstützt von antifaschistischen örtlichen Organisationen wie der Humanistischen Union (HU), dem Bund für Geistesfreiheit (bfg) und der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner (DFG – VK) sowie von Einzelpersönlichkeiten wie Gewerkschaftssekräteren. Ausdrücklich wurde dabei positiv Bezug genommen auf Euthanasie in dem ursprünglich guten Sinn dieses schönen Wortes. Diese Sterbehilfe-Initiative wandelte sich im Bund für Geistesfreiheit (bfg) Nürnberg um in die „Gesellschaft für Humanes Sterben“ (DGHS), deren bemerkenswert starkes Auf und Ab und nun dauerhaftes Auf allgemein bekannt sein dürfte.

3) Nachdem der Hirntod auf Wunsch des sterbenden Menschen durch aktive Sterbehilfe herbeigeführt oder spontan eingetreten wäre, könnte im übrigen von einer weiteren Sterbehilfe sinnvoll kaum mehr die Rede sein: Als Person ist der betreffende Mensch bereits gestorben – kann doch z.B. niemals mehr etwas wünschen oder nicht wünschen. Wenn dem Personenbegriff des außerhalb der Bundesrepublik sehr angesehenen atheistischen Moralphilosophen Peter Singer jemals zuzustimmen ist, dann hier. Denn hier sind gesellschaftlich wie individual vorrangig ethisch positive Auswirkungen (vermehrte Organspenden zur ethisch hochwertigen Lebenserhaltung) zu erwarten. Wo dagegen eher negative Auswirkungen zu erwarten sind, wegen negativer gesellschaftlicher Bedingungen, ist die Anwendung des singerschen Personenbegriffs – aus gesellschaftlichen Gründen! – meiner Meinung nach abzulehnen.

4) Einem Menschen, dem die Entscheidung pro oder contra seine Organspende derart wenig bedeutet, daß er sich nicht mal zu einem Widerspruch aufrafft, kann in Anbetracht der hoch-, ja höchstwertigen Rettung von vom Tod bedrohten Patienten als Organspender/in angesehen werden. Im Zweifel für die Lebenden!“

Hermann Kraus

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