Themen / Innere Sicherheit

Nachhaltige Kritik am "Terrorpaket"

21. März 2002

Mitteilungen Nr. 177, S.11

Presseerklärung vom 01. Dezember 2001
Bürgerrechtler appellieren an Parlament. Auf der gestrigen Anhörung beim Innenausschuss des Bundestages appellierte der als Sachverständige geladene Vorsitzende der HUMANISTISCHEN UNION (HU), Dr.Till Müller-Heidelberg nachdrücklich an die Abgeordneten, sich bei der Beratung des „Entwurfes eines Gesetzes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ nicht von aktionistischer Eile treiben zu lassen.Wegen der vorgeschlagenen
tiefen Eingriffe in bestehende Bürgerrechte sollte der mögliche Nutzen vorgeschlagener Maßnahmen gut gegen alle Einwände abgewogen werden.
Der HU-Bundesvorsitzende kritisierte unter anderem die
Durchlöcherung des bestehenden Trennungsgebotes zwischen
Polizei und Nachrichtendiensten sowie zwischen den Verfassungs-schutzbehörden und dem für das Ausland zuständigen
Bundesnachrichtendienst (BND). Die historischen Gründe dieses Verfassungsgebots würden ignoriert, was verfassungsrechtlich nicht haltbar sei. Durch den im Gesetzentwurf vorgesehenen Datenaus-tausch zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendienste würde das Trennungsgebot faktisch aufgehoben. „Die Polizeibehörden“, so
Dr.Till Müller-Heidelberg, „sind zur Strafverfolgung berufen
als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sowie zur Gefahrenabwehr;
dies ist nicht Aufgabe von Geheimdiensten.“ Außerdem behindere die parallele Kompetenz verschiedener Sicherheitsorgane faktisch jede rechtliche Kontrolle sowie die Verteidigung jedes in Verdacht geratenen Bürgers.
Bei der Erhebung von personenbezogenen Informationen z.B. bei Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten durch Verfassungsschutz, MAD und BND, ist es nicht hinnehmbar, dass der Betroffene davon nichts erfahren soll.
Solange kein Straftatbestand gegen einen Bürger besteht – und dann wären die Strafverfolgungsorgane und nicht die Geheimdienste zuständig – geht es den Staat nichts an, wem der Bürger E-Mails schreibt, von wem er Post empfängt oder welche Banküberweisungen er tätigt.
Eine Aufnahme biometrischer Personenmerkmale wie zum Beispiel Fingerabdrücke in Personalpapieren sei weder geeignet noch verhältnismäßig, auf keinen Fall dürften solche Merkmale in einer zentralen Referenzdateien gesammelt oder als eine Art Personenkennziffer verwendet werden. Zu dieser Frage hat die HUMANISTISCHE UNION kürzlich auch ein ausführliches Anschreiben an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages versendet.
Die vollständige Stellungnahme der HUMANISTISCHEN UNION ist
abrufbar über die Zeitschrift Bürgerrechte und Polizei/CILIP via: http://www.cilip.de/terror
Unter dieser Adresse sind auch weitere Stellungnahmen verschiedener Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen sowie Vereinigungen von Rechtsberufen verfügbar.

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