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Aufruf des Flücht­lings­rates Berlin

Mitteilungen16501/1999Seite 16

Mitteilungen Nr. 165, S. 16

Aufruf des Berliner Flüchtlingsrates vom 25. Februar, in dem es vor allem um die Forderung nach einem bundesweiten Abschiebestopp für Kurden geht. Bitte unterstützen Sie diesen Aufruf, indem sie Ihren Namen und Ihre Unterschrift an den Flüchtlingsrat senden (oder faxen)!

Aufruf des Flücht­lings­rates Berlin

„(…) Man kann es nämlich drehen und wenden wie man will. Es läuft immer auf die eine Frage hinaus: Will die Bundesrepublik Straftäter in einen Folterstaat abschieben oder nicht? Schily sagt zwar das gehe nicht, versucht aber sogleich, ein Hintertürchen zu öffnen – genau dort wo es Manfred Kanther gefunden hat (…). Auch Schily will sich von den Türken zusichern lassen, daß sie abgeschobene Kurden nicht foltern. Ein solches Abkommen ist lächerlich. Es kann vor Folter nicht schützen, das ist in Bonn amtsbekannt. Es kann dem deutschen Staat nicht einmal als Feigenblatt dienen. Also: Wer nach dieser Methode abschieben will, muß klar und deutlich sagen, daß er die Europäische Menschenrechtskonvention brechen will. (…)“ (Heribert Prantl, SZ 24.2.99)
Recep Öz, Kurde aus der Türkei, ist kein Straftäter. Trotzdem soll er abgeschoben werden. Er wollte zu einer Demonstration von Kurden und wurde dabei festgenommen: ohne Papiere – ein „abgelehnter Asylbewerber“. So wie hunderte anderer Kurden, einige von ihnen auch im Kirchenasyl. Allen gemeinsam ist, daß ihre Asylanträge abgelehnt wurden mit der Begründung, daß die ihnen drohende Lebensgefahr in der Türkei nicht ausreichend bewiesen worden sei. „In den meisten Fällen (von abgelehnten, abgeschobenen Asylsuchenden), die wir recherchierten, hätten Folter, Inhaftierung und Gefängnisstrafen verhindert werden können, wären die Asylgesuche der Betroffenen gewissenhaft überprüft und ernstgenommen worden“, so der niedersächsische Flüchtlingsrat/Pro Asyl in ihrer neuen Dokumentation zur Rückkehrgefährdung von Kurden von Februar 1999, S.3. (Vgl. hierzu auch FR 19.2.99.)
Nun hat sich die Verfolgungssituation der Kurden in der Türkei noch zusätzlich massiv verschärft. Allein die nach Öcalans Flucht nach Italien und vor allem nach seiner Verhaftung erfolgten Massenverhaftungen von Kurden in der Türkei erfordern eine Neubewertung der Gefahrensituation von Kurden im Falle ihrer Abschiebung. Bisher erfolgt diese höchstens im Einzelfall.
Recep Öz führt seit seiner Inhaftierung am 17.2.99 einen Hungerstreik durch, gegen die Abschiebung von Kurden in die Türkei. Recep Öz steht und kämpft für alle, um die es eigentlich geht.
Wir fordern die Veranlassung des bundesweiten Abschiebestopps für Kurden. Dies ist derzeit die einzige Möglichkeit, den Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention für Kurden sicherzustellen. Wir erwarten die Entlassung aus den Abschiebegefängnissen und die Zusicherung einer Aufenthaltsgenehmigung für Recep Öz und alle anderen Kurden, solange Folter in der Türkei praktiziert wird.
Wir betrachten dies als Chance, aus der derzeitigen Gewalteskalation auszubrechen. Es wäre der erste ernstzunehmende Schritt zu einer „internationalen Lösung des Kurdenkonflikts“.

UnterzeichnerInnen:
Flüchtlingsrat Berlin, Günter Grass, Hans Branscheidt (medico international), Heiko Kauffmann (Sprecher von PRO ASYL), Kostas Papanastasiou (Schauspieler, Architekt) Humanistische Union Landesverband Berlin, u.a.m.

Weitere Unterschriften an:
Flüchtlingsrat Berlin, Fennstr. 31, 12439 Berlin, Tel. 030-6317873 bzw. Fax: 6361198
sowie Kopie an: Antirassistische Initiative, Tel. 785 7281, Fax 786 9984
Nothilfe für Flüchtlinge:
Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00, Konto Nr. 311 68 03 („Nothilfe“)

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