Themen / Innere Sicherheit

Nieder­sach­sen: Verfas­sungs­schutz mit 40 Prozent Fehlerquote und Vorschläge zur Reform

19. September 2014

aus: vorgänge Nr. 205 (Heft 1/2014), S. 54-57

Das niedersächsische Landesamt für Verfassungsschutz steht derzeit massiv unter Druck: Im vergangenen Jahr war dessen Leiterin bei Stichproben auf mehrere rechtswidrige Datenspeicherungen in ihrer Behörde gestoßen. Bekannt geworden war u.a. der Fall einer Journalistin, die aufgrund ihrer Recherchen in der rechtsextremistischen Szene selbst zum Überwachungsobjekt wurde (s. vorgänge Nr.  204, S.  84f.). Innenminister Pistorius hatte daraufhin eine Task Force eingerichtet, die sämtliche personenbezogenen Datensammlungen der Behörde überprüfen sollte. Diese legte am 13. Mai 2014 die Ergebnisse ihrer Prüfung vor:(1) Insgesamt wurden 9.004 Personendatensätze beim Landesamt kontrolliert. Davon waren 1.937 Datensätze (reichlich 20 Prozent) sofort zu löschen, weil sie entweder rechtswidrig erhoben worden waren oder weil ihre gesetzlich zulässige Speicherfrist bereits überschritten war. Weitere 1.564 Datensätze waren ebenfalls zu löschen, da sie nicht länger für die Aufgabenerfüllung des Landesamtes erforderlich waren.

Insgesamt stellten sich also rund 40 Prozent der überprüften Personendaten als rechtswidrig bzw. überflüssig heraus. Bei den rechtswidrig erhobenen Daten handelte es sich beispielsweise um Minderjährige, deren gewaltfreie, politische Protesthaltung ihnen zum Verhängnis wurde; um friedliche, politische Aktivisten (z.B. Castor-Gegner), die vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft wurden; oder um Personen, die rein zufällig mit anderen verdächtigen Personen in Kontakt standen.

Wenige Tage zuvor hatte bereits eine Arbeitsgruppe zur Reform des niedersächsischen Verfassungsschutzes ihre Handlungsempfehlungen vorgestellt.(2) Deren Einsetzung geht auf eine im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform der Behörde zurück. Die Arbeitsgruppe sollte – ausgehend von den Fehlleistungen der Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der NSU-Mordserie, aber auch von der rechtswidrigen Speicherpraxis des Landesamtes – strukturelle Vorschläge zur Reform des Verfassungsschutzes erarbeiten. Der vom Innenminister eingesetzten AG gehörten Prof. Dr. Hartmut Aden, Dr. Eva Högl, Ulrike Schlingmann-Wendenburg sowie Silke Stokar von Neuforn an.

In ihren Handlungsempfehlungen schlägt die AG neben einer Organisations- und Personalentwicklung vor, die Ziele und gesetzlichen Aufgaben des Landesamtes präziser und (nach ihrer Auffassung) enger zu fassen, die Voraussetzungen für und den Einsatz von geheimdienstlichen Methoden genauer zu bestimmen, die interne und externe Kontrolle des Geheimdienstes auszubauen sowie Betroffene durch strengere Datenschutzvorschriften besser zu schützen.

Die zentrale Aufgabe des Verfassungsschutzes wird als Frühwarn- und Informationssystem gesehen. Dabei sollen nicht nur Gefährdungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie der Sicherheit und Unversehrtheit der Bevölkerung abgewehrt werden, auch die grundgesetzlich konkretisierten Menschenrechte werden im Reformvorschlag in die Liste der Schutzziele aufgenommen – was den Arbeitsauftrag der Behörde unter Umständen erweitern würde. Zudem soll der Verfassungsschutz nicht nur Informationen für Maßnahmen der Gefahrenabwehr, sondern auch zur Strafverfolgung zur Verfügung stellen (s. §  1 S.  1 NVerfSchG-E). Die geheimdienstliche Beobachtung von Gruppen und Personen sei dabei auf verfassungsfeindliche Bestrebungen „von erheblicher Bedeutung“ zu beschränken: „Erheblich sind insbesondere solche Bestrebungen, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu gefährden oder ein Klima der Einschüchterung und Intoleranz zu erzeugen sowie das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Freiheit anderer Menschen oder die Funktionsfähigkeit wichtiger öffentlicher Infrastruktur zu beeinträchtigen.“ (§ 2 Abs. 2 S. 2 NVerfSchG-E) Zweifel hegt die AG an der Zuständigkeit des Landesamtes für die Spionageabwehr; hier sei eventuell eine Beschränkung auf die Beratung betroffener Firmen und Behörden sinnvoll.

Der Einsatz geheimdienstlicher Mittel solle durch allgemeine Subsidiaritätsvorgaben (verdeckte Ermittlungen nur, wenn andere Mittel nicht anwendbar), durch einen umfassenden Kernbereichsschutz (keine Ausforschung der Intimsphäre) sowie durch die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes begrenzt werden. Zudem sollte im Gesetz klargestellt werden, dass „die Zielsetzung und die Aktivitäten von beobachteten Personenzusammenschlüssen und Einzelpersonen vom Verfassungsschutz weder unmittelbar noch mittelbar steuernd beeinflusst oder bestimmt werden“ (S. 17).

Bei den geheimdienstlichen Ermittlungsbefugnissen schlägt die AG vor, auf den Einsatz verdeckt ermittelnder Beamt_innen sowie auf den Lauschangriff (akustische Wohnraumüberwachung) zu verzichten – beides sei für die Arbeit des Landesamtes praktisch kaum relevant. Auch den Einsatz längerfristige Observationen sah die Kommission kritisch: diese Maßnahmen beanspruchten im Vergleich zu anderen Ermittlungsmethoden einen sehr hohen Personal- und Sachaufwand, weshalb ihre Effizienz durch eine Organisationsuntersuchung überprüft werden solle. (S. 21)

Den Einsatz von V-Leuten sieht die Kommission dagegen als alternativlos an. Die Arbeit der V-Leute soll jedoch gesetzlich geregelt und von der Zustimmung der G10-Kommission abhängig gemacht werden. Mit Hilfe gesetzlicher Vorgaben soll die Auswahl geeigneter Personen verbessert und deren Arbeit enger kontrolliert werden: bei der Gewinnung neuer V-Leute sei darauf zu achten, keine Ausstiegswilligen anzuwerben; die Gründe für die Auswahl sind zu dokumentieren, die Anwerbephase auf sechs Monate befristet. Aktiven V-Leuten müssten regelmäßig Ausstiegsangebote unterbreitet werden. Abgeordnete von Bundestag und Länderparlamenten sowie deren Mitarbeiter_innen werden grundsätzlich von der verdeckten Arbeit für den Verfassungsschutz ausgeschlossen. Bei der Bezahlung von V-Leuten soll darauf geachtet werden, dass die Spitzelhonorare nicht zu deren Haupteinnahmequelle werden. Der anhaltende Einsatz von V-Leuten muss einmal jährlich gegenüber der Amtsleitung begründet und mindestens aller drei Jahre von der G10-Kommission bestätigt werden.
Die Rechtsbindung für die Arbeit der V-Leute soll analog dem im letzten Jahr geänderten § 7 Abs. 3 NRW-Verfassungsschutzgesetz gestärkt werden. Für V-Leute wären dann allein die Mitgliedschaft und die Beteiligung an strafbaren Vereinigungen (§ 129 a/b StGB) als strafbare Handlungen zulässig, aber keine weiterführenden, szenetypischen Straftaten. Begehen V-Leute Straftaten von erheblicher Bedeutung oder Gewaltdelikte, so sei die Zusammenarbeit mit ihnen unverzüglich zu beenden. Zudem will die Kommission explizit im Gesetz bekräftigen, dass V-Leute nicht von der Strafverfolgung für andere Vergehen ausgenommen sind.

Zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle schlägt die AG vor, den zuständigen Ausschuss für Verfassungsschutzfragen des Landtags mit einem eigenen Arbeitsstab der Landtagsverwaltung auszustatten, zudem soll der Ausschuss externe Ermittler_innen bzw. Sachverständige beauftragen können. Alle Mitarbeiter_innen des Landesamtes sollen das Recht erhalten, sich unmittelbar an die Mitglieder des Ausschusses zu wenden.

Weiterhin schlägt die Kommission eine Ausweitung der sog. in-camera-Verfahren nach §  99 Verwaltungsgerichtsordnung vor. In derartigen Verfahren wird überprüft, ob die Geheimhaltung von Akten des Verfassungsschutzes rechtmäßig ist oder diese in einem Gerichtsverfahren vorzulegen sind. Sofern die Geheimhaltung der Akten im in-camera-Verfahren bestätigt wird (sie also keinem normalen Gericht zugänglich sind), ist ein weitergehender Rechtsschutz ausgeschlossen. Die Reform-AG schlägt dagegen vor, auch die Frage der Rechtmäßigkeit gespeicherter Daten im in-camera-Verfahren prüfen zu lassen. Dazu bedürfte es einer Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, sprich einer Initiative des Bundesrates oder des Bundesgesetzgebers.

Mehrere Muslimische Verbände kritisierten das von der AG vorgestellte Reformkonzept als unvollständig. In einer gemeinsamen Erklärung forderten die niedersächsischen Landesverbände der Türkische Gemeinde, der Türkisch Islamischen Union sowie der Muslime in Niedersachsen (Schura), stärker gegen die oft einseitige, durch rassistische Vorurteile geprägte Ermittlungspraxis der Verfassungsschützer vorzugehen.(3) Diese Einseitigkeit hatte sich nicht nur bei den jahrelangen Fehlermittlungen der NSU-Mordserie gezeigt. Vielmehr enthielt auch der o.g. Bericht zur rechtswidrigen Datenspeicherung beim niedersächsischen Landesamt für Verfassungsschutz Beispiele einer pauschalen Verdächtigung von Migranten bzw. Muslimen, wenn etwa pauschal alle Besucher von Freitagsgebeten in bestimmten Moscheen erfasst wurden. Um derartige Borniertheiten zu überwinden, reiche ein bisschen mehr interkulturelle Kompetenz bei den Beschäftigten allein nicht aus.

Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) begrüßte dagegen die von der AG erarbeiteten Vorschläge als „wertvolles Fundament“ für die geplante Reform des Landesverfassungsschutzgesetzes und kündigte für Herbst 2014 einen entsprechenden Gesetzentwurf an. Anliegen der Reform seien „mehr Transparenz und Kontrolle einerseits und Konzentration auf die Kernaufgaben andererseits“.(4)

Anmerkungen:

(1) Task Force Verfassungsschutz: Abschlussbericht, Hannover 13.5.2014, abrufbar unter http://www.mi.niedersachsen.de/download/87237.

(2) Arbeitsgruppe zur Reform des niedersächsischen Verfassungsschutzes: Handlungsempfehlungen zur Reform des niedersächsischen Verfassungsschutzes, Hannover 16.4.2014, abrufbar unter http://www.mi.niedersachsen.de/download/86620.

(3) S. „Neustart oder Reförmchen? Migranten bemängeln NSU Abschlussbericht“ unter http://www.migazin.de/2014/05/02/migranten-bemaengeln-nsu-abschlussbericht/.

(4) Boris Pistorius: Neuausrichtung des Verfassungsschutzes – Vertrauen zurückgewinnen. Regierungserklärung des Minister für Inneres und Sport vom 14.5.2014, Plenarprotokoll 17/34 des Niedersächsischen Landtags, S. 3083.

nach oben