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Verfas­sungs­be­schwerde gegen das BKA-Gesetz

11. September 2009

Aus: Mitteilungen Nr. 205/206 (2+3/2009), S. 43

Die Vorsitzende des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), Andrea Würdinger, hat im Mai diesen Jahres gemeinsam mit zwei Vorstandskollegen eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue BKA-Gesetz eingereicht. Prozessbevollmächtigter ist der Berliner Rechtsanwalt Sönke Hilbrans.

Die Beschwerde richtet sich gegen neue Befugnisse, die dem Bundeskriminalamt (BKA) Ende 2008 zur Abwehr terroristischer Gefahren eingeräumt wurden. Rechtsanwälte müssten befürchten, dass sie als Kontakt- und Begleitpersonen, in besonders eilbedürftigen Situation gar als (Ersatz) Zielpersonen durch das BKA überwacht würden, heißt es in einer Stellungnahme des RAV. Der mögliche Einsatz verdeckter Ermittler, von Telefonüberwachungen, Lausch- und Spähangriffen gefährde den „Kernbereich anwaltlicher Berufsausübung“, wenn eine vertrauliche Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant nicht mehr gewährleistet sei. Die Beschwerdeführer kritisieren auch das unterschiedliche Schutzniveau vor Überwachungen zwischen Strafverteidigern und anderen Rechtsanwälten; die im Strafverfahren entwickelte Sonderstellung der Strafverteidiger ließe sich nicht auf das Gefahrenabwehrrecht übertragen.

Für die Beschwerdeführer betonte Martin Lemke, dass die Beschwerde nicht nur auf den besseren Schutz von Berufsgeheimnisträgern ziele: „Auch wenn wir uns durch das BKA-Gesetz besonders in unserer grundgesetzlich geschützten Freiheit der Berufsausübung verletzt sehen, darf nicht übersehen werden, dass von den Auswirkungen des BKA-Gesetztes nicht nur Anwälte betroffen sind, sondern alle Bürger. Das BKA-Gesetz setzt hier die seit Jahren zu beobachtende Aushöhlung von Grundrechten in dramatischer Weise fort und missachtet selbst vom Bundesverfassungsgericht mehrfach eingeforderte Grenzen zum Schutz privater Lebensführung.“

Eine Zusammenfassung der Beschwerdeschrift ist auf der Webseite des RAV verfügbar: http://www.rav.de/projekte/bka-gesetz/.

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