Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 203: Religiöse Sonderrechte auf dem Prüfstand

Europarat zur Beschnei­dung

aus: vorgänge Nr. 203 (3-2013), S. 98-99

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates verabschiedete am 1. Oktober 2013 eine Resolution über das Recht des Kindes auf physische Unversehrtheit (Resolution 1952/2013). Darin sprachen sich die Parlamentarier_innen für eine stärkere Achtung von körperlicher Integrität, Autonomie und Selbstbestimmung bei körperlichen Eingriffen an Kindern aus. Zu den problematischen Eingriffen zählt die Resolution vor allem die weibliche Genitalverstümmelung, die Genitalbeschneidung bei minderjährigen Jungen, geschlechtsfestlegende Eingriffe bei intersexuellen Kindern u.a. andere nicht-medizinisch indizierte Eingriffe (wie Piercings). Solche Eingriffe würden häufig damit gerechtfertigt, dass sie zum Wohle der Kinder erfolgten – was jedoch nicht der Fall sein müsse. In der Resolution werden die Mitgliedsstaaten u.a. aufgefordert:

  • die Verbreitung/Häufigkeit jener Eingriffe bei Kindern in ihren Ländern zu erfassen,
  • die schlimmsten Formen (v.a. weibliche Genitalverstümmelung) gesetzlich zu verbieten und eine effektive Strafverfolgung (auch extraterritorial) zu ermöglichen;
  • die Aufmerksamkeit für den integritätsverletzenden Charakter solcher Eingriffe zu stärken sowie den Grundsatz der (weitest möglichen) Beteiligung der Kinder an solchen Entscheidungen zu fördern (z.B. Verschiebung auf das entsprechende Alter);
  • Schulung der Beteiligten und Festsetzung medizinischer Mindeststandards bei der Durchführung der (zulässigen) Eingriffe
  • intensivere Forschungen zur Lage intersexueller Menschen, um unnötige kosmetische Eingriffe (die nicht notwendig für Gesundheit & Wohlbefinden sind) zu vermeiden.

„Children’s right to physical integrity“, Resolution 1952 (2013), abrufbar unter http://www.assembly.coe.int/nw/xml/XRef/X2H-Xref-ViewPDF.asp?FileID=20174&lang=en.

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