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DNA-Ana­lysen - kein Ende der Begehr­lich­kei­ten?

19. August 2003

Mitteilungen Nr. 182, S10

Die KritikerInnen hatten es vorausgesehen: Mit der Einführung der Befugnis zu DNA-Analysen im Strafverfahren würde ein weiteres Tor geöffnet, dessen Spalt in der Folge stets breiter werden würde. Bereits seit langer Zeit gibt es Forderungen von polizeilicher Seite, den in der Strafprozessordnung vorgesehenen Richtervorbehalt abzuschaffen. Auch bei der DNA-Analyse zur Vorbereitung künftiger Strafverfahren wird die Beschränkung auf bestimmte Straftaten für verzichtbar gehalten.

Die CDU-Fraktion des Landtags von Nordrhein-Westfalen hat sich die Forderungen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter und anderer interessierter Kreise zueigen gemacht und eine Sachverständigen-Anhörung in Düsseldorf beantragt. Titel: „Die Aufklärungsquote steigern – DNA-Analyse als die erkennungsdienstliche Maßnahme der Zukunft begreifen“. Für die Humanistische Union habe ich als Mitglied des Bundesvorstandes an der Anhörung teilgenommen.

Es wurde unsererseits auf die Unverhältnismäßigkeit der Erstreckung auf weitere Straftaten hingewiesen. Insbesondere liegt eine Gefahr der DNA-Analysen gerade darin, dass aus heutiger Sicht eben nicht vorhergesagt werden kann, welche Informationen zukünftig aus dem nicht-codierenden Teil gewonnen werden können. Deshalb ist die Methode insgesamt mit größter gesetzgeberischer Vorsicht zu behandeln. Genetische Daten sind von besonderer – sensibler – Qualität. Sie können Auskunft geben über – unter Umständen noch unbemerkte – Krankheiten, über Erbanlagen usw. Auch wenn für die DNA-Analyse lediglich auf den nicht-codierenden Bereich der DNA zugegriffen wird, lässt sich auch heute schon das Geschlecht des Betroffenen feststellen. Auch insofern handelt es sich nicht (mehr) um „persönlichkeitsneutrale“ Daten. Auch stellen solche Daten insofern eine Besonderheit dar, als sie auch Aussagen über die Konstitution der Verwandten des Betroffenen treffen. Streng genommen hat man es bei DNA-Analysen (auch solchen im Rahmen eines Strafverfahrens) daher immer mit mehreren Informationsbetroffenen zu tun. Auch wurde von Seiten der Humanistischen Union darauf hingewiesen, dass ein Verzicht auf den Richtervorbehalt verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar ist. Vielmehr ist angesichts der gegenwärtigen richterlichen Praxis eine Stärkung dieses Rechtsinstituts zu fordern. In Betracht kommt etwa eine gesetzliche Präzisierung der Begründungsanforderungen.

Es kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden, welchen Fortgang die CDU-Initiative nehmen wird. Jedoch ist deutlich geworden, dass eine Ausweitung der DNA-Befugnisse auch weiterhin auf der kriminalpolizeilichen Agenda stehen wird.

Fr

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