Themen / Datenschutz

Erfolg in Sachen Daten­schutz: Aus für die Kredit-­Bahn­Card

01. Januar 1999

Pressemitteilung der HU, veröffentlicht am 04. März 1999 (vgl. zu diesem Thema Mitteilungen Nr. 161, S. 7)

Mitteilungen Nr. 165, S. 11

Den mangelhaften Datenschutz bei der Kombination von BahnCard und Kreditkarte hatte Deutschlands älteste Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union von Anfang an moniert. Mehr noch: beim Amtsgericht Kassel wurde die Musterklage einer HU-Familie gegen die ungeschützte Datenverarbeitung in den USA geführt.
Pech für die Bahn: Das Urteil vom Januar (AZ.: 242 C 1260/98) gab den Datenschützern recht: Wer die Vertragsklausel zur Datenweitergabe nicht akzeptiert, braucht die Verarbeitung durch Dritte – hier die Citibank – nicht zu dulden. Dies gilt gerade angesichts der Möglichkeit des Mißbrauchs bei der BahnCard mit ihrer Vielzahl von persönlichen Daten in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger, so der Klägervertreter, Rechtsanwalt Dr. Udo Kauß aus Freiburg. Datenschutz als verfassungsrechtlich geschütztes Persönlichkeitsrecht ist ein konkretisiertes Bürgerrecht.
Wie dpa meldete, wird nun – kurz nach dem „bahnbrechenden“ Urteil – diese Zusammenarbeit zwischen Bank und Bahn für die Zukunft beendet. Vordergründig wurden wirtschaftliche Gründe genannt: Nur jeder siebte BahnCard-Kunde vertraute auf die Kreditfunktion und nur jede zweite „Kombikarte“ wurde auch tatsächlich zur Zahlung genutzt. Offenbar wurden die Datenschutzbedenken der Kläger doch von vielen Bahnkunden geteilt: Auch ein Erfolg der HU!

Tobias Baur, HU-Bundesgeschäftsführung

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