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Bremer Straf­voll­zugs­ge­setz

Mitteilungen Nr. 224 (Heft 2/2014), S. 8

Wie in anderen Bundesländern auch steht in Bremen die Einführung eines eigenen Strafvollzugsgesetzes an. Nach der Veröffentlichung des ersten Referentenentwurfs reichten wir im Februar 2014 eine Stellungnahme zu den Regierungsplänen ein. Wir kritisieren vor allem, dass sie kein Briefgeheimnis für die Gefangenenpost vorsehen, insbesondere für Briefwechsel mit Rechtsanwälten.

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