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Leserbrief zu: „Der öffent­lich-recht­liche Rundfunk ...“ (Mittei­lungen 235)

in: HU-Mitteilungen Nr. 236 (2/2018), S. 7

Thomas von Zabern hat in den Mitteilungen 235 der HU über seine Arbeit als Rundfunkrat bei Radio Bremen berichtet. Ich freue mich außerordentlich, dass die HU in einem Rundfunkrat vertreten ist, und dass sie mit Thomas von Zabern einen Kenner entsandt hat, dem die unabhängige Berichterstattung und der journalistische Kern des öffentlich-rechtlichen Programms besondere Anliegen sind. …

Die aktuelle Kritik, die er mit Begriffen wie „Staatsfunk“ und „Zwangsgebühren“ assoziiert, sieht er als „eigentlich nur vorgeschobene Themen […], hinter denen sich wie früher eine Unzufriedenheit mit der eingeschränkten politische Einflussnahmen auf die Struktur und Sendungsinhalte des ÖRR verbirgt.“ Das scheint mir eine verfehlte Wahrnehmung zu sein. …

Aus meiner Wahrnehmung speist sich die Kritik an ARD und ZDF aus drei Punkten: Es gibt erstens eine eher intellektuelle Kritik daran, dass das Programm zu „flach“ ist, zu wenig Information und Kultur bietet, zu häufig auf Sport und Unterhaltung setzt. Es gibt zweitens eine inhaltliche Kritik von Personen, die den Programmmachern vorwerfen, einseitig – nämlich im Sinne der Bundesregierung – zu berichten. … Es gibt drittens eine ganz anders motivierte Kritik aus einem eher liberal-ökonomisch denkenden Lager. Hierbei geht es um die Ausdehnung der Aktivitäten von ARD und ZDF über den ursprünglichen Auftrag hinaus, etwa wenn kommerzielle Tochtergesellschaften betrieben werden, … wenn sich ARD und ZDF bei Sportrechten überbieten, … oder wenn die Sender im Internet den privaten Nachrichtenseiten Konkurrenz machen.

… Ob man die inhaltliche Kritik am Programm teilt, ist sicher eine Frage des politischen Standpunkts. Dass aber undifferenziert die ökonomische Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seiner Finanzierung als „neoliberal“ verächtlich gemacht wird, wird dieser Kritik nicht gerecht. …

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