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Satzungs­dis­kus­sion des Verbands­tags 1998: Kurzpro­to­koll von Till Müller-Hei­del­berg

Mitteilungen09/1999Seite 77

Mitteilung Nr. 167, S. 77

Anm. der Red.: Beim Verbandstag wurden mögliche Satzungsänderungen diskutiert. Grundlage waren Änderungsvorschläge von Jürgen Roth sowie der Vorstandsvorschlag zur letzten Delegiertenkonferenz hinsichtlich der Urabstimmung. Es bestand Einigkeit, daß der Verbandstag nichts zu beschließen, sondern lediglich ein Meinungsbild zu erstellen hat. Dieses Meinungsbild ist eine unverbindliche Leitlinie für die Satzungskommission, den Vorstand und die Delegiertenkonferenz. Das hier dokumentierte Protokoll wurde in den Mitteilungen veröffentlicht (zitierte § § beziehen sich auf die aktuelle Satzung der HU, zuletzt geändert am 20.6.1993).

1. §1 (Sitz der HU): 14 Stimmen für München, 11 Stimmen für Berlin, div. Enthaltungen

2. §2 (Ziele), Ziff. 1: Mit großer Mehrheit wird der Vorschlag von Jürgen Roth in geänderter Fassung angenommen: „Die ungehinderte Entfaltung aller weltanschaulichen [an erster Stelle], religiösen … Auffassungen [statt ‚Strömungen‘] in gegenseitiger Achtung [nicht: ‚Toleranz‘] zu gewährleisten.“

3. Der Vorschlag von Jürgen Roth zu einer neuen Ziff. 5 in § 2 [„das friedliche Zusammenleben mit Angehörigen verschiedener Minderheiten und deren Schutz vor Diskriminierung“ Anm. T.B.] wurde im Prinzip angenommen, aber nicht aus der Sicht der Mehrheit zur Minderheit. Deshalb wird eine Neuformulierung empfohlen.

4. Der Vorschlag von Jürgen Roth zur Ergänzung von §4 Abs. 2 [„der Verein fördert die Anwendung elektronischer Kommunikationsmittel als Teil der Vereinsarbeit“] wurde abgelehnt.

5. Der Vorschlag von Jürgen Roth zur Mitgliedschaft gemäß § 6 (auch nicht natürliche Personen sollen Mitgliedschaft erwerben können) wurde grundsätzlich begrüßt. Gegebenenfalls soll er nicht durch Streichung in Abs. 1 des Wortes „natürliche“, sondern durch einen zusätzlichen neuen Absatz in die Satzung aufgenommen werden.

6. § 8 (Urabstimmung). Der Vorstandsvorschlag zur letzten DK wird grundsätzlich für gut gehalten mit folgender Modifikation: Es muß eine Regelung gefunden werden für die Zeitdauer der Diskussion. Evtl. muß die Antragsberechtigung des Verbandstages überprüft werden, wenn dieser (siehe unten) informeller wird. [Meiner Auffassung nach sollte er in jedem Falle dennoch antragsberechtigt bleiben, T.M.-H.]. Für ein Beteiligungsquorum sprechen sich 8 anwesende Mitglieder, dagegen 17 aus. Ggf. soll das Abstimmungsquorum bei der Satzung erhöht werden auf 3/4, § 22 ist zu berücksichtigen bzw. zu ändern.

7. Der Vorschlag von Jürgen Roth zu § 12 (Vorstand) wird von der großen Mehrheit für überflüssig angesehen.

8. § 13 (Verbandstag). Till Müller-Heidelberg schlägt vor, Abs. 2 unverändert zu belassen, Abs. 1 jedoch dahingehend zu ändern, daß ohne jede Formalien alle Mitglieder der Humanistischen Union, des Beirats und Vorstands teilnahme-, rede-, antrags- und stimmberechtigt sind. Der Verbandstag stimmt einmütig zu.

9. § 15 (Schiedsgericht). Der Neuformulierungsvorschlag von Jürgen Roth für Abs. 3 Satz 2 [„Beratungsergebnisse sind allen Vereinsmitgliedern bekanntzumachen“ T.B.] findet inhaltlich Zustimmung, soll in der Formulierung jedoch nochmals überprüft werden. Auch der neu vorgeschlagene Absatz 4 findet Zustimmung mit Formlierungsänderungen: Es sollen nicht alle Beteiligten, sondern die Beteiligten angehört werden. Es soll keine Rüge ausgesprochen werden. Es soll Aufgabe des Schiedsgerichtes sein, ggf. auf eine Einigung hinzuwirken.

10. Die Regelungen in § 17 sollen einbezogen werden, so daß sämtliche Kompetenzen des Schiedsgerichtes an einer Stelle geregelt sind.

11. Über die Anregung von Jürgen Seifert, den Namen „Humanistische Union“ in ‚Humanistische Bürgerrechtsorganisation HU‘ zu ändern, wird negativ entschieden.

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