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Auftakt­treffen des AK „Beweis­ver­wer­tungs­ver­bote“

Mitteilungen22502/2015Seite 9

Mitteilungen Nr. 225 (Heft 1/2015), S. 9

Am letzten Novemberwochenende 2014 kam in Bingen am Rhein erstmals der Arbeitskreis „Beweisverwertungsverbote“ zusammen, um ein Positionspapier zu einem strikten Beweisverwertungsverbot bei rechtswidriger Beweisverhebung zu erarbeiten und die Vorgehensweise hinsichtlich dessen rechtspolitischer Umsetzung zu diskutieren. Die sechs Teilnehmenden, vornehmlich Juristinnen und Juristen, die aus allen Teilen Deutschlands angereist waren, einigten sich recht schnell auf ein Konzept, so dass sogar noch die Zeit blieb, die Gastfreundschaft des Ehepaars Müller-Heidelberg in netter Runde zu genießen.

Dank des unterschiedlichen beruflichen Hintergrunds der teilnehmenden Mitglieder beschränkte sich die Diskussion nicht auf wissenschaftliche Gesichtspunkte, es flossen Erfahrungen aus der anwaltlichen, der kriminologischen und der richterlichen Praxis ein. Der Arbeitskreis hat sich zum Ziel gesetzt, ein Memorandum bzw. einen ausführlichen Aufsatz zu verfassen, erste Arbeitsaufträge wurden vergeben. Der Aufsatz wird den gegenwärtigen Rechtszustand insbesondere auch im Hinblick auf die obergerichtliche Rechtsprechung darstellen und kritisieren. Beispielhaft sei hier die Praxis genannt, Beweise trotz Verstoßes gegen ein Beweiserhebungsverbot im Rahmen der sogenannten Abwägungslehre nahezu immer zur Verwertung zuzulassen, ein Beweisverwertungsverbot abseits gesetzlich explizit geregelter oder höchstrichterlich anerkannter Fälle gilt als Ausnahme. Weiter soll vergleichend beleuchtet werden, ob sich aus anderen Rechtsordnungen Impulse für ein deutsches striktes Beweisverwertungsverbot ergeben. Kernstück des Papiers wird die ausführliche Darstellung der eigenen Position einschließlich der Präsentation eines Gesetzesvorschlags sein. Auch eine Diskussion der Gegenargumente gegen ein striktes Verbot wird Raum finden. Anschließend an die Erstellung soll versucht werden, die Position des Arbeitskreises möglichst effektiv in der rechtspolitischen Diskussion zu platzieren, beispielsweise durch Veröffentlichung in geeigneten Fachzeitschriften.

Interessentinnen und Interessenten sind nach wie vor herzlich zur Mitarbeit eingeladen und melden sich bitte bei Mara Kunz (kunz@ humanistische-union.de) oder in der HU-Geschäftsstelle.

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