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Auch die HU braucht Geld – jeder kann helfen

Mitteilung Nr. 165, S. 02

Bekanntlich reichen die Mitgliedseinnahmen der Humanistische Union nicht einmal, um die laufenden Ausgaben zu decken. Wir sind also auf zusätzliche Einnahmen angewiesen. Jedes Mitglied kann hierbei helfen.

1992 erhielt die Humanistische Union ein erstes namhaftes testamentarisches Vermächtnis – obendrein von einer Person, deren Verbindung mit der HU auch bei weiterem Nachforschen unbekannt geblieben ist. Die alte Dame hatte ihr beträchtliches Barvermögen zu je 1/3 an die Humanistische Union, Amnesty International sowie Die Kriegsdienstverweigerer testamentarisch vermacht! Ich habe damals in den Mitteilungen einen entsprechenden kurzen Bericht geschrieben und den Vorgang zur Nachahmung empfohlen. Tatsächlich hat daraufhin ein HU-Mitglied ein entsprechendes Testament aufgesetzt und als es 1998 verstarb, ist uns wiederum ein beträchtliches Vermächtnis zugeflossen, zur Finanzierung unserer bürgerrechtlichen Aufgaben. Nicht zuletzt diese Tatsache hat es uns ermöglicht, ohne allzugroße finanzielle Bauchschmerzen im vergangenen Jahr die taz-Beilage „Mit Sicherheit weniger Freiheit“ zu produzieren. Deshalb auch heute die Bitte darüber nachzudenken, ob nicht der Eine oder die Andere testamentarisch etwas für die Humanistische Union tun will.

Der Zufluß aus Geldbußen an die Humanistische Union als gemeinnützige Organisation ist außerordentlich schwankend und eher gering. Zu erwarten ist hier nur etwas durch persönliche Ansprache oder persönliche Aktivität – und man glaubt gar nicht, wieviel man hier Einfluß nehmen kann. Dabei richtet sich der Aufruf nicht nur an Richter, Staatsanwälte, Finanzamtsfahnder, die über die Einstellung von Ermittlungsverfahren und die Vergabe von Geldbußen zu entscheiden haben. Ein mindestens ebenso großer Einfluß liegt bei den Anwälten und bei den Betroffenen selbst: Nach meiner Erfahrung ist es in der Regel unproblematisch, als Verteidiger oder auch als Betroffener zu erklären, man sei mit der Einstellung eines Verfahrens (z.B. Verkehrsstraftaten oder Steuerhinterziehung!) nach § 153 a StGB einverstanden, wenn die Geldbuße an die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union e.V. fließe. Begründet werden kann dies sehr gut damit, daß die Humanistische Union sich für das Grundgesetz und den Rechtsstaat einsetzt, also passend zum vorgeworfenen „Rechtsbruch“. Daß die Humanistische Union dabei dem Staat und speziell den Sicherheitsbehörden kritisch gegenübersteht, braucht ja nicht besonders hervorgehoben zu werden. Also: Nicht nur die Juristen, sondern auch alle „Straftäter“ der HU sind aufgerufen, bei dieser Gelegenheit an die älteste deutsche Bürgerrechtsorganisation zu denken.

Till Müller-Heidelberg, Bundesvorsitzender

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