Themen / Innere Sicherheit

Versuch der Manipu­la­tion des Verfas­sungs­ge­richts aufge­flo­gen?

21. März 2002

Mitteilungen Nr. 177, S.10

Presseerklärung vom 23. Januar 2002
Angesichts der Tatsache, daß der Bundesinnenminister kurz vor
Beginn der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungs-gericht über das Verbot der NPD offenlegt, daß offensichtlich der Hauptbelastungszeuge ein V-Mann des Verfassungsschutzes war, stellt sich für die HU die Frage, ob hier wieder einmal ein Gericht manipuliert werden sollte. Der Bundesvorsitzende Dr. Till Müller-Heidelberg: „Wenn der Bundesinnenminister so spät offenlegt, daß anscheinend ein Mitglied des Bundesvorstandes der NPD ein V-Mann des Verfassungsschutzes war, drängt sich die Vermutung auf, daß dies ursprünglich wohl geheimgehalten werden sollte und aus welchen Gründen auch immer jetzt nicht mehr geheimgehalten
werden konnte. Dann wäre eine Manipulation des Bundesverfassungsgerichts versucht worden.“
Dies wäre nicht die erste Manipulation durch Geheimdienste. Die gewalttätigen Steinewerfer beim Deutschlandbesuch des ameri-kanischen Präsidenten Busch waren V-Leute der Geheimdienste.
Die Bombe, die am Celler Gefängnis explodierte, um einen Ausbruchversuch von Terroristen vorzutäuschen, stammte von deutschen Geheimdiensten; den Generalbundesanwalt ließ man uninformiert ermitteln. Die Tatwaffe im Schmücker-Prozeß ließ der Verfassungsschutz in seinen Tresoren verschwinden, so daß das Landgericht Berlin offiziell feststellen mußte, der Verfassungsschutz habe mehrere Gerichtsverfahren manipuliert. Täuschung ist das Metier von Geheimdiensten und eine Kontrolle, da alles geheim ist, kaum möglich. Eine Regierung, die sich auf sie stützt, ist verraten und verkauft.
Gleichzeitig wirft dies ein bezeichnendes Licht auf die neue Diskussion um die Kronzeugenregelung. Mit Kronzeugen – wie
hier mit dem V-Mann des Verfassungsschutzes – dient man nicht der Wahrheit, sondern der Lüge und der Rechtsstaat gibt sich selbst auf.
Wenn daher das im Dezember verabschiedete sogenannte Terrorismusbekämpfungsgesetz hauptsächlich auf vermehrten
Einsatz der Geheimdienste und deren Zusammenarbeit mit den
Strafverfolgungsorganen setzt, so ist dies mit Sicherheit der falsche Weg.
Ein freiheitlicher, demokratischer Rechtsstaat darf sein Heil nicht im Dunkeln suchen.

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