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Der Bayern­ku­rier entdeckt die Humanis­ti­sche Union

21. März 2002

Gerhard Saborowski

Mitteilungen Nr. 177, S.6

Der Bayernkurier sorgte sich in der Ausgabe vom 20. Dezember 2001 um ein bevorstehendes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes. Konrad Riggenmann, Lehrer an einer bayerischen Volkshochschule, hatte es als erster Lehrer gewagt, das Kruzifix in den Klassenräumen seiner Schule zu beanstanden. Die Befürchtungen des Bayernkurier waren begründet. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied am 2. Januar 2002 zugunsten des Lehrers.

In diesem Zusammenhang erinnerte sich der Bayernkurier daran, dass die HU München im Januar 1999 den Preis Aufrechter Gang an das Ehepaar Sepp Obermeier und Chung Yee Tang-Obermeier verliehen hatte. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen erstritt das Ehepaar schließlich im April 1999 das „Kruzifix-Urteil“ des Bundesverwaltungsgerichts. Durch dieses Urteil wurde die restriktive bayerische Schulpraxis bei der Umsetzung des „Kruzifix-Beschlusses“ des Bundesverfassungsgerichtes vom Mai 1995 gemildert. Wenn es um „aggressive Glaubensfeindlichkeit“ gehe, dann würde sich die HU auch mit anderen Gruppierungen zusammenschließen, schrieb der Bayernkurier und erwähnte namentlich den Bund für Geistesfreiheit, den Deutschen Freidenker-Verband und die Initiative Kirche von unten. Gemeint war ein von der Münchener Arbeitsgruppe Trennung von Staat und Kirche herausgegebenes Flugblatt zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 1999. Das Flugblatt enthielt auch einen Musterbrief für die Eltern, die die Entfernung des Kreuzes aus dem Klassenraum ihres Kindes wünschten (siehe HU-MITTEILUNGEN Nr. 168, Seite 110). Auf dem Flugblatt waren neben den bereits genannten Organisationen die HU Bayern, die Deutschen Unitarier und der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten als Unterstützer angegeben.

Die Informationen von Eltern, Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern in Bayern über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Kreuz in Klassenräumen ist für den Bayernkurier also Ausdruck von „aggressiver Glaubensfeindlichkeit“.
„Hinter diesen Bemühungen verbergen sich nicht nur namenlose Atheisten, sondern teils überaus prominente Leute“, schrieb der Bayernkurier weiter und nannte die HU-Beiratsmitglieder Freimut Duve, Burkhard Hirsch, Renate Künast, Sabine Leutheussser-Schnarrenberger, Heribert Prantl und Heidemarie Wieczorek-Zeul. Den Theologen Wolfgang Ullmann vergaß der Bayernkurier in
dieser Aufzählung.

In der Ausgabe vom 10. Januar 2002 beschäftigte sich der
Bayernkurier dann in zwei Artikeln mit dem inzwischen ergangenen
Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes im Fall des Lehrers Konrad Riggenmann. Allgemein herrschte Unverständnis über den Richterspruch, bemerkte der Bayernkurier und berief sich dabei auf das erzbischöfliche Ordinariat zu München, den CSU-Fraktionsvor-sitzenden im Bayerischen Landtag Alois Glück, die Bayerische Kultusministerin Monika Hohlmeier und den CSU-Generalsekretär Thomas Goppel. „Im vorliegenden Fall bestehen überdies Zweifel an der Gewissensnot des Klägers. Seine Rechtsanwältin war in vergleichbaren Prozessen schon für die atheistische HUMANISTISCHE UNION und für den weidlich bekannten Kreuz-Bekämpfer Josef Obermeier aus Bruckmühl tätig. Man glaubt hier ein System zu erkennen, was den ganzen Vorgang keineswegs sympathischer macht“, stellte der Bayernkurier abschließend fest.

Es war sicher sehr verdienstvoll, dass Frau Rechtsanwältin Adelheid Rupp in den Fällen Obermeier und Riggenmann die Vertretung vor den Verwaltungsgerichten übernommen hatte. Für die HU war Frau Rupp jedoch bisher nicht tätig – weder „in vergleichbaren Prozessen“ noch in vergleichbaren Fällen.

Der HU-Bundesvorsitzende Till Müller-Heidelberg stellte in einem Leserbrief an den Bayernkurier den Sachverhalt richtig und schrieb bezüglich der „atheistischen“ HU folgendes: Die HUMANISTISCHE UNION ist auch keine atheistische Vereinigung, sondern hat seit ihrer Gründung 1961 Theologen in ihren Reihen. Sie ist vielmehr eine Bürgerrechtsorganisation, die sich – verkürzt ausgedrückt – für die Verteidigung und den Ausbau der Grundrechte unserer Verfassung einsetzt. In diesem Zusammenhang tritt sie auch für die Trennung von Staat und Kirche ein.

Im konkreten Fall heißt das: Aufgrund der Glaubens- und
Bekenntnisfreiheit (Artikel 4 des Grundgesetzes) haben Kreuze und Kruzifixe ihren Platz in Kirchen und Gemeindehäusern. Es steht auch jedem frei, in seiner Wohnung („Herrgottswinkel“) ein Kreuz oder Kruzifix anzubringen. In der Bundesrepublik Deutschland leben Menschen unterschiedlicher religiöser und weltanschaulicher Bekenntnisse sowie konfessionsfreie Bürgerinnen und Bürger. Nach dem Grundgesetz ist die Bundesrepublik Deutschland weder ein christlicher „Gottesstaat“ noch gibt es eine Staatskirche. Die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates gebietet daher in staatlichen Einrichtungen – wie Schulen und Gerichten – keine religiösen oder weltanschaulichen Symbole anzubringen. Das gilt auch für den Freistaat Bayern.

Mit einem solchen Text mochte der Bayernkurier seine Leserschaft nicht konfrontieren. Der Leserbrief blieb unveröffentlicht und der Bayernkurier berichtigte auch nicht seine falsche Behauptung über die vermeintliche Tätigkeit von Frau Rechtsanwältin Rupp für die HU.

Wie lautet doch die Ziffer 3 des Pressekodex des Deutschen Presserates? „Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtigzustellen.“

Der Versuch, die HUMANISTISCHE UNION als „atheistisch“ zu
diskreditieren, ist im übrigen nicht neu. Bereits Ende 1963 sah sich die HUMANISTISCHE UNION gezwungen, gegen die Bezeichnung „atheistischer Freidenkerverband“ in einem Lexikon des Herder-Verlages eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, erklärte sich der Herder-Verlag zu einer Änderung des Lexikon-Eintrages bereit, in dem die Worte „atheistischer Freidenkerverband“ nicht mehr vorkamen.

Kategorie: Religion: Schule

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