Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 225/226: Meinungsfreiheit in Zeiten der Internetkommunikation

Die Medien, die Bürger­rechte und die Humanis­ti­sche Union

in: vorgänge Nr. 225/226 (1-2/2019), S. 121-133

Vor der Einführung digitaler Datennetze waren die Freiheit von Rundfunk (und Fernsehen) sowie der Presse die zentralen institutionellen Garantien für die Meinungsfreiheit. Deren Ausgestaltung war Gegenstand vieler politischer wie juristischer Kontroversen, und immer wieder auch Thema für die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union. Helga und Wolfgang Killinger, die an dieser Geschichte aktiv mitgewirkt haben, schildern hier die wichtigsten Etappen der Auseinandersetzung um die Rundfunkfreiheit, die ihren Ausgangspunkt in der Arbeit des Gründers der Humanistischen Union, Gerhard Szczesny, für den Bayerischen Rundfunk und den daraus entstandenen Konflikten haben.

Gerhard Szczesny im Bayerischen Rundfunk

Die Anfänge des rundfunk- und medienpolitischen Engagements der HU sind eng mit ihrem Gründer, Gerhard Szczesny, verbunden. Der hatte zunächst Philosophie, Literaturgeschichte und Publizistik studiert und war 1948 mit der Leitung des Nachtstudios beauftragt worden. Eine überraschende Wahl, denn Szczesny verhehlte nicht seine Distanz zum Christentum. Nicht nur mit dieser Berufung sorgte die US-Militärbehörde für ein offenes, diskussionsfreudiges Klima im Bayerischen Rundfunk (BR).

Das Nachtstudio sendete mehrmals wöchentlich zu nachtschlafender Zeit Vorträge, Lesungen oder Gespräche, die bei den zumeist schlaflosen Intellektuellen sehr beliebt waren. Themen waren u. a. „Der ideale Staat“, „Die Antwort der Religionen auf Fragen der Zeit“, „Fragen des Radikalismus“; behandelt wurden Autoren wie Benn, Buber, Einstein, Freud, Gide, Marx, Sartre, Werfel u.a.m.

Jahrelang konnte das Nachtprogramm unangefochten senden. Das änderte sich allerdings mit der Konsolidierung der Bundesrepublik und dem Beginn des Kalten Kriegs. In der von starken restaurativen Tendenzen geprägten Adenauer-Ära veröffentlichte Szczesny 1958 sein Buch „Die Zukunft des Unglaubens“. Es hatte einen großen Erfolg und machte seinen Verfasser in kurzer Frist populär. In konservativen und Kirchenkreisen rief es jedoch Unmut hervor. Als dann Szczesny zusammen mit René König und Alexander Mitscherlich am 26. August 1961 die Humanistische Union gründete, schlug z. B. die Katholische Nachrichtenagentur KNA Alarm: „Der Unglaube wird aggressiv – Kampfbund gegen das Christentum unter dem Deckmantel des Humanismus„. Prompt erregte Szczesnys Programmgestaltung im BR den Unwillen des Münchner Weihbischofs Johannes Neuhäusler. Von der KNA auf einen geplanten Essay des Warschauer Philosophie-Professors Leszek Kolakowski über den „Katholizismus in einem kommunistischen Land“ aufmerksam gemacht, ließ er durch den Manager der Kolpingfamilie und Rundfunkrat Dr. Max Rößler Protest beim Intendanten einlegen, weil der Essay dem Kommunismus Vorschub leisten würde. Ohne Rücksprache mit Szczesny zu halten, verbot Christian Wallenreiter die Sendung am 15. September 1961. Die offizielle Begründung lautete: „dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Sendung für die Ostzone nicht geeignet gewesen sei„[1].
Als der Rundfunkrat auch noch gegen die Sendung „War ich kein Zeuge?“ von Hermann Kesten protestierte („weil sie religiöse und sittliche Gefühle verletze„) und das Verbot der Kolakowski-Sendung bestätigte, reichte es Szczesny: Am 24. November 1961 kündigte er seinen Vertrag mit dem BR zu Ende März 1962.

Die Humanis­ti­sche Union und die Rundfunk­frei­heit

Kein Wunder also, dass sich die Arbeit der im Sommer 1961 gegründeten Humanistischen Union (HU) von Beginn an auch um medienpolitische Fragen der Zeit drehte. In der ersten öffentlichen HU-Versammlung am 11. November 1961 in München berichtete der Vorsitzende Gerhard Szczesny, die HU wolle u.a. die Rundfunk- und Fernsehprogramme und die Buchproduktion in der Bundesrepublik beobachten und einen „besten Film des Monats“ empfehlen; auch die Besetzung von Ämtern und Aufsichtsgremien werde sie aufmerksam verfolgen (Siegfried von Kortzfleisch 1965).

Dazu zwei Beispiele:
Durch die von Gert von Paczensky und Rüdiger Proske gegründete ARD-Sendereihe Panorama erfährt ein breites Publikum die Hintergründe der „Spiegel-Affäre“ und die Verstrickungen des damaligen Verteidigungsministers Franz Josef Strauß. Die Regierung Adenauer tobt. Es ist der Beginn einer jahrzehntelangen „Freundschaft“ zwischen Panorama und Strauß. 1963 berichtet Panorama von einer Abhöraffäre. Die CDU fordert daraufhin die Entlassung des Redaktionsleiters, die HU unterstützt Proske (Kistenmacher et al. 1963), aber schließlich muss Proske seinen Hut nehmen.

1967 beriet der Ausschuss für Kulturpolitik, Wissenschaft und Publizistik im Bundestag über den Entwurf eines Filmförderungsgesetzes. Der Entwurf enthielt einen Paragraphen, durch den Filme, die „das sittliche und religiöse Gefühl verletzen„, von einer staatlichen Förderung ausgeschlossen werden sollen. Die HU richtet an die Ausschussmitglieder einen von 35 Persönlichkeiten unterzeichneten Appell, diesem Versuch einer mittelbaren Zensur die Zustimmung zu verweigern: Es gehöre zum Wesen solcher Auseinandersetzungen in einer freien Gesellschaft, dass ständig – allein durch die Darstellung abweichender Standpunkte – „sittliche und religiöse Gefühle“ verletzt werden. Von diesem Preis der Freiheit könne keine Gruppe in unserer pluralistischen Gesellschaft ausgenommen werden; gleichgültig, ob es sich um eine Mehrheit oder eine Minderheit handele (Humanistische Union 1967).

Rundfunk­frei­heit auf Bayerisch

Im Dezember 1970 berichtete der Spiegel (1970, S. 38) über zahlreiche partei- und personalpolitische Entscheidungen, mit denen der BR auf einen eindeutigen CSU-Kurs gebracht werden sollte. CSU-Mitglieder oder Sympathisanten wie Helmut Oeller (Direktor des 1. und 3. Fernsehprogramms) und Klaus Stephan (Moderator des Magazins „Report München“) rückten in entscheidende Positionen innerhalb der BR-Hierarchie auf. Veränderungen in der Hörfunkstruktur sollten ebenfalls einem CSU-Mann zugutekommen, Othmar Zöller. Natürlich bedurfte eine derart rigide Personalpolitik einer ideologischen Rechtfertigung. Die lieferte Franz-Josef Strauß und sein Organ, der Bayernkurier. Strauß sprach von „kleinen Tropfen roten Giftes, die überall verspritzt werden“ und warnte nachdrücklich vor der „roten Unterwanderung in Funk und Fernsehen„.

Den ideologischen Angriffen folgten bald weitere Ausblendungen aus den überregionalen Programmen. So wurde beispielsweise im April 1971 das ARD-Jugendmagazin „ZOOM“ wegen angeblicher Agitation den Bayern vorenthalten. Die bayerischen Ortsverbände der Humanistischen Union protestierten gegen die Absetzung: „Gegen solche Bevormundung der Gesellschaft ist Einspruch umso dringlicher angezeigt, als nach den Personalveränderungen im Bayerischen Rundfunk es sich um einen Fall beginnender Publikumsgängelung handeln könnte, die ihre Absichten ausprobiert. Wenn Liberalität in Deutschland abgebaut wird, ist einem Wehret-den-Anfängen noch immer geboten gewesen. Es wird daher zu ihm hier aufgerufen.“ (Glötzner 1971).

Den CSU-Giftspritzen folgten bald konkrete Vorschläge zum Umbau des BR. Die Amorbacher „Studiengesellschaft für staatspolitische Öffentlichkeitsarbeit e. V.“ unterbreitete ein „Reformpapier“. Schon im Jahre 1970 hatte die christlich-sozial orientierte „Aktion Funk und Fernsehen“ die Änderung des Rundfunkgesetzes und die Errichtung eines privaten kommerziellen Senders gefordert. Die folgende Novellierung des Bayerischen Rundfunkgesetzes (die am 1.3.1972 in Kraft trat) war dann auch eine „Machtübernahme von oben„. Im Einzelnen hieß das:

  • Vergrößerung des Rundfunkrats von 41 auf 59 Mitglieder, Vergrößerung der Zahl der Parteienvertreter von bisher 9 auf 21; dabei CSU 13 statt bisher 5, SPD 7 statt 3, FDP unverändert 1 Vertreter;
  • fast eine Verdoppelung der Arbeitgebervertreter im Rundfunkrat von 4 auf 7 Sitze unter Beibehaltung von nur 2 Arbeitnehmervertretern;
  • durch die Stärkung der Kompetenzen des Rundfunkrats werden die Befugnisse des Intendanten eingeschränkt;
  • neben den bereits vertretenen Gruppen erhalten sechs weitere Gruppen Sitz und Stimme im Rundfunkrat.

Zunächst mag dies nach einer Demokratisierung des Rundfunkrats und seiner Kontrolltätigkeit aussehen. Die ersten Abstimmungen im neuen Rundfunkrat bewiesen jedoch, dass formale Pluralität noch kein Indiz für eine tatsächliche Meinungsvielfalt ist: die CSU erreichte mit ihren Sympathisanten eindeutig die Mehrheit (Nax 1973).

München rief in Flugblättern die Münchner auf, die für den 21. Februar angesetzte Demonstration der Rundfunk-Fernseh-Film-Union zu unterstützen.

Angesichts der Bedeutung ungehinderten Informationsflusses für das Funktionieren einer Demokratie beauftragte der DGB-Landesbezirk Bayern Infratest mit einer Blitzumfrage. Die sollte die Einstellungen der Wählerschaft zum Bayerischen Rundfunk, zur CSU-Novelle und zu den Chancen eines Volksbegehrens, das die Rundfunkfreiheit in der Verfassung verankern wollte, feststellen. Das Ergebnis war positiv: 70 % der Befragten teilten die Befürchtung, dass die CSU nach der Novellierung einen zu großen Einfluss im Bayerischen Rundfunk erlangen würde. Für die Unterstützung eines Volksbegehrens sprachen sich 39 % der Wahlberechtigten aus, 29 % dagegen; ein Drittel der Befragten war unentschieden.

Nach Vorbesprechungen mit Vertretern aus allen Bevölkerungskreisen konstituierte sich in München am 15. März das überparteiliche „Landesbürgerkomitee Rundfunkfreiheit“ unter dem Vorsitz des PH-Prof. Paul Noack und seines Stellvertreters, des DGB-Landesvorsitzenden Willi Rothe. Ihm gehörten Vertreter der Oppositionsparteien, beider Konfessionen und vor allem Männer und Frauen aus allen Schichten der Bevölkerung an, darunter auch der Ortsverband München der HU.

Ziel des Bürgerkomitees war es, durch Volksbegehren und Volksentscheid einen Art. 111a in die Bayerische Verfassung einzufügen, der den Anteil der Parteien- und Staatsvertreter im Rundfunkrat auf ein Drittel beschränkt und den Privatfunk untersagt. Damit sollte verhindert werden, dass der Rundfunkrat aus einer Kontrollinstanz zu einem Instrument der Bevormundung wird (Sander 1973).

Das Volksbegehren erzielte statt der benötigten 720.000 mehr als eine Million Unterschriften. Die CSU erklärte daraufhin in einem Parlamentsbeschluss das Volksbegehren für verfassungswidrig – ein Gang zum Verfassungsgericht wäre unvermeidlich gewesen. Franz Josef Strauß und die Landesregierung erkannten jedoch, dass ihre Pläne nicht durchzusetzen waren – und lenkten ein. 1973 wurde als Kompromiss der Artikel 111a in die Bayerische Verfassung aufgenommen. In ihm ist die Staatsferne festgeschrieben und ebenso, dass Rundfunk in Bayern nur unter öffentlich-rechtlicher Trägerschaft stattfinden darf[2] (Bayerischer Rundfunk 1973). Danach wurde es still um den BR; das Landesbürgerkommitee löste sich auf, die CSU feilte im Stillen an ihren Plänen weiter.

Im Frühjahr 1974 kam es wegen rapider Kostensenkungen im BR zu Programmkürzungen, personalpolitischen und strukturellen Veränderungen, die dem „Rechtsruck“ in Politik und Wirtschaft folgten. Um das Wenige zu retten, das noch zu retten war, fand sich im Frühjahr 1975 in München eine Gruppe engagierter Journalisten, Politiker, Juristen und NGOs wie die HU München zusammen. Diese „Bayerische Initiative Rundfunkfreiheit“ (kurz: BIR genannt) wollte die Arbeit des „Landesbürgerkomitees Rundfunkfreiheit“ fortführen. Man war der Meinung, dass es jetzt um den BR sogar noch schlimmer bestellt war als 1972. Die CSU hatte den Rundfunk fester denn je im Griff.

Die BIR sah ihre Aufgabe darin, die Öffentlichkeit in verständlicher Weise über die Vorgänge im BR zu informieren. Im Mai 1975 begann die BIR mit einer Unterschriftenaktion gegen den kurz zuvor gesendeten Film „Chile heute – Ausnahmezustand“, einer eindeutigen Verherrlichung des Mörderregimes unter General Pinochet. Im Juli folgte eine Podiumsdiskussion mit Vertretern von Parteien, Gewerkschaft und Schriftstellerverband zum Thema „Schreckschuss aus Bayern, der Freistaat und seine Medienpolitik„. Anlass war einmal mehr die Drohung, Bayern wolle den ARD-Verband verlassen.

Im Herbst 1976 veröffentlichten wir im Selbstverlag eine Broschüre mit dem Titel „Was ist mit unserem Rundfunk los?“. Sauber aneinandergereiht dokumentierte sie Fälle des BRs, die dazu geführt hatten, dass aus dem einst liberalen Sender beinahe so etwas wie ein Parteifunk geworden war. Am Höhepunkt der Verdächtigungswelle gegen sog. Sympathisanten der Roten Armee Fraktion (RAF) wurde auch der Schriftsteller Heinrich Böll bezichtigt, den Terrorismus der RAF zu unterstützen. Gert Heidenreich, Autor des BR-Magazins Notizbuch, sprach mit Böll und wollte das Interview am 30. September 1977 senden. Aufgrund eines Berichts der BILD-Zeitung verbot der Programmdirektor die Ausstrahlung. Dagegen intervenierte die HU beim Programmdirektor des BR (HU-MITT 81). Eine Großveranstaltung über die Situation im BR mit Podiumsdiskussion und kabarettistischen Einlagen, Jazz und Volksmusik sowie ein Informationsabend über das Kabelfernsehen, waren die nächsten Aktivitäten der BIR. Das führte zu dem Entschluss, über diese neue Entwicklung (von vielen als „zu kompliziert“ abgetan) eine weitere Broschüre herauszubringen: „Was ist, wem nützt, wer will Kabelfernsehen?“ (Schlumberger 1978).

Die Gleichschaltung im Bayerischen Rundfunk schritt weiter voran. Anfang 1980 geriet das liberale „Notizbuch“ in den Focus der CSU. Ein Arbeitskreis der HU München organisierte den Widerstand gegen diesen Programmeingriff. Eine HU-Veranstaltung im April 1980 („Es war im BR einmal das „Notizbuch“ – was ist aus ihm geworden?“) mit Gert Heidenreich und anderen Mitarbeiter_innen der Redaktion mobilisierte die Öffentlichkeit. Ein Bericht des Münchner Merkurs vom 29.4.1980 unterstellte den Teilnehmer_innen böse Absichten gegen Udo Reiter, den Leiter des „Notizbuchs“; man wolle an ihm „Rache“ nehmen (HU-MITT Nr. 91) Am Tag nach der Veröffentlichung dieses Artikels wurde Heidenreich von Reiter gekündigt. Die HU reagierte sofort mit einer Protestmeldung „Totale Gleichschaltung im Bayerischen Rundfunk – Eine liberale Sendung wird auf CSU-Linie getrimmt„[3] (taz 1980). Auch andere Organisationen und Parteien reagierten empört und riefen zu einer großen Protestveranstaltung am 20. Mai im Münchner Hofbräuhaus auf: „Das Notizbuch – Hörfunk zum Abschalten?“ Spontan beteiligten sich Künstler_innen wie Gisela Schneeberger, Ilse Neubauer, Biermösl Blasn, Ursula Erber, Gert Heidenreich, Dieter Hildebrandt und Gerhard Polt (HU Bayern 1980).[4]

Die Partei­en­herr­schaft breitet sich in der ganzen Republik aus

Gegen direkte und indirekte Zensur in den elektronischen Medien und gegen die zunehmende parteipolitische Einflussnahme in den Rundfunkanstalten wandte sich auch die „Aktionsgemeinschaft Rundfunkfreiheit“. Sie wurde vom Bundestagsabgeordneten Dieter Lattmann initiiert. An ihr waren u. a. beteiligt der Verband deutscher Schriftsteller (VS) in der IG Druck und Papier, die Deutsche Journalisten Union (dju) in der IG Druck und Papier, die Rundfunk-Fernseh-Film-Union (RFFU) im DGB, die Bundesfachgruppe Bühne, Film, Fernsehen (BFF) in der DAG und die Humanistische Union. In einer ersten Erklärung wies die Aktion auf eine zunehmende Einengung der journalistischen Arbeit bei zahlreichen Rundfunkanstalten hin und mahnte an: „Rundfunkfreiheit ist unverzichtbar, wenn unsere Demokratie ihren Namen verdienen soll“ (HU-MITT 91).

Auf einer Tagung der Aktionsgemeinschaft im November 1980 in Hannover mit dem Titel „Anspruch auf Wahrheit in den Medien“ traten drei prominente Vertreter der HU auf: Jürgen Seifert forderte ein deutsches „Freedom of Information„-Gesetz und Ulrich Klug die Demokratisierung der Medien. Fritz Eberhard als einer der Väter des Grundgesetzes rief dazu auf: „Informationsfreiheit setzt sich nicht allein durch, man muss sich zusammentun. Das Grundgesetz kann sich nicht selber verteidigen. Übernehmt diese Verteidigung!“ (Schwinghammer 1981)

Als Reaktion auf den Versuch der Niedersächsischen Regierung, den NDR zu zerschlagen, forderte die HU den Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten auf, in Ruhe über die zukünftige Medienstruktur und ein drittes bundesweites Fernsehprogramm in Deutschland zu beraten (HU-MITT 90).

Die Humanis­ti­sche Union und die Kabel­kom­mu­ni­ka­tion

Schon lange vor den 1970ern und dann vor allem Anfang der 1980er Jahre gab es große Aufregung wegen der Erprobung von Bildschirmtext und der medialen Verkabelung von Teilen der Republik. Hinzu kam, dass viele Mitspieler in dieser neuen Medienwelt Private waren: die Kirchen, die Industrie, die Gewerkschaft, manche Parteien. Die waren sich einig, dass sie den ganz großen Fortschritt mitmachen wollen. Die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen 1980 Kabelpilotprojekte in mehreren deutschen Städten.

Andere warnten vor den Folgen dieser Entwicklung, so auch die HU mit vielen aktiven Mitgliedern aus den Ortsverbände Berlin, Bremen, Frankfurt, Dortmund und München.

– In Berlin nahm man sich den Gesetzestext für Bildschirmtext vor, der die Verantwortung für die Kulturhoheit der Länder in unzulässiger Weise an die Bundespost weitergab. Der Gesetzestext ließ den Machtzuwachs der Bundespost und dessen Folgen außer Acht, orientiert sich bei der Versuchsanordnung ausschließlich an wirtschaftlichen Interessen der potentiellen Anbieter (HU-MITT 91, S. 65).

– Der Landesverband Bremen warnte 1981 vor dem Kabel-TV: Obwohl es kaum Informationen und Diskussionen darüber gebe, planten die Bundespost und die Medienindustrie eine Zusammenfassung der verschiedenen Telekommunikationsnetze zu einem bundesweiten Breitbandverteilnetz. Mit BIGFON (Breitbandiges integriertes Glasfaser Fernmelde Ortsnetz) sollte mit Hilfe der billigen Glasfaser die Voraussetzung geschaffen werden, dass allen Bürgern zukünftig u.a. bis zu 25 Fernsehkanäle zur Verfügung stehen (HU-MITT 98).

– Bei einer Veranstaltung des Ortsverbandes Frankfurt beschreibt Andreas von Schoeler, Parlamentarischer Staatssekretär des Innern und HU-Mitglied, die fortschreitende Verkabelung und die neuen Medien als „Wildwuchs“. Wegen der Gefahr einer Verflachung des Programmangebots durch private Fernsehanbieter müssen ähnliche Aufsichtsorgane und Kontrollen geschaffen werden, wie beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk (HU-MITT 98-1).

– In NRW appelliert die Landeskonferenz der HU an die nordrhein-westfälische Landesregierung, das Dortmunder Pilotprojekt „Kabelfernsehen“ nicht durchzuführen. Von Anfang an wurde das Projekt kritisiert als öffentlich finanzierter Probelauf für neue Produkte der Medienindustrie. Für den Bildschirmtext bewahrheitet sich dies sehr schnell, da schon während der laufenden Versuche die bundesweite Einführung bis 1983 beschlossen wird. Beim Kabelfernsehen ist die Skepsis der Bürger_innen gegenüber der vorgesehenen Verkabelung von Teilen Dortmunds noch größer. Durch einen dreijährigen Test sind die von den Experten erwarteten negativen sozialen Folgen der Kabelmedien jedoch nicht seriös zu erforschen (HU-MITT 99).

– Als im Februar 1982 der Vertragsabschluss des Münchner Kabelpilotprojekts näher rückt, gründete sich der Münchner Zweig der bundesweiten Bürgerinitiative gegen Kabelkommerz (BIKK). Er wird u.a. unterstützt vom Kreisjugendring München, der Aktion Jugendschutz in Bayern e. V., dem Kinderschutzbund, der Humanistischen Union München und der „Aktion gegen Kabelmißbrauch“. In die Allianz bringen sich auch die bayerische SPD und der DGB-Landesbezirk ein. An dem Kabelpilotprojekt wurde vor allem kritisiert, dass es weniger der Programmverbesserung als der Kommerzialisierung diene, sich durch Werbung finanzieren müsse und die vielen Fernsehprogramme sozialschädlich seien (Winkler 1982). In den folgenden beiden Jahren führte die BIKK eine Aufklärungskampagne mit Flugschriften, Memoranden und vielen Veranstaltungen durch (Mohn 1982). Besonders erfolgreich war die Veranstaltungsreihe von November 1983 bis Februar 1984, an der u.a. der Direktor des Kabelpilotprojekts, Rudolf Mühlfenzl, und Fachleute wie Prof. Dr. Herbert Kubicek, Dr. Claus Eurich und der Landtagsabgeordnete Klaus Warnecke teilnahmen. [5]

Darüber hinaus gab es viele Gruppierungen, die unsere Kritik teilten und weiter verbreiteten. Eine Berliner Gruppe nannte sich „Aktionshilfen für die Kabelstopper-Bewegung“. Sie versorgte Interessierte mit Adressen aus allen Bundesländern, mit Schriften aller Art, Hinweisen auf Ausstellungen und Filme zum Thema. In einer ihrer Broschüren war die HU mit einem regelmäßigen ‚Pressespiegel‘ vertreten, der für den universitären Bereich von großer Bedeutung wird. Er liefert Informationen über Kabelfernsehen, BTX, Pilotprojekte, Rationalisierung bei Rundfunk und Fernsehen.[6]

1982 erhebt die Humanistische Union Einspruch gegen die Medienpolitik der Bundesregierung und wendet sich in einem offenen Brief an den Bundesinnenminister, den Bundespostminister, den Forschungsminister sowie an die Ministerpräsidenten der Länder gegen die Einführung neuer Kommunikationstechniken durch die Bundespost:
„Nach Ansicht der HU geschieht die Einführung des „Bildschirmtextes“ für Individualkommunikation ohne den notwenigen Datenschutz und werde schwere gesellschaftliche und politische Schäden zur Folge haben.

Die Information kommt nicht mehr einseitig ins Haus, sondern auch Fernbestellungen von Waren am Bildschirm mit automatischer Kontenabbuchungen werden möglich. Die Bürger sind nicht mehr allein Empfänger, sondern senden auch Nachrichten und persönliche Daten über deren Verwendung sie keine Kontrolle mehr haben.

Die Pilotprojekte und Verkabelungen, die jetzt angestrebt werden, sind ohne ausreichende Sicherungen. Damit wird auch eine demokratische Entscheidung der Parlamente umgangen. Wenn die Kabel erst mal liegen, werden sie – schon aus Kostengründen – auch genutzt.“ (Pressemitteilung vom 8. Juli 1982) [7]

Die „Kabel-Groschen-Klage“ der HU zur Finanzierung eines unabhängigen Rundfunks und das Rundfunkurteil des BVerfG von 1994
Ziel der HU war und ist es, dass Bestand, Freiheit und finanzielle Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks garantiert und gestärkt werden. Die Rundfunkgebühr wird zu jener Zeit von den Ministerpräsidenten der Bundesländer ausgehandelt, unterstützt von einer „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF). Deren Mitglieder werden von den Bundesländern berufen; in der Praxis handelt es sich um Vertreter der Staatskanzleien, der Rechnungshöfe und einige wenige unabhängige Sachverständige. Die Vertreter_innen der Exekutive können die Entscheidungen der KEF majorisieren. Die anschließende Ratifizierung der Staatsverträge durch die Länderparlamente ist nur noch eine Formalie, weil die Landesparlamente keinen Einfluss mehr auf die Inhalte nehmen können.

1984 beschließt der HU-Vorstand, eine Klage gegen den Bayerischen Rundfunk zu erheben. Sie wird pünktlich zum Beginn des Münchener Kabelpilotprojekts am 1. April 1984 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Die HU ruft öffentlich dazu auf, sich der Klage anzuschließen. Zahlreiche Bürger_innen sowie einige Stadträt_innen der GRÜNEN folgen dem Aufruf und klagen mit uns gemeinsam. Mit der Klage soll festgestellt werden, ob die Finanzierung des Projekts durch alle Bürger_innen und die Erhebung eines zusätzlichen Kabelgroschens (i.H.v. 20 Pf.) als Zuschlag zur Fernsehgebühr zulässig ist. Der Kabelgroschen bringt nur für diejenigen Bürger_innen eine Gegenleistung, die im Bereich der Verkabelung wohnen, für viele andere zunächst nichts. Das widerspricht dem Äquivalenz- und Gleichheitsgebot. Die HU sieht den Kabelgroschen nicht als Gebühr, sondern als Steuer an. Eine Steuer aber darf der Rundfunk nicht erheben. Die Kläger_innen fordern deshalb die bezahlten Beiträge aller Bürger_innen zurück (HU-MITT 107).
1988 entscheidet der Bayer. Verwaltungsgerichtshof für unsere Klage: Die damalige Gebührenfestsetzung verstoße gegen die im Grundgesetz verankerte „Staatsfreiheit des Rundfunks“. Das Gericht ruft zur endgültigen Klärung der Frage das Bundesverfassungsgericht an. Sollte das BVerfG sich dieser Ansicht anschließen, dann würde die Klage der HU und der GRÜNEN den politischen Einfluss der Staatskanzleien der Länder auf die Rundfunklandschaft in Frage stellen. Der Poker um die Höhe der Rundfunkgebühren wäre endlich den Ministerpräsidenten der Bundesländer entzogen (SZ v. 8.9.1988, zit. Nach HU-MITT 124).
Der Bundesvorstand bereitet sich ausführlich auf die mündliche Verhandlung des BVerfG am 30. November 1993 vor und diskutiert, wie der Bestand der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten gegenüber den Ansprüchen der kommerziellen Sendern gesichert werden kann. Die Kläger_innen wurden von den Rechtsanwälten Sieghart Ott und Elke Rampfl-Platte vertreten. Vorsitzender Richter der mündlichen Verhandlung war Roman Herzog.
Das Gericht stellte einen umfangreichen Fragenkatalog auf. So wurde z.B. gefragt:

    • Welche Möglichkeiten staatlicher Einflussnahme auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind mit der gegenwärtigen Gebührenfestsetzung verbunden?
    • Ob die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, die vor jeder Änderung gehört wird, sachgemäß zusammengesetzt und organisiert ist?
    • Ob die Möglichkeit besteht, materielle Kriterien für den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufzustellen?
    • Ob das Grundgesetz die Gebührenfestsetzung durch den parlamentarischen Gesetzgeber gebietet oder verbietet?
    • Ob sich der Einfluss medienfremder Gesichtspunkte durch alternative Formen der Gebührenfestsetzung neutralisieren lässt?

Für die HU ist klar, dass die Existenz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf ihrer finanziellen Unabhängigkeit gründet. Diese Unabhängigkeit kann nur gewährleistet werden durch die Finanzierung über Rundfunkgebühren. Doch auch deren Festsetzung muss von Einflüssen auf Programminhalte und Programmvielfalt frei sein. Das sehen die HU und die anderen Kläger_innen bei dem bestehenden Verfahren nicht gewährleistet. Länderchefs (aller politischen Couleur) haben in der Vergangenheit wiederholt eine Neufestsetzung der Rundfunkgebühren blockiert oder mit politischen Auflagen verabschiedet. Dem soll in Zukunft vorgebeugt werden. Im Gespräch ist deshalb eine neue Zusammensetzung der KEF, in der künftig u.a. auch die Rundfunkanstalten vertreten sein sollen. Die Rundfunkgebühren sollen künftig an einen von der Deutschen Bundesbank aufzustellenden rundfunkspezifischen Index angepasst werden. Zudem fordert die HU auch, dass die Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk entfällt (HU-MITT 143).
Am 22. Februar 1994 ergeht das Urteil des BVerfG. Das Gericht bestätigt weitgehend die Auffassungen der HU: Rundfunkfreiheit erfordere finanzielle Unabhängigkeit; die Finanzierung müsse im Wesentlichen durch Rundfunkgebühren gewährleistet sein; die Gebührenfestsetzung habe ohne staatliche oder politische Einflussnahme zu erfolgen und die bisherige Festsetzung durch die Ministerpräsidenten der Bundesländer sei verfassungswidrig. Die Erhebung des Kabelgroschens für die Pilotprojekte hat das Gericht nicht für verfassungswidrig erklärt. Die Begründung dafür ist aus Sicht der HU kurios: Um die Rundfunkanstalten nicht den Rückgewährungsansprüchen auszusetzen, habe man diese Frage fallen lassen!. Der Forderung nach einem Werbeverbot im öffentlich-rechtlichen Rundfunk folgte das Gericht nur insoweit, als dort Werbung nach und nach entfallen soll. Die grundsätzliche Botschaft des Urteils war aus HU-Sicht jedoch klar:
„Es ist der Rundfunk selbst – und nicht die Politik – der aufgrund seiner professionellen Maßstäbe bestimmen darf, was der gesetzliche Rundfunkauftrag in publizistischer Hinsicht verlangt- nämlich Inhalt, Form und Zahl der Programme. Zukünftig sollen die Rundfunkanstalten ihren Finanzbedarf selbst ermitteln und von einem unabhängigen Fachgremium, das (im Unterschied zur bisherigen KEF) rundfunk- und politikfrei sein muss, kontrollieren zu lassen.
Die Ministerpräsidenten /Parlamente sind dann gehalten, diese Finanzausstattung zu beschließen, und dies nicht notwendigerweise einstimmig. Alternativ ist eine indexgestützte Gebührenanpassung, wie sie die Humanistische Union vorgeschlagen hat, zulässig.“ (HU-MITT 145)
Und eine der Kernaussagen der Entscheidung lautet:
„Die Gebühr darf nicht zu Zwecken der Programmlenkung oder der Medienpolitik eingesetzt werden.“ (BVerfG, Urteil v. 22.02.1994, Az. 1 BvL 30/88 – Leitsatz 3)
Wo stehen wir heute?
Die Entscheidung zum Kabelgroschen war nicht die letzte Intervention des Verfassungsgerichts, um die Unabhängigkeit und Staatsferne des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks zu stärken. Mit Urteil vom 25. März 2014 (1 BvF 1/11 und 1 BvF 4/11) gab das Bundesverfassungsgericht zwei Normenkontrollanträgen der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg in wesentlichen Teilen statt, die gegen aus ihrer Sicht staatsnahe Besetzung der Aufsichtsgremien des ZDF (Fernsehrat und Verwaltungsrat) geklagt hatten. Zu dem danach ausgehandelten Entwurf einer Reform des ZDF-Staatsvertrags bezog auch die Humanistische Union Position.[8] In seiner Stellungnahme vom 27. Februar 2015 forderte der HU-Vorsitzende Werner Koep-Kerstin u.a., die personelle Besetzung des Fernsehrates und des Verwaltungsrates grundlegend zu reformieren und die politischen Vertreter durch die Parlamente (und nicht die Landesregierungen) zu entsenden. Für die Entsendung berechtigter gesellschaftlicher Gruppen sollten zudem klare Kriterien aufgestellt werden und die überproportionale Präsenz der Kirchen in den Rundfunkgremien zugunsten einer größeren Vielfalt der Weltanschauungen – auch der atheistischen Gruppen – begrenzt werden. Es gehe nicht an, dass fast die Hälfte der Mitglieder dieser Gremien vom Staat ernannt werden. (Koep-Kerstin 2015)
 Anfang Dezember 2018 diskutierte eine Ministerpräsidentenkonferenz endlich ein Indexmodell für die Rundfunkbeiträge, wie es die HU schon lang gefordert hatte. Dem stehen aber immer die Landesfürsten entgegen. Sie haben Angst vor den Parteien, vorrangig der AfD. Aber wenn man vom Rechtsruck spricht, ist auch klar:  Gebühren müssen wegen der gesellschaftlich notwendigen Grundversorgung von allen bezahlt werden, auch von den „Gegner_innen“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Juli 2018 erneut bekräftigt.

Die HU bietet Hörfunk an? Ja, in Bayern!

Obwohl Art 111a der Bayer. Verfassung nur öffentlich-rechtlichen Rundfunk erlaubt, hat der Privatfunk über den Umweg einer Landesmedienanstalt in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft schon lange Einzug gehalten. Diese Regelung nutzen jedoch nicht nur kommerzielle Anbieter, sondern auch lokale Bürgerradios  wie Radio Lora München. Es versteht sich als ein politisch unabhängiges, alternatives Wort- bzw. Bürgerradio für München und Umgebung mit den Schwerpunkten Soziales, Lokales, Ökologie, Eine Welt und multikulturelles Miteinander. Radio Lora ist ehrenamtlich organisiert und dient als Forum für gesellschaftlich engagierte, lokale Initiativen, Organisationen und Institutionen, tagtäglich kritische Gegenöffentlichkeit herzustellen[9].
2005 wurde der HU-Regionalverband München-Südbayern eingeladen, dort über Bürgerrechte zu berichten. In zweimonatigem Abstand produzierten die Vorstandsmitglieder – zeitweise unterstützt von der früheren HU-Geschäftsführerin – einstündige Sendungen über unsere regionalen Aktionen wie z.B. die Verleihung unseres Preises „Aufrechter Gang“ oder unseren Widerstand gegen die Einschränkungen des Versammlungsrechts und die Privilegien der Kirchen. Glücklicherweise konnten wir viele Aufzeichnungen von der Bundesgeschäftsstelle übernehmen, sodass überregionale Ereignisse wie die Präsentation der Grundrechte-Reporte, die Ringvorlesung „60 Jahre Grundgesetz – Anspruch und Wirklichkeit“ oder Beiträge vom Gustav-Heinemann-Forum („Grundrechtsschutz für das ‚untere Drittel‘ der Gesellschaft“) auch den lokalen Hörer_innen angeboten werden konnten. Mangels personeller Ressourcen musste die Sendereihe im April 2011 eingestellt werden. Immerhin entstanden 35 Sendungen, die auf der Internetseite der HU München-Südbayern nachgehört werden können.[10]

HELGA KILLINGER   Jahrgang 1937, Ingenieursassistentin, Mitglied der HU seit 1962; als langjährige HU-Bundesgeschäftsführerin (1975-1997) ist sie nach wie vor das „historische Gedächtnis“ des Vereins; engagiert sich derzeit v.a. für aktive Sterbehilfe.
Wolfgang Killinger   Jahrgang 1936, Dipl.-Ingenieur i.R., Mitglied der HU seit 1965; engagiert sich seit 1975 im Vorstand des Orts-/Regionalverband München-Südbayern, vor allem zu den Themen Datenschutz, Direkte Demokratie, Informationsfreiheit, Sicherheitsgesetzgebung und Trennung von Staat und Kirche.

Literatur:

„Der Spiegel“ Nr. 52 vom 21.12.1970, S. 38.
Glötzner, Johannes 1971: Protest gegen BR-Zensur der ARD-Sendung „ZOOM“, in: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 49 (4/1971), S. 4.
HU-MITT 90: HU fordert Beratung über ein drittes bundesweites Fernsehprogramm …, 3/1980, S. 52.
Humanistische Union 1963: Die Vorgänge um „Panorama“, in: vorgänge 11/1963, S. 342f.
Humanistische Union 1967: Sittenklausel im Filmförderungsgesetz?, in: vorgänge 11/1967, S. 406f.
HU-MITT 91: Aktionsgemeinschaft Rundfunkfreiheit in der Bundesrepublik, in: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 91 (Juni 1980), S. 61.
HU-MITT 81: Landesverband Bayern der Humanistischen Union protestiert entschieden gegen die Absetzung des Böll-Interviews im Bayerischen Rundfunk, in: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 81 (Dezember 1977), S. 42.
HU-MITT 6/91:  Stellungnahme zum Gesetzentwurf über die Erprobung von BTX in Berlin, in: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 91 (Juni 1980), S. 65.
HU-MITT 98-1: Wildwuchs bei den Neuen Medien, in: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 98 (März 1982), S. 7.
HU-MITT 98: Warnung vor Kabel-TV, in: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 98 (März 1982), S. 7.
HU-MITT 99: Dortmunder Pilotprojekt „Kabelfernsehen“, in: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 99 (Juni 1982), S. 12.
HU-MITT 107: Klage gegen „Kabelgroschen“, in: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 107 (Juni 1984), S. 11.
HU-MITT 124: Pokern um Rundfunkgebühren, in: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 124 (Dezember 1988), S. 43.
HU-MITT 143: „Kabelgroschen“ vor dem Bundesverfassungsgericht, in: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 143 (September 1993), S. 65.
HU-MITT 145: Staatseinfluss auf Rundfunkgebühr verfassungswidrig – Rundfunkfreiheit gestärkt, in: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 145 (März 1994), S. 1/17.
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Mohn, Dr. Erich et al. (1982): Offener Brief an BR: Grundvertrag nicht unterzeichnen!
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Winkler, Klaus (1982): Aufruf der Bürgerinitiative gegen Kabelkommerz, München.

Anmerkungen:

1 78. Sitzung des Geschäftsordnungs- und Richtlinienausschusses des BR v. 20.11.1961, S. 6.

2 Bayerischer Rundfunk 1973: https://www.br.de/unternehmen/inhalt/geschichte-des-br/viertes-fundstueck100.html

3 http://suedbayern.humanistische-union.de/nc/presse/pressedetail/browse/10/back/presse-2/article/totale-gleichschaltung-im-bayerischen-rundfunk-eine-liberale-sendung-wird-auf-csu-linie-getrimmt/

4 http://suedbayern.humanistische-union.de/veranstaltungen/veranstaltungsdetail/browse/2/back/veranstaltungen-1/article/das-notizbuch-hoerfunk-zum-abschalten/

5 S. http://suedbayern.humanistische-union.de/veranstaltungen/veranstaltungsdetail/browse/2/back/veranstaltungen-1/article/kabelpilotprojekt-muenchen-buerger-fragen-rudolf-muehlfenzl/ sowie http://suedbayern.humanistische-union.de/veranstaltungen/veranstaltungsdetail/browse/2/back/veranstaltungen-1/article/warum-kabelfernsehen-warum-kabelanschluss/

6 Berliner Initiative Kabelfernsehen, II. ergänzte Auflage, Kommedia Medienbuchladen, S. 20

7 http://suedbayern.humanistische-union.de/nc/presse/pressedetail/browse/9/back/presse-2/article/humanistische-union-hat-mit-kabelgroschenklage-von-1984-grundsatzurteil-des-bundesverfassungsgeric/

8 S. vorgänge Nr. 208 (Heft 4/2014), S. 198-200.

9 S. http://lora924.de

10 S. http://suedbayern.humanistische-union.de/hu_macht_radio/

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