Themen / Rechtspolitik

Presse­er­klä­rung zum „Revo­lu­ti­o­näre-­Zel­len­–Pro­zess“

01. Juni 2001

Humanistische Union – Internationale Liga für Menschenrechte – Komitee für Grundrechte und Demokratie.

Mitteilungen Nr. 174, S. 39

Berlin 21. März 2001

Die Humanistische Union, die Internationale Liga für Menschenrechte und das Komitee für Grundrechte und Demokratie werden den morgen beginnenden Prozess vor dem Berliner Kammergericht mit Argusaugen beobachten.Gemeinsam engagiert für die unverkürzte Geltung der Grund- und Menschenrechte rügen die genannten Menschenrechtsorganisationen schon heute,

  • dass die vier Angeklagten, Sabine Eckle, Harald Glöde, Axel Haug und Matthias Borgmann vor 15 Monaten in einer – in jeder Hinsicht unverhältnismäßigen Nacht- und Nebelaktion verhaftet worden sind,
  • dass sie seitdem, d. h. seit nunmehr anderthalb Jahren (Mathias Borgmann seit 11 Monaten) entgegen allen strafrechtlichen und -prozessualen Prinzipien in streng kontrollierter Untersuchungshaft gehalten werden,
  • dass die Bundesanwaltschaft sich nahezu ausschließlich auf die Aussagen eines “Kronzeugen” stützt, der sich auf der Grundlage der, wegen verfassungsrechtlicher Bedenken bereits Ende 1999 aufgehobenen, Kronzeugenregelung Strafmilderung verschaffte,
  • dass die Bundesanwaltschaft ein weiteres Mal den grundgesetzwidrigen § 129a zur Anklageerhebung heranzieht, dessen Abschaffung schon lange fällig ist.

Wir werden jeden Verfahrensschritt des auf 31 Verhandlungstage angesetzten Prozesses peinlich genau verfolgen. Wir werden uns immer dann zu Wort melden, wenn die Rechte der Angeklagten oder ihrer Verteidigung eingeschränkt werden sollten. Das Gericht wird beobachtet. Wir setzen darauf, dass die Richter um die grund- und menschenrechtliche Tragweite des Prozesses und insbesondere um ihre Verantwortung gegenüber den vier Angeklagten wissen, deren Grundrechte seit 15 Monaten ohne erkennbaren Grund und ohne Not so gravierend eingeschränkt sind. Der Prozess wird zeigen, ob die Bundesrepublik Deutschland jene, durch Unverhältnismäßigkeit und Rache gegen jedes abweichende Verhalten, geprägte Strafgesetz-gebung, die in den 70er und 80er Jahren zu den verfassungswidri-gen Paragraphen 129, 129a StGB und zur Kronzeugenregelung führte, im Interesse der Wiederherstellung der Rechtstaatlichkeit und Stärkung der Demokratie zu überwinden vermag. 

gezeichnet: Humanistische Union, Liga für Menschenrechte, Komitee für Grundrechte und Demokratie

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