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Ulrich Vultejus (1927-2009)

Mitteilungen20712/2009Seite 26-28

Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4/2009), S.26-28

Genau vor 20 Jahren hat die Humanistische Union dazu aufgerufen, die deutsch-deutsche Vereinigung zu nutzen, um in freier Selbstbestimmung nach Art. 146 GG eine gemeinsame, neue Verfassung zu schaffen. Bundesvorsitzender der Humanistischen Union war damals Ulrich Vultejus. Vorausgegangen war sein Brief an den Präsidenten der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik mit der wichtigen Frage, wie eine Vereinigung beider Deutscher Staaten geschehen könnte. Der Anschluss der DDR nach Art. 23 Satz 2 des Grundgesetzes ohne Schaffung einer neuen Verfassung wurde von der HU kategorisch abgelehnt. „Artikel 23 GG – Kein Anschluß unter dieser Nummer“ war der Slogan. In einem 10-Punkte Programm formulierten wir Forderungen für die Weiterentwicklung des Grundgesetzes. Ein demokratischer Rechtsstaat sollte verwirklicht werden, und dazu gehörte ein Referendum für die BürgerInnen beider Staaten. Folgerichtig gehörte Ulrich Vultejus zu den Mitbegründern des „Kuratoriums für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder“. Wir denken heute nach 20 Jahren daran, wie viele Menschen aus Ost und West am ‚Runden Tisch‘ mit gearbeitet und schließlich eine neue Verfassung in der Paulskirche vorgestellt haben.

Und wir gedenken gleichzeitig in Trauer
Ulrich Vultejus, der jetzt gestorben ist.

Wir lernten ihn kennen und schätzen, als er 1981 in Marburg den Fritz Bauer-Preis bekam – zum 20-jährigen Bestehen der HU – für seine Zivilcourage als Richter und stellvertretender Direktor am Amtsgericht Hildesheim. Ohne Rücksicht auf seine Karriere und sein Ansehen bei Vorgesetzten hatte er stets für seine Unabhängigkeit gekämpft und immer der Gerechtigkeit und Menschlichkeit in der Rechtspflege den Vorrang gegeben. In seiner Dankesrede „Der domestizierte Richter“ nannte er die Justiz ein Beförderungssystem, das „Richter zu korrumpieren geeignet ist“. Auch damit stellte er unweigerlich seine Karriere zur Disposition. In 40 Jahren hat Ulrich Vultejus auf allen Gerichtsebenen, vom Amtsgericht bis zum Oberlandesgericht und in verschiedenen Staatsanwaltschaften gearbeitet. Aber nur als Amtsrichter konnte er verwirklichen, was er oft geschrieben und gesagt hat, den „Traum vom guten Richter …“, „…der unabhängig ist und menschlich, der seinen Namen nicht verdiente, wenn er nicht zu einem Urteil käme, mit dem der Mensch, der vor ihm steht, nicht weiterleben kann…“ – wahrhaftig im Sinne Fritz Bauers!
In seinen Erinnerungen „Nachrichten aus dem Inneren der Justiz“ schreibt er noch: „Ein Amtsrichter hat kaum echte Beförderungschancen. Er weiß es, und darum ist er in seinem Denken unabhängiger als viele Richter an Obergerichten. Die Justizverwaltung weiß es auch und leidet still unter der Unabhängigkeit der Amtsrichter.“ [1]

Als Bundesgeschäftsführerin der Humanistischen Union habe ich Ulrich Vultejus ab 1981 als Vorstandsmitglied und von 1987 bis 1995 als Vorsitzenden erlebt und in diesen 14 Jahren mit ihm zusammengearbeitet. Es waren produktive Jahre. In jene Zeiten fallen viele politische Ereignisse, neue Bürgerrechtsthemen kamen dazu, an denen Ulrich Vultejus maßgeblich beteiligt war. Und davon wiederum stehen auch heute noch viele auf dem Programm der Humanistischen Union.

Die Wiedervereinigung – auch ein Thema der HU

Anknüpfend an das Thema eines vereinten Deutschlands und der Arbeit an einer neuen Verfassung, fanden gleich nach der Wende die ersten Vorstandssitzungen und diverse Veranstaltungen in Ostdeutschland statt, um die dortige Bürgerrechtsarbeit mit der unsrigen zu vernetzen. Gemeinsame Themen waren u. a. Justiz, Verfassungsschutz, Datenschutz, Polizeigesetze, § 218 StGB. Die GesprächspartnerInnen kamen z. B. aus dem Neuen Forum, von Demokratie jetzt und der Initiative Frieden und Menschenrechte. Ein Ergebnis dieser Diskussionen zwischen BürgerrechtlerInnen aus Ost und West findet sich in der Broschüre „Weg mit dem Verfassungsschutz – der (un)heimlichen Staatsgewalt“ von 1991: ein gemeinsamer Aufruf zur Abschaffung des Verfassungsschutzes. Die damalige Situation: Im Westen erhielten Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst erstmals eine gesetzliche Grundlage, zugleich verlangte der Bundeskanzler Helmut Kohl in einer TV-Sendung die Abschaffung der Verfassungsschutzbehörden für die DDR. „Hatte er die BRD vergessen?“ fragte Ulrich Vultejus in einem Aufruf an die Fraktionen des Deutschen Bundestages.
Ein weiteres ost-/westdeutsches Gemeinschaftsprojekt war die Beteiligung der HU an der ostdeutschen Wochenzeitung „die andere“, gegründet vom Neuen Forum. Da die Existenz der Zeitung gefährdet war, wurde die HU Mitgesellschafterin. Man sah darin die Möglichkeit eines lebendigen Meinungsaustausches zwischen Ost und West, was für einige Zeit auch gelang, bis leider das finanzielle Defizit von der HU nicht mehr zu tragen war.

„Soldaten sind Mörder“

Großes Aufsehen erregte in den 1990er Jahren der Streit um Kurt Tucholskys berühmtes Zitat, das Carl von Ossietzky einst in der Weltbühne veröffentlicht hatte. Die Anklage lautete auf Beleidigung und endete 1932 mit einem Freispruch. Das Landgericht Frankfurt stellte 1989 den abgleiteten Satz „Jeder Soldat ist ein potentieller Mörder“, gesprochen bei einer öffentlichen Diskussion, wieder unter den Schutz der Meinungsfreiheit. Ein Sturm der Entrüstung über das „Soldaten-Urteil“ brach los, so dass man sagen konnte: Noch nie ist ein Gericht so massiv angegangen worden, weil es das Grundrecht auf Meinungsfreiheit über die Staatsräson stellte. Eine Zeitungsanzeige der Humanistischen Union, unterzeichnet von über 1800 BürgerInnen wurde lediglich von Frankfurter Rundschau und ZEIT veröffentlicht, Süddeutsche Zeitung, Die Welt und Rheinischer Merkur weigerten sich. Zusammen mit anderen Organisationen entstand der Band „Sind Soldaten Mörder?“ mit Dokumentation und Analysen.

Selbstbestimmungsrecht der Frauen

„Jede Frau hat das Recht, allein zu entscheiden, ob sie ein Kind austrägt oder nicht“ – Memmingen und kein Ende, wer erinnert sich noch? Angeklagt war ein Arzt aus Memmingen. Der Vorwurf lautete: Abtreibungen an 156 Frauen, deren Indikationen vom Gericht bestritten wurden. Aus geringfügigem Anlass, der nichts mit dem dann Folgenden zu tun hatte, wurde die gesamte PatientInnenkartei durchsucht, beschlagnahmt und damit das Arztgeheimnis unterlaufen. Im folgenden Gerichtsverfahren wurde das Vertrauen von Arzt/PatientInnenen missbraucht. Ob die Durchsuchung rechtens war, wurde vom Gericht nicht erörtert, die Frauen, bei denen eine Abtreibung nach Indikationsstellung durch den Arzt festgestellt worden war, wurden zur Zeugenaussage vor Gericht gezwungen. Die Konsequenz aus Memmingen war für die HU – mal wieder – die Streichung des § 218 StGB zu fordern, auch wegen der Gefahr, dass die unerträgliche Bestimmung der Indikationen auch den Frauen in der DDR aufgezwungen werden könnte – noch hatten jene die legale Fristenregelung. Im Buch „Das Urteil von Memmingen“ ist neben Kommentaren auch der Wortlaut des Urteils enthalten. „Es gehört zu den erstaunlichsten Dokumenten der Rechtsgeschichte“, so Ulrich Vultejus über diese Entscheidung. Der Kampf für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs führte schließlich zu einem weiteren Urteil des Verfassungsgerichts, das die HU wieder als verfassungswidrig bezeichnet und kritisiert hat in der Broschüre „Im Namen des Volkes: Unfreundliche Bemerkungen zum § 218-Urteil von Karlsruhe“.

Religionsfreiheit

Immer wieder ging es um Staat/Kirche, besser deren Trennung in jener Zeit: Da gab es Klagen von Eltern gegen das Kreuz im Klassenzimmer, das das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil schließlich – so interpretierte es Ulrich Vultejus – für alle öffentlichen Gebäude, die zwingend betreten werden müssen, wie eben Schulen, Universitäten, Gerichtssäle, Krankenhäuser, Rathäuser …, versagt hatte. Bayern hält sich mit seinem Gesetz bis heute nur teilweise daran, mit Hürden für die, die ohne Kreuz leben möchten. Die Kreuze hängen nach wie vor, wer sie entfernt haben will, muss sich z.B. mit dem Schulleiter auseinandersetzen.
Die Religionskritik: Obwohl der Begriff der Gotteslästerung bereits 1969 von der großen Koalition aus dem § 166 StGB gestrichen wurde, beschäftigte uns der „Gotteslästerungsparagraph“ immer wieder. Er verbietet die Beschimpfung der Religion, nicht aber ihre Kritik. Wie aber lassen sich Beschimpfung und Kritik in der Praxis unterscheiden? Noch eine Merkwürdigkeit benennt Ulrich Vultejus in der „Enzyklika für die Freiheit der Religionskritik“ (HU-Schrift 16): Weder die Religion noch die Kirchen sind das geschützte Rechtsgut, sondern eine Handlung, die geeignet ist, den ‚öffentlichen Frieden‘ zu stören. Ein Antrag des Landes Bayern forderte, auf dieses Merkmal zu verzichten und als Rechtsgut die Achtung des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses Dritter anzuerkennen. Der Vorschlag fand bisher keine Mehrheit im Bundesrat…
Die Militärseelsorge in staatlicher Trägerschaft ist von der Verfassung her unzulässig. Ulrich Vultejus protestierte scharf, als sich Bischof Dyba zum obersten Militärbischof ernennen ließ. Dyba wurde damit geistlicher Dienstherr von 99 hauptamtlichen katholischen Militärseelsorgern, die in Kasernen stationiert sind. In seinem ersten Brief an sie übte Dyba kaum verhohlene Kritik an der Friedensbewegung: Die Soldaten der Alliierten am Golf seien „Diener der Sicherheit und Freiheit der Völker“. Wenn aktive Soldaten den Wehrdienst verweigern wollen, werden sie regelmäßig zu einem (Durchhalte)-Gespräch an die Militärseelsorge verwiesen: Stärkung der Kampfmoral oder Wehrkraftzersetzung?

Rechtspolitische Bemühungen

Der Radikalenerlass der SPD im Jahre 1972 hat vielen Menschen die berufliche Existenz genommen und zog einen monströsen Überwachungs- und Bespitzelungsapparat nach sich, die deutsche Bezeichnung „Berufsverbote“ ging in fremde Sprachen ein. In einem Brief an die SPD-Parteiführung forderte die HU nach 15 Jahren (1988) diesen Erlass  ebenso wie die innerparteilichen Unvereinbarkeitsbeschlüsse wieder aufzuheben. Jene wurden u.a. zur Disziplinierung aufmüpfiger Jusos und von ASF-Frauen zweckentfremdet, die in den neuen sozialen Bewegungen mit Kommunisten zusammen arbeiteten. Zwei Jahre später, 1990, versuchte die HU erneut, die SPD vor politischen Fehlentscheidungen zu warnen: Zum einen vor der Legalisierung des Lauschangriffs. Zum anderen mit der eindringlichen Bitte an den Ehrenvorsitzenden Willy Brandt, er möge eingedenk seiner eigenen Erfahrungen verhindern, dass seine Partei einer Einschränkung des Asylgrundrechts (Art. 16 GG) zustimmt. Beides wurde mit den Stimmen der SPD beschlossen. Ulrich Vultejus ließ sich davon nicht beirren und begründete die „Rechtspolitischen Gespräche“ mit VertreterInnen der Bundestagsparteien.
Um es nicht zu vergessen – Ulrich Vultejus hat der HU neuere Arbeitsfelder erschlossen:

Organtransplantation, Drogenfreigabe, Gentechnik.

Grundpositionen zur Gentechnik hat die HU vor und im Anschluss an den Kongress „Der Griff nach den gläsernen Genen“ in Marburg beschlossen. Wichtig war uns, einen wirksamen Datenschutz zu garantieren, der die genetische Disposition eines jeden Menschen vor privatwirtschaftlichen Interessen schützt, z.B. dem sog. Arbeitnehmer-Screening. Der Einsatz gentechnischer Methoden zur Ermittlung von Straftätern wurde abgelehnt, da sie uns damals nicht als sicher galten. Gegen den „Genetischen Fingerabdruck“ in Ausweisen und Pässen wendet sich die HU noch heute.
Die Forderung nach Freigabe illegaler Drogen bezog sich auf die Straffreiheit des Besitzes geringer Mengen zum Eigengebrauch. Dies würde, davon waren und sind wir überzeugt, die Beschaffungskriminalität verringern. Die HU ging noch weiter: Wenn der Staat selbst „Drogendealer“ wäre („Drogen in die Drogerie“) könnten Menge und Qualität kontrolliert werden, es gäbe viel weniger Tote zu beklagen! Unsere Forderungen: ein Pflichtunterricht zu Drogenkunde und Suchtproblematik an den Schulen, sowie ein absolutes Werbeverbot für alle Drogen. Es dürfe nicht die viel größere Gefahr der legalen Drogen Alkohol und Nikotin vergessen werden –  auf deren Konto sehr viel mehr Tote und eine größere Abhängigkeit gehen.
Die Teilnahme an einer Konferenz der Gesundheitsminister zur Organtransplantation überzeugten Ulrich Vultejus davon, dass es nötig sei, sich in dieser Frage für das Selbstbestimmungsrecht einzusetzen. Mit einem Organpass könne man im sog. ‚Zustimmungsmodell‘ im Voraus festlegen, ob man SpenderIn sein will oder nicht. Ulrich Vultejus war sich der Gefahr bewusst, dass angesichts steigender Transplantationswünsche Politiker und Ärzteschaft vereint versuchen würden, das ‚Widerspruchsmodell‘ durchzusetzen. Dann müsste jeder, der sich mit dieser Frage noch nicht befasste und keinen Organpass hat, damit rechnen, dass ihm im Todesfall Organe entnommen werden. Letztlich war die Initiative von Ulrich Vultejus erfolgreich: Bis heute gilt, dass eine Organentnahme nur mit eindeutiger Zustimmung der Patienten und/oder deren Angehörigen erfolgen darf.

Was lange währt…

Bevor Ulrich Vultejus als HU-Vorsitzender ausschied, kam es 1995 endlich zu einem begrüßenswerten Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Mit knapper Mehrheit bestätigte das Gericht einen von jeher vertretenen Standpunkt der Humanistischen Union: „Die Sitzblockaden vor militärischen Einrichtungen sind keine Gewalt und stellen deshalb keine Nötigung dar“. Sie seien allenfalls Ordnungswidrigkeiten. Das Gericht korrigierte damit seine Entscheidung von 1986. Die HU forderte, dass der Entscheid zum Anlass genommen werden solle, um die in der Vergangenheit abgeurteilten Fälle aus dem Strafregister zu streichen. Die HU bot allen Verurteilten anwaltliche und finanzielle Hilfe an zur Durchführung der jetzt nötigen Wiederaufnahmeverfahren.

Der „Traum vom guten Richter“?

„Wie mag ein Richter gefühlt haben, der so viele Menschen verurteilt hat, deren ehrenwerte Motive nicht zu bezweifeln sind und die er nur verurteilen konnte, wenn er ihr Tun trotzdem nach §240 StGB als ‘verwerflich’ kennzeichnete? … Er steht nicht als Mensch hinter seinen Urteilen, sondern hat nur als Richter seine Pflicht getan.“ Ulrich Vultejus hat in den „Nachrichten aus dem Innern der Justiz“ damit Richter Offenloch aus Schwäbisch-Gmünd beschrieben, der in den 1980er Jahren die meisten Friedensdemonstranten wegen Nötigung verurteilte. Offenloch konnte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht akzeptieren. Wie man sich damals erzählte, präsentierte Offenloch in seinen Vorlesungen den StudenInnen weiter den §240 StGB einschließlich ‚Gewalt und Verwerflichkeit‘. Dazu noch einmal Ulrich Vultejus: „In seiner – Offenlochs – Person wird die Tragik des Richterberufs sichtbar.“ Damit nehmen wir Abschied von Ulrich Vultejus, der uns als Richter und Vorsitzender der Humanistischen Union Wichtiges gelehrt und vorgelebt hat.

Helga Killinger
war von 1975-1997 Geschäftsführerin der Humanistischen Union

[1] zitiert nach Helmut Kramer: Ulrich Vultejus zum Achtzigsten. Würdigung eines Freundes und Mitstreiters, abrufbar unter
http://kramerwf.de/Ulrich-Vultejus-zum-Achtzigsten.187.0.html

Artikel von und über Ulrich Vultejus sind in der Onlineausgabe der HU-Mitteilungen verzeichnet.

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