Themen / Datenschutz

Datenschutz im Teleme­di­en­ge­setz

11. Februar 2005

HU unterstützt Forderungskatalog zur Stärkung der Privatsphäre von Internetnutzern

Mitteilungen Nr. 188, S.12

Im Frühjahr dieses Jahres wird das Wirtschaftsministerium den Entwurf eines neuen Telemediengesetzes (TMG) vorlegen. Damit sollen die bestehenden Regelungen des Teledienstegesetzes und des Mediendienstestaatsvertrages zusammengeführt werden. Um frühzeitig auf eine Stärkung der Privatsphäre für die Nutzer/innen von (Tele-) Mediendiensten hinwirken zu können, hat der Frankfurter Jurist Patrick Breyer einen Forderungskatalog an das Wirtschaftsministerium entwickelt, dem sich die Humanistische Union und andere Organisationen angeschlossen haben.

Das grundsätzliche Anliegen besteht darin, die Telemediendienste (wie z.B. Maildienste, Internetprovider für Homepages und Internetzugänge) auf datenschutzrechtlicher Ebene mit den klassischen Telekommunikationsdiensten gleichzustellen. Die Anbieter sollen zur Datensparsamkeit verpflichtet werden und dürfen persönliche Daten der Nutzer/innen nur noch mit deren Einwilligung speichern. Außerdem fordern die Unterstützer, die Datenerhebung der Diensteanbieter durch das TMG abschließend zu regeln und die anonyme Nutzung solcher Dienste, sofern technisch möglich, zu erlauben.

Wir dokumentieren hier die Kurzzusammenfassung des Forderungskataloges.

Forderungen der Zivilgesellschaft für das Telemediengesetz

Die neuen Medien werden für das tägliche Leben immer wichtiger. Immer mehr Aktivitäten finden in den Netzen statt. Dadurch wachsen die neuen Medien zu einer immer wichtigeren Säule für die Wirtschaft heran. Die erfolgreiche Entwicklung der Telemediendienste hängt davon ab, dass die Nutzer darauf vertrauen können, dass ihre Privatsphäre gewahrt bleibt. Dieser Zusammenhang ist durch verschiedene Umfragen ebenso erwiesen wie die Tatsache, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit aus Sorge um ihre Privatsphäre noch auf die Nutzung von Telemediendiensten verzichten. Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, dass sie im virtuellen Leben ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können wie im wirklichen Leben. Dies ist derzeit nicht gewährleistet: Während jedermann öffentliche Bibliotheken, Buchläden und Kaufhäuser anonym betreten und nutzen kann, wird das Verhalten von Nutzern im Internet auf Schritt und Tritt aufgezeichnet. Während Verbraucherinnen und Verbraucher jederzeit Briefe ohne Absenderangabe verschicken können, müssen sie sich vor dem Versand von E-Mails selbst gegenüber kostenlosen Diensten identifizieren.

Angesichts dessen ist es zur Stärkung der Privatsphäre und des Nutzervertrauens dringend erforderlich, durchzusetzen, dass Telemediendienste sowenig persönliche Daten wie möglich verarbeiten und dass die Verarbeitung möglichst transparent gestaltet wird. Weitere Forderungen aus Verbrauchersicht betreffen die Abschaffung der untauglichen Sperrungsverfügungen gegenüber Zugangsprovidern und eine klare Regelung der Reichweite des Telemediengesetzes in Abgrenzung zu anderen Gesetzen.

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