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Beschlüsse der 21. Delegier­ten­kon­fe­renz der Humanis­ti­schen Union

Aus: Mitteilungen Nr. 205/206 (2+3/2009), S. 25-28

Übersicht

1.  Verschmelzung von Humanistischer Union und Gustav Heinemann-Initiative

2.  Änderung der Datenschutzordnung (Initiativantrag)

3.  Beitritt der Humanistischen Union zum Koordinationsrat säkularer Organisationen (KORSO)

4.  Bundesweiter Volksentscheid

5.  Artikel 3 Grundgesetz ergänzen

6.  Soziale Grundrechte sichern

7.  Soziale Grundrechte

8.  Publikation zum Volksentscheid Ethik/Religion in Berlin  (Initiativantrag)

9.  Solidarität mit Elias Bierdel und Stefan Schmidt
(Initiativantrag)

1. Verschmel­zung von Humanis­ti­scher Union und Gustav Heine­mann-I­n­i­tia­tive

Die Delegiertenkonferenz der Humanistischen Union spricht sich für eine Verschmelzung mit der Gustav Heinemann-Initiative aus. Sie stimmt daher folgendem Vertrag zu:

VERSCHMELZUNGSVERTRAG

zwischen der Humanistischen Union e.V., vertreten durch ihre Bundesvorsitzende Prof. Dr. Rosemarie Will, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin – kurz HU –
und der Gustav Heinemann-Initiative für Menschenrechte und Frieden e.V., vertreten durch ihren Vorstandssprecher Werner Koep-Kerstin, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin, – kurz GHI –

PRÄAMBEL

Die Humanistische Union wurde 1961 gegründet und ist als gemeinnützig anerkannter Verein eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts München unter VR 7593. Die Gustav Heinemann-Initiative wurde 1977 gegründet und ist als gemeinnützig anerkannter Verein eingetragen beim Amtsgericht Berlin VR 26212 B.

HU und GHI haben ausweislich ihrer Satzungen und ihrer tatsächlichen Tätigkeit weitgehend identische Vereinsziele. Sie wollen die rechts- und sozialstaatliche Demokratie im Sinne des Grundgesetzes verwirklichen helfen. „Unser Grundgesetz ist ein großes Angebot“ (Gustav Heinemann). Daher setzen sie sich für die Grund- und Menschenrechte sowie für ein friedliches Zusammenleben aller Menschen im zwischenstaatlichen und innerstaatlichen Verhältnis ein. Beide Organisationen arbeiten bereits seit vielen Jahren in vielen Bereichen zusammen: sie geben gemeinsam die „vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik“ heraus, sie gehören zu den Initiatoren und Herausgebern des jährlich erscheinenden Grundrechte-Reports, sie führen gemeinsame Tagungen durch und erarbeiten Stellungnahmen zu Bürgerrechts- und Bildungsfragen, sie sind gemeinsam Initiatoren und Teilnehmer der jährlichen Bürgerrechtsgespräche und arbeiten zusammen im Forum Menschenrechte.

HU und GHI haben beschlossen, sechzig Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes und zwei Jahrzehnte nach dem Mauerfall  der deutschen Bürgerrechtsbewegung einen neuen Impuls zu geben. HU und GHI schließen sich zusammen und bündeln ihre Kräfte. Sie ermöglichen es den Mitgliedern der GHI, sich im Rahmen der HU-Organisation regional zusammenzuschließen. Die Mitglieder von HU und GHI werden sich nach dem Zusammenschluss in einer Urabstimmung auf einen neuen Namen für ihre Organisation verständigen. HU und GHI schließen daher nach Maßgabe der §§ 4ff., 99 ff. Umwandlungsgesetz diesen
 

VERSCHMELZUNGSVERTRAG.

§ 1 Vermögensübertragung
Die GHI überträgt ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die HU. Diese Übertragung umfaßt auch ihr etwa in Zukunft zugedachte Erbeinsetzungen oder Vermächtnisse.

Die Übernahme des Vermögens der GHI durch die HU erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zu dem Tag, an dem die  Mitgliederversammlung  der  GHI und die Delegiertenkonferenz der HU diesem Verschmelzungsvertrag zugestimmt haben; von diesem Tag an gelten alle Handlungen und Geschäfte der GHI als für Rechnung der HU vorgenommen.

§ 2 Mitgliedschaft
Die Mitglieder der GHI werden Mitglieder der HU, sie erhalten die Mitgliedschaftsrechte als HU-Mitglieder. Sonderrechte außerhalb dieses Verschmelzungsvertrages werden Niemandem gewährt.

Die Mitglieder der GHI entrichten ab dem auf die Verschmelzung folgenden Jahr den für die HU üblichen jährlichen Beitragssatz (90 € für Einzelmitglieder, 120 € gemeinsamer Beitrag für Paare / Familienmitglieder), der für Mitglieder mit geringem Einkommen auf 60 bzw. 30 € pro Jahr reduziert werden kann. Für Mitglieder, die vor der Verschmelzung in beiden Vereinen Mitglied waren, entfällt ab dem auf die Verschmelzung folgenden Jahr die Beitragsforderung der GHI.

§ 3 Beirat
Die Mitglieder des Beirates der GHI werden Mitglieder des Beirates der HU.

§ 4 Zeitschrift Vorgänge
Die HU sieht es als eine ihrer vorrangigen Aufgaben an, die Zeitschrift vorgänge als unabhängige Zeitschrift für Bürgerrechte zu erhalten. Im Mitgliedsbeitrag der GHI-Mitglieder ist ein Abonnement der Zeitschrift vorgänge enthalten. Die Humanistische Union räumt ihren bisherigen Mitgliedern ab dem 1.1.2009 die Möglichkeit ein, die Zeitschrift durch einen Aufpreis von 20 € jährlich zu beziehen.

§ 5 Name
Bis zu einer Entscheidung über einen neuen Namen fügt die HU ihrem Namen den Untertitel bei „Vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative“.

§ 6 Vorstand
Ab Unterzeichnung des Verschmelzungsvertrages nehmen zwei vom GHI-Vorstand bestimmte Mitglieder beratend an den Vorstandssitzungen der HU teil. Haben die Mitgliederversammlung der GHI und die Delegiertenkonferenz der HU dem Verschmelzungsvertrag zugestimmt, erhalten sie Stimmrecht.

Bei der Neuwahl des Bundesvorstandes der HU im Jahre 2011 werden zur Sicherstellung und Verstärkung der Arbeitsschwerpunkte der GHI mindestens zwei Mitglieder in den Vorstand gewählt, die aus den Reihen der früheren GHI-Mitglieder stammen, soweit entsprechende Kandidaturen vorliegen. Es erfolgen keine getrennten Wahlgänge, sondern es sind mindestens die beiden Kandidaturen von ehemaligen GHI-Mitgliedern mit dem höchsten Stimmenanteil in den Vorstand gewählt.

§ 7  Arbeitnehmer
Die GHI kündigt ihren Arbeitnehmern zum 30.6.2008. Die Beschäftigungsverhältnisse der Arbeitnehmer der HU gelten unverändert fort.

§ 8 Bedingungen
Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung der Delegiertenkonferenz der HU und der Mitgliederversammlung der GHI mit einer Mehrheit von jeweils drei Vierteln.

§ 9 Kosten
Die durch diesen Vertrag und seine Ausführung entstehenden Kosten trägt die HU. Falls die Verschmelzung nicht wirksam werden sollte, werden die Kosten – mit Ausnahme der Kosten der Mitgliederversammlungen – von beiden Vertragspartnern je zur Hälfte getragen.

Antragsteller: Bundesvorstand der HU
Ergebnis der geheimen Abstimmung: Der Vertrag wurde mit 38 Ja, 3 Nein und ohne Enthaltungen angenommen.

2. Änderung der Daten­schutz­ord­nung (Initia­ti­v­an­trag)

Die Delegiertenkonferenz beschließt: Paragraf 4 Absatz 3 der Datenschutzordnung der Humanistischen Union wird gestrichen.
Begründung: Die betreffende Passage der Datenschutzordnung gestattet die Weitergabe von Mitgliederdaten an Dritte, um offene Beitragsforderungen im Mahnverfahren einzufordern. („Für die Einforderung offener Beitragsforderungen (Mahnverfahren) ist der Bundesvorstand berechtigt, die notwendigen Mitgliederdaten an eine/n damit beauftragte/n Rechtsanwalt/-anwältin weiterzugeben.“) Der Antragsteller spricht sich für einen Verzicht auf derartige Mahnverfahren aus, da mit ihnen weder aktive Mitglieder zurück gewonnen werden können und der finanzielle und organisatorische Aufwand dieser Mahnverfahren in keinem Verhältnis zu ihrem Nutzen stehe.

Mit der Streichung werde zudem eine schlankere Datenschutzordnung erreicht.
Antragsteller: Sven Lüders, Berlin
Abstimmung: einstimmig bei zwei Enthaltungen angenommen

3. Beitritt der Humanis­ti­schen Union zum Koordi­na­ti­onsrat säkularer Organi­sa­ti­onen (KORSO)

Die Delegiertenkonferenz möge beschließen: Die Humanistische Union tritt dem kürzlich gegründeten Koordinationsrat säkularer Organisationen (KORSO) mit sofortiger Wirkung bei.
Antragsteller: Theodor Ebert, Erlangen
Ergebnis der geheimen Abstimmung: 4 Ja, 23 Nein und 5 Enthaltungen
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

4. Bundes­weiter Volks­ent­scheid

Die Delegiertenkonferenz beschließt: Die Humanistische Union fordert erneut den Gesetzgeber auf, endlich den Volksentscheid auf Bundesebene einzuführen. Dabei sollen folgende Mindeststandards gelten: Eine Volksabstimmung findet statt, wenn eine Million Wahlberechtigte oder der Bundestag dies verlangen. Die Bürgerinnen und Bürger werden über die Pro- und Contra-Argumente gleichermaßen und umfassend schriftlich informiert.
Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zur Änderung des GG ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Zusätzlich sollen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, eine Volksabstimmung gegen Beschlüsse des Bundestages einzuleiten (fakultatives Referendum) und bei wichtigen EU-Reformen und Grundgesetzänderungen mitzuentscheiden (obligatorisches Referendum).
Darüber hinaus unterstützt die HU die Aktion „Bundesweiter Volksentscheid“.

Antragsteller: RV München Südbayern
Abstimmung: bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung angenommen

5. Artikel 3 Grundgesetz ergänzen

Die Delegiertenkonferenz beschließt: Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union fordert die Ergänzung des Grundgesetzes um ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität. In Artikel 3 des Grundgesetzes soll klargestellt werden, dass niemand wegen der sexuellen Identität benachteiligt werden darf. Die Humanistische Union unterstützt die entsprechende Kampagne des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland.

Antragsteller: Roland Otte und der
Landesvorstand der HU Berlin-Brandenburg
Abstimmung: bei einer Gegenstimme und 4 Enthaltungen angenommen

6. Soziale Grundrechte sichern

Die Delegiertenkonferenz beschließt: Soziale Mindestabsicherung ist grundgesetzlich vorgeschrieben. Angesichts ökonomischer Globaltrends und dem Scheitern der Hartz-Konzepte einerseits und insbesondere aus ethischen Erwägungen hin zu einer menschlichen und gerechten Gesellschaft andererseits erachtet die HU es als sinnvoll, die vorliegenden Konzepte zu einem bedingungslosen Grundeinkommen zu prüfen. Wenn sie sich als tragfähig erweisen, soll das Sozial system in der Richtung weiterentwickelt werden, auch um so das ehrenamtlich geleistete Engagement gegenüber bezahlter Arbeit besser zu würdigen.

Die HU teilt die Auffassung des Landessozialgerichts Hessen und anderer Gerichte, dass der derzeitige Regelsatz des Arbeitslosengeldes II (ALG II) nicht das soziokulturelle Existenzminimum gewährleistet. Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens kann ein längerer Prozess sein. Daher ist kurzfristig der Regelsatz für Hartz IV auf den Betrag anzuheben, den der Paritätische Wohlfahrtsverband als Minimum errechnet hat.

Die HU tritt dafür ein, dass die Regelsätze für Kinder alle Ausgaben decken, die für ihre gesunde Ernährung, ihre Erziehung und für ihren Schulbesuch entstehen.

Die HU stellt fest, dass es aufgrund des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II nicht zu einer übermäßigen Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, der Freizügigkeit, der freien Berufswahl und der freien Entfaltung der Persönlichkeit kommen darf.

Antragsteller: AK „Erwerbslosigkeit und Soziale Bürgerrechte“ , Marburg
Abstimmung: bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen
mit großer Mehrheit angenommen

7. Soziale Grundrechte

Die Delegiertenkonferenz beschließt: Die HU dringt mit geeigneten Maßnahmen bei den gesetzgebenden Körperschaften darauf, dass die prozessualen Rechte für arme und geringverdienende Bürgerinnen und Bürger nicht – wie beabsichtigt – weiter eingeschränkt werden.

Antragstellerin: Helgrid Hinze, Hamburg
Abstimmung: einstimmig angenommen

8. Publikation zum Volks­ent­scheid Ethik/Re­li­gion
in Berlin  (Initia­ti­v­an­trag)

Die Delegiertenkonferenz beschließt: Der Bundesvorstand der Humanistischen Union wird gebeten, eine Publikation über Vorgeschichte, Verlauf und Ergebnis des Volksentscheids über die Einführung eines Wahlpflichtbereichs Ethik/Religion an Berliner Schulen zu initiieren.

Begründung: Der von der Initiative „Pro Reli“ im Wege der Volksinitiative und des Volksbegehrens durchgesetzte Volksentscheid zur Einführung eines Wahlpflichtbereichs Ethik / Religion hat in Berlin die Öffentlichkeit monatelang bewegt. Die Rolle, die dabei auf Seiten von „Pro Reli“ und „Pro Ethik“ Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Verbände, prominente Einzelpersonen, Parteien, Politiker, Hochschullehrer sowie Behörden und Medien gespielt haben, sollte in einer Publikation mit wissenschaftlichem Anspruch (Dissertation, Magisterarbeit, Diplomarbeit o.ä.) untersucht werden.

Die Untersuchung sollte sich auch auf die Finanzierung der Kampagnen und die eingesetzten Werbemittel erstrecken. Hierzu könnte die Humanistische Union im Hochschulbereich einen Anstoß geben.

Antragsteller: Gerhard Saborowski, Hannover
Abstimmung: bei einer Enthaltung einstimmig angenommen

9. Solidarität mit Elias Bierdel und Stefan Schmidt (Initia­ti­v­an­trag)

Die Delegiertenkonferenz beschließt: Die HU erklärt ihre Solidarität mit Elias Bierdel und Kapitän Stefan Schmidt. Das deutsche Schiff Cap Anamur rettete im Juni 2004 37 Menschen aus Seenot. Für diese Rettungstat stehen Kapitän Stefan Schmidt und Elias Bierdel in Italien vor Gericht. Den beiden Lebensrettern drohen Haft-, exorbitante Geldstrafen und zermürbende Jahre in der nächsten Gerichtsinstanz.

Wir sind empört über den Versuch, couragiertes  und völkerrechtlich gebotenes Handeln zu kriminalisieren und die Existenz von Elias Bierdel und Stefan Schmidt zu zerstören. Wir fordern ihre umfassende Rehabilitierung. Humanitäre Hilfe ist kein Verbrechen.
Die HU wird sich in entsprechenden Schreiben an das Italienische Justizministerium, das Auswärtige Amt und das BMI wenden.

Antragstellerin: Helga Lenz, Lübeck
Abstimmung: einstimmig angenommen

Nicht behandelte Anträge
10. Namens­än­de­rung

Die Delegiertenkonferenz möge beschließen: Der Name der Humanistischen Union wird in der Weise geändert, dass er in Zukunft nur noch mit dem Zusatz „für Menschen- und Bürgerrechte” geführt wird. Hilfsweise wird beantragt, den Namen mit dem Zusatz „für Bürgerrechte” zu versehen.

Antragsteller: Theodor Ebert (Erlangen)
Der Antrag wurde nach kurzer Diskussion vom Antragsteller zurückgezogen, da mit dem zuvor verabschiedeten Verschmelzungsvertrag bereits ein Namenszusatz beschlossen wurde.

11. Auflösung des Landes­ver­bandes Hessen und Neugründung zweier Regio­na­l­ver­bände

Die Delegiertenkonferenz möge beschließen:

1.  Das Amt des Landesvorstands Hessen wird abgeschafft, der Landesverband aufgelöst.

2.  Die Ortsverbände Frankfurt und Marburg werden zu den Regionen „Frankfurt / Rhein-Main“ und „Marburg / Mittelhessen“ aufgewertet.

Antragsteller: Ortsverband Frankfurt/Main
Die Antragskommission schlägt eine Nichtbefassung der Delegiertenkonferenz vor, da diese lt. Satzung nicht für die Gründung/Auflösung von Landesverbänden zuständig ist. Dagegen wird in der Delegiertenkonferenz kein Einwand erhoben. Die Beteiligten einigen sich am Rande darauf, das Amt des Landesvorsitzenden ruhen zu lassen.

12. Aufnahme von Guantana­mo-Häft­lingen in Deutschland

Die Delegiertenkonferenz möge beschließen: Die HU übernimmt – ggf.  in Kooperation mit anderen Bürgerrechtsorganisationen – (eine) Patenschaft(en) für in Deutschland asylsuchende Guantanamo-Häftlinge, mit dem Ziel, ihnen umgehend einen fairen Neuanfang hierzulande zu ermöglichen.

13. Kurzpro­gram­matik der HU

Die Delegiertenkonferenz möge beschließen: Die Kurzprogrammatik der HU wird im Zusammenhang mit der anstehenden Reorganisation wie folgt geändert: „Menschenwürde schützen, Bürgerrechte verwirklichen, Demokratie entwickeln“.

14. Allgemeine Justiz­re­form

Die Delegiertenkonferenz möge beschließen: Die HU prüft, welche Initiativen sie zur Beschleunigung einer allgemeinen Justizreform ergreifen kann.

Antragsteller Nr. 12-14: Florian Laber, RV München
Der Antragsteller zieht seine Anträge zurück.

15. Arbeit­neh­mer-­Da­ten­schutz­ge­setz

Die Delegiertenkonferenz möge beschließen: Die HU fordert ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz. Kern dieses Gesetzes sollte der Schutz persönlicher Daten von Beschäftigten und Kunden sein. Im Falle einer Kollision berechtigter Interessen des Unternehmens mit dem Datenschutz muss nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verfahren werden. Im Zweifel soll der Datenschutz Vorrang erhalten. Verstöße gegen dieses Gesetz müssen mit empfindlichen Strafen geahndet werden.

Antragsteller: Franz-Josef Hanke und der AK
„Erwerbslosigkeit und Soziale Bürgerrechte“ (ESBR), Marburg
Die Antragsteller verzichten darauf, ihren Antrag zur Abstimmung zu stellen und bitten den Bundesvorstand um eine weitere Bearbeitung.

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