Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 210/211: Suizidbeihilfe - bald nur noch beschränkt?

Dokumen­ta­tion Fragen zur Praxis der Sterbe­be­glei­tung in Deutschland

In: vorgänge 210/211 (2-3/2015), S. 203-210

Wie bereits erläutert (s. Dokumentation S. 195 ff.), haben wir die beiden von der Gesetzgebung bedrohten Vereine um Selbstauskunft über ihre Beratungs- und Hilfsangebote zur Sterbehilfe gebeten – was diese leider verweigerten. Da sich aus den öffentlich zugänglichen Dokumenten nicht alle unsere Fragen beantworten ließen, drucken wir den Fragenkatalog hier ab – und fordern den Gesetzgeber zugleich auf, sich vor einer möglichen Entscheidung um deren Beantwortung zu bemühen. Aus unserer Sicht handelt es sich um notwendige Informationen. Sie können einerseits helfen, die tatsächlichen Probleme oder Rechtsunsicherheiten in der bestehenden Praxis der organisierten Sterbebegleitung bzw. Suizidbeihilfe zu erkennen (und falsche Informationen bzw. Gerüchte über die Arbeit dieser Vereine auszuräumen). Zugleich ist ein genaues Wissen um diese Praxis eine Voraussetzung für die später wohl den Gerichten abverlangte Prüfung, ob die gesetzlichen Einschränkungen bei der organisierten Suizidbeihilfe überhaupt zielführend bzw. verfassungsrechtlich angemessen sind.

Zur Organisation
1. Was sind die Ziele und Zwecke Ihres Vereins, was ist Ihr Selbstverständnis?
2. Worin besteht die Vereinstätigkeit?
3. Wie viele Mitglieder hat Ihr Verein? Wer kann Mitglied werden? Was kostet die Mitgliedschaft?
4. Wie viele Angestellte beschäftigt Ihr Verein?
5. Wie und wo können sich Menschen an Ihren Verein wenden?
6. Wie wird die Arbeit Ihres Vereins finanziert?
7. Erzielt Ihr Verein regelmäßig Gewinne?
Voraussetzungen und Bedingungen der Sterbehilfe durch den Verein
8. In welchen Formen (aktiv, passiv, assistierter Suizid) leistet Ihr Verein Sterbehilfe?
9. Muss man Mitglied Ihres Vereins sein, um die Sterbehilfeangebote des Vereins in Anspruch nehmen zu können?
10. Welche Kosten stellen Sie Sterbewilligen für die Begleitung eines Suizides in Rechnung, einschließlich der dazu notwendigen Medikamente?
11. Mit welchen Medikamenten wird der Suizid vollzogen?
12. Bitte beschreiben Sie möglichst umfassend das Verfahren der Begleitung Sterbewilliger durch Ihren Verein, vom Erstkontakt bis zur evtl. Nachbetreuung Angehöriger, nachdem die Sterbehilfe ausgeführt wurde. (Beratungen, beteiligte Professionen, Fristen)
13. Wie viele Personen Ihres Vereins sind üblicherweise in eine Sterbebegleitung involviert? Wie hoch schätzen Sie den Zeitaufwand (Personenstunden) für die vollständige Begleitung eines Sterbewilligens vom ersten Kontakt bis zur Nachbetreuung ein?
14. Mit wie vielen Ärzten, mit welcher Facharztausbildung, zu welchen Zwecken arbeiten Sie regelmäßig zusammen?
15. Wie stellen Sie die Freiverantwortlichkeit der Sterbewilligen fest?
16. Wie verhalten Sie sich gegenüber Sterbewilligen, die erkennbar unter Depressionen leiden?
Aggregierte Informationen zur Sterbehilfepraxis
17. Wie viele Menschen haben die Beratungsdienstleistungen Ihres Vereins bereits wahrgenommen?
18. In wie vielen Fällen lehnte Ihr Verein eine Sterbehilfe ab? Was passiert mit den Betroffenen?
19. In wie vielen Fällen leistete Ihr Verein bisher Sterbehilfe? Wie hoch ist der Anteil ausländischer Staatsbürger_innen?
20. Wie hoch ist der Anteil derjenigen, die nach erfolgter Beratung die Zustimmung zur Sterbehilfe erhalten, diese jedoch nicht in Anspruch nehmen?
21. Erfassen Sie die Gründe, warum Sterbewillige Ihre Hilfe in Anspruch nehmen wollen? Welche Gründe werden dabei wie häufig genannt? (z.B. aktuelle physische Leiden; infauste Prognose; drohender Kontroll- und Würdeverlust)
Transparenz und Kontrolle
22. Wie dokumentieren Sie Ihre Sterbebegleitung und von wem sind diese Dokumentationen einsehbar?
23. Gab es staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Ihren Verein, mit welchem Ergebnis? Gab es Gerichtsverfahren gegen Ihren Verein, mit welchem Ergebnis?
24. Hat das Finanzamt Einwände gegen Ziel- und Zwecksetzung des Vereins vorgebracht oder gab es andere Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt um die Vereinstätigkeit?

Fragen: Sven Lüders

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