Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 208: Europas Abschottung

Grundrecht in umstrit­tenem Zustand

Positionen der Parteien zur Lage des europäischen und deutschen Asylsystems, aus: vorgänge Nr. 208 (Heft 4/2014), S. 92-103

(Red.) Wir haben die Fachpolitiker_innen der im Bundestag vertretenen Parteien sowie von FDP und PIRATEN befragt, wie sie den aktuellen Zustand des deutschen und europäischen Asylsystems beurteilen. Wir wollten wissen, wie sich die momentane Flüchtlingssituation, die aktuelle Rechtsprechung zum Asylrecht in der politischen Debatte und im politischen Handeln der Parteien niederschlagen. Unsere Fragen beantworteten Luise Amtsberg für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Thomas Strobl für die CDU/CSU, Ulla Jelpke für DIE LINKE, Jan-Christoph Oetjen aus der niedersächsischen Landtagsfraktion für die FDP, Lars Castellucci für die SPD und Fabio Reinhardt aus der Berliner Abgeordnetenhausfraktion für DIE PIRATEN.

Macht das rechtlich geregelte Asylsystem der EU Europa zur Festung?

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN   Mitnichten kann von einem gemeinsamen Schutzraum für Flüchtlinge die Rede sein – dies gibt es für die EU nur auf dem Papier. Die Asylstandards in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten gehen immer noch weit auseinander, unterschiedliche Sozialsysteme und verschiedene Abwehrmaßnahmen in den Mitgliedsstaaten verhindern nach wie vor eine schnelle Aufnahme und Integration von Schutzsuchenden. Gleichzeitig blockieren die Mitgliedsstaaten Initiativen, die menschenwürdige Bedingungen, faire Asylverfahren in ganz Europa und sichere Zugangsmöglichkeiten für Flüchtlinge in die EU schaffen wollen. Aber sich vor den zahlreichen Krisenherden in Europas Nachbarschaft abzuschotten, ist nicht nur moralisch falsch, es wird auch nicht funktionieren – es wird lediglich dazu führen, dass Schutzsuchende noch größere Risiken auf sich nehmen, um die Außengrenzen zu überwinden.

CDU/CSU   Nein, das Asylsystem der EU erfüllt im internationalen Vergleich die höchsten Standards. Europa muss sich gerade im Vergleich der Kontinente nicht verstecken. In der gesamten EU gilt das Prinzip: Wer politisch verfolgt ist, erhält Asyl.

DIE LINKE   Zur Festung wird die EU vor allem durch das Dublin-System und durch die europäische Grenzagentur Frontex. Durch das Dublin-System, weil es die Verantwortung für asylsuchende Menschen an die Ersteinreisestaaten am Rande der EU delegiert. Griechenland und Bulgarien zeigen, wohin das führt – zu einer rigiden Abschottung der Grenzen mittels Zäunen und Gräben, illegalen Zurückschiebungsmaßnahmen der Grenzschützer, massenhafter Inhaftierung. Durch Frontex, weil unter deren Führung die Abschottung technisch perfektioniert und zusätzliche Finanzmittel mobilisiert werden. Und weil Frontex den Geist prägt, der in Flüchtlingen nicht zuerst schutzsuchende Menschen, sondern illegale Migranten sieht.

FDP   Grundsätzlich ist es notwendig, klare Regeln im Asylsystem zu haben. Nur so kann auch sichergestellt werden, dass Flüchtlinge ein Recht auf Asyl geltend machen können. Die EU bleibt, was die Instrumente der Zuwanderung betrifft, unter ihren Möglichkeiten.

PIRATEN   Definitiv! Es ist für Menschen mit Fluchthintergrund kaum noch möglich, Europa in angemessener Weise zu erreichen. Europa teilt sich mittlerweile auf in – grob gesagt – zwei Sorten von Länder: Die nördlicheren sind durch das Dublin-Abkommen abgeschottet; es regelt, dass das Verfahren von Asylbewerbern in dem Land behandelt werden muss, in dem ihr Asylerstantrag gestellt wurde. In den grenznahen Ländern wie Spanien oder Griechenland werden Flüchtlinge massiv an dem Betreten der Länder gehindert. Außerdem werden, wenn sie es doch einmal ins Land geschafft haben, kaum menschenwürdige Standards eingehalten.

SPD   Die europäische Flüchtlingspolitik ignoriert, dass es schon immer Wanderungen gegeben hat. Die Jahresberichte zur Einwanderung beschreiben Fortschritte bei der Aktion gegen Migrationsdruck, nicht Fortschritte bei der Gestaltung von Zuwanderung. Aber unser alternder, schrumpfender, wachstumskriselnder Kontinent braucht dringend einen neuen Aufbruch.

Artikel 18 der Grundrechtecharta (GRCh) garantiert das Recht auf Asyl. Welche legalen und sicheren Zugänge gibt es für asylberechtigte Personen zu diesem Recht? Darf die EU asylberechtigte Personen durch immer weitere Abschottung der Außengrenzen und eine Zugangsverhinderungspolitik, durch Kooperation mit den Anrainerstaaten auf Abstand halten, so dass diese gar nicht erst Asyl beantragen können – obwohl sie asylberechtigt sind?

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN   Artikel 18 der Grundrechtecharta garantiert zwar das Recht auf Asyl, das Unionsrecht beinhaltet aber leider bisher keinen Mechanismus, der die Einreise von Asylbewerber_innen erleichtert. Da die allermeisten Asylbewerber_innen schlechte Chancen auf die Einreise mit gewöhnlichem Visum haben, werden sie dazu gedrängt, die EU-Außengrenzen auf irreguläre Weise zu überschreiten. Genau aus diesem Grund müssen sichere Zugangsmöglichkeiten geschaffen werden. Eine Möglichkeit könnte das humanitäre Visum sein, mit dem es möglich gemacht werden soll, in den Auslandsvertretungen der EU-Mitgliedstaaten einen Visumsantrag zu stellen. Auch Resettlement- und Humanitäre Aufnahmeprogramme sollten ausgeweitet werden.

CDU/CSU   Die EU und ihre Mitgliedsstaaten verfolgen keine Politik der Abschottung. Das Kernziel ist ein gerechtes Asylsystem, wie zum Beispiel die Aufnahme syrischer Flüchtlinge in Deutschland und anderen EU-Staaten zeigt. Der EU und ihren Mitgliedsstaaten geht es darum, den tatsächlich politisch Verfolgten zu helfen, aber die Aufnahme von Wirtschaftsflüchtlingen zu verhindern.

DIE LINKE   Es gibt keine legalen und sicheren Wege, abgesehen von den wenigen Flüchtlingen, die im Rahmen von Kontingenten aus anderen Erstaufnahmeländern in die EU-Staaten aufgenommen werden (Resettlement). Mit der Vorverlagerung von Grenzkontrolle und Migrationsregime in die Anrainerstaaten der EU wird der Flüchtlingsschutz ausgehebelt. Zugleich wird angeblich dort der Aufbau von Asylsystemen gefördert, um ein weiteres Argument für die Abschottung der eigenen Grenzen parat zu haben. Rechtlich ist das nicht angreifbar, dagegen müssen antirassistische und fortschrittliche Gruppen politisch agieren.

FDP   Das deutsche Resettlement-Programm und die verschiedenen Kontingent-Aufnahmeprogramme der Bundesländer ermöglichen einen legalen und sicheren Zugang zum Asylrecht. Die anderen europäischen Mitgliedstaaten haben vergleichbare Aufnahmeprogramme, sodass eine absolute Zugangsverhinderung zum Asylrecht nicht eintreten kann.

PIRATEN   Artikel 18 GRCh nimmt zunächst nur auf das Genfer Abkommen von 1951 und das Protokoll von 1967 Bezug. Deren Schutz greift zu kurz. Aber auch wenn man diesen engen Asylbegriff zu Grunde legt, schottet sich die EU zunehmend ab, da sie kaum gewährleisten kann, dass die massiven, teils sehr gewaltsamen Maßnahmen gegen ein „unerlaubtes“ Betreten der EU sich auf Flüchtlinge im Sinne des Artikel 18 GRCh nicht auswirkt. Im Gegenteil ist damit zu rechnen, dass diese ebenfalls die Grenze nicht überschreiten können. Ein Abschotten der Außengrenzen, um Flüchtlinge am Betreten des eigenen Hoheitsgebietes zu hindern, verstößt aber eindeutig gegen den Sinn der genannten Abkommen, die natürlich davon ausgehen, dass Flüchtlinge das Recht haben, sicheres Gebiet zu betreten – und die Aufnahmestaaten selbstverständlich die Pflicht, ihnen dies auch zu ermöglichen. Es braucht legale Einreisewege in die EU und nach Deutschland und es muss möglich sein, von außerhalb der EU Asyl zu beantragen, zum Beispiel über sogenannte Europabotschaften.

SPD   Es braucht eine Erweiterung des Mandats der EU-Grenzschutzagentur Frontex um die Aufgabe der Seenotrettung im Mittelmeer. Es braucht weiterhin mehr legale Einreisemöglichkeiten, eine Ausweitung des Resettlements und eine vermehrte Vergabe humanitärer Visa.

Gibt es völkerrechtliche Vorgaben, gegen die die EU mit ihrer aktuellen Asylpolitik verstößt?

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN   Es gibt immer wieder Fälle, in denen die EU bzw. ihre Mitgliedstaaten gegen völkerrechtliche Vorgaben verstoßen. Am deutlichsten wird dies bei Verstößen gegen das Gebot des Non-Refoulement, das auch auf hoher See gilt. Wegweisend ist dabei das Urteil des Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gegen Italien vom Februar 2012. Die EU-Mitgliedstaaten müssen – unabhängig davon, ob sie auf Grundlage eines Mandats der europäischen Grenzschutzagentur Frontex handeln – ihre Grenzkontroll- und Zurückweisungspolitik daran anpassen. Viel zu häufig wird das Gebot jedoch missachtet, wie das Beispiel einer völlig entglittenen Push-Back-Operation in Griechenland zeigt, die am 20. Januar 2014 stattfand. Drei Frauen und acht Kinder aus Afghanistan starben, als ihr Boot im Schlepptau der griechischen Küstenwache vor der Insel Farmakonisi sank. Die Bediensteten der Küstenwache gaben laut Pro Asyl an, dass ihr Einsatz im Rahmen der Frontex-Operation Poseidon stattfand. Am 20. Januar 2015 wurde deshalb Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Griechenland eingereicht.

CDU/CSU   Nein.

DIE LINKE   Mit den Richtlinien zum Asylverfahren, zur Definition von Flüchtlingsstatus und subsidiären Schutzstatus und zur Aufnahme und Behandlung von Asylsuchenden geht die EU in Teilen über die Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention hinaus. Eine Ausnahme gibt es lediglich in der Aufnahmerichtlinie, die weitgehende Ausnahmen vom Verbot der Inhaftierung Asylsuchender vorsieht. Das Perfide am Gemeinsamen Europäischen Asylsystem ist jedoch, dass rein rechtlich fast alles in Ordnung ist, die Praxis in den Mitgliedsstaaten diesem Recht jedoch nur mangelhaft entspricht. Vor allem aber zielt die EU-Politik darauf, dieses Recht erst gar nicht zur Anwendung kommen zu lassen.

FDP   Bei dem völkerrechtlichen Asylrecht handelt es sich um ein Recht des Staates, Asyl zu gewähren, das er aufgrund seiner Souveränität ausüben kann. Der Einzelne kann daraus kein Recht auf Asyl herleiten. Die Genfer Konvention gibt keinen Individualanspruch auf Asyl, sondern regelt lediglich die Rechtsstellung. Die europäischen Mitgliedstaaten haben diese Rechtsstellung umzusetzen. In einigen europäischen Mitgliedstaaten sind die Aufnahmebedingungen und das Asylverfahren in einigen Bereichen verbesserungsfähig. Diese Defizite werden derzeit stufenweise behoben. Wir Demokraten unterstützen dieses Prozess, denn für uns ist das Asylrecht ein Grundrecht.

PIRATEN   Der Sinn des Flüchtlingsschutzes ist, dass der jeweilige Staat Flüchtenden Schutz gewährt. Die aktuelle EU-Politik sorgt für eine Kriminalisierung von Flüchtenden anstatt für ihren Schutz. Soweit Flüchtlinge die EU gar nicht erst erreichen, verstößt die EU durch ihre Abschottung gegen ihre völkerrechtlichen Pflichten. Auch die Unterbringung unter menschenunwürdigen Bedingungen – es gibt keine europaweiten einheitlichen Standards zur Unterbringung – ist ein völkerrechtlicher Verstoß.

SPD   Es gibt eine Reihe von Entscheidungen internationaler Gerichte und Menschenrechtsorganisationen, die einzelne Verstöße von Mitgliedstaaten der EU gegen menschenrechtliche Verpflichtungen festgestellt haben. Wir werden unseren eigenen Werten nicht gerecht, wenn wir weiter Tod und Elend an unseren Außengrenzen, etwa auf dem Mittelmeer, zulassen.

Werden die Lasten aus dem Asylverfahren in der EU solidarisch verteilt, oder benachteiligt die Dublin-Verordnung die Staaten an der östlichen und südlichen Peripherie?

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN   Die Verteilung der Verantwortung für Schutzsuchende erfolgt nicht solidarisch. Die vor einem Jahr abgeschlossene Reform der EU-Flüchtlingspolitik blieb weitgehend wirkungslos, da auf Drängen der Bundesregierung das Dublin-Verteilsystem nicht angerührt wurde. Flüchtlinge müssen weiterhin dort ihr Asylverfahren durchführen lassen, wo sie zuerst europäischen Boden betreten haben. Damit wird der Großteil der Verantwortung, vor allem die der Soforthilfe für neu ankommende Flüchtlinge, auf die Staaten Südeuropas verlagert, welche wiederum nicht allein in der Lage sind, menschenwürdige Standards voll umzusetzen.

CDU/CSU   Die Lasten im Asylsystem der EU ließen sich sicherlich gerechter verteilen. Wenn die Dublin-Verordnung in ganz Europa vollumfänglich angewendet würde, wäre das schon ein deutlicher Schritt zu einer gerechteren Lastenteilung.

DIE LINKE   Von einer solidarischen Verteilung kann keine Rede sein. In Bezug auf die Asylsuchenden, die von Italien aus in andere EU-Staaten (Deutschland, Frankreich, Schweden) weitergereist sind, gab es harte Kritik an Italien wegen Verstoßes gegen die Dublin-Verordnung. Würden die Flüchtlinge nicht weiterreisen, müsste Italien allein ein Fünftel aller Asylsuchenden in der EU aufnehmen – und das als einer der Krisenstaaten der EU.

FDP   Es fehlt an einer fairen Verteilung von Asylsuchenden und anerkannten Flüchtlingen. Derzeit wird der übergroße Teil der Asylverfahren in Südeuropa durchgeführt. Darunter leiden die Menschen vor Ort, die Qualität der Verfahren und somit vor allem die Asylbewerber. Eine Änderung ist längst überfällig. Es braucht einen Schlüssel zur europaweiten Verteilung für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge. Vorbild kann der bereits zwischen den deutschen Bundesländern angewandte sogenannte Königsteiner Schlüssel sein.

PIRATEN   Statt der Dublin-Verordnung wäre es sinnvoller, wenn es Flüchtlingen freigestellt würde, selbst zu entscheiden, in welchem Teil Europas sie leben wollen. Ein europäischer Lastenausgleich über einen fairen Schlüssel könnte dann dafür sorgen, dass die anfallenden Kosten alle gemeinsam zahlen. Die derzeitige Situation ist, weder für die tatsächlich aufnehmenden Staaten, noch für die Flüchtlinge als „solidarisch“ zu bezeichnen.

SPD   Die gegenwärtige Verteilung der Flüchtlinge in der EU ist offenkundig nicht solidarisch. Die Natur des Dublin-Systems der Zuständigkeiten für Asylanträge bedingt eine übermäßige Belastung derjenigen EU-Staaten, die Grenzen zu Drittstaaten haben. Faire Quoten und finanzielle Ausgleiche müssen politisch durchgesetzt werden.

Wie kann die in den europäischen Verträgen ausdrücklich vereinbarte solidarische Lastenteilung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten für das Asylsystem verbessert werden?

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN   Das Fernziel bleibt das von deutschen NGOs entwickelte Modell der „freien Wahl“, nach dem Flüchtlinge in dem EU-Land Asyl beantragen sollen, in dem sie Anknüpfungspunkte wie familiäre Bindungen oder Sprachkenntnisse haben. Derzeit scheitert dieses Modell aber an den Bedenken, dass Flüchtlinge aufgrund der für sie besseren Lebensbedingungen überwiegend in nordeuropäische Länder ziehen würden. Dieses würde ebenso zu einer ungleichen Verteilung innerhalb Europas führen. Deshalb muss darüber gesprochen werden, wie die Länder mit erhöhten Aufnahmezahlen zusätzlich zu den ohnehin bereitstehenden europäischen Mitteln aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) weitere finanzielle Anreize erhalten können, um die Standards vor Ort zu verbessern.

CDU/CSU   Bundesinnenminister de Maiziére hat völlig zu Recht vorgeschlagen, für eine beschränkte Zeit und auf freiwilliger Basis die Asylbewerber innerhalb der EU besser zu verteilen. Für Deutschland würden sich daraus geringere Bewerberzahlen ergeben, für Staaten wie z.B. Bulgarien und Rumänien aber höhere Bewerberzahlen.

DIE LINKE   Dafür müsste die ganze Konstruktion der Dublin-Verordnung aufgegeben werden. Für die Asylsuchenden müsste die freie Wahl des Aufenthaltsortes gelten – und zwischen den Staaten müsste es gemäß Wirtschaftskraft, Bevölkerungsgröße und Zahl der aufgenommenen Asylsuchenden einen finanziellen Ausgleich geben. Dabei müsste selbstverständlich durch eine strenge Überwachung der Praxis in den Staaten sichergestellt sein, dass kein Staat absichtlich abschreckende Lebensbedingungen schafft, damit niemand bleiben will.

FDP   Hier trifft das selbe zu wie bei der vorhergegangenen  Frage.

PIRATEN   Alle Mitgliedstaaten müssen gemäß ihren Kapazitäten Flüchtlinge und Asylsuchende aufnehmen. Eine von Solidarität geprägte europäische Flüchtlings- und Asylpolitik darf einzelne Mitgliedstaaten nicht mit dem finanziellen, logistischen und administrativen Aufwand alleine lassen. Die gemeinsamen Anstrengungen müssten am besten jährlich als Lastenausgleich geregelt werden.

SPD   Eine Verteilung der Flüchtlinge nach Maßgabe eines Verteilungsschlüssels, ähnlich dem Königsteiner Schlüssel in Deutschland, würde zu einer solidarischen Lastenteilung beitragen.

Sollten die Lasten nach einem Schlüssel aus Größe und Wirtschaftskraft der Mitgliedsländer verteilt werden? Was würde dies für die Bundesrepublik Deutschland bedeuten?

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN   Deutschland muss entsprechend seiner Bevölkerungsgröße und Wirtschaftskraft mehr Verantwortung für Schutzsuchende in der EU übernehmen und nicht weniger. Eine faireres System kann nicht mittels einer zwangsweisen Verteilung von Menschen anhand eines auf Europa ausgeweiteten „Königsteiner Schlüssel“ organisiert werden. Das würde den Fehler des derzeitigen Systems wiederholen. Man muss die Wanderungsinteressen der Flüchtlinge mit berücksichtigen. Sinnvoll ist ein Ausgleichsmechanismus im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem, nach dem die Länder mit niedrigeren Aufnahmequoten und mangelhaften Aufnahme- und Verfahrensstrukturen dazu verpflichtet werden, mehr in ihr Asylsystem zu investieren.

CDU/CSU   S. vorherige Antwort.

DIE LINKE   Was das für die Bundesrepublik bedeuten würde, darüber lässt sich nur spekulieren. Sicherlich würde die Zahl der Asylbewerber noch einmal zunehmen, aber dem würden auch gewisse Einnahmen entgegenstehen. Klar ist, dass überall in der EU für ein solches solidarisches Aufnahmesystem geworben werden müsste – in Deutschland für die Aufnahme weiterer Flüchtlinge, in anderen Staaten dafür, dass sie für die Flüchtlinge in Deutschland und anderswo zahlen.

FDP   Sicherlich muss auch die Größe des Landes und dessen Wirtschaftskraft berücksichtigt werden. Allerdings kann dies nicht der einzige Maßstab sein. Letztlich muss auch auf die Belange des Flüchtlings eingegangen werden. Dabei spielt u.a. die Frage eine Rolle, ob dessen Familie bereits in einem Teil Europas ansässig geworden ist. Natürlich würde eine pauschale Zuweisung nach diesen Kriterien für Deutschland bedeuten, dass deutlich mehr Asylsuchende zu uns kommen würden. Dies sehen wir jedoch nicht als Problem. Ziel muss es sein, Asylbewerber so auf die Mitgliedstaaten zu verteilen, dass die Asylverfahren schnellstmöglich und in voller Übereinstimmung mit europäischem Recht durchgeführt werden können. Deutschland hat mit der Verteilung nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel gute Erfahrungen gemacht. Eine äquivalente Lösung auf europäischer Ebene ist nicht nur sachgerecht, sondern ein dringendes Gebot der Menschlichkeit.

PIRATEN   Als Lastenausgleich wäre ein Schlüssel sinnvoll, der Anzahl der Einwohner, Wirtschaftskraft und tatsächliche Anzahl aufgenommener Flüchtlinge berücksichtigt. Das würde bedeuten, dass einige EU-Länder deutlich mehr Flüchtlinge aufnehmen und Asylverfahren bearbeiten müssen als jetzt und dass einige sich finanziell stärker beteiligen müssten. Die genauen Auswirkungen auf Deutschland sind abhängig von der jeweiligen genauen Ausgestaltung und Umsetzung des Schlüssels. Letztlich würden aber sowohl die EU-Staaten als auch die Flüchtlinge davon profitieren, dass es verlässliche Berechnungen und gemeinsamen Lastenausgleich gibt, statt sich gegenseitig das so empfundene Problem zuzuschieben und nationale Flüchtlingsabwehr zu betreiben, in der Hoffnung, im europäischen Vergleich weniger attraktiv zu werden.

SPD   Ein solcher Schlüssel sollte zumindest auch die Einwohnerzahl bzw. Bevölkerungsdichte und die soziale Situation des Landes berücksichtigen. Es ist davon auszugehen, dass Deutschland selbst bei realisierter europäischer Solidarität sogar mehr tun müsste.
Die Verträge enthalten einen Programmauftrag zur Definition eines europäischen Asylstatus. Wie kann ein solcher Status so realisiert werden, dass anerkannte Flüchtlinge in den Mitgliedsstaaten auch gleichbehandelt werden.

Müsste es daneben nicht auch so etwas wie einen europäischen Duldungsstatus geben?

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN   Die Definition eines europäischen Asylstatus steht aus. Es besteht aber die dringende Notwendigkeit, dass nicht nur Ablehnungen, sondern auch positive Bescheide von Asylverfahren europaweit anerkannt werden. Auch über einen europäischen Duldungsstatus sollte nachgedacht werden.

CDU/CSU   Bei der anstehenden Reform des Bleiberechts für geduldete Ausländer und des Ausweisungsrechts in Deutschland werden wir einen wichtigen Schritt zu mehr Gerechtigkeit tun. Wer seinen Lebensunterhalt überwiegend selbst bestreitet, soll ein Bleiberecht erhalten. Wir werden aber auch das Ausweisungsrecht praxistauglicher gestalten, denn es muss einen Unterschied machen, ob man sich legal in Deutschland aufhält oder nicht. Weitere EU-Gesetzgebung brauchen wir in diesem Bereich nicht, zunächst muss das Gemeinsame Europäische Asylsystem in allen Mitgliedstaaten einmal effektiv angewendet werden.

DIE LINKE   Die EU-Richtlinien haben einen weitgehend harmonisierten Status bereits geschaffen, bis hinein in die Rechtsfolgen. Das betrifft etwa Fragen zum Familiennachzug, wo subsidiär Schutzberechtigte den nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannten Flüchtlingen weitgehend gleichgestellt wurden. Auch hier kommt es nun vor allem auf die Umsetzung in den EU-Staaten an. Bereits der Duldungsstatus für Deutschland bedeutet eine dauerhafte aufenthaltsrechtliche Unsicherheit, dafür noch einen europäischen Rechtsrahmen zu schaffen, lehne ich klar ab.

FDP   Eine Gleichbehandlung der Flüchtlinge kann nur durch eine umfassende Harmonisierung des Asylrechts innerhalb der EU-Mitgliedstaaten erreicht werden. Ein europäischer Duldungsstatus wäre Folge einer umgesetzten Harmonisierung.

PIRATEN   Die EU-Mitgliedsstaaten haben kein Interesse daran, ihre nationale Autonomie bezüglich der Ausgestaltung der Asylverfahren zu reduzieren. Deshalb sind die Kriterien und die Ausgestaltung des Asylverfahrens in den jeweiligen Ländern sehr unterschiedlich gestaltet. Zusätzlich gilt die letztendliche Anerkennung dann auch nicht EU-weit, was die Bewegungsfreiheit deutlich einschränkt. Es bräuchte ein einheitliches Anerkennungsverfahren mit klaren Kriterien, das EU-weit gilt und von den Mitgliedsstaaten auch umgesetzt wird. Die Anerkennung und auch ein eventueller daraus resultierender Duldungsstatus müssten EU-weit gelten, sodass die Betroffenen dann keinerlei Einschränkungen bezüglich Bewegungs- und Reisefreiheit, Wahlrecht und Freizügigkeit erfahren, analog zu EU-Staatsbürgern.

SPD   Mit der EU-Qualifikationsrichtlinie von 2004, überarbeitet von 2011, liegt ein Rahmen für einen einheitlichen Status der Flüchtlinge vor. Allerdings wird dieser nicht von allen EU-Staaten richtig angewandt. Duldungen wie beispielsweise in Deutschland müssen vermieden werden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und auch deutsche Gerichte haben die Rückabschiebung, wie sie die Dublin-Verordnung vorsieht, wegen des Risikos unmenschlicher Behandlung teilweise gestoppt. So musste Deutschland Abschiebungen nach Griechenland nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) von 2011 aussetzen. Nach Italien hingegen, wo Flüchtlinge, auch Familien mit Kindern, der Obdachlosigkeit überlassen werden, wird weiter abgeschoben. Sind diese gerichtlichen Korrekturen und Praktiken nicht ein Indiz für einen verfehlten Umgang mit den Menschenrechten, der im Dublin-System strukturell angelegt ist?
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN   Ja, und trotzdem versucht die Bundesregierung, die Rückschiebungen innerhalb des Dublin-Systems zu intensivieren. Aber es besteht eine gemeinsame europäische Verantwortung für Flüchtlinge und Deutschland müsste mit strukturellen Reformen im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem gegen die Menschenrechtsverstöße vorgehen.

CDU/CSU   Nein, die Grundidee des Dublin-Systems ist völlig richtig: Wir als Union gehen davon aus, dass jeder Mitgliedsstaat der EU geltendes Recht anwenden und vollziehen kann. Es gibt nur wenige internationale Organisationen, die weltweit einen solchen Menschenrechtsstandard gewährleisten wie die EU.

DIE LINKE   Umgekehrt: die Urteile führen noch einmal vor Augen, dass die Grundannahme des Dublin-Systems faktisch einfach falsch war, wonach in allen Dublin-Staaten (neben der EU noch Norwegen und die Schweiz) die gleichen Bedingungen für Asylsuchende herrschen. Auch heute noch weichen die Anerkennungsquoten für Asylsuchende aus demselben Herkunftsland zum Teil ganz erheblich voneinander ab. Die unmenschlichen Zustände in manchen Staaten bei der Flüchtlingsaufnahme kommen da noch oben drauf. Die Urteile zeigen das Scheitern des ganzen Systems.

FDP   Asylrecht in ganz Europa ist ein heikles Thema. Die anderen Mitgliedsstaaten dürfen nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden. Das bedeutet, nicht ausschließlich die Flüchtlinge aus Italien nach Deutschland zu holen, sondern auch Italien an die eigenen humanitären Pflichten zu erinnern. Selbstverständlich sind die Belastungen dort deutlich stärker. Aber Familien mit Kindern sich selbst zu überlassen wird dieser Pflicht in jedem Fall nicht gerecht.

PIRATEN   Die Situation in Griechenland und auch Italien und anderen Ländern sollte ein Anstoß sein, das bisherige puzzleartige, nationalstaatliche und und unterfinanzierte Asylsystem zu überdenken. Sowohl die katastrophale Unterbringungssituation in vielen Mitgliedsstaaten, als auch die Unfähigkeit der davon Betroffenen, sich juristisch daraus zu befreien, stellen ein Problem dar. Statt des bisherigen Dublin-Verfahrens sollte es ein gemeinsames Asylsystem mit klaren menschenrechtlichen Standards geben. Abschiebungen innerhalb der Europäischen Union sollte es generell nicht geben, sondern stattdessen eine Übernahme von Asylverfahren durch andere EU-Mitgliedsstaaten, wenn die betroffene Person dies wünscht.

SPD   Das Dublin-System funktioniert nicht. Aber Verstöße gegen Menschenrechte sind den Mitgliedstaaten anzulasten. Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Was muss sich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 17.Juli 2014 zur Abschiebungshaft an der deutschen Praxis ändern? Entsprechen die bisher realisierten bzw. diskutierten Maßnahmen diesen Vorgaben?

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN   Neben dem Urteil des EuGH vom 17.7.2014 hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) im Sommer 2014 eine wegweisende Entscheidung getroffen, in der er klargestellt hat, dass die Abschiebungshaft im Dublin-Verfahren überwiegend rechtswidrig ist. Damit war der Großteil aller Abschiebehäftlinge von dem Urteil betroffen und musste umgehend freigelassen werden. Innerhalb kürzester Zeit die zweite höchstrichterliche Ohrfeige für die exzessive Anwendung der Abschiebungshaft in Deutschland. Die rechtswidrig erklärte Inhaftierung von Abschiebehäftlingen in normalen Justizvollzugsanstalten gemeinsam mit Strafhäftlingen müsste bundesweit das Ende der Abschiebungshaft einleiten, mindestens aber ihre drastische Reduzierung. Ein aktueller Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium plant jedoch das Gegenteil: Wird der Entwurf Gesetz, würde die gerade vom BGH abgeschaffte Dublin-Haft zur Regel werden – mithilfe einer maßlosen Ausweitung der Haftgründe. Allein die Bestimmung, dass in Haft genommen werden kann, wer ein anderes EU-Land während eines laufenden Asylverfahrens verlassen hat, würde die Gefängnisse füllen.

CDU/CSU   S. vorletzte Antwort.

DIE LINKE   Der EuGH hatte geurteilt, dass die Rückführungsrichtlinie in Deutschland insofern nicht korrekt umgesetzt wurde, als Abschiebungshaft getrennt vom Justizvollzug stattfinden muss, es sei denn, bundesweit stünde keine Abschiebungshafteinrichtung zur Verfügung. In Deutschland war die Richtlinie so umgesetzt worden, dass in den Bundesländern ohne Abschiebungshafteinrichtung auch Verwahrung in Justizvollzugsanstalten möglich war. Das wird jetzt im Aufenthaltsgesetz entsprechend geändert. Ein weiteres Ergebnis ist, dass die Länder nun verstärkt zusammenarbeiten und Abschiebungsknäste gemeinsam nutzen – direkt nach dem Urteil wurden alle Abschiebungshäftlinge aus der JVA Büren (Nordrhein-Westfalen) nach Berlin in den Köpenicker Abschiebungsknast gebracht. Die Vorgaben wurden umgesetzt – an dem unmenschlichen, unverhältnismäßigen und entwürdigenden Instrument der Abschiebungshaft ändert das aber keinen Deut.

FDP   Der Schritt, dass Flüchtlinge in Abschiebehaft nicht mit regulären Strafgefangenen gemeinsam untergebracht werden sollen, ist ein guter Anfang. Asylsuchende müssen angemessen untergebracht werden.

PIRATEN   Der EUGH hat klar gemacht, dass Menschen, die auf ihre Abschiebung warten, nicht wie Kriminelle behandelt werden dürfen. Das war richtig, denn die Suche nach einem besseren Leben ist kein Verbrechen. Als Konsequenz rüsten die Länder nun nach und bauen Gebäude (um), deren Bedingungen sich von Strafvollzugsanstalten unterscheiden. Die richtige Konsequenz wäre stattdessen, die Abschiebehaft ganz abzuschaffen. Die einzige Gefahr, die aus der Nichtausreise ausreisepflichtiger Menschen, hervorgeht, ist das Untertauchen. Und das ist keine Gefahr für die Gesellschaft, sondern nur für die Betroffenen.

SPD   Abgelehnte Asylbewerber dürfen nicht in Haftanstalten untergebracht werden. Sie müssen getrennt von Strafgefangenen eine Unterkunft erhalten.

Das geänderte Asylbewerberleistungsgesetz soll im März 2015 in Kraft treten. Setzt dieses Gesetz das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2012 verfassungsgemäß um, obwohl erst nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland der Anspruch auf Sozialhilfeniveau gewährt wird und die Gesundheitsversorgung in dieser Zeit nur einen „Aufwendungsersatzanspruch des Nothelfers“ vorsieht?

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN   Über zwei Jahre nach der Entscheidung des BVerfG sollen ab 1. März 2015 Asylbewerber_innen in Zukunft höhere Leistungen bekommen. Die Richter hatten damals die Leistungen als unvereinbar mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erklärt, bei der Festlegung des Existenzminimums durfte nicht pauschal nach dem Aufenthaltsstatus unterschieden werden. Wenn manche Gruppen nun weiterhin weniger Geld bekommen oder anderen Regelungen unterliegen sollen, dann ist das nur erlaubt, wenn der tatsächliche Bedarf dieser Menschen niedriger ist. Diesen Anforderungen des BVerfG wird die Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nur bedingt gerecht. Es sollte abgeschafft werden. Die bislang vom AsylbLG erfassten Gruppen bedürfen keiner gesonderten Feststellung des Existenzminimums und sollten in Zukunft wie alle übrigen Bürger_innen des Landes Grundsicherung erhalten. Besonders beschämend ist es, dass die Bundesregierung Menschen, die bei uns Schutz vor Verfolgung suchen, keine angemessene gesundheitliche Versorgung gewähren will. Deutschland hat ein leistungsfähiges Gesundheitssystem, zu dem endlich auch Asylsuchende Zugang bekommen müssen.

CDU/CSU   Ja.

DIE LINKE   Zur Frage der Gesundheitsversorgung hat das Gericht sich nicht geäußert. Dass es auch nach den Änderungen dabei bleiben soll, dass nur in akuten Notfällen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Geburt für Gesundheitsversorgung gezahlt wird, ist hingegen mit dem Menschenwürdegebot nicht vereinbar, das das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil ja stark gemacht hat. Das wird auch nicht dadurch besser, dass für Nothelfer nun eine größere Rechtssicherheit geschaffen wurde und sie ihre Aufwendungen erstattet bekommen. Es sorgt aber dafür, dass Asylbewerber nicht einfach von Krankenhäusern abgewiesen werden, weil die nicht wissen, ob sie die Kosten auch tatsächlich erstattet bekommen.

FDP   Die aktuelle Rechtslage hinsichtlich der Gesundheitsversorgung ist unbefriedigend. Die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist der Auffassung, dass die Flüchtlinge in das Krankenkassensystem eingegliedert werden müssen.

PIRATEN    Das Asylbewerberleistungsgesetz ist ein diskriminierendes Sondergesetz, dessen Zweck der Ausschluss von Asylbewerbern aus dem deutschen Sozialsystem ist. Die Konsequenz aus der Kritik des BVerfG hätte die ersatzlose Abschaffung sein müssen. Das Zwei-Klassen-Sozial-System existiert damit weiter. Asylbewerber bekommen weiterhin Geld unterhalb des deutschen Existenzminimums und sind von der regulären Krankenversorgung ausgeschlossen.

SPD   Ja.

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