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Bürger­rechts­union - ergänzt um Namens­zu­sätze

Mitteilungen Nr. 218/219 (Heft 3/4 2012), S. 25/26

Mein Vorschlag:

BÜRGERRECHTSUNION (BU)
für Demokratie und Bürgerrechte
für Informationsfreiheit und Religionsfreiheit
für die Trennung von Kirche und Staat.

Begründung

  1. Verschmelzungsvertrag beachten = neuer Name. Nicht nur einen Zusatz zu einem der beiden alten Namen.
  2. Kurzer, griffiger Name.
  3. Er stimmt. Wird sofort erkannt und wiedererkannt.
  4. Missverständnisse sind ausgeschlossen.
  5. Er ist so einfach und klar, dass er sehr gut einen Zusatz verträgt. Und braucht.
  6. Dieser Zusatz macht diesen besten aller Namensvorschläge inhaltlich erst richtig aussagekräftig.
  7. BÜRGERRECHTSUNION stammt von Herrn Saborowski. Der Zusatz von mir. Ich habe viele Namenskreationen entworfen, sie aber alle zugunsten von BÜRGERRECHTSUNION verworfen.

Begründung des Zusatzes:

1. Es ist grundsätzlich notwendig Demokratie und Bürgerrechte zusammen zu sehen und zusammen zu nennen. Nur Demokratie ist zu wenig. Nur Bürgerrechte auch. Zusammen sind sie stark und können sich gegenseitig begründen. Beide werden immer raffinierter angegriffen, ausgehöhlt, gekauft, betrogen verbogen usw. Sie brauchen zusammen unseren Schutz. Deshalb wollte ich uns schon Schutzvereinigung für Demokratie und Bürgerrechte nennen. Der Außenwahrnehmung schadet es sicher nicht, für Bürgerrechte und Demokratie zu sein.

2. Die Informationsfreiheit ist auch insofern das wichtigste Anliegen, weil es eine Voraussetzung für die Durchsetzung der anderen Anliegen ist und sollte deshalb unbedingt genannt werden.

3. Die Religionsfreiheit zu nennen, finde ich äußerst wichtig. Sie so stark hervorzuheben, ist geradezu Vorraussetzung für die Trennung von Kirche und Staat.

4. Die Freiheit der Religion ist das mit großem Abstand stärkste Argument für die Trennung von Kirche und Staat. Ungeachtet der vielen anderen. Kirche und Staat reklamieren Freiheit für sich. Sind aber nicht frei voneinander. Der Schaden, den sie für andere mit ihrer engen Verbundenheit anrichten, wird sie nicht zur Einsicht bringen, sich zu trennen. Nur ihr eigener Schaden wird das tun. Die Freiheit wird durch Demokratie und Bürgerrechte geschaffen. Auch die Religionsfreiheit. Berufen sich also die Religionen auf die Freiheitsrechte, dann sind diese Rechte durch sie anerkannt. Und genau diese Rechte bilden die einzig wirkliche stichhaltige Argumentationsgrundlage für die Trennung von Kirche und Staat. Deshalb muss die Religionsfreiheit in den Namenszusatz. Wir wollen die Trennung von Kirche und Staat und die Religionsfreiheit. Das ist die Basis, die uns die Türen öffnet. Die Trennung von Religion und Staat ergibt sich aus der Religionsfreiheit. So geht entlarven.

Thomas Schuster, Ketsch am Rhein

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