Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 224: Der Osten als Vorreiter? Rechtspopulismus im Gefolge wirtschaftlicher und politischer Umbrüche

Jenseits der Grenze - Rechts­po­pu­lismus in Polen und Ungarn*

In: vorgänge 224 (4/2018), S. 57 – 75

Polen und Ungarn waren 1989/1990 Protagonisten bei der Überwindung der illiberalen Irrwege des 20. Jahrhunderts. Doch in den Jahren danach wandelte sich das politische System in diesen Staaten zu einer rechtspopulistischen und demokratiegefährdenden Herrschaft. Der Autor schildert detailliert diesen Weg. Er legt nicht nur die einzelnen Wahlergebnisse dar, sondern auch die sich daraus ergebenden politischen Veränderungen in sozialpolitischer und in rechtsstaatlicher Sicht sowie die fremden- und judenfeindlichen Ressentiments. Er zeigt die Reaktionen der EU und schließlich die Anknüpfungspunkte für die Gegenstrategien auf.

I. Einleitung

Polen und Ungarn kam im Prozess der deutschen und europäischen Einigung ab 1988/89 eine besondere Rolle zu. Ohne die Solidarnosc-Bewegung in Polen wären die Überwindung des Kalten Krieges in Europa und die deutsche Wiedervereinigung ebenso wenig möglich gewesen wie ohne die ungarische Grenzöffnung und die Ablösung der sog. Breschnew-Doktrin durch die sog. Sinatra-Doktrin[1] im Zuge der Abkehr Polens und Ungarns von totalitären Herrschaftsstrukturen.[2] Schon im Rückblick auf die freiheitliche Vorreiterrollen dieser beiden mittel- und osteuropäischen Staaten, die entscheidend zur Entwicklung und rechtlichen Verankerung eines gemeinsamen, auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gestützten europäischen Wertekanons über die „Charta von Paris für ein neues Europa“ vom November 1990[3] bis zu Art. 2 des Vertrags über die Europäische Union[4] beigetragen haben, können Gefährdungen dieses europäischen Wertefundaments durch rechtspopulistische Erfolge in diesen Staaten europäische MitbürgerInnen im Allgemeinen und Deutsche im Besonderen nicht unbeeindruckt lassen. Aber auch die Orientierung von Jaroslaw Kaczynski, der prägenden Figur der derzeitigen polnischen Regierungspartei Prawo i Sprawiedliwosc (PiS, dt. Recht und Gerechtigkeit),[5] wie von Viktor Orbán, Mitbegründer und Vorsitzender der Partei Fidesz – Ungarischer Bürgerbund sowie von 1998 bis 2002 und seit 2010 erneut ungarischer Regierungschef,[6] am Denken von Carl Schmitt, dem staatsrechtlichen Architekten autoritärer Herrschaft am Ende der Weimarer Republik,[7] muss aus deutscher Perspektive beunruhigen. Waren Polen und Ungarn im Zeitenwechsel 1989/90 Protagonisten einer Überwindung von illiberalen Irrwegen des 20. Jahrhunderts, so scheinen sie zu Beginn des 21. Jahrhunderts Avantgarde einer Abkehr von Globalisierung und Europäisierung zu werden. Das zur Jahrtausendwende beschworene „Ende der Geschichte“ (Fukuyama) i.S. eines globalen Siegeszugs der Prinzipien des Liberalismus in Form von Demokratie und Marktwirtschaft erfährt transatlantisch eine rechtspopulistische Korrektur. Ökonomische und gesellschaftliche Fehlentwicklungen und Angst vor den Folgen der Globalisierung spielen hierbei ebenso eine Rolle wie die Suche nach Sicherheit in traditionellen Identitätsvorstellungen bei Ablehnung zumindest einzelner kultureller Öffnungsprozesse. Zudem dürfte die Sozialisation im Kreis volksdemokratischer Machtausübung die Orientierung von Polen wie Ungarn auf Führungspersönlichkeiten mit Personenkult-Ansätzen[8] begünstigt haben.

II. Die Tendenz der Verste­ti­gung rechts­po­pu­lis­ti­scher Macht­aus­übung in Polen und Ungarn

1. Polen

Bei den Parlamentswahlen in Polen am 25. Oktober 2015 errang die nationalkonservative, rechtspopulistische Partei Prawo i Sprawiedliwosc (PiS), unter Ausschöpfung des bei der Präsidentschaftswahl im Mai 2015 gewonnenen Momentums, bei einer Wahlbeteiligung von lediglich 50,9 Prozent – Ausdruck der asymmetrischen Mobilisierung der politischen Lager in Polen – 37,6 Prozent der Stimmen und erhielt mit 235 der 460 Mandate im Sejm, dem polnischen Unterhaus, (wie auch im polnischen Senat) eine absolute Mehrheit. Seit dem 16. November 2015 regiert (erstmals in der Geschichte der Dritten Polnischen Republik) eine von einer einzigen Partei, der PiS, allein getragene Regierung. Die Koalition aus liberalkonservativer Platforma Obywatelska (PO) und Polskie Stronnictwo Ludowe (PSL) wurde nach zwei Legislaturperioden abgewählt und hat zusammen nur noch 154 Mandate im Parlament.[9]

Drei Jahre nach ihrer Wahl ist die Unterstützung der Polinnen und Polen für die PiS gleichbleibend hoch. Umfragen ergeben sogar, dass bei der voraussichtlich im Herbst 2019 anstehenden nächsten Parlamentswahl noch mehr Wählerinnen und Wähler für Jaroslaw Kaczynskis politisches Lager stimmen könnten als 2015.[10] Diese hohe Zustimmung dürfte weniger in den nachfolgend dargestellten, nicht nur in Polen besonders kontrovers diskutierten justiz- und medienpolitischen Maßnahmen zur Sicherung des Machterhalts begründet sein. Vielmehr dürfte eine Kombination aus 1. sozialpolitischen Maßnahmen wie einer großzügigen Kindergeldregelung, einer Senkung des Renteneintrittsalters und einer Anhebung des Mindestlohns, 2. einer geschichtspolitisch durch Mythen aufgeladenen[11] identitären Politik der Ausrichtung auf eine nach innen gegenüber Nicht-Minderheiten solidarische und nach außen stolze nationale Gemeinschaft, die auch kulturpolitisch gefördert wird,[12] und 3. einem Freund-Feind-Ansatz, der im Angriff auf die bisherigen Eliten die Wiederherstellung der moralischen Ordnung und der Gerechtigkeit im Staat behauptet, für Wahlsieg und fortdauernde Umfrageerfolge der PiS entscheidend sein. Fremdenfeindlichkeit bewegt sich dabei durchaus in einer Traditionslinie mit volksdemokratischer Rhetorik.[13] Solidarität kann bei diesem Ansatz der PiS nur in Bezug auf „das Volk“ eingefordert werden; wobei zu diesem exklusiven Kreis Menschen, die sich nicht an soziale Normen halten, wie etwa Straftäter, ebenso wenig gehören wie alle „Anderen“, nicht zuletzt auch Flüchtlinge oder Nicht-Katholiken.[14]

2. Ungarn

Ungarn wird seit 2010 unverändert von Parteien des nationalkonservativen bis rechtsextremen Spektrums dominiert. In drei Parlamentswahlen 2010, 2014 und 2018 konnten diese Kräfte unter Führung der Fidesz parlamentarische Mehrheiten erringen und verteidigen. Bei der Parlamentswahl am 8. April 2018 gewann Fidesz in einem Wahlbündnis mit der KDNP (Kereszténydemokrata Néppárt – deutsch: Christlich-Demokratische Volkspartei) 49,27 Prozent der Listen-Stimmen und mit 133 von 199 Mandaten denkbar knapp erneut eine Zweidrittelmehrheit im ungarischen Parlament. Zweitstärkste Partei wurde mit 19,06 Prozent der Listen-Stimmen und 26 Mandaten im Parlament die rechtsextremistische Jobbik. Linke, liberale und grüne politische Kräfte scheiterten teilweise spektakulär mit ihren Wahlzielen.[15] In Ungarn wurden seit der Regierungsübernahme von Viktor Orbán 2010 die Unabhängigkeit der Justiz unterminiert, öffentliche und private Medien drangsaliert, Flüchtlingen die Solidarität verweigert, NGOs als „ausländische Agenten“ diskreditiert, Universitäten in ihrer Freiheit beschränkt und die EU dämonisiert.[16] Kritisch zur Wahl und zum Wahlausgang in Ungarn 2018 äußerten sich auch vor diesem Hintergrund Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE): Sie stellten fest, dass die Parlamentswahlen „durch eine allgegenwärtige Überschneidung zwischen den Ressourcen des Staates und der Regierungspartei (gekennzeichnet waren), die die Fähigkeit der Kandidaten zum Wettbewerb auf Augenhöhe unterminierte. Die Wähler hatten eine breite Palette von politischen Optionen, aber Einschüchterung und fremdenfeindliche Rhetorik, Medienvoreingenommenheit und undurchsichtige Wahlkampffinanzierung schränkten den Raum für eine echte politische Debatte ein und behinderten die Fähigkeit der Wähler, eine umfassend informierte Entscheidung zu treffen“.[17]

III. Sozial­po­litik mit nationaler Akzen­tu­ie­rung als mitent­schei­dende Basis rechts­po­pu­lis­ti­scher Erfolge

Dass rechtspopulistische Erfolge in Europa nicht vorrangig oder gar ausschließlich über objektive ökonomische Befunde erklärbar sind – zumindest wenn man herrschender volkswirtschaftlicher Lehrmeinung folgt –, belegen auch die Beispiele Polens und Ungarns:

    • Ungarn (0,288) und Polen (0,298) lagen beim sog. Gini-Koeffizienten[18] 2015 besser als eine Vielzahl von Staaten, in denen populistische Bewegungen bislang nicht reüssieren konnten.[19] Gleiches gilt für die relative Armut[20] in Polen (10,4 %) und Ungarn (10,1 %). Auch wenn man das Durchschnittseinkommen der oberen 20 % in Verhältnis zum Durchschnittseinkommen der unteren 20 % setzt, weisen Polen (4,7) und Ungarn (4,5) keine markanten Unterschiede zu den insoweit bestplatzierten Staaten der EU auf.

Allerdings stagniert seit einigen Jahren die Einkommensungleichheit im OECD-Raum auf historisch hohem Niveau. Im OECD-Schnitt hat der Gini-Koeffizient 2014 den Wert 0,318 erreicht, gegenüber 0,315 im Jahr 2010. Dies ist der höchste Wert seit Mitte der 1980er Jahre.[21] Gerade in Staaten wie Polen und Ungarn, deren Bevölkerung unter realsozialistischer Herrschaft besonders auf ein Gleichheitsversprechen hin sozialisiert wurde, kann diese Entwicklungstendenz seit dem Ende der volksdemokratischen Herrschaften eine Angriffsfläche für rechtspopulistische Kritik an gebrochenen Versprechen des Wohlstands für alle liefern. Vor diesem Hintergrund lassen sich rechtspopulistische Erfolge insbesondere in diesen beiden Staaten nicht zuletzt auch auf die Wahrnehmung erheblicher Teile der jeweiligen Bevölkerung zurückführen, dass die früheren, auf eine Einbindung Polens und Ungarns in europäische und globale Vernetzungen als alternativlos setzenden Regierungen nicht in ausreichendem Maße auf ihre Bedürfnisse eingegangen sind und dass das gegenwärtige System nicht wirksam genug für eine bessere Zukunft für sie selbst und ihre Kinder sorgt.[22] Daher kommt einer offensiven Sozialpolitik in Polen wie Ungarn eine besondere Bedeutung zu: Die dortigen rechtspopulistischen Regierungen versprechen großzügige Sozialleistungen für Familien von Einheimischen und füllen Budgetposten, bei denen progressive Vorgängerregierungen unter wirtschaftsliberalen Spardiktaten vielfach keinen Spielraum gesehen hatten. Die antiglobalistisch-nationalistische Tendenz des ungarischen Rechtspopulismus kommt nicht zuletzt auch in den politischen Forderungen nach einer Renationalisierung des Bankensektors und einer Verringerung der Abhängigkeit von Fremdwährungsverschuldung zum Ausdruck.[23] Dass die betreffenden Parteien parallel hierzu soziale Teilhaberechte, Einflussmöglichkeiten zivilgesellschaftlicher Kräfte und nicht zuletzt auch Selbstbestimmungsrechte von Frauen beschneiden, scheint bei der Wahlentscheidung selbst breiter Teile der weiblichen Bevölkerung oftmals nachrangig zu sein.[24]

IV. Abbau der Unabhän­gig­keit von Justiz und Medien als gemeinsames Instrument zur dauerhaften, demokra­tie­ge­fähr­denden Stabi­li­sie­rung von Herrschaft

In erkennbarer Parallelität zu den illiberalen Entwicklungen im Russland Wladimir Putins,[25] die ihrerseits ideologische Parallelen zum antidemokratischen Denken Carl Schmitts aufweisen,[26] bemühen sich die Regierungen in Polen und Ungarn um eine „Vertikale der Macht“.[27] Verfassungsrechtliche Gewaltenteilungsstrukturen im Staatsorganisationsrecht, nicht zuletzt die Unabhängigkeit der Justiz, stehen einer solchen Machtkonzentration ebenso entgegen wie unabhängige, regierungskritische Medien. Es entspricht insoweit vertrauten Mustern autoritärer Herrschaftsausübung, dass in Polen wie Ungarn nicht zuletzt die Justiz- und Medienpolitik zu Feldern der Machtsicherung und -ausdehnung wurden.[28]

1. Polen

a) Die Aushöhlung der Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtshofs

Unmittelbar nach dem Wahlerfolg der PiS bei den Parlamentswahlen vom 25. November 2015 brachte die neue Parlamentsmehrheit den Entwurf einer Novelle zum Gesetz über den Verfassungsgerichtshof ein,[29] die nach sieben Tagen verabschiedet wurde.[30] Zugleich fasste der Sejm einen Beschluss, der die früheren Parlamentsbeschlüsse vom Oktober 2015 zur Wahl von fünf Richtern durch die damalige parlamentarische Mehrheit, die zunächst nicht vom der PiS zugehörigen Staatspräsidenten Andrzej Duda vereidigt wurden, für ungültig erklärte. Das in dieser Angelegenheit durch die neue parlamentarische Minderheit angerufene Verfassungstribunal forderte das Parlament auf, die Wahl neuer Richter so lange zu vertagen, bis es zu einem Urteil in diesem Fall gekommen sei. Dennoch wählte der Sejm zwei Tage nach dieser Entscheidung fünf neue Richter, die der Präsident unverzüglich vereidigte.

Das Verfassungstribunal wurde nun wegen der Sejm-Beschlüsse angerufen, die Richterwahlen vom Oktober 2015 für ungültig zu erklären und neue Richter zu berufen. Anfang Dezember 2015 erkannte das Verfassungstribunal die Oktober-Wahl dreier Richter als verfassungskonform an und unterstrich die Pflicht des Staatspräsidenten, die drei Richter unverzüglich zu vereidigen, was nicht geschah.[31] Der Justizkonflikt eskalierte, als sich die polnische Ministerpräsidentin Beata Szydlo ab März 2016 weigerte, Urteile des Verfassungstribunals, das in einer der PiS-Parlamentsmehrheit nicht genehmen Zusammensetzung tagte, zu veröffentlichen. Der in einem solchen Ausmaß innerhalb der EU bislang nicht bekannte Angriff auf die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtes eines Mitgliedstaates durch Exekutive und Legislative dieses Mitgliedstaates veranlasste die Europäische Kommission als Hüterin der europäischen Verträge, im Januar 2016 erstmalig in der EU-Geschichte einen Dialog auf der Grundlage des Rahmens zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips aufzunehmen.[32] Die im Rahmen dieses Dialogs seitens der Europäischen Kommission entwickelten Empfehlungen[33] wurden nachfolgend von der PiS-Regierung und ihrer Parlamentsmehrheit ebenso weithin ignoriert und abgelehnt[34] wie das Gutachten der sog. Venedig-Kommission vom März 2016 zur PiS-Novelle des Gesetzes über das Verfassungstribunal, in dem die Unvereinbarkeit dieser Novelle mit den europäischen Standards und mit der polnischen Verfassung festgestellt wurde.[35]

b) Zusätzliche Schritte zum Abbau von Rechts­s­taat­lich­keit und Gewal­ten­tei­lung

Weitere Gesetze, die die Rechtsstaatlichkeit Polens unterhöhlen können, betreffen die Struktur der ordentlichen Gerichte, das Oberste Gericht (Sad Najwyzszy), den Landesgerichtsrat (Krajowa Rada Sadownictwa KRS) und die Nationale Hochschule für Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft (Krajowa Szkola Sadownictwa i Prokuratury).[36] Die Vereinbarkeit der betreffenden Novellen namentlich mit Art. 10 Abs. 1 der polnischen Verfassung, wonach sich die Ordnung der Republik Polen auf die Trennung und das Gleichgewicht der gesetzgebenden, der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt stützt, wird mit guten Gründen in Zweifel gezogen. Auch die Vereinbarkeit dieser Regelungen mit europäischen rechtsstaatlichen Standards wird u.a. von der Venedig-Kommission des Europarates bezweifelt.[37] Ungeachtet national wie europäisch und international geäußerter Bedenken unterzeichnete der polnische Staatspräsident am 24. Juli 2017 die Gesetzesnovelle über die Struktur der ordentlichen Gerichte. Danach war der Justizminister während einer Übergangszeit von sechs Monaten uneingeschränkt befugt jeden Gerichtsvorsitzenden und seinen Stellvertreter abzuberufen. Seit Ablauf der Übergangszeit ist eine negative Stellungnahme des Landesgerichtsrates hinsichtlich der Absetzung eines Vorsitzenden für den Minister nur dann bindend, wenn der Beschluss mit Zweidrittelmehrheit gefasst wurde. Bei der Berufung von Vorsitzenden entfällt die obligatorische Zustimmung der Richter im entsprechenden Gericht bzw. des Landesrates. Der Justizminister erhält zudem die Möglichkeit, Richter zu befördern und Gerichtsvorsitzende mit Gehaltszusätzen zu belohnen.[38] Am 21. Dezember 2017 unterzeichnete der polnische Staatspräsident die Novelle des Gesetzes über das Oberste Gericht. Am 2. Juli 2018 hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren[39] wegen dieses Gesetzes eingeleitet. Die Kommission ist der Auffassung, dass das Gesetz gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und auch der Unabsetzbarkeit von Richtern verstößt und Polen somit seinen Verpflichtungen nach Art. 19 Abs. 1 des EU-Vertrags in Verbindung mit Art. 47 der Charta der Grundrechte der EU nicht nachkommt. Am 14. August 2018 beschloss die Europäische Kommission, als 2. Etappe des Vertragsverletzungsverfahrens wegen dieses Gesetzes eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Polen zu richten. Die polnischen Behörden haben nun einen Monat Zeit, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um dieser Stellungnahme nachzukommen. Ergreifen die polnischen Behörden keine angemessenen Maßnahmen, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen. Ebenfalls am 21. Dezember 2017 unterzeichnete der polnische Staatspräsident die Novelle des Gesetzes über den Landesgerichtsrat.[40] Auch wenn die unterzeichnete Gesetzesänderung die Einwirkungsmöglichkeiten der Parlamentsmehrheit auf die Wahl der Mitglieder, die in der ursprünglichen Novelle vom 12. Juli 2017 vorgesehen war,[41] etwas abschwächte,[42] bleibt es bei rechtsstaatlich bedenklichen Einwirkungsmöglichkeiten der parlamentarischen Mehrheit auf die Zusammensetzung dieses Rates. Diese wurde dadurch unmittelbar wirksam, dass die Amtszeit aller bisherigen Ratsmitglieder vorzeitig endete.[43]

c) Einschrän­kung der Unabhän­gig­keit der Medien

In Polen können Medien zwar frei berichten, allerdings wurden die Möglichkeiten, das parlamentarische Geschehen in Polen journalistisch zu verfolgen, seit Ende 2015 durch die PiS-Mehrheit zunehmend eingeschränkt.[44] Nach dem Regierungswechsel ist Polen auf der Rangliste der Pressefreiheit des Vereins „Reporter ohne Grenzen“ um 40 Plätze auf Rang 58 von 180 Staaten gefallen.[45] In Bezug auf die in der polnischen Verfassung verankerte Medienaufsichtsbehörde, den Landesrundfunk- und -fernsehrat (Krajowa Rada Radiofonii i Telewizji – KRRiT), nahm die neue PiS-Mehrheit bereits im Dezember 2015 eine Änderung des Rundfunk- und Fernsehgesetzes vor, die eine sofortige Umbesetzung des KRRiT und damit einhergehend auch der Aufsichtsräte und der Vorstände der öffentlich-rechtlichen Medien ermöglichte. In diese Strategie der Machtsicherung fügte sich die Gründung einer neuen Behörde, des Nationalen Medienrates, im Juni 2016 ein. Diese Behörde übernahm die Aufsicht über den früheren öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter TVP, der zum „nationalen“ Medium wurde. Zu dessen Direktor wurde ein früherer PiS-Abgeordneter, Jacek Kurski, bestellt, der den Sender offiziell „apolitisch“ ausrichten sollte, während in der Praxis insbesondere im Nachrichtenangebot des Senders politische Regierungspropaganda mit persönlichen Attacken auf politische Gegner der PiS und deren Familien zu beobachten ist.

Zwar nutzen selbst viele PiS-Wähler statt der Regierungspropaganda mittlerweile lieber das private TVN.[46] Doch auch die Unabhängigkeit von TVN wird nunmehr unterminiert: Ende 2016 wurde KRRiT erstmals aus der PiS-Fraktion im Sejm aufgefordert, TVN die noch bis 2021 (TVN24) und 2024 (TVN) laufenden Sendelizenzen zu entziehen.[47] Anfang Juli 2017 forderten die Steuerbehörden zudem von TVN umgerechnet 26 Millionen Euro für ein Geschäft von 2012 nach, das zuvor vom Finanzminister und der Steuerprüfung steuerfrei gestellt worden war. Am 11. Dezember folgte KRRiT mit einem Bußgeld von umgerechnet gut 351 000 Euro für eine angeblich rechtswidrige Parlaments-Berichterstattung. Bei einem wiederholten Verstoß droht TVN der Lizenzentzug. Die polnische Regierung plant zudem, ausländischen Besitz an Medienkonzernen nach russischem und ungarischem Vorbild auf 20 Prozent zu beschränken. Dies öffnet den Weg für eine direkte oder indirekte Nationalisierung des polnischen Medienmarktes bei gesellschaftsrechtlicher Dominanz von Parteigängern und Sympathisanten der PiS.

2. Ungarn

Viktor Orbán hat seine parlamentarische Zweidrittelmehrheit schon in der 2010 startenden Legislaturperiode für eine Verfassungsänderung genutzt, die u. a. eine stärkere Einflussnahme der Exekutive auf das Rechtssystem und die Medien zulässt. Verbunden mit einer Ausrichtung auf eine konservativ-christliche, historisierende Rhetorik ist das am 1.1.2012 in Kraft getretene neue ungarische Grundgesetz[48] u. a. durch die Einschränkung der Befugnisse des Verfassungsgerichts, die Abberufung des Datenschutzbeauftragten und des Präsidenten des Obersten Gerichtes sowie das Recht des Chefs der ungarischen Justizverwaltung (Präsident des Justizamtes), für jeden Rechtsstreit das Gericht auszuwählen, gekennzeichnet. Eine Blockademöglichkeit in Bezug auf eine Abkehr von der konservativen Revolution unter der Fidesz-Herrschaft stellt das Hochstufen einer Vielzahl von für das alltägliche Regierungsgeschäft erheblichen Gesetzen zu sogenannten Kardinalgesetzen („sarkalatos törvény„) dar, die nach dem neuen Grundgesetz nur mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden können.[49] Eine solche Mehrheit für eine Rückkehr zum demokratischen, rechtsstaatlichen und freiheitlichen status quo ante zeichnet sich mit Blick auf die Zerfaserung der politischen Oppositionskräfte nicht ab; vielmehr hatte und hat diese mangelnde Geschlossenheit des Oppositionslagers in Verbindung mit dem ungarischen Mehrheitswahlrecht großen Anteil an den Wahlerfolgen der Fidesz.

3. Die Reaktion der EU

Ausschließlich[50] im Gefolge der auf das polnische Justizsystem bezogenen Rechtsänderungen unter Missachtung der seitens der Europäischen Kommission geäußerten massiven rechtsstaatlichen Bedenken unterbreitete die Europäische Kommission am 20. Dezember 2017 dem Rat der EU erstmalig einen begründeten Vorschlag zur Annahme eines Beschlusses nach Art. 7 Abs. 1 EUV.[51] Am 1. März 2018 unterstützte das Europäische Parlament (EP) mit deutlicher Mehrheit (422 Stimmen bei 147 Gegenstimmen und 48 Enthaltungen) den Vorschlag der EU-Kommission, Art. 7 Abs. 1 EUV zu aktivieren und Polen aufzufordern, sich damit auseinanderzusetzen. Der Rat der EU wurde dabei aufgefordert, „im Einklang mit den Bestimmungen nach Artikel 7 Absatz 1 EUV rasch tätig zu werden“.[52] Zudem hat das EP am 12. September 2018 – wiederum mit deutlicher Mehrheit (448 Stimmen bei 197 Gegenstimmen und 48 Enthaltungen)[53] – die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, nach Art. 7 EUV festzustellen, ob Ungarn Gefahr läuft, die EU-Grundwerte zu verletzen. Damit hat das EP erstmals die Initiative ergriffen, ein Verfahren gegen einen EU-Mitgliedstaat einzuleiten, um eine systemrelevante Bedrohung der Grundwerte der EU zu verhindern. Die Bedenken des EP betreffen (1.) die Funktionsweise des Verfassungs- und des Wahlsystems, (2.) die Unabhängigkeit der Justiz, (3.) Korruption und Interessenkonflikte; (4.) Privatsphäre und Datenschutz, (5.) das Recht auf freie Meinungsäußerung, (6.) die Wissenschaftsfreiheit, (7.) die Religionsfreiheit, (8.) die Vereinigungsfreiheit, (9.) das Recht auf Gleichbehandlung, (10.) die Rechte von Personen, die einer Minderheit angehören, einschließlich Roma und Juden, (11.) die Grundrechte von Migranten, Asylsuchenden und Flüchtlingen und (12.) wirtschaftliche und soziale Rechte.[54] Allerdings dürfte es sich im Ergebnis unter den derzeitigen Bedingungen der Zusammenarbeit von Polen und Ungarn um ein stumpfes Sanktionsschwert der EU handeln: Denn die PiS-Regierung dürfte auf die Zusicherung Viktor Orbáns vertrauen, dass er sein Veto gegen eine Feststellung des Europäischen Rates einlegen werde, dass eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung der in Art. 2 EUV genannten Werte durch Polen vorliegt.[55] Gleiches gilt auch umgekehrt. Da für die Feststellung des Europäischen Rates nach Art. 7 Abs. 2 EUV Einstimmigkeit erforderlich ist, dürfte das Art. 7-Verfahren unter den obwaltenden rechtspopulistischen Mehrheiten in einzelnen EU-Mitgliedstaaten ins Leere laufen. Der Vertrag über die Europäische Union leidet insoweit unter dem Geburtsfehler einer Blockademöglichkeit bereits von zwei sich solidarisch verbindenden Mitgliedstaaten, die beide die Werte der EU missachten.[56] Ob diese Blockade durch ein paralleles, gemeinsames Verfahren gegen Polen und Ungarn umgangen werden könnte, ist rechtlich nicht geklärt.[57] Im Übrigen dürfte es voraussichtlich auch in weiteren Mitgliedstaaten der EU Bedenken gegen eine solche Aufweichung von eigenen politischen Einflussmöglichkeiten auf das Verfahren des Art. 7 EUV geben.

V. Menta­li­täts­un­ter­schiede als Anknüp­fungs­punkte nachhal­tiger rechts­po­pu­lis­ti­scher Erfolge in Polen und Ungarn

Die Anknüpfungspunkte für den Erfolg der rechtspopulistischen Ideologie in Polen und Ungarn lassen sich nicht zuletzt auch bei einem Vergleich der Einstellung der Bevölkerung zur aktuellen ökonomischen und gesellschaftlichen Situation und der Erwartungshaltungen bezüglich politischer Schwerpunktsetzungen erschließen:[58] Die wirtschaftliche Situation des Landes wird in Polen und Ungarn (66 % bzw. 54 %: gut) im Frühjahr 2018 erneut deutlich besser eingestuft als im EU-Durchschnitt (49 % gut). Gleiches gilt für die Einschätzung der Aussichten für die wirtschaftliche Situation des Landes in den nächsten zwölf Monaten in Polen und Ungarn (nur 16 % bzw. 17 % erwarten eine Verschlechterung) im Vergleich zum EU-Durchschnitt (23 % erwarten eine Verschlechterung). Auch bei den Erwartungen zur Entwicklung der Beschäftigungssituation in den nächsten zwölf Monaten sind negative Erwartungen in Polen und Ungarn (nur 13 % bzw. 16 % erwarten eine Verschlechterung) deutlich weniger ausgeprägt als im EU-Durchschnitt (20 % erwarten eine Verschlechterung). Ansatzpunkte für eine Wechselstimmung in Polen und Ungarn sind damit nicht ausgeprägt.

    • Deutlich voneinander abweichend sind die Schwerpunktsetzungen in Bezug auf politische Herausforderungen: Während in Polen und Ungarn Fragen der Gesundheit und sozialen Sicherheit bei 38 % (Polen) oder gar 46 % Ungarn der Bevölkerung zu den beiden wichtigsten Herausforderungen zählen, ist dies im EU-Durchschnitt nur bei 23 % der Fall. Umgekehrt zählt die Arbeitslosigkeit, die im EU-Durchschnitt bei 25 % der Bevölkerung zu den zwei drängendsten Problemen zählt, in der polnischen Bevölkerung nur bei 10 % und in der ungarischen Bevölkerung nur bei 14 % zu den beiden drängendsten Problemen.
    • Bemerkenswert ist, dass zwei Fragen aus Sicht der Polen und der Ungarn mit deutlichem Abstand zur Einschätzung im EU-Durchschnitt die wichtigsten Herausforderungen für die EU bilden: Fragen der Immigration (Ungarn: 56 % – Polen: 45 % – EU28: 38 %) und des Terrorismus (Polen: 42 % – Ungarn: 38 % – EU28: 29 %). Gerade letzteres überrascht, da weder Polen noch Ungarn bislang Opfer terroristischer Attacken wurden.
    • Während sich im Durchschnitt der Bevölkerung der EU-28 68 % für eine gemeinsame Migrationspolitik aussprechen, sind es in Polen lediglich 51 % und in Ungarn sogar nur 48 % der Bevölkerung.
    • Deutlicher noch sind die Reserven gegenüber weiteren Vergemeinschaftungen im Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik: während sich im Durchschnitt der Bevölkerung der EU-28 61 % für eine europäische Wirtschafts- und Währungsunion mit einer gemeinsamen Währung, dem Euro, aussprechen, sind es in Polen lediglich 34 % der Bevölkerung. Auch in Ungarn ist die Bevölkerung mit lediglich 53 % Zustimmung zu dieser Integrationsvertiefung deutlich kritischer als der EU-Durchschnitt eingestellt.

Damit können rechtspopulistische Kräfte in Polen und Ungarn auf breite Zustimmung zu einer Europa-Konzeption setzen, die sich deutlich vom Mainstream westeuropäischer integrationsfreundlicher Kräfte unterscheidet.

VI. Fremden- und juden­feind­liche Ressen­ti­ments als Nährboden rechts­po­pu­lis­ti­scher Erfolge

Rechtspopulismus lebt von der Ausgrenzung von und Schuldzuweisung für wirtschaftliche und gesellschaftliche Fehlentwicklungen an Minderheiten. In Polen kann diese Strategie nicht zuletzt auch an eine jahrhundertealte antisemitische Traditionslinie anknüpfen. Ungeachtet des Einsatzes von Johannes Paul II. gegen dieses fatale Erbe im katholischen Volksglauben[59] lebt es in Polen trotz des Fehlens eines relevanten jüdischen Bevölkerungsanteils[60] fort,[61] ja es scheint sich sogar – auch im Verhalten zu sonstigen Minderheiten – zu verstärken: Eine Untersuchung des „Zentrums für das Studium von Vorurteilen“ an der Universität Warschau zeigt auf, dass binnen zwei Jahren nicht zuletzt antisemitische Hassreden zunehmend akzeptiert und im Internet und im polnischen Fernsehen immer populärer werden.[62] Das Eindringen von Hassreden in die allgemeine öffentliche Debatte, wie es auch in Ungarn zu beobachten ist, scheint die Ausgrenzung bestimmter sozialer Gruppen zu befördern und gleichzeitig die Grundlagen einer demokratischen Zivilgesellschaft zu bedrohen. Die Desensibilisierung gegenüber Fremden- und Minderheitenfeindlichkeit in der Adoleszenz bildet dabei einen problematischen Humus für die nachhaltige Akzeptanz ideologischer Versatzstücke des Rechtspopulismus.[63] Der zunehmende Kontakt mit Anti-Einwanderer- und Anti-Flüchtlinge-Hassrede befördert zudem ein weiteres rechtspopulistisches Moment – die Unterstützung eines auf eine starke Exekutive ausgerichteten Staates unter allmählicher Abschmelzung von checks and balances, nicht zuletzt in Form der rechtsstaatlichen Bändigung der Regierung.[64] Auf die größte gesellschaftliche Verbreitung in Polen treffen negative oder beleidigende Aussagen gegenüber Flüchtlingen und Schwulen.[65] Wahrgenommene Bedrohungen und Ängste sind die Hauptursachen für die entsprechenden Vorurteile in der polnischen Bevölkerung – wobei diese Bedrohungsängste insbesondere im Internet als Raum der sozialen Enthemmung, zunehmend aber auch im regierungsseitig kontrollierten Fernsehen, aufgegriffen, bestätigt und befördert werden.[66] Allerdings berichten sowohl jüngere als auch ältere Polen von einem deutlichen Anstieg der Kontakte mit hasserfüllten Aussagen in Bezug auf Juden, Muslime, Ukrainer und Schwarze auch beim – zunehmend regierungsseitig kontrollierten – Fernsehen.[67] So sind Polen z.B. zunehmend weniger bereit, Juden als Mitarbeiter, Nachbarn oder Familienmitglieder zu akzeptieren, obwohl mehr als 80 % aller Polen noch nie einen Juden getroffen haben.[68] Dass Regierungsaktivitäten oder Aktivitäten der sie tragenden Parteien und Fraktionen, die die Bedeutung nationaler oder ethnischer Reinheit betonen oder die rassische, religiöse oder sonstige Minderheiten für Missstände in der polnischen und ungarischen Gesellschaft verantwortlich machen, sehr schnell sehr gefährlich werden können, ist nicht zuletzt aus der deutschen Vergangenheit, aber auch aus der Vergangenheit Polens und Ungarns in der Zwischenkriegszeit ein vertrautes Bild. „Normen, die Minderheiten vor Angriffen schützen und die viele Jahrzehnte brauchten, um geschaffen zu werden, können binnen kürzester Zeit verschwinden, wenn zu wenige gewillt sind, sie zu verteidigen“.[69]

VII.  Anknüp­fungs­punkte für eine Gegen­stra­tegie

Die anti-aufklärerische Grundlinie der Rechtspopulisten in Ungarn und Polen ruft nicht nur aus innereuropäischen Motiven nach einer Reaktion: Denn die EU kann die Werte der Solidarität, der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit weltweit – beispielsweise in der Türkei, in Russland oder China – nicht überzeugend anpreisen, wenn sie selbst nicht dazu in der Lage ist, diese Werte im Haus der EU durchzusetzen.[70] Eine erfolgversprechende Gegenstrategie wird nicht zuletzt durch Brüche in gesamteuropäischen Traditionslinien erfolgreicher, aufklärerisch inspirierter Politikgestaltung belastet. Die Linearität des namentlich sozialdemokratischen Fortschrittsversprechens seit der Entwicklung der Arbeiterbewegung im 19. Jahrhundert ist dabei nicht zuletzt durch einen Bruch mit Traditionslinien des Gerechtigkeits- und Solidaritätsprojekts dieser Bewegung bedroht. Was in Deutschland mit Blick auf Umfragen droht, ist in Polen bzw. Ungarn bereits vollzogen: die Ablösung der sozialdemokratischen Partei als Interessenvertretung klassischen sozialdemokratischen Milieus durch rechtspopulistische Kräfte in der WählerInnengunst. Ebenso wenig wie es der DDR nach dem Aufstand vom 17. Juni 1953 dauerhaft gelang, mit Bert Brecht ein eigenes Volk zu begründen, wird es sozialdemokratischen Parteien in West wie Ost gelingen, eine eigene Anhängerschaft zu etablieren, die in einem unter Wahl-Blickwinkel ausreichendem Umfang postmateriell und multikulturell orientiert ist. Die Suche nach einer Addition von kulturellen Minderheiten-Ansprachen als Ausgangspunkt für (relative) Wahl-Mehrheiten verspricht nirgendwo nachhaltigen Erfolg. Die staatlichen Bemühungen, zivilgesellschaftliche Widerstandskraft gegen die rechtspopulistische Umformung des polnischen und ungarischen Gemeinwesens zu schwächen, sind bislang erkennbar nicht durchgehend erfolgreich. So ist z.B. die polnische Justizreform Gegenstand von nachhaltigen, wenn auch personell immer noch überschaubaren Protesten in Polen. Kritik aus der EU an diesen Bemühungen um eine „Vertikale der Macht“ kann sich auf ein fortdauernd positives Image der EU stützen.[71] Es ist deshalb institutionelle wie zivilgesellschaftliche Fantasie und Kreativität der und innerhalb der EU gefragt, um Polen wie Ungarn zu verdeutlichen, dass die Bemühungen um eine „EU à la carte“ – fortdauernde Sicherstellung ökonomischer und finanzieller Vorteile aus der EU-Mitgliedschaft bei Negierung und Aushöhlung der Grundwerte des Art. 2 EUV – ein zum Scheitern verurteilter Irrweg sind.[72]

Erfolgreiche Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Polen und Ungarn können anti-populistische Kräfte in diesen Mitgliedstaaten im politischen Kampf gegen das Konzept der Rosinenpickerei stärken: So hat die Europäische Kommission im Streit über die Umverteilung von Flüchtlingen im Dezember 2017 beschlossen, Polen und Ungarn wie auch Tschechien vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen,[73] nachdem der EuGH zuvor im September 2017 deutlich die Rechtmäßigkeit des Umverteilungsmechanismus bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise betont hatte.[74] Allerdings wäre es auch für die Eindämmung und Zurückdrängung rechtspopulistischer Tendenzen in Polen und Ungarn vorteilhaft, wenn im europäischen und im transnationalen Diskurs stärker als bislang anerkannt würde, dass viele Menschen ungeachtet abstrakter Wachstumsraten wirklich zu kämpfen haben und dass einige der Vorwürfe gegen die spätestens seit den 1990er Jahren feststellbaren Akzentverschiebungen im und Abschiede vom klassischen Modell sozialstaatlich gebändigter Marktwirtschaft durchaus gerechtfertigt sind. Nur wer auch im transnationalen Dialog bereit ist, die Gefährdungen durch Globalisierung und europäische Integration ebenso in den Blick zu nehmen wie deren Chancen, dürfte fähig sein, in für rechtspopulistische Parolen offenen gesellschaftlichen Milieus Gehör zu finden.[75] Dazu zählt, sich rechtspopulistischer Themen wie insbesondere dem Streben nach innerer, sozialer und kultureller Sicherheit mit eigenen Antworten anzunehmen.[76] Zu einer solchen Re-Politisierung gehört auch der öffentliche Diskurs nicht nur über das „wie“, sondern auch über das „ob“ einer vertieften europäischen Integration. Auch in Polen und Ungarn erscheint ein solcher Wettbewerb zwischen integrations- und globalisierungsfreundlichen „Kosmopoliten“ und nationalstaatsorientierten „Kommunitaristen“[77] mit Blick auf eine Durchbrechung rechtspopulistischer Filterblasen hilfreich.[78] Denn dem rechtspopulistischen Euroskeptizismus dürfte man mit einer europapolitischen TINA-Strategie[79] kaum erfolgversprechend begegnen können.[80]

Um ihrer Verantwortung als Hüter des Gemeinwohls gerecht zu werden, müssen nicht zuletzt die kulturellen und politischen AnhängerInnen einer auf ein föderales, staatsrechtlich verdichtetes Europa ausgerichteten Europa-Konzeption transnationale Formate und Formeln finden, um bei unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen – einschließlich der bisherigen Anhänger rechtspopulistischer Bewegungen in Polen und Ungarn – so schwer dies auch sein mag, mehr konstruktives Engagement zu erreichen.[81] In diesen Diskursen, die die weitere Entwicklung einer europäischen Öffentlichkeit befördern könnten, sollte allerdings offen und offensiv bekannt werden, dass das Bashing von Minderheiten weder unter dem Blickwinkel des gemeinsamen Wertefundaments noch unter dem Blickwinkel volkswirtschaftlicher Rationalität eine überzeugende Antwort auf die Krise des Wohlstandsversprechens für alle sein kann und ist.

Auch im Verhältnis zu Polen und Ungarn verspricht unter normativen wie ökonomischen Aspekten ein Containment des Rechtspopulismus um so eher zu gelingen, je nachhaltiger eine Politik auf nationaler polnischer und ungarischer Ebene eingefordert und auf EU-Ebene befördert wird, die Wohlstand, wirtschaftliche und soziale Sicherheit und Würde für alle gleichzeitig anstrebt und fördert.[82] Eine fortdauernde Mitgliedschaft rechtspopulistischer Parteien in demokratischen europäischen Parteienfamilien gefährdet einen solchen Politikansatz.[83] Auch in Polen und Ungarn muss künftig zudem der Eindruck vermittelt werden können, dass die Errungenschaften des demokratischen Sozialstaates nicht nur in nationalstaatlichen Strukturen, sondern auch im europäischen Staatenverbund bewahr- und ausbaubar sind. Eine deutlichere Betonung sozialstaatlicher Errungenschaften über die EU wie z.B. der Lohngleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen[84] sowie der Antidiskriminierungspolitik auch aus nicht geschlechtsbezogenen Gründen[85] könnte hierzu einen wichtigen, aber sicherlich keinen hinreichenden Beitrag leisten. Eine solche Politik verspricht um so mehr Erfolg, je mehr sie auch personell glaubwürdig verkörpert wird. Parteien, die in der Zusammensetzung ihrer Führungsschicht[86] wie auch in deren Auftreten elitär wirken, haben weder diesseits noch jenseits der Grenzen eine realistische Chance, massenkompatibel zu bleiben oder wieder zu werden. Es bedarf deshalb in Polen wie Ungarn Kandidaten, die fähig sind, den Polen und den Ungarn jeweils eine alternative „politische Erzählung“ zu der von Kaczynski bzw. Orbán mit einer neue Vision vom „guten Leben“ in diesen Staaten anzubieten.[87] Parallelen zur Situation in Deutschland sind insoweit kaum übersehbar.

DR. JÖRG UKROW   war viele Jahre lang Rundfunkreferent in der Saarländischen Staatskanzlei sowie als Lehrbeauftragter am Europa-Institut, Sektion Rechtswissenschaft, tätig. Seit 2003 ist er stellvertretender Direktor der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) sowie seit 2017 geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR).

Anmerkungen:

* Der Beitrag ist in Liebe und Dankbarkeit meinem verstorbenen Vater Siegfried Ukrow gewidmet.

1 Der Begriff geht auf Gennadi Gerassimow, den damaligen Pressesprecher des sowjetischen Außenministers Eduard Schewardnadse zurück, der am 25. Oktober 1989 während eines Besuchs in Helsinki gegenüber Journalisten ausführte: „You know the Frank Sinatra song, I Did It My Way? Poland and Hungary are now doing it their way. I think the ‚Brezhnev Doctrine‘ is dead. We now have the Sinatra Doctrine.“ Vgl. Gaddis, The Cold War, 2005, S. 247 f.

2 Vgl. z.B. Hofmann, Polen und Deutsche, 2011, S. 291 ff.; Rödder, Deutschland einig Vaterland, 2009, S. 50 ff.

3 Bulletin, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Nr. 137 v. 24.11.1990, S. 1409 ff.

4 Nach Art. 2 EUV sind „(d)ie Werte, auf die sich die Union gründet, … die Achtung der Menschenwürde,Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“

5 Vgl. Vetter, Nationalismus im Osten Europas, 2017, S. 55 f.; Pilawski/Politt, Polens Rolle rückwärts, 2016, S. 73 ff.

6 Vgl. Koenen, Feinde, überall Feinde. Die Welt, wie sie Viktor Orbán sieht, in: Quo vadis, Hungaria? Kritik der ungarischen Vernunft, 2011 [= OSTEUROPA, 12/2011], S. 105 ff.; Tóth, Macht statt Recht.
Deformation des Verfassungssystems in Ungarn, OSTEUROPA, 63. Jg., 4/2013, 21 (24)

7 Vgl. Schmitt, Der Begriff des Politischen, 1932; ders., Legalität und Legitimität, 1932; hierzu z.B. Mehring, Carl Schmitt, 2009, S. 247 ff.

8 Vgl. Kurski, Dampfwolke des Absurden, 22.03.2017(https://www.sueddeutsche.de/politik/polen-dampfwolke-des-absurden-1.3428064).

9 Vgl. Bachmann, Zur Entwicklung der polnischen Demokratie, APuZ 10-11/2018, 9 (9)

10 Vgl. http://badaniawyborcze.pl/; https://dorzeczy.pl/kraj/69120/Sondaz-dla-DoRzeczypl-PiSznow
zyskuje-Nowoczesna-wraca-do-Sejmu.html

11 Zu diesen geschichtspolitischen, vielfach mythenumrankten Determinanten des PiS-Erfolgs zählen nicht zuletzt der Kampf um die Deutungshoheit über die Jahre des Übergangs von volksdemokratischer
Diktatur zu Demokratie in Polen sowie die Legendenbildung um den Flugzeugabsturz von Smolensk 2010, bei dem der damalige Staatspräsident und Bruder des PiS-Vorsitzenden ums Leben
kam; vgl. hierzu z.B. Kerski, Polnische Widersprüche, europäische Widerspiegelungen: Was uns trennt, verbindet uns, APuZ 10-11/2018, 4 (4); Michalski, Der Mythos in der polnischen Politik nach 1989, 2017 (http://www.laender-analysen.de/polen/pdf/PolenAnalysen210.pdf, S. 2 ff.)

12 Vgl. Kaluza, Stolz auf Polen. Das Ringen um das patriotische Narrativ in Polens Kulturpolitik nach 2015, 2018 (http://www.laender-analysen.de/polen/pdf/PolenAnalysen219.pdf, S. 2 ff.)

13 Vgl. Kerski, Polnische Widersprüche, europäische Widerspiegelungen: Was uns trennt, verbindet uns, APuZ 10-11/2018, 4 (5).

14 Vgl. Gdula/D bska/Trepka, Dobra zmiana w Miastku. Neoautorytaryzm w polskiej polityce z perspektywy malego miasta, 2017; Sutowski, „Guter Wandel“ zum „neuen Autoritarismus“ – und wie
weiter?, APuZ 10-11/2018, S. 15 ff.

15 Die sozialdemokratische Magyar Szocialista Párt (MSZP) verlor mit 13,66 % mehr als die Hälfte ihrer Listen-Stimmen und ihre Stellung als zweitstärkste Partei mit nur noch 11,91 % der Stimmen und 20 Parlamentssitzen. Die sozialliberale Demokratikus Koalíció (DK), die sich 2011 vom MSZP abgespaltet hat, errang mit 5,37 % Listen-Stimmanteil 9 Mandate. Die grüne Lehet Más a Politika (LMP) errang mit 7,06 % der Listen-Stimmen 8 Mandate. Vgl. zum Ganzen http://www.valasztas.hu/dyn/pv18/szavossz/hu/orszlist.html, http://www.valasztas.hu/dyn/pv18/szavossz/hu/l22.html sowie
Gdula/Debska/Trepka, Dobra zmiana w Miastku. Neoautorytaryzm w polskiej polityce z perspektywy malego miasta, 2017; Sutowski, „Guter Wandel“ zum „neuen Autoritarismus“ – und wie weiter?, APuZ 10-11/2018, S. 15 ff.

16 Vgl. z.B. ein Interview der Bertelsmann-Stiftung mit Viviane Reding, MdEP, frühere EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, http://www.bertelsmann-stiftung.de/layer/themen/
aktuelle-meldungen/2017/september/rechtsstaat-in-polen-und-ungarn-unter-beschuss-unseregrundwerte-werden-angegriffen/.

17 S. https://www.osce.org/odihr/elections/hungary/377410?download=true.

18 Der Gini-Koeffizient (auch Gini-Index) ist ein statistisches Maß zur Darstellung von Ungleichverteilungen (vorliegend) im Einkommen. entwickelt wurde. Er bewegt sich zwischen einem Wert von 0 (bei einer gleichmäßigen Verteilung) und 1 (wenn nur eine Person das komplette Einkommen erhält, d.h. bei maximaler Ungleichverteilung); vgl. Atkinson, Ungleichheit, 2015, S. 27 ff.

19 Zu diesen und den folgenden Werten vgl. https://www.compareyourcountry.org/inequality?lg=de

20 Berücksichtigt wird hier der Anteil der Bevölkerung mit weniger als 50 % des mittleren Einkommens (Median) im jeweiligen Land.

21 Vgl. https://www.compareyourcountry.org/inequality?lg=de; OECD, Divided We Stand, 2011, S. 22(http://www.oecd.org/els/soc/49499779.pdf)

22 Vgl. Duss, »Trump sieht die Welt als Nullsummenspiel«, FES Info 1/2018, 6

23 Vgl. Stadler, BayernLB-Research – Länderanalyse Ungarn, 16.12.2016 (https://www.internationalesgeschaeft.de/SK-Passau/download/laenderinformationen/Laenderinformation_Ungarn.pdf)

24 Vgl. Menge, Wütende weiße Frauen? Über das weibliche Gesicht des Rechtspopulismus in Europa, FES Info 1/2018, 8 (9).

25 Vgl. Mommsen, Putins „gelenkte Demokratie“: „Vertikale der Macht“ statt Gewaltenteilung, in: Buhbe/Gorzka (Hrsg.), Russland heute, 2007, S. 235 ff.

26 Vgl. z.B. Kurylo, Russia and Carl Schmitt: the hybridity of resistance in the globalised world, 2016(https://www.nature.com/articles/palcomms201696.pdf); Lewis, Carl Schmitt in Moscow: Counter-Revolutionary Ideology and the Putinist State, 2017, S. 13 ff. (http://www.laender-analysen.
de/russland/rad/pdf/Russian_Analytical_Digest_211.pdf).

27 Vgl. Krökel, Rechtspopulismus in Polen: Kaczynskis Kampf gegen angebliche postkommunistische Eliten, 6.1.2017 (http://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtspopulismus/239926/rechtspopulismus-in-polen)

28 Zu den herrschaftsstabilisierenden Maßnahmen der PiS gehörten neben der Eingrenzung unabhängiger Gewalten auf der zentralen Staatsebene nicht zuletzt auch eine Re-Zentralisierung der Herrschaft in Polen sowie Möglichkeiten der Einwirkungen auf die Freiheit und Gleichheit der Wahl durch die Zusammensetzung der Wahlkommission, die über die Rechtmäßigkeit der Wahlen wacht; vgl. Bachmann, Zur Entwicklung der polnischen Demokratie, APuZ 10-11/2018, 9 (11 f.).

29 Vgl. hierzu und zum Folgenden Doering, Demontierte Justiz, 18.07.2017 (https://www.freiheit.org/demontierte-justiz); Machinska, Das polnische Justizwesen, Polen-Analysen Nr. 204, 2017, 2 (42ff.)

30 Ustawa z dnia 19 listopada 2015 r. o zmianie ustawy o Trybunale Konstytucyjnym, abrufbar über http://dziennikustaw.gov.pl/du/2015/1928/1

31 Vgl. die die Änderungen des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof betreffenden Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs vom 3. und 9. Dezember 2015, http://trybunal.gov.pl/en/hearings/judgments/art/8748-ustawa-o-trybunale-konstytucyjnym/ sowie http://trybunal.gov.pl/en/hearings/judgments/art/8792-nowelizacja-ustawy-o-trybunale-konstytucyjnym/.

32 Zum Verlauf dieses Dialogs vgl. European Commission – Fact Sheet – Commission action on the Rule of Law in Poland: Questions & Answers, 20.12.2017 (http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO
17-5368_en.htm).

33 Empfehlung (EU) 2016/1374 der Kommission v. 27.7.2016 zur Rechtsstaatlichkeit in Polen (ABl. EU 2016 L 217/53); Empfehlung (EU) 2017/146 v. 21.12.2016 (ABl. EU 2017 L 22/65), Empfehlung (EU)
2017/1520 v. 26.7.2017 (ABl. EU 2017 L 228/19) und Empfehlung (EU) 2018/103 v. 20.12.2017 (ABl. EU 2018 L 17/50). Diese Empfehlungen betrafen u.a. die vollständige Vollstreckung der Urteile des Verfassungstribunals in Bezug auf die Richterwahlen, die Bekanntmachung und vollständige Vollstreckung der Urteile des Verfassungstribunals sowie die Garantie der automatischen Bekanntmachung zukünftiger Urteile, unabhängig von den Entscheidungen der Exekutive oder Legislative, die Garantie der Übereinstimmung aller Gesetzesnovellen zum Verfassungstribunal mit den Urteilen dieses Verfassungsgerichts sowie das Unterlassen von Tätigkeiten und öffentlichen Aussagen, die die Legitimierung und das wirksame Handeln des Verfassungstribunals untergraben könnten.

34 Vgl. hierzu und zum Folgenden Machinska, Das polnische Justizwesen, Polen-Analysen Nr. 204, 2017, 2 (4 ff.). Der polnische Premierminister Morawiecki erklärte am 4. Juli 2018 vor dem Europäischen Parlament, Polen verbitte sich Belehrungen zu Struktur und Arbeitsweise seines Justizwesens. Dies sei eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten seines Landes. Schließlich räume man doch mit dem kommunistischen Erbe innerhalb der Richter-„Kaste“ auf; vgl. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+CRE+20180704+ITEM-004+DOC+XML+V0//
DE; https://www.dw.com/de/polen-will-ein-anderes-europa/a-44525873.

35 Venice Commission, Opinion on amendments to the Act of 25 June 2015 on the Constitutional Tribunal of Poland, adopted by the Venice Commission at its 106th Plenary Session (Venice, 11-12 March 2016), CDL-AD(2016)001-e (http://www.venice.coe.int/webforms/documents/?pdf=CDL-AD(2016)
001-e). Nicht nur die Europäische Kommission und die Venedig-Kommission des Europarates, sondern u.a. auch der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Menschenrechtskommissar des Europarats sowie Vertreter der Justiz aus ganz Europa (darunter das Netz der Präsidenten der obersten Gerichtshöfe der Europäischen Union und das Europäische Netz der Räte für das Justizwesen) kritisierten die polnischen Justizreformen; vgl. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-5367_de.htm.

36 Vgl. hierzu und zum Folgenden Machinska, Das polnische Justizwesen, Polen-Analysen Nr. 204, 2017, 2 (4 ff.)

37 Vgl. Venice Commission, Poland – Opinion on the Draft Act amending the Act on the National Council of the Judiciary; on the Draft Act amending the Act on the Supreme Court, proposed by the Presi –
dent of Poland, and on the Act on the Organisation of Ordinary Courts, adopted by the Commission at its 113th Plenary Session (Venice, 8-9 December 2017), CDL-AD(2017)031-e (http://www.venice.coe.int/webforms/documents/?pdf=CDL-AD(2017)031-e)

38 Am 20. Dezember 2017 beschloss die Europäische Kommission, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen wegen Verstoßes gegen EU-Recht durch das Gesetz über die ordentlichen Gerichte in die nächste Phase überzuleiten und vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Polen zu erheben. Vgl. „Rechtsstaat in Polen bedroht: EU-Kommission löst Artikel 7-Verfahren aus“, https://ec.europa.eu/germany/news/20171220-polen_de

39 Auch die Vereinbarkeit der Novelle mit Art. 180 Abs. 1 und Art. 183 Abs. 3 der polnischen Verfassung ist höchst fraglich: Nach der erstgenannten Verfassungsnorm sind die polnischen Richter unabsetzbar, nach der zweitgenannten Norm wird der Erste Präsident des Obersten Gericht vom Präsidenten der Republik Polen für eine 6-jährige Amtszeit berufen.

40 Diese Einrichtung ist nach Art. 186 Abs. 1 der polnischen Verfassung berufen, die Unabhängigkeit der Gerichte und der Richter zu schützen. Soweit Normativakte die Unabhängigkeit der Gerichte und der Richter berühren, kann der Rat nach Art. 186 Abs. 2 der Verfassung beim Verfassungstribunal die Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit beantragen.

41 Dieser sah zunächst eine Wahl mit einfacher Mehrheit vor.

42 Der zuständige Sejm-Ausschuss legt nunmehr eine Liste aus 15 Kandidaten fest. Sollte bei der anschließenden Wahl im Sejm keine qualifizierte Dreifünftel-Mehrheit erreicht werden, erfolgt die Wahl mit absoluter Mehrheit.

43 Auch die Novelle des Gesetzes über die Nationale Hochschule für Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft begegnet rechtsstaatlichen Bedenken. Der KRS stellte fest, dass die vorgeschlagenen
Neuerungen „nicht der Stärkung der Garantie des Rechts auf ein faires Verfahren, sondern allein der Erweiterung der Befugnisse des Justizministers in Bezug auf das Funktionieren des allgemeinen
Gerichtswesens dienen“. Auch laut Gutachten der Europäischen Kommission wird die durch die Novelle beförderte Abhängigkeit der Gerichtsassessoren vom Justizminister negativen Einfluss auf Unabhängigkeit und Effizienz des Gerichtswesens haben.

44 Vgl. hierzu und zum Folgenden Gasior/Wnuk, Poland: tracking the shrinking space for press and media freedom, 20.3.2018 (https://ecpmf.eu/news/threats/poland-tracking-the-shrinking-spacefor-press-freedom); Hassel, Polens Regierung will Fernsehsender kontrollieren, 18.12.2017 (https://www.sueddeutsche.de/politik/polen-polens-regierung-will-fernsehsender-kontrollieren-1.3795562) sowie https://www.reporter-ohne-grenzen.de/polen/.

45 Vgl. https://www.reporter-ohne-grenzen.de/polen/alle-meldungen/meldung/immer-mehr-hetzegegen-journalisten-in-europa/.

46 Dessen Abendnachrichten „Fakty“ sind die mit Abstand meistgesehene Nachrichtensendung Polens. Auch im Internet ist die TVN24-Seite eins der populärsten Angebote.

47 In einer konzertierten Aktion wurde daraufhin die Regulierungsbehörde mit 12.000 Anträgen auf Lizenzentzug überschüttet.

48 Vgl. hierzu und zum Folgenden Jakab/Sonnevend, Kontinuität mit Mängeln: Das neue ungarische Grundgesetz, ZaöRV 72 (2012), 79 (79 f., 83 ff., 93 ff.)

49 Nach dem Grundgesetz werden u.a. der Schutz der Familie (Art. L Abs. (3) GG), die Anforderungen an die Bewahrung und den Schutz des nationalen Vermögens und an die verantwortliche Bewirtschaftung des nationalen Vermögens sowie die Bestimmung des ausschließlichen Eigentums des Staates und seiner ausschließlichen wirtschaftlichen Tätigkeit und die Beschränkungen und Voraussetzungen zur Veräußerung nationalen Vermögens von aus volkswirtschaftlicher Sicht gesteigerter Bedeutung (Art. 38 GG), die grundlegenden Regeln der Tragung öffentlicher Lasten und des Altersrentensystems (Art. 40 GG) sowie die detaillierten Regeln der Tätigkeit des Haushaltsrats (Art. 44 Abs. 5 GG), der seinerseits einer über die laufende Legislaturperiode weit hinausreichenden faktischen Kontrolle durch die Fidesz zugänglich gemacht wurde, durch Kardinalgesetz geregelt.

50 Reporter ohne Grenzen bedauerte es vor diesem Hintergrund, „dass die Europäische Kommission die Angriffe der polnischen Regierung auf die Medienfreiheit ignoriert und das Strafverfahren nur mit Gefahren für
die Unabhängigkeit der Justiz begründet. Die ständigen Angriffe der polnischen Regierung auf die Pressefreiheit und die Unabhängigkeit der Medien dürfen nicht folgenlos bleiben“
, https://www.reporter-ohnegrenzen.de/polen/alle-meldungen/meldung/eu-ignoriert-angriffe-auf-die-medienfreiheit/.

51 Vgl. Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Feststellung der eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit durch die Republik Polen, COM (2017) 835
(https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2017:0835:FIN) Nach Artikel 7 Abs. 1 EUV kann der Rat mit der Mehrheit von vier Fünfteln seiner Mitglieder feststellen, dass die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der in Artikel 2 EUV verankerten gemeinsamen Werte durch einen Mitgliedstaat besteht. Im Ergebnis dieses Verfahrens können letztlich die
Stimmrechte dieses Mitgliedstaates im Rat ausgesetzt werden.

52 http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20180226IPR98615/rechtsstaatlichkeit-inpolen-parlament-will-eu-massnahmen-unterstutzen

53 Ob damit die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht wurde, ist mit Blick auf die Behandlung der Stimmenthaltungen umstritten.

54 http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20180906IPR12104/rechtsstaatlichkeit-inungarn
parlament-fordert-rat-zum-handeln-auf

55 Kurski, Dampfwolke des Absurden, 22.03.2017(https://www.sueddeutsche.de/politik/polendampfwolke
des-absurden-1.3428064).

56 Zur Einordnung des Einstimmigkeitserfordernisses vgl. auch Träbert, Sanktionen der Europäischen Union gegen ihre Mitgliedstaaten, 2010, S. 361 ff.

57 Zu diesem Ansatz vgl. Scheppele, Can Poland be Sanctioned by the EU? Not Unless Hungary is Sanctioned Too, 2016 (https://verfassungsblog.de/can-poland-be-sanctioned-by-the-eu-not-unlesshungary-is-sanctioned-too/); Thiele, Art. 7 EUV im Quadrat? Zur Möglichkeit von Rechtsstaats-Verfahren gegen mehrere Mitgliedsstaaten, 2017 (https://verfassungsblog.de/art-7-euv-im-quadratzur-moeglichkeit-von-rechtsstaats-verfahren-gegen-mehrere-mitgliedsstaaten/)

58 Vgl. für die nachfolgenden Angaben European Commission, Standard Eurobarometer 89. The key indicators. Hungary. Spring 2018, http://ec.europa.eu/commfrontoffice/publicopinion/index.cfm/
ResultDoc/download/DocumentKy/83569; European Commission, Standard Eurobarometer 89. Thekey indicators. Poland. Spring 2018, http://ec.europa.eu/commfrontoffice/publicopinion/index.
cfm/ResultDoc/download/DocumentKy/83579

59 Vgl. Weigel, Zeuge der Hoffnung, 2. Aufl. 2003, S. 868 ff.

60 Das organisierte jüdische Leben in Polen dürfte auf ca. 10.000 Mitglieder jüdischer Gemeinden gestützt sein – was nur 0,02 Prozent der polnischen Bevölkerung entspricht; vgl. https://forward.
com/news/world/360967/anti-semitism-spikes-in-poland-stoked-by-populist-surge-against-refugees/.

61 Begünstigt wird dies durch eine nationalistische Radikalisierung von Teilen der katholischen Kirche, insbesondere durch den wachsenden, seitens der Amtskirche vielfach unterstützten Einfluss von Tadeusz Rydzyk, dessen Medien einen enormen Einfluss auf viele Gläubige haben. Vgl. hierzu Kerski, Polnische Widersprüche, europäische Widerspiegelungen: Was uns trennt, verbindet uns, APuZ 10-11/2018, 4 (4); Mechtenberg, Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat unter der PiS-Regierung, 2018 (http://www.laender-analysen.de/polen/pdf/PolenAnalysen213.pdf, S. 2 ff.)

62 2016 gab die Hälfte der jungen Polen zu, Hassreden zu benutzen. Vgl. Winiewski, Hansen et al., Mowa nienawissci, mowa pogardy. Raport z badania przemocy werbalnej wobec grup mniejszossciowych,
2017, S. 6(http://www.batory.org.pl/upload/files/pdf/MOWA_NIENAWISCI_MOWA_POGARDY_INTERNET.
pdf).

63 Vgl. a.a.O., S. 135

64 Vgl. a.a.O., S. 133

65 Vgl. a.a.O., S. 31 ff.

66 Vgl. a.a.O., S. 43 ff.

67 Vgl. a.a.O., S. 47 ff.

68 Mehr als die Hälfte der Polen – fast 56 % – war 2016 nicht bereit, einen Juden als Familienmitglied zu akzeptieren – über 10 % mehr als in 2014. Ein Drittel der Polen (32,2 %) war 2016 nicht gewillt, einen Juden als Nachbarn akzeptieren (2014: 26,7 %). Und 15,1 % wollten 2016 einen Juden als Mitarbeiter nicht akzeptieren (2014: 10 %).

69 Duss, »Trump sieht die Welt als Nullsummenspiel«, FES Info 1/2018, 6

70 Vgl. hierzu auch ein Interview der Bertelsmann-Stiftung mit Viviane Reding, MdEP, frühere EUKommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, http://www.bertelsmann-stiftung.de/
layer/themen/aktuelle-meldungen/2017/september/rechtsstaat-in-polen-und-ungarn-unter-beschuss-unsere-grundwerte-werden-angegriffen/

71 Polen (positiv: 50 % – negativ: 12 %) haben ein deutlich besseres Bild von der EU als der Durchschnitt der Bevölkerung der EU-28 (positiv: 40 % – negativ: 21 %). 80 % der polnischen Bevölkerung
empfindet sich als europäische BürgerInnen – im Vergleich zu 70 % im Durchschnitt der EU-28. Polen empfinden die Vorteile der EU-Integration durchgehend intensiver als der Durchschnitt der
Bevölkerung der EU-28 – nicht zuletzt im Zusammenhang mit den Möglichkeiten der Arbeitnehmerfreizügigkeit, von denen Polen zudem auch deutlich intensiver Gebrauch gemacht habe als der
Durchschnitt der Bevölkerung der EU-28. In letzterem unterscheidet sich die Situation in Polen im Übrigen deutlich von der Situation in Ungarn: Hier liegt die Wahrnehmung persönlicher Vorteile aus der Freizügigkeit innerhalb der EU unterhalb der Durchschnittswerte in der EU-28; vgl. European Commission, Standard Eurobarometer 89. The key indicators. Hungary. Spring 2018, http://ec.-
europa.eu/commfrontoffice/publicopinion/index.cfm/ResultDoc/download/DocumentKy/83569;
European Commission, Standard Eurobarometer 89. The key indicators. Poland. Spring 2018,
http://ec.europa.eu/commfrontoffice/publicopinion/index.cfm/ResultDoc/download/Document
-Ky/83579

72 Die Europäische Kommission hat bereits deutlich gemacht, dass künftig Strukturbeihilfen für Polen und andere Staaten daran geknüpft werden könnten, ob die Empfängerstaaten alle rechtsstaatlichen
Kriterien erfüllen. Auch diese Drohung mit dem Haushalt hat allerdings einen Haken: Polen müsste dieser Regelung im Zuge der Haushaltsverhandlungen zustimmen, s. https://www.dw.com/de/europarat-rügt-polen-erneut-wegen-justizreform/a-43183456

73 https://ec.europa.eu/germany/news/20171207-vertragsverletzungen-kommission-verklagt-tschechische
republik-ungarn-und-polen_de.

74 EuGH, Urteil vom 06.9.2017 in den verbundenen Rechtssachen C-643/15 und C-647/15, Slowakei und Ungarn / Rat, ECLI:EU:C:2017:631

75 Vgl. Höpner, Wacht endlich auf aus dem linksliberalen Schlaf!, 17.8.2018 (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/gruende-fuer-die-sammlungsbewegung-aufstehen-der-linken-15741233.html)

76 Vgl. Painter, Der Irrweg der Zeigefinger-Überzeuger. Gegen Populismus braucht es Argumente, keinen Moralismus, 14.4.2014 (https://www.ipg-journal.de/schwerpunkt-des-monats/populismus-ineuropa/artikel/detail/der-irrweg-der-zeigefinger-ueberzeuger-349/)

77 Vgl. zu diesen Kategorien Hillebrand, Zeit der Populisten? Die Frage nach der Rolle des Nationalstaats birgt reichlich Zündstoff, FES Info 1/2018, S. 3

78 Bestandteil eines solchen Wettbewerbs könnte auch die Frage sein, ob der Anwendungsbereich der Grundrechte-Charta der EU (einschließlich ihrer verfahrensrechtlichen Absicherungen) dahin erweitert wird, dass sie auch geltend gemacht werden kann, wenn die EU-Mitgliedstaaten nicht ausschließlich Recht der EU anwenden.

79 Abk. für „There is no alternative“.

80 Vgl. Gerrits, Populismus in Europa. Weshalb die praktizierte Entpolitisierung der europäischen Integration den Populisten in die Hände spielt, 7.4.2014 (https://www.ipg-journal.de/schwerpunktdes
monats/populismus-in-europa/artikel/detail/populismus-in-europa-338/)

81 Vgl. Anheier, Wie man mit Populisten streitet, 19.7.2018 (https://www.project-syndicate.org/commentary/political-polarization-debate-populists-1968-by-helmut-k–anheier-2018-07/german)

82 Vgl. Hillebrand, Die populistische Herausforderung – Eine Einführung, in: ders. (Hrsg.), Rechtspopulismus in Europa. Gefahr für die Demokratie?, 2015, 7 (10 f.).

83 Vgl. kritisch jüngst auch Roth/Naidoo, Wo stehen Europas Christdemokraten?, FAZ v. 7.9.2018, S. 8 sowie bereits Ukrow, Wächst Europa an seinen rechtspopulistischen Feinden?, vorgänge Nr. 216
(2016), 47 (51).

84 Vgl. Epiney/Freiermuth Abt, Das Recht der Gleichstellung von Mann und Frau in der EU, 2003; Langenfeld, Die Gleichbehandlung von Mann und Frau im Europäischen Gemeinschaftsrecht, 1990.

85 Vgl. Agentur der EU für Grundrechte (FRA)/Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte/Europarat, Handbook on European non-discrimination law, 2. Aufl. 2018 (abrufbar über http://fra.europa.eu/en/publication/2018/handbook-european-law-non-discrimination)

86 Vgl. zur Problemlage Hartmann, Die Abgehobenen, 2018; Walter, Libertärer Schein der Lifestyle-Linken, DER SPIEGEL 26/23.6.2018, 38 (39).

87 Vgl. Gdula, Nowy Autorytaryzm, 2018; Sutowski, „Guter Wandel“ zum „neuen Autoritarismus“ – und wie weiter?, APuZ 10-11/2018, 15 (17 f.).

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