Beitragsbild Die elektronischen Gesundheitskarte
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Die elektro­ni­schen Gesund­heits­karte

18. Dezember 2008

Aus: Mitteilungen Nr. 203, S. 3

Die elektronischen Gesundheitskarte

Das sagen die Kritiker/innen:

  • Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist ein weiterer Schritt, vertrauliche Informationen über den Gesundheitszustand der Patienten aus dem geschützten Bereich der Arztpraxis „herauszulösen“. Die zentrale Datensammlung wird den ökonomischen Druck im Gesundheitswesen verschärfen, vermutlich auf Kosten chronisch kranker Menschen.
  • Das technisch komplizierte System belastet das Arzt-Patienten-Verhältnis und erhöht den organisatorischen Zeitaufwand bei der Behandlung – eine Qualitätssteigerung sei durch die eGK nicht zu erwarten.
  • Die Patienten können nicht autonom entscheiden, welche ihrer Daten wann und für wen zugänglich sind, da das System der Datenspeicherung und -übertragung für die Mehrheit unüberschaubar bleiben wird.
  • Der Kostendruck im Gesundheitssystem wird sicher bald dazu führen, dass die – zunächst freiwillige – zentrale Speicherung der Patientenakte verpflichtend wird.
  • Die zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten der Versicherten erhöht das Missbrauchsrisiko, v.a. durch die Zahl von bis zu 2 Mio. zugriffsberechtigter Stellen.
  • Eine zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten erhöht den Anreiz, die Verwendungsmöglichkeiten später auszuweiten – etwa für Strafverfolger, Arbeitgeber, Versicherungen, Forschungsunternehmen.

Ausführliche Informationen zur Kritik an der eGK finden sich auf den Webseiten des Komitees für Grundrechte und Demokratie sowie eines Aktionsbündnisses „Stoppt die e-Card“:
www.grundrechtekomitee.de/index.php?typ=Artikel&sectionID=14
www.stoppt-die-e-card.de

Einführende Informationen zur technischen Infrastruktur der eGK hat die Gematik in einem „Whitepaper Sicherheit“ zusammengefasst:
www.gematik.de/upload/gematik_whitepaper_sicherheit_3571.pdf

Chronologie der Einführung

Dez. 2006

In den Modellregionen Sachsen und Flensburg
wird ein erster Test der eGK (10.000er Testreihe)
gestartet. An die Versicherten und Arztpraxen werden
Karten sowie Lesegeräte ausgeteilt, die eGK wird
jedoch nur als Rezeptspeicher („offline“) genutzt.

6.8.2007

Das Bundesgesundheitsministerium sagt die geplanten 100.000er Tests für die eGK ab. Allein die Hardwarekosten pro Arztpraxis werden auf ca. 3.500-10.000 € veranschlagt, hinzu kommen Schulungs- und Wartungskosten. Über die Kostenaufteilung
konnte noch keine Einigung erzielt werden.

14.3.2008

Der 10.000er-Feldversuch der eGK in der Testregion Flensburg wird gestoppt: Ein großer Teil der Versicherten und des medizinischen Personals sperrte durch falsche PIN-Eingaben seine Karten, hinzu kamen Probleme mit den Zertifikaten. Im Ergebnis wird eine Super-PIN für Ärzte diskutiert, mit der sie auf die Daten zugreifen können.

22.5.2008

Der 111. deutsche Ärztetag spricht sich für eine Überarbeitung des Konzepts der eGK aus und formuliert Prüfsteine für die Beteiligung der Ärzte an dem Projekt.

11.7.2008

Das Aktionsbündnis Stoppt die e-Card veröffentlicht den Vordruck einer Patientenverfügung, mit der Ärzte verpflichtet werden, keine Patienten-Krankheitsdaten in zentralen Computern außerhalb der Arztpraxis zu speichern.

13.11.2008 

Die Gematik kündigt an, eine dezentrale Speicherung der digitalen Krankenakten auf USB-Sticks prüfen zu wollen – am Zeitplan für die flächendeckende Einführung der eGK („Basis Rollout“) und der Entwicklung einer zentralen Speicher-Infrastruktur wird jedoch festgehalten. 

12.12.2008

Das erste Kartenterminal für das Basis-Rollout der eGK wird in einer Arztpraxis der „Durchstichregion“ Nordrhein installiert. Gleichzeitig startet der erste Konzessionsinhaber mit der Ausgabe von Heilberufsausweisen.

(Quelle: BÄK, Gematik, Heise)

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