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„Der geschei­terte Krieg gegen die Drogen"

Leserbrief zum Vortrag Florian Begers beim Seminar „Vom Rechtsstaat zur Sicherheitsgesellschaft“ am 21./22. Oktober 2011 in Düsseldorf. Mitteilungen Nr. 215/216 (Heft 1/2012), S. 38

Die Teilnehmer des Seminars waren sich einig, dass neue, auch rechtlich neue Wege beschritten werden müssen, um das Drogenproblem in den Griff zu bekommen. Uneinig war man sich über die Grundfeststellung, die von einem Teil der Teilnehmer vertreten wurde: dem so genannten Recht des Einzelnen auf Drogenkonsum. Andere Teilnehmer bestritten ein solches Recht.

Drogen bedeuten heute Suchtmittel, die körperliche und seelische Veränderungen, also schwere, kaum oder nicht mehr steuerbare Krankheitsbilder hervorrufen. Subsumiert wird alles von Zigaretten über Wein bis Heroin. Aber das Glas Wein und die Zigarette ab und zu sind kein Drogenkonsum. Drogen, wie wir sie heute verstehen, liegen vor, wenn der Körper  das Mittel fordert und mit Entzugserscheinungen reagiert, falls nicht nachgeliefert wird. Einen Rechtsanspruch auf Drogenkonsum gibt es nicht. Niemand hat das Recht, seinen Körper zu schädigen, seine Umgebung dadurch in Mitleidenschaft zu ziehen, die Gesellschaft zu belasten. Es gibt kein Recht, sich in die Drogenabhängigkeit zu begeben. Wenn es dann trotzdem passiert, ist fraglos die Solidargemeinschaft gefragt. Wenn die Gesellschaft das  Recht auf Drogen als die Freiheit des Einzelnen bezeichnen würde (deren Folgen er in aller Regel gar nicht mehr allein bewältigen kann), wird sie die Warnsignale, den verantwortlichen Umgang mit möglicherweise abhängig machenden Stoffen und das strikte Meiden der gefährlichen Stoffe, nicht in die Köpfe der Anfänger bringen.

Ursula Tjaden

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