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Kein Mangel an Bürger­rechts­themen

Mitteilungen19911/2007Seite 14 - 17

Bericht von der Delegiertenkonferenz 2007 der Humanistischen Union, Mitteilungen Nr. 199, Seite 14 – 17

Kein Mangel an Bürgerrechtsthemen

Die 20. Delegiertenkonferenz begann am Abend des 21. September in Hannover mit einem lebhaften Streitgespräch zur Online-Durchsuchung. Knapp 100 Zuhörer nahmen an der Debatte über den (Un)Sinn der geplanten Online-Durchsuchung privater Rechner zwischen dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, und dem stellvertretenden Vorsitzenden der HU, Fredrik Roggan, teil. (s.S. 11)

Die Arbeit des Bundes­vor­stands

Am nächsten Morgen ging es dann wesentlich sachlicher zu: Zum Auftakt der Delegiertenkonferenz gaben Rosemarie Will und die Geschäftsführung einen Überblick über die Arbeit der vergangenen zwei Jahre und die Entwicklung des Verbandes. Die Vorsitzende schilderte die Bemühungen des Bundesvorstandes, durch eine Ressortverteilung seine Aktivitäten auf zentrale bürgerrechtliche Themen zu konzentrieren, zu denen längerfristig gearbeitet wurde. Dazu zählten etwa das Luftsicherheitsgesetz, die Diskussion um Patientenverfügungen und Sterbehilfe, die neuen Terrorismusgesetze, die Reform der Telefonüberwachung und die Vorratsdatenspeicherung sowie seit Beginn des Jahres auch die Online-Durchsuchung. So sei es gelungen, trotz des persönlich bedingten Ausscheidens von Gerd Eggers und des Auslandsaufenthaltes von Nils Leopolds eine kontinuierliche Arbeit zu erreichen. Dafür, dass die HU nicht zu allen bürgerrechtlich relevanten Themen präsent sein kann, warb sie um Verständnis. Angesichts der enormen zeitlichen Belastung für die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und der thematischen Breite der HU sei mehr nicht zu schaffen. So verfolge die HU zwar aufmerksam die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, die aktuellen Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der „Militanten Gruppe“ oder die Polizeieinsätze im Umfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm, auch wenn wir dazu bisher keine Stellungnahmen abgegeben haben. Als besonderes Beispiel einer vertieften Projektarbeit verwies sie auf die Aktivitäten zur Vorratsdatenspeicherung: Hierfür hatte die Humanistische Union erstmals Mittel einwerben können, aus denen für knapp ein Jahr eine kleine Projektstelle finanziert werden konnte. Die Arbeit von Miroslav Angelov zur Vorbereitung unserer Stellungnahmen, der Fachtagung und der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung habe der fachlichen Qualität  unserer Arbeit in diesem Bereich sehr geholfen.

HU im Wandel:
Bürgerrechtsarbeit ehrenamtlich oder professionell?

Anknüpfend an diese Erfahrungen mit der Projektarbeit zur Vorratsdatenspeicherung stellte Rosemarie Will in der anschließenden Diskussion Überlegungen des Bundesvorstandes zu einer weiteren Professionalisierung der Arbeit der Humanistischen Union vor. Der Verband habe bisher hauptsächlich vom ehrenamtlichen Engagement seiner Mitglieder gelebt, deren Zeitbudget begrenzt ist. Hinzu komme, dass die an einem bestimmten Thema interessierten Mitglieder zum Teil weit verstreut leben, was die Aktivität und Wirksamkeit von Arbeitsgruppen einschränke. Aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Projekt zur Vorratsdatenspeicherung denkt der Bundesvorstand deshalb seit geraumer Zeit darüber nach, wie eine vermehrte projektbezogene Förderung zu erreichen sei. Christoph Bruch brachte dazu den konkreten Vorschlag ein, für befristete Zeit einen Webredakteur einzustellen. Die mit einer solchen Professionalisierung verbundenen Probleme, angefangen von der Delegation politischer Arbeit an Beschäftigte, über die Abhängigkeit von Geldgebern bis hin zu Vermarktungstendenzen der eigenen Arbeit, sollten nicht übersehen werden. In der Diskussion dieses Vorschlags wurde vor allem die Notwendigkeit betont, dass für ein ehrenamtliches Engagement in Arbeitsgruppen realistische, projektbezogene Ziele gefunden werden sollten, die mittelfristig zu bearbeiten sind. Dabei solle geschaut werden, wie die v.a. bei jüngeren Mitgliedern verbreiteten elektronischen Medien (Mailinglisten, Foren, Wikis) stärker für die Zusammenarbeit genutzt werden können. Außerdem wurde vorgeschlagen, dass der Vorstand Kriterien für die Einwerbung von externen Mitteln diskutieren solle. Einige der Delegierten vertraten dabei die Auffassung, dass die HU (wie bisher auch) auf eine Förderung durch staatliche Mittel verzichten sollte. Andere gaben zu bedenken, dass eine stärkere finanzielle Förderung der aktiven Regionalverbände notwendig sei, deshalb müsse eine Abwägung zwischen der personellen Aufstockung (die wahrscheinlich in der Bundesgeschäftsstelle stattfinden würde) und der Förderung des ehrenamtlichen Engagements getroffen werden. Eine Entscheidung für oder gegen eine stärkere Professionalisierung wurde auf der Delegiertenkonferenz nicht gefällt, der neue Bundesvorstand wird das Thema aber weiter verfolgen und konkrete Vorschläge mit den Mitgliedern diskutieren.

Nicht nur virtuelle Arbeit: Bericht der Geschäfts­füh­rung

Für die Entwicklung unserer Mitgliederzahlen gibt es einen Wendepunkt, der sich genau datieren lässt: der 21. August 2006. An diesem Tag wurde die neue Webseite der Humanistischen Union freigeschaltet. Seitdem verzeichnet die HU einen kontinuierlichen Anstieg ihrer Neumitglieder. So konnten wir im vergangenen Jahr erstmals seit 1989 einen realen Mitgliederzuwachs erzielen, für das laufende Jahr hat sich dieser Trend noch verstärkt. Sicherlich haben dabei die immer aberwitzigeren Pläne der großen Koalition (insbesondere von Herrn Schäuble) ihren gebührenden Anteil. Dennoch lässt sich anhand der stark gewachsenen Zugriffszahlen auf unsere Internetseiten erkennen, dass uns über dieses Medium immer mehr Menschen kennen lernen, die zuvor nie etwas von der Humanistischen Union gehört haben. Aufgrund der zahlreichen Neueintritte (aktuell in 2007: 151) hat sich auch die Altersstruktur unseres Verbandes erheblich verjüngt. Die Internetseiten geben inzwischen einen wesentlich aktuelleren und breiteren Überblick über die Aktivitäten der Humanistischen Union, alle Veranstaltungen werden angekündigt, über zahlreiche Veranstaltungen finden sich Berichte und Dokumentationen, darüber hinaus sind alle Pressemeldungen und Stellungnahmen auf den Seiten abrufbar, zu ausgewählten Themen gibt es Sonderseiten. Aber auch für die Pflege der Verbandsgeschichte ist die Webseite genutzt worden, beispielsweise sind die Mitteilungen (komplett), ältere Ausgaben des Grundrechte-Reports und immer mehr Publikationen abrufbar. Dadurch werden die thematischen Traditionen, das gesammelte Wissen und die Verbandsgeschichte der HU besser sichtbar. Hinzu kommen zusätzliche Seiten für Regionalverbände (Berlin, Frankfurt, Niedersachsen, Südbayern), die einfacheren Bestellmöglichkeiten (Onlineshop) und die bessere Zugänglichkeit für Interessenten und Neumitglieder, aber auch für Journalisten, die zu unseren Themen recherchieren. Die Ende 2005 getroffene Entscheidung des Bundesvorstandes, Geld in den neuen Internetauftritt zu investieren, hat sich deshalb mehr als bewährt, sowohl hinsichtlich der erzielten Publizität als auch finanziell. Durch den Mitgliederzuwachs und die gestiegenen Verkäufe unserer Publikationen werden sich die Kosten der Umstellung zu Beginn des nächsten Jahres amortisieren.  Die finanzielle Lage der Humanistischen Union ist weitgehend stabil: Die vergangenen beiden Jahre konnten jeweils mit einem leichten Überschuss (2005: +3.300 €) bzw. einem leichten Defizit (2006: -3.400 €) abgeschlossen werden, so dass die Rücklagen aus dem Vereinsvermögen praktisch nicht belastet wurden. Diese finanzielle Stabilisierung ruht nach wie vor auf zwei Voraussetzungen: einer sparsamen personellen Besetzung der Geschäftsstelle (derzeit eine Vollzeitstelle der Geschäftsführung, ein Minijob für Buchhaltung, Mitgliederverwaltung und Bestellungen) sowie auf der Tatsache, dass wir für alle größeren Veranstaltungen / Projekte Drittmittel einwerben. Doch wo Licht ist, sind auch Schatten: Gerade angesichts der gestiegenen Publizität der Humanistischen Union und der dadurch steigenden (Presse-)Anfragen ist der zeitliche Handlungsspielraum der Geschäftsstelle stark begrenzt. Manche Antwort lässt länger auf sich warten als gewünscht, manche Aufgabe (wie die Protokolle der Vorstandssitzungen) harrt ihrer Erledigung. Auch die Webseiten der Humanistische Union lässt noch manche Wünsche offen: So ist es bisher leider nicht gelungen, die Pflege der Seite auf mehr Schultern zu verteilen, außer den Seiten des Regionalverbandes Südbayern (dank Wolfgang Killinger) und den Seiten zur Informationsfreiheit (dank Christoph Bruch) bleibt noch zu viel Arbeit in der virtuellen HU an der Geschäftsstelle hängen. So zeigen die Ergebnisse des Google-Rankings, die darüber Auskunft geben, auf welchem Platz die HU-Seiten bei bestimmten Suchbegriffen ausgegeben werden, dass noch vieles verbessert werden kann und wir mit unserer Webseite noch effektiver arbeiten könnten. (s. Bericht auf Seite 20/21)

Satzungsänderungen…

Das Anliegen des ersten Antrags, die Einordnung der Humanistischen Union in englischsprachigen Darstellungen durch einen Namenszusatz zu vereinfachen, fand eine breite Zustimmung. In Ergänzung des ursprünglichen Antrags wurde beschlossen, künftig die englische Bezeichnung „Humanist Union. The German Civil Liberties Union“ zu führen. Einige meinten gar, man hätte die Gelegenheit nutzen und zugleich den deutschen Namen ändern sollen, um der ständigen Verwechslungsgefahr mit humanistisch-weltanschaulichen Verbänden, der Humanistischen Partei oder anderen Namensvettern zu entgehen. Zu einem solch radikalen Namenswechsel fand sich ad hoc jedoch keine Mehrheit.
Differenzierter war dagegen das Meinungsbild bezüglich des zweiten Antrages, der vorgeschlagenen Ersetzung der  elegiertenkonferenzen durch Mitgliederversammlungen. Gegen den Antrag wurde etwa eingewandt, dass Mitgliederversammlungen zu einer geringeren Beteiligung von einkommensschwachen Mitgliedern führen könnten und diese damit tendenziell ausgrenzten. Außerdem wird befürchtet, dass bei Mitgliederversammlungen eine geringere Beteiligung zu erwarten sei, wobei auch die repräsentative Verpflichtung der Abstimmenden entfiele – jeder stimme dann nur noch für sich. Andere warnten davor, dass Mitgliederversammlungen gezielt zur Majorisierung genutzt werden könnten, wenn eine organisierte Gruppe von Mitgliedern ihre Positionen durchstimmen lässt. Am Ende fand sich für den Antrag zwar eine knappe Mehrheit, die jedoch nicht für eine Satzungsänderung ausreichte. Deshalb entschlossen sich einige Mitglieder spontan, den Antrag in einer nach der Diskussion überarbeiteten Fassung nun als Vorschlag für eine Urabstimmung auf den Weg zu bringen. Dieser Weg schien vielen Beteiligten insofern angemessen, weil dann eine ausführlichere Diskussion innerhalb der HU möglich sei und die HU zugleich direkte Demokratie praktiziere. Der Aufruf für diese Urabstimmung findet sich auf Seite 24/25 dieser Ausgabe.

… und andere Anträge

Breite Zustimmung fand die Anregung, der Bundesvorstand solle die interne Zusammenarbeit der Mitglieder stärker berücksichtigen und Angebote für eine bessere Vernetzung der Mitglieder unterbreiten. In der Diskussion wurden kleinere, konkrete Projektangebote für Mitglieder, die bereits erwähnten elektronischen Kommunikationsmittel, aber auch eine interne Expertendatenbank zum einfacheren Kontakt von Fachleuten in den eigenen Reihen genannt. Der Antrag des Landesverbandes NRW wurde einstimmig angenommen. Ebensoviel Zustimmung erhielt die Anregung, die HU solle sich nach Möglichkeit in die aktuellen bildungspolitischen Diskussionen einbringen. Gerade die aktuelle Studie des UN-Berichterstatters habe gezeigt, wie selektiv das deutsche Bildungssystem ist und welch große Bedeutung dem Bildungszugang für das spätere Leben zukommt. Etwas mehr Diskussionen rief dagegen der Antrag zur Ausrichtung der nächsten Berliner Gespräche hervor. Während sich Johann-Albrecht Haupt für eine Konkretisierung einsetzte, warnten andere davor, dass eine thematische Festlegung zum jetzigen Zeitpunkt die Handlungsfähigkeit derjenigen einschränke, welche die Tagung letztlich vorbereiten. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die HU ungeachtet ihrer klaren Forderungen nach einer Trennung von Staat und Kirche und der Abschaffung der Staatskirchenleistungen den offenen Gesprächscharakter der Berliner Gespräche erhalten sollte. Nur so sei ein Gesprächsumfeld zu erreichen, in dem die Ziele der HU wirksam vertreten werden können. Der Antrag wurde mit einigen Änderungen mehrheitlich angenommen. Dagegen zogen die Antragsteller ihren Antrag „Kein besonderer Schutz religiöser Gefühle“ nach kurzer Diskussion zurück, da der Aufruf als zu allgemein und wenig zielgerichtet angesehen wurde. Der Arbeitskreis und der Bundesvorstand wurden gebeten, bei evtl. Initiativen zur Verschärfung des § 166 StGB im Sinne des Antrags Stellung zu nehmen.

Sterbehilfe und Patien­ten­ver­fü­gungen

Die beiden Anträge zur Freigabe der aktiven Sterbehilfe (Antrag 7, Teil 1) bzw. zur gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen (Antrag 7, Teil2 und Antrag 8) bildeten einen inhaltlichen Schwerpunkt der diesjährigen Delegiertenversammlung. Rosemarie Will wies in der Vorstellung des Gesetzentwurfs darauf hin, dass eine gefestigte Rechtssprechung zum „ausdrücklichen und ernsthaften Verlangen“ existiere. Diese Begriffe seien in der Rechtspraxis ausgefüllt und stellten somit wirksame Kriterien gegen den befürchteten Missbrauch einer Sterbehilfe-Regelung dar.
Kontroverse Diskussionen gab es um die Frage, ob es einen gesetzlich vorgegebenen Vorrang der Selbsttötung geben solle, die aktive Sterbehilfe also nur in dem Fall zulässig wäre, wenn der (assistierte) Selbstmord nicht mehr möglich ist. Während die einen damit einem Missbrauch der aktiven Sterbehilfe zur gezielten Tötung vorbeugen wollten, warnten andere vor einer gesetzlichen Privilegierung der Selbsttötung, die die freie Selbstbestimmung letztlich wieder aufweiche. Am Ende zeigte sich jedoch eine deutliche Mehrheit für eine allgemeine Freigabe der aktiven Sterbehilfe ohne zusätzliche Hürden. Dass die Selbstbestimmung jedoch nicht nur an gesetzlichen Strafgeboten, sondern auch von den gesundheitspolitischen Fehlentwicklungen beeinträchtigt werden, darüber waren sich alle einig. So wurde beschlossen, die Veröffentlichung des Gesetzentwurfs mit weiteren Forderungen nach einer palliativmedizinischen Grundversorgung, einer Aufhebung der 2-Klassen-Medizin und menschenwürdigen Bedingungen in den Pflegeeinrichtungen zu verbinden. Länger diskutierten die Delegierten auch darüber, ob die Verbindlichkeit der Patientenverfügung eher durch eine Regelung zur Willenserklärung im Bürgerlichen Gesetzbuch (Antrag 8) oder im Betreuungsrecht (Antrag 7, Teil 2) festgeschrieben werden solle. Till Müller-Heidelberg plädierte dafür, den strafrechtlichen Druck auf die Ärzte aufrecht zu erhalten, die Konfliktlösung von den Familiengerichten weg und hin zu den Amts- bzw. Vormundschaftsgerichten zu verlagern. Seinem Vorschlag schloss sich schließlich die Mehrzahl der Delegierten an.
Die sprach sich schließlich  auch dafür aus, die soeben beschlossenen Vorschläge zur aktiven Sterbehilfe und den Patientenverfügungen zu einem Schwerpunkt der HU-Arbeit zu machen. Begleitend zu dem Gesetzesvorschlag solle Informationsmaterial erstellt werden, um die Konsequenzen dieser Regelung zu verdeutlichen und auf die zu erwartende Kritik einzugehen,

  • dass mit der Freigabe aktiver Sterbehilfe kein Rechtsanspruch gegenüber Dritten auf Ausführung der Sterbehilfe entstehe,
  • dass mit der Beibehaltung der bisherigen Rechtslage ein Sterbehilfe-Tourismus befördert wird, der die freie Entscheidung über das Lebensende vom Geldbeutel abhängig mache,
  • dass eine fehlende gesetzliche Regelung dubiosen Sterbehilfe-Angeboten unter unwürdigen Bedingungen weiteren Vorschub leistet,
  • dass fehlgeschlagene Selbsttötungsversuche für die Betroffenen schwer zu ertragende Folgen nach sich ziehen können.

Die Verbreitung des HU-Vorschlags zur Sterbehilfe hat bereits begonnen: Der Regionalverband Nürnberg hat am 16. November eine Podiumsdiskussion zur Sterbehilfe angeboten, in Hamburg ist für den 12. Dezember eine weitere Veranstaltung geplant. Außerdem wurde die gezielte Diskussion mit den Parlamentariern angeregt, die voraussichtlich im kommenden Jahr über die Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung zu entscheiden haben.

Noch mehr Inhalte: Demokra­tie­ex­port und Europa

In einem Impulsreferat stellte Khatira Paywand aus Hamburg ihre Kritik an der These eines möglichen Demokratieexports in islamische Länder vor. Sie kritisiert das Klischee vom Islam als einem Demokratiehemmnis. Für die Entwicklung demokratischer Strukturen in islamischen Staaten sei entscheidend, dass dem diskursiven Recht eine gegenüber der Religion übergeordnete Rolle zur sozialen Regulierung eingeräumt werde. Dieser Prozess müsse aber in diesen Ländern ausgetragen werden, das Modell einer von außen aufgesetzten Demokratisierung funktioniere nicht. Der Entwicklung breiter Bildungschancen komme dabei eine besondere Funktion zu, Bildung sei eine Voraussetzung für Demokratisierungsprozesse.
Mit einem weiteren Referat fasste Björn Schreinermacher die in der letzten Ausgabe der Mitteilungen angekündigte Initiative zu einer europäischen Ausrichtung der Bürgerrechtsarbeit zusammen. Durch die zunehmende Verlagerung nationaler Rechtssetzungsprozesse auf die europäische Ebene müssten national orientierte Bürgerrechtsorganisationen wie die HU einen „Entzug“ ihres klassischen Einflusses auf nationale Rechtssetzungsprozesse befürchten. Seine Anregungen stießen auf offene Ohren. In der Diskussion wurden mögliche Verbündete und Kontakte auf der europäischen Ebene benannt, die die HU ansprechen sollte.

Und zum Schluss…

war wie immer zu wenig Zeit, um alle Anträge und viele weitere Themen zu diskutieren. Den Rest muss der neu gewählte Bundesvorstand erledigen, der sich über jede Form der Unterstützung freut.

Sven Lüders

Das Beschlussprotokoll der Delegiertenkonferenz sowie die Berichte des Vorstands, der Geschäftsführung sowie der Regionalverbände können Mitglieder in der Bundesgeschäftsstelle abrufen. Die Materialien sind ebenfalls im internen Mitgliederbereich der Webseite verfügbar.

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