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Verfas­sungs­be­schwerden gegen Konkor­dats­lehr­stühle vorerst gescheitert

04. Januar 2016

in: vorgänge 212 (4/2015), S. 154

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 6. Oktober 2015 zwei Beschwerden gegen die Verfassungsmäßigkeit der bayerischen Konkordatslehrstühle nicht zur Entscheidung angenommen, wie der Prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt Rainer Roth aus Nürnberg mitteilte (1 BvR 1903/12  und 1 BvR 406/13). Nach Auffassung der Kammer sind beide Beschwerden unzulässig. Eine Begründung lieferte das Gericht nicht, die Entscheidung der Kammer ist unanfechtbar.

Bei den sogenannten Konkordatslehrstühlen geht es um das Recht der Katholischen Kirche, bei der Besetzung einzelner Lehrstühle an öffentlichen Hochschulen mitzubestimmen. In Bayern betrifft das insgesamt 21 Lehrstühle, davon sieben für Pädagogik, drei für Politikwissenschaften, vier für Soziologie und sieben für Philosophie. Vor dem BVerfG geklagt hatten zwei Bewerber/innen, die sich auf einen Lehrstuhl für Praktische Philosophie an der Hochschule in Erlangen beworben und nicht die geforderten Konfessionsnachweise erbracht hatten. Nach Ansicht der Beschwerdeführer verstößt das Vetorecht katholischer Bischöfe bei der Besetzung dieser Lehrstühle gegen Art. 33 (3) Grundgesetz, der die Zulassung zu öffentlichen Ämtern unabhängig vom religiösen Bekenntnis vorsieht.

Das kirchliche Mitbestimmungsrecht bei der Besetzung der Konkordatslehrstühle geht auf das Konkordat zwischen Papst Pius XI. und dem Land Bayern vom 29.3.1924 bzw. den bayerischen Staatskirchenvertrag mit dem Heiligen Stuhl vom 21.10.1974 zurück. Dieser Vertrag legt in Art. 3 § 5 in Verbindung mit Art. 3 § 2 fest, dass die Kirche Bewerber/innen für diese Lehrstühle auf ihren „katholisch-kirchlichen Standpunkt“ überprüfen darf. Faktisch sind die betreffenden Lehrstühle damit für katholische Bewerber/innen reserviert.

Nach der Einreichung der Verfassungsbeschwerden hatte die bayerische Bischofskonferenz zwischenzeitlich erklärt, dass sie in Zukunft auf die Ausübung ihres Vetorechts bei der Besetzung dieser Lehrstühle verzichten wolle. Konkrete Schritte zur Umsetzung dieses Beschlusses, die zwischen Bayern und dem Vatikan auszuhandeln wären, sind jedoch nicht bekannt.

Pressemitteilung der Kanzlei Roth (Nürnberg) vom Oktober 2015
Chronologie und Verfahrensinformationen unter
http://konkordatslehrstuhlklage.de 

Theodor Ebert: Prozess gegen Konkordatslehrstühle am Bundesverfassungsgericht angekommen, HU-Mitteilungen 215/216, S. 19

Sven Lüders: Freiheit der Wissenschaft nur unter der Obhut des Glaubens? HU-Mitteilungen 200, S. 24/25

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