Themen / Innere Sicherheit

Telefon­über­wa­chung beschäftigt die Landes­ver­bände

18. April 2003

Mitteilungen Nr. 181, S.3

Nicht zuletzt aufgrund des kämpferischen Münchener Ortsverbandes ist es offenbar gelungen, zumindest vorübergehend eine erneute Verschärfung des bayerischen Polizeigesetzes (PAG) zu verhindern. Der Ortsverband München leitete den Parteien eine ausführliche und kritische Stellungnahme zu den einschlägigen Rechtsfragen zu.

Bayern, Thüringen…

Die sogenannte präventive Telephonüberwachung war erstmalig im vergangenen Jahr in das Polizeirecht Thüringens eingeführt worden. Sie verstößt nach Auffassung der HUMANISTISCHEN UNION bereits aus kompetenziellen Gründen gegen die Verfassung und führt zu einer weiteren Aufweichung rechtlicher Bindungen bei polizeilichen Ermittlungen. Derzeit versuchen weitere Länder, mit populistischen Verschärfungen nachzuziehen. Die bayerische Landesregierung zog nun ihren umstrittenen Entwurf, offenbar angesichts der anstehenden Wahlen, aber auch aufgrund heftiger Kritik nicht nur aus dem Bürgerrechtsspektrum zurück.

…Nieder­sachsen, NRW

Mittlerweile droht jedoch eine vergleichbare Regelung auch in Niedersachsen, wo ebenfalls ein verschärfender Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht wurde. Die HU Niedersachsen hat begonnen, den Widerstand gegen die dortige, noch weitaus umfänglichere Polizeigesetznovellierung zu organisieren.
Eine durch die schwankende rot-grüne Koalition in NRW geplante Verschärfung des Polizeigesetzes u.a. in Bezug auf Videoüberwachung und Rasterfahndung hat ebenfalls Zurück-weisung durch ein breites Bündnis von BürgerrechtlerInnen, darunter die HU, erfahren.
Wer an weiteren Informationen zur Thematik interessiert ist, der wende sich entweder an die Bundesgeschäftsstelle oder an die genannten Regional-, Orts- oder Landesverbände.
                                                                                          Nils Leopold

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