Themen / Innere Sicherheit

Die Abschuss­be­fugnis im Luftsi­cher­heits­ge­setz

15. Februar 2006

Mittwoch, 15.2.2006 11-21 Uhr

Berlin, Plenarsaal des Abgeordnetenhauses, Niederkirchnerstraße 5

Am Tag der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz:
Gemeinsame Fachtagung von HU und Friedrich-Ebert-Stiftung

Die Funkverbindung zu einem vollbesetzten Passagierflugzeug reißt ab. Überdies weicht der Pilot von der vorgesehenen Flugroute ab. Bei unveränderter Flugrichtung könnte der Jet in einigen Minuten u. a. auf ein ausverkauftes Fußballstadion, ein Atomkraftwerk oder das Zentrum einer Großstadt stürzen. Darf in einer solchen Situation das Flugzeug abgeschossen werden? Am 18. Juni 2004 verabschiedete der Bundestag mit § 14 Absatz 3 Luftsicherheitsgesetz eine Regelung, die eine Antwort auf diese Frage zu geben versucht.

Können aber die Leben der Flugzeugpassagiere als „unvermeidbare Kollateralschäden“ (ab)qualifiziert werden, die ohnehin nicht zu retten sind? Müssen diese sich tatsächlich entgegenhalten lassen, zu Lebzeiten von einer freiheitlichen Ordnung profitiert zu haben, weshalb von ihnen verlangt werden darf, dass sie bei Bedrohungen dieser Ordnung notfalls mit ihrem Leben für sie einzustehen haben? Oder muss angesichts der situativen Spontaneität jede Gefahrenprognose bereits im Ansatz scheitern? Findet sich gar im neuen Gesetz überhaupt keine Flugzeugabschussbefugnis, wie das verschiedentlich behauptet wird? Es mögen diese und andere Fragen gewesen sein, die den Bundespräsidenten seinerzeit veranlassten, vor der Unterzeichnung des Gesetzes inne zu halten.

Mit Spannung wird am 15.2.2006 die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz erwartet. Am Tag der Entscheidung veranstaltet die Humanistische Union in Kooperation mit der Friedrich-Ebert-Stiftung eine Fachtagung, auf der Experten aus Wissenschaft und Politik die verfassungsrechtlichen und rechtsphilosophischen Fragen der Abschussbefugnis diskutieren und das Urteil und dessen Folgen analysieren.

Veranstaltungsort:
Plenarsaal des Berliner Abgeordnetenhauses (Niederkirchnerstraße 5, 10117 Berlin)

Anmeldung an:
Friedrich-Ebert-Stiftung
Forum Berlin
Tel.: (030) 26 935-827
Fax: (030) 26 935-857
E-Mail: ForumBerlin@fes.de

Programm

Moderation: Dr. Fredrik Roggan (Rechtsanwalt)

11.00 Uhr Begrüßung
Walter Momper (Präsident des Berliner Abgeordnetenhauses)
Irina Mohr (Leiterin Forum Berlin der Friedrich-Ebert-Stiftung)
Prof. Dr. Rosemarie Will (Bundesvorsitzende der Humanistischen Union)

11.30 Uhr Das Luftsicherheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht
Zu den Hintergründen der Verfassungsbeschwerde
Prof. Dr. Rosemarie Will (Bundesvorsitzende der Humanistischen Union)
Das Luftsicherheitsgesetz und das Grundgesetz
Prof. Dr. Oliver Lepsius (Universität Bayreuth)

Diskussion/Plenum

13.00 Uhr Mittagspause

14.15 Uhr Luftsicherheitsgesetz und das Recht der Gefahrenabwehr
Kompetenzen, Prognosen und Verhältnismäßigkeitsfragen
Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Schenke (Universität Mannheim)
Die Bundeswehrwehr im „Heimatschutz“
Dr. Tobias Linke (Universität zu Bonn)

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