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Anträge zur 18. Delegier­ten­ko­fe­renz der HU

Mitteilungen18208/2003Seite 3

Mitteilungen Nr. 182, S.3

Antrag 1

Die DK möge beschließen:

Die Humanistische Union befasst sich mit der Frage der Trennung von Exekutive und Legislative im Zusammenhang von Abgeordnetentätigkeit und MinisterInnenamt.

Begründung:

Artikel 20 GG Abs. 2 „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“. Abgeordnete, die gleichzeitig ein Ministeramt innehaben, vollziehen Gesetze, die sie selbst mit beschlossen haben. Eine klare Trennung von Gesetzgebung und vollziehender Gewalt findet damit nicht statt.

Antragstellerin: Sophie Rieger (für den RV Nordbayern)

Antrag 2

Die Delegiertenkonferenz möge beschließen:

Die Humanistische Union setzt sich dafür ein, dass die Legislaturperiode des Bundestages nur dann verlängert werden darf, wenn gleichzeitig der Abbau der Rechte der Wählerinnen und Wähler an anderer Stelle kompensiert wird. Dazu sollen mindestens die Möglichkeit des Kumulieren und Panaschierens (Beschluss der DK 2001) sowie Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene (Beschluss der DK 1997) eingeführt werden.

Begründung:

Im Bundestag zeichnet sich immer deutlicher eine breite Mehrheit für eine Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre ab. Nach Informationen der WAZ (Westdeutsche Allgemeine Zeitung) sind sich alle Fraktionen darüber einig, eine entsprechende Grundgesetzänderung noch in diesem Jahr ins Parlament einzubringen (Art 39, 1 GG).

Von einer Verlängerung der Legislaturperiode erhoffen sich die Parteien eine Verbesserung der Arbeitsfähigkeit des Parlaments. Erfahrungsgemäß dauert es einige Monate, bis ein neukonstituierter Bundestag vollständig funktionsfähig ist. Abgeordnete, die erstmalig in den Bundestag gewählt worden sind, benötigen in der Regel eine noch längere Einarbeitungszeit. Im letzten Jahr der Legislaturperiode wird die Arbeitsfähigkeit durch den beginnenden Wahlkampf beeinträchtigt. Für eine ungestörte effektive Parlamentsarbeit bleibt somit nur eine relativ kurze Zeit. Anderseits werden die Abgeordneten mit immer komplexeren Themen konfrontiert, die zum Teil weit über eine Legislaturperiode hinausreichen. Die Verlängerung der Wahlperiode würde es den Abgeordneten erleichtern, sich längerfristig und kontinuierlich auf diese Themen zu konzentrieren, da sie sich nicht bereits nach ca. zwei Jahren mit dem aufkommenden Wahlkampf beschäftigen müssten.

Die Verlängerung der Wahlperiode benachteiligt die Bürgerinnen und Bürger auf mehrfache Weise:

Sie werden seltener gefragt. Denn Wahlen sind Kontrollinstrumente und Richtungsentscheidungen. Obwohl die Auswahl eingeschränkt ist (man hat ja insbesondere auf die Aufstellung der KandidatInnen keinen Einfluss), stellt das Wählervotum doch ein Kontrollinstrument dar und bei Regierungswechseln wird in vielen Fragen zugleich auch die Zielrichtung gewechselt. Wahlen und Abstimmungen sind die einzigen direkten Möglichkeiten, die „Staatsgewalt“ auszuüben. Der Anreiz, gegen die Interessen der Auftraggeber zu handeln wird größer, wenn eine schwache Kontrolle noch seltener ausgeübt wird.

Zur Stärkung der Wählerinnen- und Wählerrechte hat die HU schon bei der DK 2001 die Forderung nach dem „Kumulieren und Panaschieren“ beschlossen. Damit sollen die WählerInnen die Möglichkeit erhalten, die von den Parteihierarchen mehr oder weniger vorgegebenen Landeslisten zu „flexibilisieren“. WählerInnen können somit die Chancen einzelner KandidatInnen verbessern, denen sie bessere Befähigungen zusprechen.

Diese Forderung steht in einer langen Reihe mit weiteren Wahlrechtsverbesserungen, die von anderer Seite vorgeschlagen wurden. Diese aufzugreifen, wäre sicher wichtig, würde aber eine intensive Mitarbeit von Fachleuten erfordern und den Rahmen dieses Antrags sprengen.

Um während einer Legislaturperiode den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, unabhängig von den Parteien neue Ideen einbringen zu können und den Gesetzgeber zur Lösung dringend gewordener Probleme zwingen zu können, hat bereits die DK 1997 die Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auch auf Bundesebene gefordert.

Vor allem aufgrund der von „Mehr Demokratie“ durchgeführten Kampagne hat die Regierungskoalition in 2002 einen Gesetzentwurf mit Verfassungsänderung vorgelegt, der aber an der Union gescheitert ist. Es gilt nun, die Überzeugungsarbeit bei der Bevölkerung und den UnionspolitikerInnen fortzusetzen und zu verstärken.

Antrag­stel­ler: Wolfgang Killinger
(für den RV München-Süd­bayern)
Antrag 3

Die DK möge beschließen:

Der neu gewählte Vorstand wird beauftragt, mit der Geschäftsführ-ung ein Papier zu erarbeiten, welches die Arbeitsaufgaben der Geschäftsführung, die Kompetenzen der Geschäftsführung und die Abgrenzung der Aufgaben und Kompetenzen von Geschäftsführung und Vorstand wechselseitig verbindlich darlegt und dieses Papier dann zum Bestandteil des Arbeitsvertrages der Geschäftsführung machen. Dem nächsten Verbandstag im Jahr 2004 ist das zur Kenntnisnahme inhaltlich vorzulegen.

Begründung: mündlich

Antragsteller der Anträge 3-8:

Rudolf Ladwig, Spielbrinkstr. 26, 58135 Hagen

Tel. 02331-3480410, Fax: 02331-3480411

e-mail: Rudolf.Ladwig@t-online.de

Antrag 4

Die DK möge beschließen:

Die DK legt vor der Durchführung der Wahlen fest, welche Ressorts im Vorstand zu besetzen sind. Bewerbungen können – unter zusätzlicher Angabe inhaltlicher Arbeitsschwerpunkte (Trennung von Staat und Kirche, Bioethik, Gleichberechtigung, Pressefreiheit, soziale Grundrechte, direkte Demokratie, Flüchtlinge und Migranten, EU-Verfassung, usw.) – nur auf festgelegte Ressorts erfolgen. Jedes Ressort wird innerhalb der sich explizit dafür Bewerbenden durch Wahl besetzt. Ein unverzichtbares Ressort ist der Aufgabenbereich „Finanzen“. Weitere Ressorts könnten u.a. sein: Internationales, zwischenverbandliche Kommunikation, innerverbandliche Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit. Die Abstimmungsreihenfolge ist von der DK festzulegen.

Begründung: mündlich

Antrag 5

Die DK möge beschließen:

Die Zahl der Vorstandsmitglieder für die Wahlperiode 2003-2005 wird auf 7 (1 Vorsitzende/r + 6 Weitere) oder auf 5 (1 Vorsitzende/r + 4 Weitere) begrenzt.

Begründung: mündlich

Antrag 6

Die DK möge beschließen:

Der neu gewählte Vorstand wird beauftragt, nach den Prinzipien eines „lernenden Vorstandes“ zu arbeiten, d.h. von Anfang an seine Arbeit unter die Kriterien des Qualitätsmanagements zu stellen und entsprechend zu evaluieren. Hierzu gehört auch, für die Entwicklung des Verbandes und die Durchsetzung seiner Programmatik Ziele festzulegen. Zum Verbandstag 2004 sind entsprechende Zwischenberichte vorzulegen.

Begründung: mündlich

Antrag 7

Die DK möge beschließen:

Die HU finanziert allen Vorstandsmitgliedern und der Geschäftsführung die Bahncard 50 für die 2. Klasse und erstattet Reisekosten, welche aus Tätigkeiten im Auftrag der HU entstehen. Durch Abwesenheit vom Wohnort, die nicht mit dem Vereinsauftrag in Verbindung steht, entstehende erhöhte Reisekosten sind nicht erstattungsfähig.

Begründung: mündlich

Antrag 8

Die DK möge beschließen:

Die MITTEILUNGEN der HU werden wieder auf den Umfang erhöht, welchen sie vor der kürzlich erfolgten Kürzung hatten. Die Stelle der Diskussionsredaktion wird gemäß der Satzung besetzt.

Begründung: mündlich

Antrag 9: Antrag auf Satzungs­än­de­rung in § 6 der Vereins­sat­zung (Daten­schutz­klausel)

Die DK möge beschließen:

1. § 6 der Satzung wird um folgenden Absatz 5 ergänzt:

“Der Verein nimmt personenbezogene Daten der Mitglieder auf, die nur für Vereinszwecke erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Das Nähere regelt eine Datenschutzordnung, die vom Vorstand ausgearbeitet und von der Delegiertenkonferenz beschlossen wird.”

2. Der Vorstand wird beauftragt, eine Datenschutzordnung auszuarbeiten und der nächsten Delegiertenkonferenz zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Die Humanistische Union räumt dem Datenschutz seit jeher einen hohen Stellenwert ein. Es ist daher höchste Zeit, dass die Humanistische Union sich selbst eine Datenschutzordnung gibt und diese auch in ihrer Satzung verankert. Dies wird auch von Datenschutzbeauftragten empfohlen.

Die Datenschutzordnung sollte u.a. folgende Themen behandeln:

– Wann dürfen welche Daten von wem verarbeitet werden?

– Wann dürfen Mitgliederdaten an wen übermittelt werden?

– Dürfen Mitgliederdaten an Empfänger außerhalb des Vereins übermittelt werden?

– Darf der Verein personenbezogene Daten im Internet veröffentlichen?

– Was ist bei der Verwaltung von Mitgliederdaten zu beachten? (u.a. Information der Mitglieder, technische/organisatorische Sicherheitsmaßnahmen)

Antragsteller:

Der Vorstand des Regionalverbands München- Südbayern:

Wolfgang Killinger, Jennifer Clayton-Chen, Ulrich Fuchs, Tim Hering, Maria Reith, Diethard Seemann, (beschlossen am 26.7.2003 in Kaltenbrunn)

sowie der Vorstand des Regionalverbands Nordbayern:

Irene Maria Sturm, Sophie Rieger, Refiye Evcil-Kizilay (beschlossen am 27.7.2003 per Telefonkonferenz)

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