Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 208: Europas Abschottung

Entschei­dung wider besseres Wissen

Zur Deklarierung Serbiens, Mazedoniens und Bosnien-Herzegowinas zu „Sicheren Herkunftsstaaten“, aus: vorgänge Nr. 208 (Heft 4/2014), S. 112-118

(Red.) Der Gesetzgeber hat im September 2014 die Länder Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina im ehemaligen Jugoslawien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Vor allem für Roma, die aus diesen Ländern kommen, ein „Schlag ins Gesicht“. Sie sind dort Bedingungen ausgesetzt, die es nicht erlauben, von einem sicheren Leben zu sprechen.

Vielleicht ist das Politik: auf Stühlen und an Tischen sitzen, übergeordnet und gewählt sein; verschiedenen Fraktionen angehören und sich gegenseitig Zugeständnisse abringen; wie Tauziehen, das wir von Straßenfesten oder Kindergeburtstagen kennen.
In den vergangenen Jahren hat der Bundes Roma Verband wiederholt Recherchereisen unternommen, Filmmaterial bereitgestellt sowie unzählige Stellungnahmen, Berichte und Interviews veröffentlicht, die belegen, dass es für Roma kein sicheres Leben in Südosteuropa gibt. Die besonders in Deutschland im Mund geführte Rede von historischer Verantwortung ernst zu nehmen bedeutet, denjenigen, die strukturell ausgeschlossen und benachteiligt werden, Chancen zu geben, anstatt Ausgrenzungsmechanismen zu wiederholen und immer weiter zu zementieren.

Mit der Einstufung von Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als „sichere Herkunftsstaaten“ hat die Bundesregierung einen Weg gewählt, sich der Menschen bewusst zu entledigen, die innerhalb der europäischen Gemeinschaft als größte ethnische Minderheit mit einer jahrhundertealten Geschichte von Verfolgung, Vertreibung und Ermordung am dringendsten auf Schutz angewiesen sind. Das Gesetz bedeutet verschärfte Massenabschiebungen von Schutz suchenden Roma. Ausgewiesen werden jene Menschen, die seit Jahrhunderten als „Zigeuner“ verfolgt werden.

Rund um Asylrecht und die Behandlung von Flüchtlingen entstehen momentan viele Entscheidungen auf ähnliche Weise: wie ein ritualisiertes Spiel, in dem schon feststeht, welche Seite gewinnt. Entscheidungen, die – als logische Folgen im Prozess der europäischen Erweiterung – schon vorher festzustehen scheinen. Seit dem 6. November 2014 ist das Gesetz in Kraft: Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien gelten bei Asylverfahren künftig als sichere Herkunftsstaaten. Die Verfahren werden abgekürzt, die Anträge als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Ob „offensichtlich unbegründet“ oder nur „unbegründet“: die Folgen dieser Formulierung für die einzelnen Betroffenen sind enorm. Zwar wurden Verbände aufgefordert, zu den Gesetzentwürfen Stellung zu nehmen, Karin Waringo(1) und Reinhard Marx(2) wurden im Bundestag angehört. Roma-Organisationen wie der Bundes Roma Verband – in denen die Expert_innen (für ihre eigene Lage) sitzen – können klar und deutlich sagen, wie die Lage in den (südost)europäischen Ländern ist – alles blieb unbeachtet.

Es gab Protestaktionen wie die Besetzung der Zentrale von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Berlin im November 2014, Unterschriftenlisten, Plakate, Postkarten, Kundgebungen – direkte und indirekte Ansprache von Verantwortlichen. Auch in den Parteien wurde diskutiert. Einzelne SPD-Politiker_innen reagierten auf unsere Aufforderungen zur Stellungnahme und formulierten, dass sie sehr wohl wissen, dass sich das Gesetz zu den sicheren Herkunftsstaaten Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien gegen Roma richtet, einige halten es für „nicht gesichert, dass diese in den Ländern nicht weiterhin Diskriminierungen oder sogar Verfolgung und Gewalt ausgesetzt“ seien. Das Gesetz wurde jedoch im Paket verhandelt, zusammen mit der Abschaffung der Residenzpflicht, dem Zugang zum Arbeitsmarkt „für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und für geduldete Ausländerinnen und Ausländer nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland“. Eins ist nicht ohne das andere zu bekommen.

Auch viele Grüne stimmen schließlich dafür (und sagen einen Tag zuvor und einen danach, dass sie dagegen sind). So zum Beispiel Luise Amtsberg im Bundestag:

»…die Grünen-Fraktion widerspricht vehement der Auffassung der Bundesregierung und der Großen Koalition, dass Asylbewerber aus den Balkanstaaten keinen Schutz brauchten und Armutszuwanderer seien. (…) Kurzum: Ihre Politik in dieser Sache, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Großen Koalition, soll den Korridor für Schutzsuchende verengen. Das ist das Ziel dieses Gesetzentwurfes. An Lösungen, die den Menschen auf lange Sicht tatsächlich helfen, auch hier in Deutschland, arbeiten Sie leider nicht. (…) Sie haben die Rechnung ohne die Grünen in den Ländern gemacht. Restriktionen im Asylrecht mit grüner Unterstützung wird es so nicht geben.«(3)

 

„Ich kann mir nicht vorstellen, dass es zu einer Einigung mit der Koalition kommt über deren Wunsch, drei Staaten des Westbalkans zu sicheren Herkunftsstaaten zu machen. (…) Einen einfachen Deal: sichere Herkunftsstaaten – beispielsweise – gegen weitere Fristverkürzung für die Arbeitsaufnahme durch Flüchtlinge wird es mit uns nicht gegeben.“, so die Bundesvorsitzende der Grünen, Simone Peter, im Interview mit der FAZ.(4)

Schließlich wurde die Änderung des Asylrechts durch das Ja des grün-rot regierten Baden Württemberg möglich, dessen Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) dem Kompromiss zustimmte.

Über die Auswirkungen der Entscheidung zu berichten scheint sinnlos, ist es aber deshalb nicht, weil sehr viele Menschen in Not weiterhin jede mögliche Unterstützung brauchen.

Die juristische Praxis des § 29a AsylVfG – Sicherer Herkunfts­s­taat

„Der Asylantrag eines Ausländers aus einem Staat im Sinne des Artikels 16a Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes (sicherer Herkunftsstaat) ist als offensichtlich unbegründet abzulehnen, es sei denn, die von dem Ausländer angegebenen Tatsachen oder Beweismittel begründen die Annahme, dass ihm abweichend von der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat politische Verfolgung droht.“ (§ 29a AsylVfG)

Das heißt: Eilanträge müssen innerhalb von einer Woche gestellt werden. Für die Begründung gibt es zwar keine Frist, aber das Gericht muss innerhalb einer Woche entscheiden, das heißt, auch die Begründung muss innerhalb dieser Zeit erfolgen.

Vorher war es schon sehr schwierig, jetzt ist es noch schwieriger, Verfolgung zu belegen, zum Beispiel bei Opfern von Gewalt mit den Biographien von Ehepartnern aus verschiedenen Herkunftsländern, und Kindern mit verschiedenen Geburtsorten und -urkunden. Wo Kinder geboren werden, hängt von familiären Hintergründen ab – beispielsweise wenn die Eltern zu diesem Zeitpunkt in Südserbien leben oder auch nur Verwandte besuchen oder während eines Aufenthaltes in Deutschland. Häufig mischen sich in den Biographien auch die Grenzen. Wenn diese Menschen Opfer von Verbrechen wurden und von diesen berichten, gibt es eine Vielzahl von Problemen: Genaue Zeitangaben gibt es vielleicht nicht, die Namen der Täter können nicht komplett angegeben werden, oder die Polizei im jeweiligen Ort hat keine Anzeige aufgenommen. Es gibt Frauen, die von Vergewaltigungen berichten – nur wird das dann am Rande erwähnt, wenn zum Beispiel der Schwerpunkt auf der Biographie des Mannes liegt. Oder Männer, die geschlagen wurden und denen es schwer fällt, davon genau zu berichten, denn traumatische Erinnerungen werden nicht wie Sachberichte gespeichert. „Tatsachen oder Beweismittel“ müssen aber vorgelegt werden, um entgegen der Annahme des sicheren Herkunftsstaates politische Verfolgung zu belegen. Die Prüfung bezieht sich dann auf ein Land, zwei Sätze werden auf ein anderes verwendet, eventuelle Schilderungen werden verkürzt. Wann war etwas genau? Wer waren der oder die Täter? In welchem Land? Auf diese Fragen fällt es vielen schwer, Antworten zu geben, und auch, sich in der Weise zu äußern, wie es die juristische Form notwendig macht.

Wo Herkunftsländer als sicher angenommen werden, muss die Nichtverfolgungsvermutung durch einen schlüssigen Vortrag von Verfolgungstatsachen erschüttert werden. Dies ist besonders im Fall von Roma vor dem Hintergrund permanenter Diskriminierung schwer möglich. Zudem werden sehr hohe Anforderungen an die Schlüssigkeit des Vortrags gestellt. Auf die meisten Roma wirkt Rassismus seit früher Kindheit, seit Generationen. Und er wirkt sich auf jede/n einzelne/n aus: Beschimpfungen, Ausgrenzungen, Schläge, kein Zugang zu Arbeitsmöglichkeiten, zu Bildung, nicht segregiertem Wohnen, Gesundheitsversorgung sowie Versicherungssystemen sind alltäglich erfahrene Normalität. Psychische Folgen sind komplexbeladene Selbstvorwürfe und die Infragestellung der eigenen Fähigkeiten – nichts, was ärztlich attestiert würde; nichts, was als politische Verfolgung anerkannt wäre. Die (sozialen) Wirkungen von politischer struktureller Ungerechtigkeit sind oftmals nicht messbar. Verfolgung ist Gewohnheit und nichts, was so einfach berichtet werden könnte. Diese Dimension wird von deutschen Gerichten nicht erfasst, obwohl sie die historische Dimension kennen müssen.

Das Paket. Wie hoch ist der Preis oder wie teuer sind Roma?

Allen an der politischen Entscheidung Beteiligten war klar, wer unter dieser Gesetzesänderung leiden wird. Die aktuellen rassistischen Diskriminierungen gegen Roma in Südosteuropa sind seit Jahren bekannt, und nicht nur unsere eigenen Berichte zeigen das ganze Ausmaß an menschenrechtlichen Defiziten in den Balkanstaaten und belegen die systematische Ausgrenzung der Roma, die eine lebensbedrohliche Armut zur Folge hat (siehe Literatur im Anhang).

Wie viele „Vorteile“ können diesen Zustand aufwiegen? Es ist eine mehr als zynische Frage. Beschlossen wurde eine Abschaffung der sogenannten Residenzpflicht. Diese war auf Länderebene bereits weitgehend gelockert. Nur: Ein Wohnsitzwechsel zum Ort des Arbeitsplatzes oder der Bildungseinrichtung bleibt schwierig. Damit besteht die generelle Beschränkung fort, es gibt keine freie Wohnortswahl. Auch das Arbeitsverbot ist gelockert, aber keineswegs abgeschafft: Die Vorrangprüfung entfällt nur in bestimmten Fällen. Die Erteilung einer Arbeitserlaubnis liegt weiter im Ermessen der Ausländerbehörden. Vielen geduldeten Flüchtlingen bleibt das Arbeiten verboten, dies gilt auch für Ausbildungsverbote für Jugendliche. Das Sachleistungsprinzip ist abgeschafft. Doch selbst das ist nur ein halber Sieg, ist doch die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes längst überfällig. Damit wäre die Flüchtlingsversorgung nicht mehr wie jetzt Ländersache, sondern ginge an den Bund, was kleinteilig Entlastung und einheitliche Entscheidungen bedeutete. Außerdem: Gäbe es einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, wäre der Versorgungsaufwand sicher sehr viel geringer.

Verschränkte Diskri­mi­nie­rung

Am 1. Dezember 2013 wurde durch eine Änderung des deutschen Asylverfahrensgesetzes klargestellt, dass auch eine Kumulation unterschiedlicher Maßnahmen Verfolgung darstellen kann. Dies umfasst Maßnahmen, die so gravierend sind, dass eine Person davon in ähnlicher Weise wie von einer schwerwiegenden Verletzung der grundlegenden Menschenrechte betroffen ist. Nach dem Asylverfahrensgesetz können auch Diskriminierungen und Ausgrenzungen, die einzeln noch nicht als Verfolgung anzusehen sind, in ihrem Zusammenwirken als Verfolgung verstanden werden. Wenn Siedlungen von Roma abgebrannt, geplündert und zerstört werden, wenn Zwangsräumungen vorgenommen werden mit der Folge der Obdachlosigkeit (welche bereits Voraussetzung des informellen Siedlungsbaus ist), wenn Roma keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser, zu Bildung und zu medizinischer Versorgung haben, rassistischen Übergriffen von paramilitärischen Gruppierungen und der „Selbstjustiz“ der Normalbevölkerung ausgesetzt sind – dann sind dies alles klare Indizien für eine Mehrfachdiskriminierung von Roma.

Unseren Recherchen und Erfahrungen zufolge sind Roma genau dieser Verschränkung unterschiedlicher, zum Teil struktureller Diskriminierungen ausgesetzt. Die Diskussion in Justiz und Rechtswissenschaft darüber steht erst am Anfang und wird leider nicht fortgeführt, weil Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten eingestuft wurden. Flüchtende Roma bringen Asylgründe vor, die über rein wirtschaftliche Aspekte hinausgehen. So wurde uns in mehreren Fällen von Angriffen serbischer Nationalisten berichtet, die tätliche Angriffe, sexuelle Übergriffe und Zerstörung von Wohneigentum, permanente Bedrohung und Einschüchterungsversuche umfassen. Derzeit organisieren sich zum Beispiel in Serbien Verbünde gegen Roma. So gibt es beispielsweise den Aufruf der orthodox-christlich- nationalistischen Organisation „Srb-Akcija“, der erst kürzlich veröffentlicht wurde. Diese Gruppierung ist nicht die Einzige ihrer Art, die sich bedrohlich äußert. Hier wird zur Bürgerwehr aufgerufen und Hetze gegen Roma betrieben. Angriffe dieser Art mehren sich in ganz Europa. Übersetzungen entsprechender Berichte finden sich immer wieder auf unseren Webseiten (www.bundesromaverband.de).

Die Einstufung als sichere Herkunftsländer ist ein weiterer Schritt, diese offiziell bekannte bedrohliche Lage der Roma in Südosteuropa zu ignorieren. Das Verwaltungsgericht Münster hat sich der Asylrechtsverschärfung widersetzt und bezweifelt in seinem Beschluss vom 27.11.2014 in dem Verfahren 4 L 867/14.A die Verfassungsmäßigkeit der Asylrechtsreform der Bundesregierung.(5) Die Bundesregierung begründet derweil das Gesetz mit den steigenden Antragszahlen aus den Westbalkan-Staaten und den geringen Anerkennungsquoten. Hier findet offen eine Unterteilung in „gute“ und „schlechte“ Flüchtlinge statt, die entsprechende Ressentiments in der Bevölkerung bedient und ein Echo in der Bevölkerung auslöst. Roma sind in Serbien, in Mazedonien und Bosnien-Herzegowina nach wie vor die verletzlichste Minderheitengemeinschaft. Sie sind wiederholt Opfer gesellschaftlicher Diskriminierung und verbaler und physischer Belästigung. Die Polizei reagiert oft mit Aufforderungen, wie zum Beispiel, sie sollten sich selbst wehren. Rassistische Tathintergründe werden ignoriert, Anrufe um Hilfe nicht beantwortet. Die Polizei ist für die Menschen, mit denen wir in den letzten Jahren sprachen, kein Ansprechpartner und wird als Instanz wie personell als bedrohlich beschrieben. Daher sind viele Angriffe und Übergriffe weder aktenkundig noch berichtet. Das wissen alle, und das berichten alle; nur für die politischen Entscheidungen ist das kein Kriterium.

Eine faire und umfassende Prüfung des Einzelfalls, auf die man in Deutschland als einem Rechtsstaat gesetzlichen Anspruch hat, ist nicht mehr vorgesehen und findet nicht mehr statt. Wie ist dies mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar? Mit Hilfe des Gesetzes schiebt Deutschland die Verantwortung für den Schutz von Roma als besonders schutzbedürftige ethnische Minderheit vor Verfolgung ab. Damit werden Roma wieder zu „Menschen zweiter Klasse“, denen das Recht auf Schutz verwehrt bleibt.

Schon seit 2012 werden die Asylanträge vor allem von Roma aus den ehemaligen jugoslawischen Ländern prioritär und damit faktisch im Schnellverfahren durchgeführt. Die Gesetzesänderung von 2014 schafft die nachträgliche Legitimierung dafür. Im europäischen Kontext muss Deutschland sich aktuell nicht mehr vorwerfen lassen, zu wenig zu tun – gegen die steigenden Zahlen. Es ist auch eine Reaktion auf Statistiken. Der Blick auf Statistiken verstellt die Realität, in der weder eine Verantwortungsübernahme für die Folgen der Jugoslawien-Kriege vorstellbar ist, noch aktuell für die Folgen des Aufnahmeprozesses der ex-jugoslawischen Länder in die EU. Auch dies ist eine Fortführung jahrhundertealter Ausgrenzung und Fremdbestimmung von Roma, die seit Jahrhunderten in Europa leben und dennoch nie als ein zu achtender, respektierender Teil der Mehrheitsgesellschaft empfunden und behandelt wurden. Der Kreislauf von Ausgrenzung, Verfolgung, Unterdrückung und bitterer Armut ist bis heute, trotz der Erfahrungen des Nationalsozialismus, bestehen geblieben. In jedem Land Europas, in besonderem Maße aber in den südosteuropäischen Staaten haben es Roma ungleich schwerer, an einem menschenwürdigen Leben im Vollbesitz aller Grundrechte zu partizipieren. Sich dieser Verantwortung zu stellen, diese Zustände und Dynamiken grundlegend zu verändern und Roma nicht als „Störfaktor“, sondern als zu achtende Menschen mit Ressourcen und Potentialen zu betrachten: dies läge in der politisch und historisch begründeten Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland.

Der BUNDES ROMA VERBAND   wurde im September 2013 initiiert. Verbandsvorsitzende ist die Rechtsanwältin Nizaqete Bislimi. Der Dachverband will zur Stärkung der Stimme der in Deutschland lebenden Roma dienen und repräsentiert eine Vielzahl von Roma-Organisationen, ohne dass die einelnen Mitglieder dabei ihre Unabhängigkeit verlieren.

Literatur

Bundes Roma Verband: Herkunftsländer nicht sicher. Trotz Gesetz (3.12.2014), http://bundesromaverband.de/herkunftslaender-nicht-sicher-trotz-gesetz/

Pro Asyl: Serbien – ein sicherer Herkunftsstaat von Asylsuchenden in Deutschland? Eine Auswertung von Quellen zur Menschenrechtssituation von Dr. Karin Waringo, Franfkurt/M. 2012, abrufbar unter: http://www.proasyl.de/fileadmin/proasyl/Serbien_kein_sicherer_Herkunftsstaat.pdf

Rena Jeremić Rädle, Serbien zum „sicheren Staat“ erklärt, Blogeintrag v. 12.7.2014, abrufbar unter http://www.alle-bleiben.info/serbien-zum-sicheren-staat-erklart/

Thomas Hammarberg/Commissioner for Human Rights of the Council of Europe, Report following his visit to Serbia on 12-15 June 2011, CommDH(2011)29, Straßburg 2011, abrufbar unter: https://wcd.coe.int/

United Nations Committee on the Elimination of Racial Discrimination (CERD), Concluding observations of the Seventy-eighth session 14 February – 11 March 2011, abrufbar unter: http://www2.ohchr.org/english/bodies/cerd/docs/co/Serbia_AUV.pdf

Anmerkungen:

(1) Dr. Karin Waringo ist Politologin und beschäftigt sich seit 15 Jahren mit der Situation von Minderheiten in Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina, bereist die Region und hat diverse Publikationen zum Thema vorgelegt.

(2) Rechtsanwalt Dr. Reinhard Marx hat sich von Anfang an auf das Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht spezialisiert und hat seit 1983 eine Kanzlei in Frankfurt / M.

(3) http://luise-amtsberg.de/bundestagsdebatte-zu-sicheren-herkunftsstaaten/

(4) http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/streit-ueber-balkanstaaten-gruene-machen-front-gegen-asylpolitik-der-regierung-13120692.html

(5) S. Bundesromaverband: Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung Serbiens zum sicheren Herkunftsstaat zweifelhaft, Stellungnahme vom 28.11.2014, abrufbar unter http://bundesromaverband.de/ wp-content/uploads/2014/12/Verfassungsmu00E4u00DFigkeit-der-Bestimmung-Serbiens-zum-sicheren-Herkunftsstaat-zweifelhaft.pdf

Dateien

nach oben