Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 210/211: Suizidbeihilfe - bald nur noch beschränkt?

„Ster­be­hilfe ist ein Thema, das nicht irgend­welche Minder­heiten betrifft“

Gespräch mit Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof. In: vorgänge 210/211 (2-3/2015), S. 105-110

Prof. Dr. Thomas Fischer war von 1988 bis 1990 Strafrichter an den Amtsgerichten Ansbach und Weißenburg i.B. Anschließend studierte er bis 1993 Soziologie an der Universität Würzburg und wurde danach zum Richter am Landgericht Leipzig berufen. Dort hatte er ab 1993 den Vorsitz einer allgemeinen großen Strafkammer und der Schwurgerichtskammer inne, war 1994 bis 1996 Vorsitzender Richter und Vorsitzender der Schwurgerichtskammer. Danach wechselte er als Ministerialrat in das  Sächsische Staatsministerium der Justiz, wo er bis 2000 als Referatsleiter für Strafprozessrecht, strafrechtlichen Datenschutz, strafrechtliche Aufarbeitung des SED-Unrechts und Rehabilitierung tätig war. Seit dem Jahr 2000 ist Thomas Fischer Richter am Bundesgerichtshof (BGH), als Mitglied des 2. Strafsenats. Seit 2008 ist er dessen stellvertretender Vorsitzender und Mitglied des Großen Senats für Strafsachen des BGH, seit dem 1. Juni 2013 Vorsitzender Richter am BGH und Vorsitzender des 2. Strafsenats. Er ist Mitglied des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Fischer lehrte und lehrt an den Universitäten von Würzburg (Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtssoziologie) sowie Leipzig (von 1993 bis 2000: Strafrecht und Strafprozessrecht). Seit 1999 gibt er die „Neue Zeitschrift für Strafrecht“ mit heraus.

Herr Fischer, Sie haben die Stellungnahme deutscher Strafrechtslehrerinnen und Strafrechtslehrer gegen die geplante Strafbarkeit des assistierten Suizides unterzeichnet. Diese Stellungnahme fordert, dass die bisherige deutsche Rechtslage, wonach der Suizid und die Beihilfe dazu straffrei sind, beibehalten werden sollen. Bedarf es aber nicht mehr als nur der Erhaltung des Status quo, ist eine weitere Liberalisierung der Sterbehilfe nicht überfällig? Wenn ja, was ist dazu nötig? Zum Beispiel eine Regelung im Betäubungsmittelgesetz, damit Ärzte auch todbringende Medikamente verschreiben dürfen; eine Aufhebung der Garantenstellung für Ärzte bei der Sterbehilfe; oder die Freigabe der aktiven Sterbehilfe für Ärzte, wie in den Beneluxstaaten?
Ich habe die Stellungnahme deutscher Strafrechtslehrerinnen und Strafrechtslehrer unterzeichnet, weil sie sich gegen eine Verschärfung der geltenden Regeln, also gegen die Mobilisierung des Strafrechts gegen die heute bereits bestehenden Möglichkeiten der Sterbehilfe wendet. Unabhängig davon meine ich in der Tat, dass eine Rücknahme strafrechtlicher Sanktionierung von Sterbehilfe geboten sei, und zwar weit über die heute diskutierten Varianten hinaus.
In einer merkwürdigen Allianz der Vor-Verständigung haben sich die Medien mit den Lobbygruppen und den politischen Parteien darauf geeinigt, dass jede Diskussion über die Sterbehilfe vor allem auch dem Ziel zu dienen habe, „Exzesse“ zu verhindern. Fragt man nach, was ein „Exzess“ sein soll, erfährt man, dies sei ein Hamburger Verein (als Stellvertreter einer nicht existierenden „Flut“ von gewerblichen Sterbehelfern, die angeblich unschuldige Menschen für teures Geld (!) zum Suizid überreden, obwohl die Betroffenen noch jahrelang friedlich das ZDF-Programm hätten betrachten können. Ich halte dies für eine absurde Überzeichnung und Verdrehung des eigentlichen Problems.
Wahrlich nichts spricht derzeit dafür, dass durch einen angeblichen „Missbrauch“ der geltenden Regelungen eine Ausuferung von Suiziden oder Fällen der Sterbehilfe drohe. Sondern das Gegenteil ist der Fall: Die ganze Debatte scheint mir von Lobbygruppen eines gesellschaftlichen Roll-Back initiiert und gesteuert, auf die Medien wie Politik in bemerkenswert unintelligenter Weise hereinfallen.
Dem kann man sinnvoll nur begegnen, indem man die Gegenposition deutlich formuliert: Ich befürworte eine Regelungslage, die dem persönlichen Willen der betroffenen Person und der individuellen Freiheit von Ärzten, Hilfspersonen und Angehörigen den größtmöglichen Rahmen einräumt. Es geht daher nach meiner Ansicht nach keineswegs um ein Regelungskonzept, das, von einem paternalistischen Schutz des Rechtsguts ausgehend, nach Möglichkeiten der Einräumung von „vertretbarer“ Freiheit sucht, sondern um ein Konzept, das die Freiheit der Selbstbestimmung in einem vertretbaren Maß einschränkt. Das ist keine begriffliche Erbsenzählerei, sondern bittere Notwendigkeit.
Welches sind ihrer Meinung nach die dringendsten Probleme, die der Gesetzgeber auf dem Feld der Sterbehilfe regeln sollte?
Straflosigkeit für jede Person, die eine frei verantwortliche Selbsttötung unterstützt. Straflosigkeit der „aktiven“ Sterbehilfe unter den Voraussetzungen einer prozeduralen Absicherung, die Missbrauch und krankheitsbedingte Fehlentscheidungen nach Möglichkeit ausscheidet. Anspruch auf palliative Versorgung und Fürsorge für jede Person, unabhängig von Versicherungsstatus und Kosten. Zurücknahme der moralisierenden, ethisch und medizinisch nicht zu rechtfertigenden Sanktionierungs-Drohungen gegen Ärzte und andere Heilpersonen für den Fall der aktiven Sterbehilfe.
Ist das Thema Sterbehilfe ein wichtiges Thema oder sollten wir uns nicht lieber um eine bessere Versorgung von Kranken und Sterbenden kümmern?
Das Thema Sterbehilfe ist für unsere Gesellschaft von herausragender Bedeutung. Wir leben derzeit in einer Phase der sozialen Entwicklung, in der beinahe alles stillzustehen scheint, wie gewaltig und existenziell die Probleme auch immer sein mögen: Solange die Bundeskanzlerin den Knopf ihrer Jacke noch schließen und ein paar salbungsvolle Worte daherreden kann, dass es entweder so komme oder auch anders, steht die Luft still. Alles, was noch tickt, scheint die Uhr des Lebens. Und wie auch immer dieser Traum-Zustand eines der größten Länder des Planeten begründet werden oder enden mag: Ich bin zuversichtlich, dass jedenfalls das eigene Sterben die Zombies aus dem Tal des Lebens aufzurütteln vermag. Dies ist eine Beurteilung, die nicht, wie in den vergangenen Jahrzehnten, auf bloße politische Opportunität gestützt ist.
Die Menschen, die zwischen 1945 und 1975 geboren sind und daher demnächst sterben müssen, werden sich eine Behandlung nach Maßgabe der letzten Jahrzehnte nicht gefallen lassen. Sterbehilfe ist ein Thema, das nicht irgendwelche Minderheiten von „Alten“ betrifft. Es kann nicht länger entsorgt werden mit Bildern von verwelkenden 95-Jährigen Patienten auf Intensiv-Stationen. Jede(r) einzelne von uns will wissen, auf was er sich verlassen kann und was ihm droht, wenn er oder sie zu schwach ist, sich selbst zu helfen. Heutzutage muss ein Mensch, der nicht entweder wie ein Tier verrecken und/oder sich in die Hände von Verbandsvertretern oder Programmverwaltern geben will, mit hohem finanziellem, intellektuellem und emotionalem Aufwand seinen eigenen Tod planen, als ob das eine letzte Heldentat sei. Eine Mehrzahl von Menschen kriegt das nicht hin. Das gilt vielen als Sieg der Moral. In Wahrheit ist es die Durchsetzung einer Zwangsmoral auf Kosten der Schwächsten und Hilflosesten.
Derzeit drohen 10 von 17 Landesärztekammern ihren Mitgliedern mit berufsrechtlichen Sanktionen, wenn Ärzte beim Suizid assistieren. Ist ein Satzungsgeber dazu befugt, wenn der Bundesgesetzgeber diese Beihilfe ausdrücklich straffrei stellt?
Ich befürchte: Ja. Aber ich bin nicht wirklich kompetent, dies zu beurteilen. Umgekehrt wäre es noch schlimmer: Wenn der (Bundes)Gesetzgeber gezwungen wäre oder sich gezwungen fühlte, nach Maßgabe der Satzungen von Lobbygruppen die Strafgesetze des Bundes zu formulieren.
In der gegenwärtigen Debatte um die Suizidbeihilfe wird immer wieder davor gewarnt, dass bei einer Regulierung der ärztlichen Suizidbeihilfe diese zum Normalfall werde. Dadurch könnten, so die Befürchtungen, mehr Patienten in den Suizid gedrängt werden. Zudem stünden auch die Grenzen der Suizidbeihilfe stärker in Frage: die Forderungen nach einer Zulassung aktiver Sterbehilfe würden dadurch zunehmen. Was halten Sie von diesem Dammbruchargument? Warum ist die Tabuisierung des Themas Sterbehilfe so groß und sind die Aufklärungsanstrengungen so gering, obwohl das Thema alle angeht und jeden berührt?
Ich halte das „Dammbruch“-Argument für nicht plausibel. Ich kann ihm im Übrigen schon insoweit nicht folgen, als es androht, die „Grenzen zur Zulassung aktiver Sterbehilfe“ würden möglicherweise durchlässig. Denn eben dies hielte ich für erstrebenswert. „Aktive Sterbehilfe“ ist nicht, wie immer wieder behauptet wird, eine Zulassung willkürlicher Tötungen oder eine Form der Überwältigung Wehrloser. Aktive Sterbehilfe ist tägliche Praxis in tausenden von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen! Auch die so genannte „indirekte Sterbehilfe“ ist nichts anderes als aktiv! Jeder weiß das; es wird mit dem verschwiemelten Begriff der „Indirektheit“ wegdefiniert.
Warum kommt es Ihrer Meinung nach beim Thema Sterbehilfe, wie auch in der gegenwärtigen Debatte um den assistierten Suizid, immer wieder zum Schulterschluss zwischen konservativen und linken politischen Kräften?
Beide eint ein moral-gestützter, paternalistischer Blick auf die Menschen. Sie halten tatsächlich alle anderen außer sich selbst für annähernd unfähig oder jedenfalls für unreif, über das eigene Leben und Sterben selbstbewusst und verantwortlich zu entscheiden. Zur Anerkennung dieser Freiheit ist es natürlich erforderlich, auch die Fehlsamkeit solcher Entscheidungen zu akzeptieren. Denn man muss ja auch die Kehrseite der Freiheit erkennen: Wer selbst entscheiden will, kann – und wird gelegentlich – irren; das gilt auch für diese existenzielle, unumkehrbare Frage. Diese Freiheit auch des möglichen Irrtums ist schwierig zu akzeptieren. Während die Wurzel der Ablehnung bei Konservativen häufig in rigiden normativen Anforderungen liegt – ob sie religiös begründet werden oder nicht –, speist sich der linke Paternalismus aus einer Art abstrahierter Empathie und dem darauf gestützten Bedürfnis, allen Menschen permanent zum Wohl und zum „richtigen“ Bewusstsein zu verhelfen. Beide gleichermaßen können schwer ertragen, dass Personen sich dem aus autonomen Gründen entziehen können wollen.
Trägt die gegenwärtige Debatte um eine Sterbehilfegesetzgebung zur Entwicklung einer wirksameren Suizidprävention bei?
Es kommt darauf an, wie die Debatte ausgeht, denn eine Debatte an sich trägt zu gar nichts bei außer zu sich selbst. Sollte sich ein allgemeiner Roll-Back durchsetzen, wie es leider derzeit befürchtet werden kann, wird das die gesellschaftliche Diskussion auf lange Zeit lähmen und zurückwerfen. Eine wirksame Suizidprävention wäre – nach meiner Vorstellung – nicht das Ergebnis einer Suizid-Verteufelung, sondern einer dem Menschen zugewandten Öffnung der Lebens(!)-Perspektiven auch in Richtung auf den Suizid. Könnte man offen und vertrauensvoll darüber sprechen – mit Angehörigen, Ärzten, Psychologen, Beratern –, so könnte der Einzelne abwägen. Eine suizid-geneigte Person könnte Alternativen wirklich offen durchdenken und entscheiden, ohne ständig in Furcht davor zu leben, den „richtigen“ Zeitpunkt möglicherweise unwiderbringlich zu verpassen und danach keine Chance mehr zu haben, aus einem als unerträglich oder auch nur als „beendet“ angesehenen Leben freiwillig auszusteigen.
Der Tod an sich verursacht uns große Angst. Oder die Vorstellung, im Moment des Lebensendes ganz allein zu sein mit unserer Furcht, unserem körperlichen oder seelischen Schmerz, und unserer Sehnsucht nach der Schönheit des Lebens. Umso mehr sollten die Menschen einander erlauben, dieser Furcht und unausweichlichen Grenze ins Auge zu sehen so, wie sie sind; ohne Verpflichtungen gegenüber irgendwelchen Vereinszwecken, politischen Plänen, religiösen Fantasien. Der Tod ist nicht das Ende der Welt, aber das Ende einer einzigartigen, jeweils für sich großartigen Existenz. Die Einzigartigkeit des individuellen Lebens und Sterbens muss nach meiner Ansicht gesichert und geschützt werden. Das geht am schlechtesten dadurch, dass man den Menschen, sobald er schwach oder hilflos ist, entmündigt und in ein eisernes Regelwerk des Leidens einbindet, auf dass die anderen (!) dadurch Erbauung oder Beruhigung erfahren.
Wie erklären Sie das Schweigen des Gesetzgebers in den Fragen der Sterbehilfe und jetzt sogar den Versuch zur strafrechtlichen Repression auf dem Feld der Sterbehilfe?
Wer ist „der Gesetzgeber“? Es sind Menschen wie alle anderen. Darüber hinaus besteht der Gesetzgeber aus „Programmen“, Strukturen, Funktionszusammenhängen, Interessen. Der/die einzelne Gesetzgeber/in ist in Fragen des Sterbens ungefähr so fachkundig wie jeder andere Mensch in diesem Land. Deshalb sind die Abgeordneten ja so gerührt von sich selbst, dass sie „den Fraktionszwang“ aufheben und der Reihe nach, mit Tränen in den Augen, an das Rednerpult des Bundestags treten. Sie übersehen dabei ein paar wichtige Details: Wenn es nur darum geht, ganz „Mensch“ zu sein, dann sollte man einfach auf die Mehrheit derjenigen hören, die einem am nächsten stehen: die anderen „Menschen“. Wenn man ein Kasperletheater der Betroffenheit inszenieren möchte, das sich in den Formen, Grenzen und Bedrohlichkeiten des „Fraktionszwangs“ windet, sollte man es lassen und einfach seine Pflicht tun. „Der Gesetzgeber“ schweigt, weil er nichts zu sagen hat. Er unterhält 80 Millionen Bürger ein Jahr lang mit den unvorstellbarsten Dummheiten, deren Widerlegungen sowie deren abermaligen Verdammungen über das Thema, ob es ein paar selbsternannten Volkstribunen aus dem Freistaat Bayern gelingen soll, eine ausländerdiskriminierende Autobahnmaut einzuführen, ohne dass die Ausländer es bemerken. Dann ist die Kraft erschöpft. Zum Sterben fällt ihm nichts ein, dem Gesetzgeber. Er fürchtet sich sehr vor dem Zentralkomitee von irgendwas oder vor der großen Tarifkommission der Friedhofsgärtnergewerkschaft oder dem Politbüro der intensivmedizinischen Internationale. Und er schweigt, weil er ratlos ist. Der Gesetzgeber ist eine Abgeordnete. Alles, was diese Person ist, scheint bedeutend, so lange sie es ist. Einen Tag danach tritt ein langes Schweigen ein. Wenn und solange man aber bedeutend ist, empfindet man gern eine Verpflichtung, dies zu rechtfertigen, indem man anderen die Fähigkeit abspricht, auch nur die allerpersönlichsten Dinge rational zu durchschauen. Armer Gesetzgeber! Er schweigt und schweigt und redet und redet. Aus lauter Angst vor dem Sterben.
Was bedeutet es, wenn die wesentlichen Entwicklungen des Sterbehilferechts durch die Rechtsprechung erfolgen und als Richterrecht etabliert werden?
Es bedeutet zunächst nur, dass die Rechtslage fragil ist und unter dem Vorbehalt von Strukturen und Bedeutungs-Bedingungen steht, die mir der Sache gar nichts zu tun haben. Das „Richterrecht“ der obersten Gerichtshöfe hat mitnichten die immer die sachliche Ernsthaftigkeit und Verantwortungstiefe, die es suggeriert. Oft ist es Ergebnis von Abläufen, die eher sachfern sind, dann aber im Nachhinein ein seltsam bedeutend scheinendes Gewicht gewinnen.
Was sind Voraussetzungen dafür, dass der Gesetzgeber den Weg der Liberalisierung bei der Regelung der Sterbehilfe beschreiten kann?
10 Millionen Strafrechtslehrerinnen und Strafrechtslehrer, Strafrechtsunterworfene und Rechtsfreunde, Bürgerinnen und Bürger sollten den Aufruf/Appell der Strafrechtslehrer/innen unterstützen, unterzeichnen. 25 Millionen Internet-fähige Menschen sollten an ihren Herrn oder ihre Frau Gesetzgeberin schreiben, dass sie es sich in aller Freundschaft verbitten, von einer Handvoll Verkehrs-, Dax- und Geflügelzucht-Experten vorgeschrieben zu kriegen, ob, wie, wann und unter welchen Umständen sie sterben dürfen. „Die Medien“, unsere Freunde der kritischen, noch kritischeren und allerkritischsten Hinterfragungs-Kultur der ganzen Welt und aller Zeiten, sollten aufhören, mit verlogenen Begriffen um die Wahrheit herum zu schreiben. Eine kleine Gruppe von Abgeordneten des Deutschen Bundestags müsste sich finden, denen das ganze heilige Gesülze egal ist und die hören wollen, was die Menschen draußen in ihrem Land bewegt und fordern. Nichts spricht dafür, dass die deutsche Bevölkerung zum massenhaften Suizid entschlossen oder auch nur geneigt ist. Nichts spricht dafür, dass die geplanten polizeistaatlichen, paternalistischen Gängeleien einer durch „Bischofskonferenzen“ und andere Lobbygruppen in Angst und Schrecken versetzbaren Parteien-Landschaft an den realen Problemen irgendetwas zum Besseren ändert – im Gegenteil.

Vielen Dank für das Gespräch!
Die Fragen stellte Rosemarie Will.

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