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Beschlüsse der 19. Delegier­ten­kon­fe­renz vom 18.-19. Juni 2005

Mitteilungen19008/2005Seite 14-15

Mitteilungen Nr. 190, S.14-15

1. Änderung der Wahlordnung

Die Diskussion um eine Änderung von § 9 Abs. 3 der Satzung (Wahl des Bundesvorstands) wurde abgebrochen, da die für eine Satzungsänderung notwendige Zahl von 34 Delegierten nicht anwesend war. Abgestimmt wurde über die Änderung der Geschäftsordnung der Delegiertenkonferenz: § 9 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung lautet nun: „In den Vorstand ist gewählt, wer mehr als 20 % der abgegebenen Stimmen auf sich vereint.“
(Einführung eines Quorum mehrheitlich angenommen mit 17 Ja/15 Nein; Einführung eines Quorum von 20 % mehrheitlich angenommen mit 15 für 20 %, 14 für 30 %)

2. Europäische Bürgerrechtsarbeit

„Der Bundesvorstand wird gebeten, auf eine effektive europäische Bürgerrechtsarbeit hinzuwirken: 1. sei es zu spezifischen Themen mit anderen europäischen Organisationen zusammenzuarbeiten, 2. sei es durch eine aktive Einbindung der HU in europaweite Bürgerrechts-Netzwerke oder 3. durch die Unterstützung einer europäischen Zweigstelle von Bürgerrechtsorganisationen. Auf dem nächsten Verbandstag berichtet der Vorstand in geeigneter Form über den Erfolg seiner europäischen Bürgerrechtsarbeit.“
(mehrheitlich angenommen bei 1 Enthaltung)

3. Gegen die Ausgrenzung von Arbeitslosen

„Die HU möge geeignete Initiativen entwickeln und betreiben, um der Diffamierung und Ausgrenzung von Arbeitslosen durch Politik, Medien und Gesellschaft entgegenzutreten.“
(mehrheitlich angenommen bei 7 Enthaltungen)

4. Legalisierung der Sterbehilfe /
Tötung auf Verlangen

„Die HU setzt sich für die Selbstbestimmung des Menschen auch im Sterben ein. Der Bundesvorstand wird beauftragt, einen konkreten Gesetzesvorschlag zu erarbeiten.“
(einstimmig angenommen)

5. Biometrischer Pass bringt Gefahren
für die Demokratie

„Die Einführung maschinenlesbarer Personaldokumente mit biometrischen Daten wie auch ihre Lesbarkeit mit elektronischen Abfragesystemen stellen nach Auffassung der Humanistischen Union (HU) einen nicht vertretbaren Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger dar. Besondere Sorge bereitet der Bürgerrechtsorganisation die Möglichkeit, die Dokumente berührungslos auszulesen. Die HU wendet sich deswegen gegen die Einführung derartiger Ausweise. Den Einsatz der Radio-Frequenz-Identifikations-Technik (RFID) und von biometrischen Daten wie einer elektronischen Gesichtsfelderkennung auf größere Distanz hält die HU für einen Verstoß gegen das grundgesetzlich garantierte Recht auf Informationelle Selbstbestimmung. Keinesfalls dürfen sensible persönliche Daten aller Bürgerinnen und Bürger flächendeckend gespeichert werden, wie dies mit den biometrischen Daten geplant ist. Ebenso wenig dürfen die Behörden irgendwo Angaben speichern, deren genauen Inhalt die Betroffenen weder kennen noch überprüfen können.“
(einstimmig angenommen)

6. Stärkeres Engagement für die
Trennung von Staat und Kirche

„Der Bundesvorstand wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis SRW in der HU eine grundsätzliche Debatte zum Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauungen zu führen und Möglichkeiten zu prüfen, wie das Engagement der HU in diesem Bereich verstärkt werden kann, insbesondere auch im Bereich des Abbaus von Kirchenprivilegien und der Trennung von Staat und Kirche. Neben den Berliner Gesprächen kommen dafür weiterhin in Betracht: publizistische Aktivitäten, etwa in den vorgängen, oder der nächste Verbandstag.“
(mehrheitlich angenommen bei 1 Enthaltung)

7. Gesetz zum Lauschangriff bietet
keinen Schutz der Privatheit

„Auch der neuerliche Gesetzentwurf zum Großen Lauschangriff bietet nach Überzeugung der HU keinen hinreichenden Schutz der Privatsphäre. Den ersten Gesetzentwurf hatte das Bundesverfassungsgericht in verschiedenen Punkten im Jahr 2004 für verfassungswidrig erklärt. Den dadurch notwendig gewordenen Neuentwurf haben SPD, Grüne und CDU/CSU am Mittwoch, dem 15. Juni 2005 vorgelegt.
Die von Karlsruhe geforderte Einschränkung der Straftatbestände, die das Anbringen von Wanzen und Richtmikrofonen in Wohnungen und Geschäftsräumen begründen sollen, wurde gegenüber dem höchstrichterlichen Urteil verwässert. Erlaubt werden soll der Lauschangriff in Geschäfts- und Privaträumen. Erst hinterher soll ein Richter entscheiden, ob die Aufnahme als privat eingestuft und gelöscht oder aber dokumentiert werden sollen.
Dieses Vorgehen böte keinen Schutz der Intimsphäre, wie ihn das BVerfG verlangt hat. Vielmehr würde ein rechtswidriger Eingriff nachträglich sanktioniert, indem die unzulässigen Informationen nach ihrem Weg über mehrere Schreibtische einfach für „nicht entstanden“ erklärt würden. Eine solche Form der faktischen Legitimierung von Polizeiübergriffen schützt aber niemanden vor einem Eingriff in seine Grundrechte. Schon bei der Telefonüberwachung hatte sich der Richtervorbehalt nach unserer Auffassung als untauglicher Weg zum Schutz von Bürgerrechten erwiesen.“
(mehrheitlich angenommen bei 3 Enthaltungen)

8. Datenschutzordnung der Humanistischen Union e.V.

1 Allgemeines

In der Humanistischen Union e.V. (HU) werden durch den Bundesverband sowie die Orts-, Regional- und Landesverbände personenbezogene Daten von Mitgliedern und externen Personen erhoben, verarbeitet und genutzt.

Nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verpflichtet sich die HU, die Speicherung personenbezogener Daten möglichst sparsam und transparent vorzunehmen und dem Datenschutz sowie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung umfassend Rechnung zu tragen.

2 Erhebung von personenbezogenen Daten

Zur Kontaktaufnahme mit der Humanistischen Union über E-Mail oder Webformulare besteht die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften). Die angegebenen persönlichen Daten werden nur für die Übersendung der gewünschten Veröffentlichungen oder Informationen bzw. für die ggf. explizit genannten anderen Zwecke verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogenen Daten auf:

– Name und Adressangaben,
– Geburtsdatum,
– Angaben zum Mitgliederbeitrag und dessen Bezahlung,
– Bankverbindungen (bei Lastschriftzahlung der Beiträge),
– elektronische Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail,
Internetadressen),
– Funktionen innerhalb des Verbandes,
– thematische Interessen,
– Interesse/Teilnahme an Projekten der HU,
– Bezug von Informationsverteilern.

Jedem Vereinsmitglied wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet.

Diese Informationen werden in einem vereinseigenen EDV-System gespeichert und sind nur den Beschäftigten der Bundesgeschäftsstelle sowie dem Bundesvorstand zugänglich.

Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur erhoben, sofern sie für die Erfüllung des Vereinszwecks nach Maßgabe der Satzung erforderlich sind (z.B. für Öffentlichkeitsarbeit und Spendenaquise) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Nutzung entgegensteht.

3 Datensicherheit

Die elektronisch gespeicherten personenbezogenen Daten sind durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter zu schützen. Alle Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Bundesgeschäftsstelle der HU oder aufgrund ihrer Funktionen im Verein mit personenbezogenen Daten arbeiten, sind zuvor durch eine entsprechende Erklärung auf die Einhaltung des Datengeheimnisses und der Datenschutzordnung zu verpflichten. Dabei sind sie über die konkreten Regeln für die Kontrolle des Zugangs und Zugriffs, der Erhebung und Weitergabe von Daten sowie der Entsorgung von Datenträgern zu unterrichten.

Diese Regeln sind in einer Arbeitsanweisung niedergelegt, welche von der Bundesgeschäftsführung erstellt und aktualisiert wird. Bei der elektronischen Übermittlung von personenbezogenen Daten ist besonders darauf zu achten, dass durch geeignete Verschlüsselungsverfahren keine Einsichtnahme Dritter möglich ist.

4 Übermittlung und Veröffentlichung personenbezogener Daten

Für die regionale Arbeit der HU werden personenbezogene Daten der Mitglieder an die Beauftragten in den Orts-, Regional- und Landesverbänden weitergegeben.

Für die Mitgliederbetreuung in den Orts-, Regional- und Landesverbänden, für die Vermittlung von Kontakten bei der Öffentlichkeitsarbeit und die Kooperation mit anderen Verbänden führt die Bundesgeschäftsstelle der HU Verzeichnisse von Kontaktpersonen, deren Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail) ohne vorherige Rückfrage an Interessierte weitergegeben werden dürfen. Diese Verzeichnisse können in geeigneter Form im Internet publiziert werden. Für die Aufnahme in diese Verzeichnisse ist die vorherige schriftliche Zustimmung der Mitglieder einzuholen. Die Betreffenden sind über die Risiken einer solchen Veröffentlichung ihrer Daten zu informieren. Sie können ihre Aufnahme in diese Verzeichnisse jederzeit gegenüber der Bundesgeschäftsstelle widerrufen.

Für die Einforderung offener Beitragsforderungen (Mahnverfahren) ist der Bundesvorstand berechtigt, die notwendigen Mitgliederdaten an eine/n damit beauftragte/n Rechtsanwalt/-anwältin weiterzugeben.

Für Beiträge in der Verbandszeitschrift „Mitteilungen“ mit personenbezogenen Daten ist die Einwilligung der Betroffenen zur Veröffentlichung einzuholen, da diese Texte auch im Internet publiziert werden.

Eine Weitergabe personenbezogener Mitgliederdaten an Dritte außerhalb der hier beschriebenen Fälle setzt die vorherige Zustimmung der Betreffenden/des Betreffenden voraus.

5 Transparenz der Daten

Mitglieder und externe Personen können jederzeit Auskunft zu den über sie gespeicherten Daten in der Humanistischen Union erhalten.

6 Löschung der Daten

Nach der Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten aus dem aktuellen elektronischen Mitgliederverzeichnis gelöscht, sobald alle Verbindlichkeiten (Spendenbescheide, ausstehende Beitragsforderungen) geklärt sind. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten von Mitgliedern nur zu Archivzwecken und gemäß den steuergesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.

Nichtmitglieder können jederzeit die Löschung der über sie gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen.

(mehrheitlich angenommen bei 1 Nein, 1 Enthaltung)

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