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Deutschland auf dem Menschen­rechts­prüf­stand: UPR-Ver­fahren im Menschen­rechtsrat der Vereinten Nationen

Mitteilungen20404/2009Seite 29

Aus: Mitteilungen Nr. 204 (1/2009), S. 29

(SL) Deutschland hat sich im Februar 2009 erstmals dem Verfahren des Universal Periodic Review vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen unterzogen. Bei diesem Verfahren diskutiert der Rat auf der Grundlage eines zuvor erstellten Länderberichtes der jeweiligen Regierung sowie alternativer Stellungnahmen aus den Reihen der Zivilgesellschaft die menschenrechtliche Lage in dem jeweiligen Land. Die Ergebnisse und Empfehlungen werden in einem Abschlussbericht zusammengefasst.

Der Staatenbericht der deutschen Bundesregierung zur Lage der Menschenrechte in Deutschland war nach Meinung von Beobachtern von einem mangelnden Problembewußtsein geprägt: Die Bundesregierung vermochte keine menschenrechtliche Defizite erkennen. Zudem zeigte die Regierung bei der Erarbeitung des Berichtes wenig Interesse daran, Kritik aus den Reihen der Zivilgesellschaft aufzunehmen. Weder stellte die Regierung ihren Bericht vorab in Deutschland zur Diskussion, noch ging ihr Bericht auf die zahlreichen kritischen Stellungnahmen von NGOs wie amnesty international, Pro Asyl, dem Forum Menschenrechte u.a. ein.

Die insgesamt 83 Empfehlungen in der vorläufigen Zusammenfassung der Verhandlungen mahnen Fortschritte bei der Bekämpfung des Rassismus sowie dem Abbau von geschlechtlicher und religiöser und Diskriminierungen in Deutschland an. Darüber hinaus wurden in den Beratungen zahlreiche Empfehlung für die Erweiterung des Rechtsschutzes von Bürger/innen ausgesprochen: etwa die Einrichtung außergerichtlicher Beschwerdeverfahren und entsprechender Ansprechpartner (Ombudsmänner) oder die Einrichtung einer unabhängigen Polizeikontrolle, die das Fehlverhalten einzelner Beamter sachgerecht untersucht. Die Dokumente zum UPR-Verfahren sind im Internet abrufbar unter:
http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/UPR%5CPAGES%5CDESession4.aspx.

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