Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 229: Perspektiven der Suizidbeihilfe

Der Mord an Regie­rungs­prä­si­dent Lübcke im Kontext des nordhes­si­schen NSU-Umfelds und des Rechtsrucks seit 2015

in: vorgänge Nr. 229 (1/2020), S. 133-145

Am 2. Juni 2019 wurde der Kasseler Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke (CDU) erschossen. Die Täter gehörten seit vielen Jahren der nordhessischen Neonazi-Szene an. Die Autoren analysieren die Hintergründe von Tat und Tätern auf der Basis der Erkenntnisse, die ihnen aufgrund ihrer Tätigkeit im Innenausschuss und im NSU-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags vorliegen. Sie zeigen dabei gravierende Versäumnisse der zuständigen Behörden auf, insbesondere des hessischen Verfassungsschutzes.

Einleitung

Der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke am 2. Juni 2019 war in vieler Hinsicht eine traurige Zäsur und steht dennoch ebenso für eine traurige Kontinuität: Eine Zäsur war der Mord, weil mit Dr. Walter Lübcke kein Flüchtling, kein Mensch mit Migrationsgeschichte oder eine politisch linksstehende Person angegriffen wurde. Diesmal war das Opfer ein aktiver CDU-Politiker, ein als pragmatisch geltender, erfolgreicher Konservativer, „einer von uns“, wie der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Freund des Getöteten, sagte.[1] Das Motiv: Dr. Walter Lübcke hatte sich öffentlich gegen rechte Hetze und für die Aufnahme von Flüchtlingen eingesetzt – und wurde damit über Jahre zur ikonischen Hassfigur der Rechten.

Der Mord fand enorme Anteilnahme: Bei keinem der seit der Wiedervereinigung etwa 200 durch rechte Gewalt in Deutschland getöteten Menschen war die Beachtung annähernd so hoch: ein Staatsbegräbnis; posthume Ehrungen; etwa 15.000 Menschen bei der Kundgebung „Zusammen sind wir stark“ in Kassel; Bundestags- und Landtagsdebatten über Online-Hetze, Verbindungen zur AfD, rechte Straftaten und Militanz sowie den Umgang von Politik und Behörden damit. Die Ermittlungen zur Tat werden öffentlich beobachtet, sogar international. Und all das vor dem Hintergrund, dass Hessen nach den NSU-Morden immer wieder in die Schlagzeilen geriet: Wegen anhaltender „NSU 2.0“ Mord-Drohungen gegen eine Frankfurter Anwältin und der Ermittlungen zu Dutzenden rechter Polizisten. Wegen des rassistischen Mordversuchs von Wächtersbach und den Rechtsterror-Verfahren gegen „Combat 18“ und die „Aryans“ sowie zuletzt wegen des rassistischen Anschlags von Hanau mit elf Toten. Hier stellt sich die Frage: Warum immer wieder Hessen?[2]

Trotz alledem steht dieser Mord auch für unheilvolle Kontinuitäten. Eine besteht darin, dass unmittelbar nach dem Mord Fragen der Presse nach einem rechten Tatmotiv durch die führenden Ermittler zurückgewiesen wurden.[3] Eine weitere bestand auch darin, dass der Neonazi Stephan Ernst – der aufgrund seiner DNA-Spur an der Kleidung des Getöteten ermittelt werden konnte – von den Behörden umgehend als „abgekühlter  Rechtsextremist“ bezeichnet wurde, der seit 2009 nicht mehr aufgefallen, „nicht mehr auf dem Radar“ gewesen sei. Seine Geheimdienst-Akten seien nach den gesetzlichen Vorschriften zu löschen gewesen.[4] Diese Erzählung wiederholte sich, als mit Markus Hartmann der zweite Neonazi als mutmaßlicher Mordhelfer festgenommen wurde und man bei ihm und seinem Umfeld fast 50 Waffen sicherstellte. Ernst und Hartmann abgekühlte Einzeltäter?

Wie kritische Journalist*innen, Parlamentarier*innen und Recherche-Gruppen schnell öffentlich machten, trifft das ziemliche Gegenteil zu:[5] Ernst und Hartmann waren seit drei Jahrzehnten im äußersten rechten Spektrum aktiv: Stephan Ernst mit schwersten Straftaten und Markus Hartmann mit Zugang zu Waffen und Sprengstoff – im Wissen der Behörden, wie in Folgenden zusammengefasst (Abschnitt 1) wird. Beide waren auch nach 2009 aktiv und gefährlich, sie mischten beim Rechtsruck seit 2015 kräftig mit, insbesondere bei der jahrelangen Hetzkampagne gegen Lübcke, welche von uns als ein maßgeblicher Beitrag zum Narrativ des AfD-Neonazi-Spektrums – der angeblich gewollten „Umvolkung“ durch „Volksverräter“ – gewertet wird (Abschnitt 2).

Informationen hierüber lagen den Behörden explizit vor, andere hätten einfach ermittelt werden können oder fallen bis heute unter strengste Geheimhaltung. Wir versuchten bereits im Rahmen unserer Arbeit im hessischen NSU-Ausschuss im Jahr 2015 expliziten Hinweisen auf Stephan Ernst nachzugehen, doch die Informationen und Akten wurden uns damals vorenthalten.[6] Dieser Kampf um Behördenwissen zu rechter Gewalt und rechten Strukturen sowie die Bezüge von Ernst und Hartmann zum NSU-Komplex werden in Abschnitt 3 zusammengefasst, bevor wir einen abschließenden Ausblick auf die Aufklärungsperspektiven geben.

1. Ernst und Hartmann: Zweimal drei Jahrzehnte radika­l-­mi­li­tante Rechte

Stephan Ernst und Markus Hartmann sind seit frühester Jugend in den 1990er Jahren radikal-militante Neonazis. Hartmann und Ernst bewegten sich über Jahrzehnte in diesem Spektrum[7], ebenso wie im rechten Parteienspektrum und in der Waffenszene. Insbesondere ihre Verbindungen zu überregionalen Strukturen, sowie ihre Waffen-, Sprengstoff und NSU-Bezüge machten sie – zumindest für uns – im Untersuchungsausschuss als mögliches NSU-Umfeld beim Mord an Halit Yozgat 2006 in Kassel relevant. Aufgeklärt wurden diese möglichen Bezüge aber nicht – im Gegenteil.

Markus Hartmann war zunächst im Umfeld der Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP, verboten 1995) und der Hilfsgemeinschaft für nationale politische Gefangene (HNG, verboten 2011) unterwegs.[8] Er war sehr früh in rechte Straftaten verwickelt und hatte einen extremen Hang zu Waffen.[9] In den 2000er Jahren war er beim „Freien Widerstand Kassel“ tätig und postete unter dem zynischen Pseudonym „Stadtreiniger“ Beiträge über Waffen und eine „neue Reichskristallnacht“. Er wurde 2006 im Zusammenhang mit dem NSU-Mord von Kassel sogar von der Polizei vernommen, weil er die Webseite, auf welcher das BKA über die Mordserie informierte und zeitgleich Besucherprofile analysierte, auffallend häufig besucht hatte. Obwohl er in seiner Vernehmung angab, das Opfer zu kennen, wurde er zu seinem Neonazi-Hintergrund erstaunlicherweise nicht befragt – auch nicht, als 2011 der NSU aufflog und rechte Spuren endlich untersucht werden sollten. Hartmann bemühte sich jahrelang um eine offizielle Waffenbesitzkarte und eine Erlaubnis zum Umgang mit Sprengstoff. Er schoss aber längst im „Schützenclub 1952 Sondershausen“, auf dessen Homepage er beim Schießen im Rahmen des „Multicup 2010“ zu sehen ist.[10] Die Erlaubnis zum Umgang mit Sprengstoff erhielt er im Jahr 2011, die Waffenbesitzkarte 2015 nach erfolgreicher Klage vor dem Amtsgericht Kassel und im Wissen des Hessischen Verfassungsschutzes – weil aktuell keine neuen Erkenntnisse gegen ihn vorlägen. 2016 wurde seine Verfassungsschutz-Akte in Hessen intern gelöscht (bzw. „gesperrt“) – dazu mehr in Abschnitt 3.

Es war Hartmann, der im Oktober 2015 zusammen mit KAGIDA, einem Kasseler Ableger von Pegida, die Veranstaltung von Walter Lübcke in Lohfelden störte und dessen Aussage zu „Deutschen die gerne das Land verlassen können“ filmte, sofort ins Netz stellte. Somit gehört er zu den Initiatoren der jahrelangen Mord- und Hetzkampagne des AfD-Neonazi-Spektrums gegen Lübcke. Er ist registrierter Waffenhändler beim Portal „eGun“ und trainierte mit Ernst ab 2015 gemeinsam das Schießen. Beide sind voller Hass auf Ausländer und auch auf Walter Lübcke. Hartmann fiel im Vergleich seltener durch Straftaten auf und wird eher als „Denker“ beschrieben, Ernst als „Macher“.[11] Beide waren wohl ab 2013 auch Arbeitskollegen und (enger) befreundet.

Auch Stephan Ernst sollte man keine Waffen überlassen oder ihn im Schießen trainieren. Ernst fiel seit frühester Jugend durch extrem viele und grausame Straftaten auf – darunter rassistische und rechtsterroristische Straftaten wie Brandstiftung, Mordversuche und einen Rohrbomben-Anschlag.[12] Es verwundert, dass er 1995 vom Landgericht Wiesbaden „nur“ zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt wird,[13] welche er zuletzt im Erwachsenenvollzug der JVA Kassel absaß. Ein Gerichtsgutachten attestierte ihm eine „Borderline-Persönlichkeitsstörung“ sowie „seelische Abartigkeit“. Sollte er Therapien oder Maßnahmen durchlaufen haben, so müssen diese als vollständig gescheitert gelten: Im Gefängnis knüpfte er Kontakt zur rechtsextremen Zeitschrift „Nation und Europa“. Zudem dürfte er Kontakte zur Neonazi-Knasthilfe HNG sowie ins radikal-militante Neonazi-Spektrum von Kassel gehabt haben, denn hier blieb er nach seiner Entlassung wohnen und startete als Neonazi weiter durch: bei NPD-Wahlkämpfen mit „Braunhemd“ Mike Sawallich; bei Nazi-Schlägereien Seite an Seite mit dem späteren „Combat-18 Chef“ Stanley Röske; beim Angriff am Rande der Wehrmachtsausstellung 2003 in Neumünster und schließlich zusammen mit 400 weiteren Neonazis gegen die 1. Mai-Kundgebung des DGB 2009 in Dortmund.

Ernst kam damit vor Gericht gut davon: Nach fast 40 Einträgen im Polizeiregister und zahlreichen Vorstrafen wurde er im April 2010 in einem Prozess um schweren Landfriedensbruch, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wieder einmal „nur“ zu sieben Monaten „auf Bewährung“ verurteilt. Auch nach 2010 wurde polizeilich gegen Ernst ermittelt, mindestens wegen des Mordversuchs von Lohfelden 2016 auf einen irakischen Flüchtling. Ein Foto aus 2011 zeigt ihn mit anderen Neonazis bei einer „Sonnenwendfeier“. Kurz vor einer Befragung der LINKEN über „Stephan Ernst und weitere Neonazis“ im hessischen NSU-Untersuchungsausschuss 2015 werden seine Geheimdienst-Akten aber gelöscht bzw. „gesperrt“ – obwohl Ernst vom damaligen Präsidenten des LfV, Alexander Eisvogel, zuvor noch als „brandgefährlich“ eingeschätzt wurde. Dazu unten mehr.

2. Rechtsruck 2015 und die Bedeutung der Lübcke-Insze­nie­rung

Augenzeugen, Fotos und Berichte legen nahe: Als am Abend des 14. Oktober 2015 Walter Lübcke die 800 Bürgerinnen und Bürgern in der Stadthalle Lohfelden über die geplante nahegelegene Flüchtlingsunterkunft informierte, spielte sich eine Inszenierung der organisierten rechten Szene Kassels ab.[14] Zu der eigentlich pro Flüchtlingshilfe gestimmten Versammlung waren auch zahlreiche KAGIDA-Akteure[15] gekommen, um in der ersten Reihe sitzend nach abgestimmter Regie zu stören. Eigentlich habe sich Walter Lübcke, gesundheitlich angeschlagen und von den Störern entnervt, nur gegen diese wehren wollen, als er sagte: „Da muss man für Werte eintreten, und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen.“ Diese Szene hielt Markus Hartmann im Video fest, in der letzten Reihe sitzend; neben ihm Stephan Ernst, der im Video ruft „Ich glaub‘s nicht, verschwinde!“. Hartmann stellt dieses Video noch am selben Abend als „Professor Moriatti“ auf YouTube, wo es bis heute zu sehen ist.[16]

Sofort begannen die Morddrohungen gegen Walter Lübcke, der daraufhin unter Polizeischutz gestellt wurde. Und sofort wurde das Video bundesweit verlinkt, zum Beispiel beim großen rechtsradikalen Blog „PI-News“ (Politically Incorrect News) mit Angabe der Adresse, Telefonnummer und Email von Walter Lübcke.[17] Das Video wurde unter anderem kommentiert mit: „dort vorbeizuschauen“ und „der Kasper aus Kassel macht es nicht mehr lange.“[18] Auch der AfD-Bundesvorstand teilte das Video sofort auf Facebook mit der Parole „Noch ist es unser Land, Herr Lübcke!“, ebenso die heutige AfD-Europaabgeordnete Christine Anderson sowie der heutige Schatzmeister der sogenannten CDU-WerteUnion, Udo Kellmann.[19] Am Montag, den 19. Oktober 2015 – fünf Tage nach der Veranstaltung in Lohfelden – eröffnete Akrif Pirrinci die Kundgebung zum einjährigen Bestehen von PEGIDA in Dresden vor 20.000 Menschen mit dem Thema „Lohfelden“ und griff Walter Lübcke stellvertretend für die Regierenden mit einem empörenden KZ-Vergleich an.[20]

KAGIDA und Hartmann hatten mit der Störung der Lübcke-Veranstaltung und dem YouTube-Video einen rechten Internet-Coup gelandet, mit einer Resonanz weit über das Internet hinaus und einer Reichweite, die sie mit keiner Demonstration oder Aktion jemals zuvor erreicht hatten. Der YouTube-Account von Hartmann hatte bis dato lediglich 18 Abonnenten. Stephan Ernst schrieb seiner Mutter am Tag nach der Veranstaltung „wie berauscht“, das Lübcke-Video über „den Abschaum von Volksverrätern“ sei bereits über 100.000 Mal geklickt worden.[21] Bei der Erzählung vom großen Bevölkerungstausch im Rechtsruck seit 2015 entfaltete das Video dann eine über Jahre anhaltende extreme Breitenwirkung. Am 6. Februar 2019, also mehr als drei Jahre nach dem Ereignis, schrieb ein rechter Blogger: „CDU-Politiker rät Deutschen ihr Land zu verlassen, wenn sie mit Merkels Asylpolitik nicht einverstanden sind.“ Als die bundesweit bekannte frühere CDU-Politikerin Erika Steinbach, inzwischen Vorsitzende der AfD-nahen „Desiderius-Erasmus-Stiftung“, die Videosequenz am 18. Februar 2019 in einem Tweet für ihre 80.000 Follower ebenfalls erneut verlinkte, so als sei das Ganze eben erst passiert, brach ein neuer rechter „Shitstorm“ gegen Lübcke los.[22]

Stephan Ernst, der offenbar seit dem Jahr 2002 Informationen zu 60 Anschlagszielen in Kassel sowie eine „Verhaltensliste“ hierfür verschlüsselt gespeichert hatte, muss sich erneut bestärkt gefühlt haben. Er spähte wohl nun das Haus von Lübcke konkret aus. Die Tatbegehung ähnelt der Vorgehensweise des NSU: Kopfschuss aus nächster Nähe und in unmittelbarer Nähe zu anderen Menschen, keine formale Bekennung zur Tat – denn die brauchte es gar nicht. Die rechte Szene legitimierte und feierte den Lübcke-Mord auch so im Netz sowie auf PEGIDA-Veranstaltungen.[23]

3. „Abgekühlte gewaltaf­fine Rechts­ex­tre­misten, deren Akten zu löschen waren“. Behördliche (Fehl-)Einschät­zungen und die Realität dahinter

Nun stellt sich aber die Frage, ob die Behörden die anhaltende Gefährlichkeit und Aktivität von Ernst und Hartmann hätten erkennen können (bzw. sogar hätten erkennen müssen, weil ihnen seit 2009 Hinweise darauf vorlagen), oder ob sie diese Hinweise hätten gewinnen können. Und ebenso ist zu klären, ob die hessischen Geheimdienst-Akten tatsächlich „nach den gesetzlichen Vorschriften zu löschen waren“.

Tatsäch­liche Hinweise zu Aktivitäten von Ernst und Hartmann nach 2009: Fotos, NSU-Bezüge, Waffen, AfD-Un­ter­stüt­zung und Lübcke-Hetze

Für die Verfassungsschutzbehörden sind nicht Straftaten, sondern „tatsächliche Hinweise“ auf extremistische Bestrebungen das Kriterium für eine Beobachtung. Erster Hinweis: Stephan Ernst wurde im April 2010 in Dortmund verurteilt. Die Angabe „keine Erkenntnisse seit 2009“ ist schon deshalb falsch. Richtig ist, dass Ernst wohl seit 2010 keine Straftaten mehr nachgewiesen werden konnten.

Doch von Stephan Ernst lag, wie 2019 durch den Hessischen Innenminister auf Fragen der Landtags-Opposition eingeräumt wurde, beim hessischen Geheimdienst ein Foto aus 2011 vor, das ihn auf einer Neonazi-Sonnenwendfeier zeigt.[24] Seine Akte hätte also frühestens 2016 gelöscht werden können, sie wurde aber bereits 2015 intern gelöscht. Die Akte wurde 2015 auch nicht dem NSU-Ausschuss übergeben, selbst dann nicht, als DIE LINKE einen Geheim-Vermerk fand, wonach Stephan Ernst vom hessischen Geheimdienst-Chef persönlich als „brandgefährlich“ eingestuft wurde. Als wir im Juni 2015 einen Beweisantrag zum Thema „Stephan Ernst und weitere nordhessische Neonazis“ stellten und dann am 21. Dezember 2015 – überwiegend in geheimer Sitzung – die Erstellerin eben jenes Dossiers als Zeugin befragten, berief sie sich – wie so oft im NSU-Komplex – auf extreme Kenntnislücken: Die Akten seien gelöscht, die Erkenntnisse zu lange her, sie wisse da nichts mehr, aktuell sei nichts bekannt. Wir fragten dabei auch, was es mit der „besonderen Gefährlichkeit“ von Ernst auf sich habe, ob Ernst aktuell noch aktiv sei und ob er als Rechtsterrorist in Betracht komme.[25] Dass dieser Vorgang heute von uns überhaupt öffentlich geschildert werden darf, ist erst nach zähem Ringen um die Freigabe der entsprechenden NSU-Ausschussprotokolle möglich, welche seit Ende Oktober 2019 (stark geschwärzt) vorliegen und die die Presse seither auf Antrag einsehen, aber auch nur sinngemäß daraus berichten darf.[26]

Wichtig: Die ursprünglichen Akten – also der oben genannte „Brandgefährlich-Vermerk“ aus 2009; dazu existierende Korrespondenz und Ermittlungsberichte; die „Personen-Akten“ von Ernst und Hartmann sowie Akten zu Personen und Strukturen rund um Ernst und Hartmann – sind bis heute in Gänze (!) geheim. Ebenso geheim ist der überwiegende Teil des sogenannten „120-Jahre NSU-Geheimberichts“ des hessischen Verfassungsschutzes, der zahllose Versäumnisse im NSU-Komplex belegt[27] und in dem Stephan Ernst elfmal namentlich auftaucht. Auch dieser Fakt ist nur deshalb öffentlich bekannt, weil die Journalisten Laabs und Aust gegen den Hessischen Verfassungsschutz auf Herausgabe von Informationen klagten und sich vor Gericht in diesem Punkt durchsetzen konnten. Bis heute ist nicht klar, ob alle über Ernst und Hartmann bei den Verfassungsschutzbehörden vorliegenden Akten vollständig und ungeschwärzt für die Ermittlungen an den Generalbundesanwalt und das BKA übermittelt wurden. Möglicherweise erhält der Geheimschutz wieder einmal, wie schon bei den Ermittlungen zum NSU-Opfer Halit Yozgat, Vorrang gegenüber Mordermittlungen.

Weil Hartmann 2006 als Zeuge zum NSU-Mord befragt wurde, wäre natürlich auch seine Akte für den NSU-Ausschuss relevant gewesen und hätte deshalb auch automatisch vorgelegt werden müssen. Das ist nicht geschehen. Wie schon bei Ernst stellt sich die Frage, warum und auf welcher Grundlage die interne Löschung 2016 erfolgte. Auch Hartmann war ja – über den NSU-Bezug hinaus – nicht irgendwer. Dennoch hatte er ab 2011 behördlich genehmigt Zugang zu Sprengstoff und ab 2015 zu Waffen. [28] Er schoss aber schon vorher (illegal) in Schützenvereinen, spätestens ab 2015 mit Ernst zusammen. Hartmann war 2015 maßgeblicher Initiator der Hetz- und Mordkampagne gegen Lübcke. Haben Staatsschutz und LKA zwar den Polizeischutz für Lübcke organisiert, aber nie etwas zu den Urhebern der Hetz-Kampagne oder über mögliche Gefährder in Kassel ermittelt?

Jüngsten Meldungen zufolge sagte Hartmanns Ex-Lebensgefährtin 2018 in einem Sorgerechtsstreit vor dem Amtsgericht Korbach aus, dass Hartmann illegal Waffen besitze und Munition herstelle. Außerdem sei er Rechtsextremist mit Nähe zu den Reichsbürgern. Diese wichtige Information wurde wohl vom Gericht nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.[29] Laut Aussage seiner Ex-Lebensgefährtin habe Hartmann zudem gedroht, sich bei einer unheilbaren Krankheit selbst in die Luft zu sprengen und dabei möglichst viele „Kanaken“ mitzunehmen.[30]

Es gab also 2015 und 2016 eigentlich keine Gründe, die Akten von Ernst und Hartmann zu löschen – im Gegenteil. Es lagen Hinweise auf Aktivitäten, Waffen sowie NSU-Bezüge vor; weitere Hinweise aus Schützenvereinen, aus dem Internet, Gerichtsverfahren etc. hätten gewonnen werden können. Im Januar 2016, nicht einmal einen Monat, nachdem DIE LINKE im NSU-Ausschuss nach der Gefährlichkeit von Stephan Ernst gefragt hatte, geriet dieser unter Verdacht, den Mordanschlag auf Ahmed I. begangen zu haben. Online postete Ernst später: „Entweder diese Regierung dankt in Kürze ab oder es wird Tote geben.“[31]

Dokumentiert ist auch eine Geldspende von 150 Euro vom Konto Stephan Ernsts an die ultra-rechte AfD-Thüringen unter dem Faschisten Björn Höcke mit dem Betreff „Gott segne euch“. 2015 nahmen Ernst und Hartmann gemeinsam 2015 an einer AFD-Kundgebung von Höcke und Gauland in Erfurt teil. Für Aufsehen sorgte, dass Ernst 2018 aktiv im AfD-Wahlkampf in Kassel geholfen, Plakate aufgehängt, Mitglieder getroffen, sowie an deren Veranstaltungen, Diskussionen und der Wahl-Party nach der Landtagswahl teilgenommen hatte. Dabei hatte die AfD-Bundespartei nach dem Mord noch jegliche Nähe zu Stephan Ernst kategorisch abgestritten.[32] Auch bei Hartmann wurden weitere Hinweise auf AfD-Veranstaltungen gefunden. Für Aufsehen sorgten zudem Recherchen der Plattform EXIF, wonach Ernst und Hartmann mit tausenden anderen Neonazis am 1. September 2018 in Chemnitz an einer bundesweit Aufsehen erregenden Demonstration teilnahmen:[33] Erstmals marschierten hier AfD, PEGIDA und Neonazis öffentlich sichtbar gemeinsam.[34] Der Protest gegen „Ausländerkriminalität“ und „Messermigration“ geriet zum ultra-rechten Schulterschluss, es kam zu Menschenjagden, Journalist*innen, Geflüchtete und Polizei wurden aus der Menge heraus massiv angegriffen.

DIE LINKE befragte im Februar 2016 im NSU-Untersuchungsausschuss auch den von Andreas Temme[35] geführten V-Mann Benjamin Gärtner zu dessen Wissen über Stephan Ernst. Gärtner antwortete nur nebulös: „den nannten wir NPD-Stephan“.[36] Im Oktober 2019 teilte der Anwalt von Stephan Ernst mit, dass Gärtner und Ernst gut bekannt gewesen seien. Sie hätten sich auch über Gärtners V-Mann-Führer Andreas Temme ausgetauscht.[37] Ein V-Mann darf aber unter keinen Umständen über seine Tätigkeit für den Geheimdienst mit Dritten sprechen, und schon gar nicht Wissen über den Geheimdienst und seine Mitarbeiter weitergeben! Die Frage ist aber: Warum verschwieg Gärtner im Untersuchungsausschuss 2016 seine gute Beziehung zu Stephan Ernst? Und wann hat er Ernst etwas über Temme erzählt?[38] Dass die Staatsanwaltschaft hierzu Ermittlungen aufgenommen hätte, ist uns bisher nicht bekannt.

Löschung der Akten nach den gesetz­li­chen Bestim­mungen nicht erfor­der­lich und wegen NSU-Ak­ten­löschmo­ra­to­rium sogar verboten!

Ein Blick ins Gesetz zeigt: Es gab überhaupt keine Pflicht zur Löschung der Personen-Akten, so wie es die Behörden bis heute immer wieder behaupten. Laut damaliger und heutiger Gesetzeslage prüft der Geheimdienst nach fünf Jahren erstmals, ob Akten mangels neuer Hinweise zu löschen sind,[39] und er prüft dies erneut nach zehn und zuletzt nach 15 Jahren. Aber selbst dann kann die Behördenleitung eine Löschung untersagen – falls die Akten noch relevant sind. Das Gesetz differenziert also ausdrücklich. Im Fall des von der Behördenleitung zurecht als „brandgefährlich“ markierten Ernst und bei den NSU-Bezügen von Hartmann hätten diese Akten selbstverständlich länger aufbewahrt werden können und sogar müssen, da Ernst und Hartmann – wie beschrieben – weiterhin aktiv waren und obendrein im NSU-Ausschuss Zeugen dazu befragt wurden. Auch bei der Polizei konnte – auf anderer Rechtsgrundlage – die DNA von Ernst länger als fünf Jahre aufbewahrt werden. Nur deshalb konnte Stephan Ernst als mutmaßlicher Täter zügig ermittelt werden. De facto wurde also die frühestmögliche und nicht eine zwingende Löschung der Akten von Ernst und Hartmann unter Missachtung neuerer Hinweise im Geheimdienst vorgenommen. Warum diese Eile?

Die Angelegenheit ist aber noch verworrener: Inzwischen wissen wir nämlich, dass die Akten anscheinend nicht gelöscht, sondern nur „intern gesperrt“[40] wurden, da nach dem bundesweiten Moratorium seit 2012 keine Akten mit NSU-Bezügen gelöscht, also geschreddert, werden dürfen. Sämtliche Daten werden seither zwar aus den internen Datensystemen gelöscht, lediglich die Papierakte wird an einem Ort noch aufbewahrt, zu dem nur die Datenschutzbeauftragte Zugriff hat. In Hessen erging diese Weisung nochmals für die Landesbehörden im Juli 2012 durch den damaligen Innenminister Boris Rhein. Akten sollten für die NSU-Aufklärung vorerst auch dann erhalten bleiben, wenn keine neuen Erkenntnisse zu den Personen vorliegen und die Akten somit zur Löschung anstanden. In Hessen passierte nun Folgendes: Seit 2012 wurden fast 700 Akten von Rechtsextremisten (!) zur internen Löschung freigeben. Diese Akten wurden dann aus allen internen und bundesweiten Daten-Systemen gelöscht. Erhalten blieb jeweils ein Papierexemplar, welches in einem „Container“ des Landesamtes für Verfassungsschutz verschlossen wurde und zu dem nur als einzige Person, die Datenschutzbeauftragte Zugang hat. Rein formal existieren die Akten (darunter auch die von Ernst und Hartmann) also noch und wurden nur „gesperrt“ – aber niemand im Verfassungsschutz wusste noch von diesen Akten, niemand hätte sie recherchieren oder für die NSU-Aufklärung und die Polizeiarbeit nutzen können – mit Ausnahme der oder des Datenschutzbeauftragten des Geheimdienstes.[41] Auch der NSU-Untersuchungsausschuss, für dessen Aufklärung es das Lösch-Moratorium ja eigentlich gab, wurde nicht auf die Existenz dieser Akten hingewiesen; selbst dann nicht, als explizit über Stephan Ernst und weitere nordhessische Neonazis im NSU-Untersuchungsausschuss Zeugenbefragungen stattfanden.

Aus unserer Sicht wurde das Lösch-Moratorium damit ad absurdum geführt, indem Akten aktiver, gefährlicher und für die NSU-Aufklärung relevanter Neonazis jeder Zugänglichkeit entzogen wurden! Die Landesregierung und der Verfassungsschutz waren in allen Sitzungen des NSU-Ausschusses vertreten, auch als es um Stephan Ernst und dessen Akten ging, aber sie verloren kein Wort darüber, dass sich diese Akten mit hunderten weiteren „im Container“ befanden! Zudem hatten auch Sicherheitsbehörden selbst keinen Zugriff mehr auf diese Informationen, also z.B. auch die Polizei nicht, als 2016 wegen des Mordversuchs gegen Stephan Ernst ermittelt oder 2018 Aussagen wegen Waffen und Rechtsextremismus vor Gericht gegen Hartmann gemacht wurden.

Wenn die Behörden sagen, dass die Akten nach den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen zu löschen waren, dann stimmt das in dreifacher Hinsicht nicht: Gesetzlich war die Löschung erstens nicht vorgeschrieben, sie verstieß zweitens aufgrund der Relevanz und der Aktivitäten von Ernst und Hartmann sogar gegen den gesetzlichen Auftrag und darüber hinaus durfte eine Löschung aufgrund des NSU-Löschmoratoriums ohnehin nicht vorgenommen werden. Die Akten und Hinweise wurden überspitzt gesagt einfach im dunkelsten Keller der Behörden gebunkert, sodass niemand mehr Zugriff erhielt. Dies wäre wohl auch so geblieben, wenn DIE LINKE die Existenz dieser Geheim-Akten nicht öffentlich gemacht sowie beharrlich nach deren Verbleib und Relevanz gefragt hätte.[42]

Regel statt Ausnahme: 2000 gelöschte Akten von Rechts­ex­tre­misten in Hessen seit 2006 – leider oft fälschlich und unwie­der­bring­lich!

Durch die Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der LINKEN im Landtag kam jüngst heraus, dass seit dem Mord an Halit Yozgat in Kassel in 2006 über 2000 Akten hessischer Rechtsextremisten im Hessischen Verfassungsschutz gelöscht wurden, 1400 davon angeblich unwiederbringlich.[43] 679 Personen-Akten sind aber zumindest in Papierform seit dem Löschmoratorium 2012 im „Container“ erhalten gebliebenen. Hierzu läuft aktuell eine Neubewertung durch den Verfassungsschutz – mit dem Zwischenergebnis (Stand Mitte März 2020), dass rund 200 Akten neu bewertet werden sollen. Davon waren Mitte März zwar nur 50 Neu-Bewertungen abgeschlossen, aber schon bei diesen 50 fanden sich 20 Personen, die offenbar fälschlich zur Löschung aussortiert wurden, darunter 15 aus der Kasseler Szene mit Bezügen zu Ernst und Hartmann.[44] Das heißt auch: Alle diese Akten lagen auch dem NSU-Ausschuss nicht vor, obwohl es eines seiner Ziele war, das mögliche NSU-Umfeld in Kassel zu untersuchen. Da die Bearbeitung der restlichen 150 Akten noch aussteht, wissen wir derzeit nicht, wie viele falsche „Sperrungen“ sich am Ende herausstellen werden. Niemand außer dem Verfassungsschutz, dessen Handeln es eigentlich zu untersuchen galt, hat bis heute Zugriff auf all diese Akten.

Dabei haben wir schon während unserer Arbeit im NSU-Untersuchungsausschuss darauf aufmerksam gemacht, dass über 500 Aktenstücke aus dem Bereich Rechtsextremismus der Jahre 1992 bis 2012 „nicht mehr auffindbar“ waren und andere Akten, wie die der in der Neonazi-Szene sehr relevanten Corynna Görtz, fälschlicherweise gelöscht wurden.[45] Summiert man diese beim hessischen Geheimdienst verschwundenen, gelöschten und gesperrten Akten, so wird klar, dass dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Hessen mehr Akten fehlten, als er überhaupt vorgelegt bekam. Die große Zahl von über 2.000 gelöschten Personen-Akten über Rechtsextremisten seit 2006 ist überraschend, weil es in Hessen laut Innenministerium konstant nur etwa gut 1.000 Rechtsextremisten gibt.

Laut Antwort der Landesregierung auf eine weitere Anfrage der LINKEN im Landtag kam zudem heraus, dass bei etwa 400 Morddrohungen und Beleidigungen gegen Walter Lübcke vor dessen Ermordung nur etwa ein Dutzend Strafverfahren eingeleitet und kein einziges mit einer Verurteilung beendet wurde.[46] Es ist nahezu ausgeschlossen, dass alle Morddrohungen und Beleidigungen gegen Lübcke strafrechtlich irrelevant oder die Verfasser nicht ermittelbar gewesen sind. Es ist eine ernüchternde Bilanz, dass das Internet für rechte Hetze ein faktisch rechtsfreier Raum ist! Denn insgesamt gilt bei der Flut an Beleidigungen, Gewalt- und Bombendrohungen gegen „Flüchtlingshelfer“ seit 2015, dass ein Großteil strafrechtlich nicht erfasst oder wenn, dann nicht geahndet wurde. Die Quote überhaupt abgeschlossener Verfahren bei politisch rechter Kriminalität liegt in Hessen bei unter zehn Prozent.[47]

Fazit: So etwas hätte man wissen können – und die Behörden hätten es wissen müssen!

Die Kontinuität behördlicher Fehleinschätzungen oder falscher Darstellungen bei rechten Gefährdern und ihren Straftaten, insbesondere bei Ernst und Hartmann, bedarf dringend der Aufarbeitung – auch durch einen Untersuchungsausschuss des Landtags. Hier stellt sich die Frage nach der Verantwortung, denn sowohl Ernst, als auch Hartmann waren über Jahrzehnte und auch noch nach 2009 aktiv im rechten Parteienspektrum (NPD, AfD), im rechten Bewegungsspektrum (Kameradschaften, KAGIDA, überregionale Demonstrationen), im Waffenspektrum (legaler und illegaler Umgang bzw. Handel), sowie in konspirativ-militanten Nazi-Gruppen (FAP, HNG, C-18, Artgemeinschaft). Sie waren hochgefährlich und sind offen als Neonazis und im AfD-Spektrum aufgetreten. Einige Hinweise dazu lagen bei Behörden vor, andere wären einfach zu ermitteln gewesen, manche fallen bis heute unter strengste Geheimhaltung. Die verhängnisvolle Behandlung und fortgesetzte Darstellung als „abgekühlte Rechtsextremisten, deren Akten zu löschen waren“ spottet vor dem Hintergrund ihrer NSU-Bezüge, ihrer Rolle bei der jahrelangen Lübcke-Hetzkampagne, ihrer Bewaffnung und ihrer fortgesetzten Aktivitäten im AfD-Neonazi-Spektrum eigentlich jeder Beschreibung!

Die strafrechtliche Seite des Mordfalls Lübcke sowie des weiteren mutmaßlichen Mordversuchs von Stephan Ernst auf den irakischen Flüchtling Ahmad E. wird im Prozess in Frankfurt hoffentlich vollständig aufgearbeitet. Es wird auch vermutet, dass Ernst bereits im Jahr 2003, durch das geschlossenen Küchenfenster auf einen Lehrer geschossen haben könnte. Die Kugel verfehlte nur um Zentimeter den seinen Kopf. Leider wurden die Polizeiakten dazu zwischenzeitlich gelöscht, so dass eine Nachverfolgung kaum noch möglich ist.[48] Gegen drei weitere am illegalen Waffenhandel Beteiligte soll in separaten Verfahren Anklage erhoben werden. Die Aufarbeitung des Lübcke-Mordes im Kontext des Rechtsrucks seit 2015 bleibt aber auch im gesellschaftlich-politischen Raum dringend nötig und bedarf unterschiedlicher Aufarbeitungsformen und Akteure. Spätestens mit Auffliegen des NSU gab es kein Erkenntnisproblem zur Gefahr von Rechts, sondern ein massives Umsetzungsproblem! Schon wieder wurden Neonazis des NSU-Spektrums zu Akteuren und Tätern, nun flankiert, legitimiert und öffentlich gefeiert durch die massiv gestärkte Rechte. Neben parlamentarischer und medialer Aufarbeitung des Lübcke-Mordes bedarf es deshalb gesellschaftspolitischer Gegenwehr zum Rechtsruck, wenn wir nicht ständig weitere Opfer beklagen und neue Untersuchungsausschüsse einrichten wollen, immer so als „hätte man das ja nicht wissen können“.

HERMANN SCHAUS   ist seit 2008 Mitglied des Landtags und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag. Er war Obmann seiner Fraktion im NSU-Untersuchungsausschuss und wurde jüngst zum Stellvertretenden Vorsitzenden des Lübcke-Untersuchungsausschusses gewählt.

ADRIAN GABRIEL   ist seit 2008 wissenschaftlicher Referent für Innenpolitik und Antifaschismus in der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag. Er war als Referent im NSU-Untersuchungsausschuss und ist derzeit auch für DIE LINKE im Lübcke-Untersuchungsausschuss tätig.

Anmerkungen:

[1] Zum ambivalenten Verhalten der Union zwischen „Dröhnendem Schweigen“ und harten Schuldzuweisungen an die AfD s. Stephan-Andreas Casdorff in Der Tagesspiegel vom 24.06.2019: „Das dröhnende Schweigen der Union“.

[2] Auf den Kontext der bundesweiten Zunahme der Zahl von Brandanschlägen, Mord-Drohungen, Attentaten wie in München und Halle sowie Ermittlungen zu „Hannibal“, „Nordkreuz“, „Franco A.“ und andere rechtsterroristische Gruppen durch den Generalbundesanwalt, sowie auf bundesweite Diskurse zum Rechtsruck seit 2015 sei hier nur hingewiesen.

[3] Am 3. Juni äußerten sich Generalstaatsanwalt Steiff und LKA-Chefin Thurau auf einer Pressekonferenz auf wiederholte Nachfragen von Journalisten über mögliche Zusammenhänge zu Morddrohungen und der Hetzkampagne gegen Lübcke: „das kann ich nicht bestätigen (…) kein Motiv im Zusammenhang mit Flüchtlingskrise (…) kein Bezug zur jetzigen Tat“. Vielmehr warnte Sabine Thurau, dass derartige Spekulationen die Ermittlungen gefährden würden. Spekuliert und ermittelt wurde aber intensiv über diverse Umwelt-Gruppen, einen Raubmord und das familiäre Umfeld, was sogar zu einem SEK-Einsatz mit Hubschrauber auf einer Nordseefähre führte, um den vermeintlichen Täter aus dem familiären Umfeld zu hindern, die Tatwaffe in der Nordsee zu versenken.

[4] S. die Pressekonferenz durch Innenminister Seehofer, BfV-Chef Haldenwang und BKA-Chef Münch auf Hessenschau.de vom 18.06.2019: „Stephan E. war seit 2009 nicht mehr auffällig“; sowie die gleichermaßen (falschen) Einschätzungen durch die hessischen Sicherheitsbehörden bei Julian Staib in der FAZ vom 18.09.2019: „Sondereinheit gegen abgekühlte Rechtsextremisten“.

[5] Sachstand Mitte April 2020.

[6] S. Herrnkind in DER STERN vom 04.07.2019: „Warum der Verfassungsschutz abgeschafft werden muss“. Darin stellt die Autorin unter anderem fest: „Entdeckt hat den Namen die Fraktion der Linken im hessischen Landtag. Der gewaltbereite Neonazi schien den Politikern, die die Akten aufmerksam gelesen hatten, verdächtig. Um mehr über Stephan E. zu erfahren, luden sie 2015 die Fachleute ein: den Verfassungsschutz. Die zuständige Sachbearbeiterin wusste allerdings nichts zu sagen (…) Natürlich sind auch Verfassungsschützer keine Hellseher. Trotzdem stellt sich die Frage, warum die Linksfraktion ganz offenbar den richtigen Riecher hatte, der Verfassungsschutz aber nicht. Ähnlich war es beim NSU.“

[7] Den diversen radikal-militanten Neonazi-Gruppen der 1990er und 2000er Jahre in Kassel sowie Nordhessen und deren Bezüge zum NSU haben wir in unserem Sondervotum zum NSU-Abschlussbericht von 2018 ein eigenes Kapitel gewidmet. Dieses Spektrum reicht von FAP, NPD, Sturm 18, Blood & Honour und Combat 18 bis zu den Kameradschaften und hat fließende Übergänge in die Hooligan-, Rocker-, Waffen- und Rotlicht-Szene und ihren überregionalen Verbindungen.

[8] Die neonazistische FAP war an sich kurzlebig (1991-1995), hatte aber prominente und über Jahrzehnte aktive Nazi-Kader wie Thorsten Heise und Nachfolgestrukturen, in Hessen als „Kameradschaft Gau-Kurhessen“ um Dirk Winkel, in denen sich auch Markus Hartmann engagierte. Die HNG hatte ihren Sitz und Szeneschwerpunkt zwar im Rhein-Main Gebiet, doch war sie bundesweit von hoher Bedeutung für die Vernetzung und Veranstaltungen der (kriminellen) Neonazi-Szene.

[9] S. z.B. den aktuellen Bericht des HR-Magazins Defacto vom 27.04.2020: „Mordfall Lübcke – Mutmaßlicher Helfer war schon als Jugendlicher gewalttätig und rechtsextrem“ und DIE ZEIT: „Warnung vor Rechtsextremisten bleib folgenlos“ vom 31.03.2020.

[10] S. http://www.schuetzenclub-sandershausen.de/86/Multicup-2010.html.

[11] S. BGH-Beschluss vom 22.08.2019 – StB 21/19, S. 5 ff

[12] Eine ausführliche frühe Medien-Darstellung der Biografie des Stephan Ernst: DIE ZEIT vom 18.06.2019 „Wer hat ihn erschossen.“

[13] S. Christoph Cuntz im Wiesbadener Kurier vom 18.12.2019: „Kuschel-Justiz für den Neonazi“.

[14] S. Tina Kainer und Alexej Hock in DIE WELT vom 11.03.2020: „Die Falle vor dem Mord“.

[15] KAGIDA war der Ableger von PEGIDA in Kassel. Es war von Beginn an über NPD, AfD, Burschenschaften, neue Rechte und die Führungsfigur Michael Viehmann (verurteilt wegen Volksverhetzung) radikal und „breit“ aufgestellt, s. HNA vom 21.04.2015: „Strafbefehl für Kagida-Chef Michael Viehmann“.

[16] Professor Moriatti, „Erstaufnahme Asyl RP Lübke Kassel Lohfelden 14.10.2015”, YouTube Video, 14. Oktober 2015, https://www.youtube.com/watch?v=KdnLSC2hy9E.

[17] Eine Zusammenarbeit von PI-News und KAGIDA bestand schon zuvor: Ende Dezember 2014 wurde bei einer KAGIDA-Demonstration in Kassel ein professionell gestaltetes Transparent des Blogs „PI-News“ mit dem Slogan „Stoppt die Islamisierung des Abendlandes“ mitgeführt.

[18] Hierzu s. DIE TAGESSCHAU vom 04.06.2019 „Rechtsextreme verhöhnen Getöteten“.

[19] S. Lars Wienand auf T-Online vom 20.01.2020: „Lübcke-Video führt zu Verdächtigen und zur AfD“.

[20] S. DIE ZEIT vom 18.06.2019 „Angestachelt zur Gewalt“ und der Satz Pirrincis: „Es gäbe natürlich auch andere Alternativen. Aber die KZ sind ja leider derzeit außer Betrieb.“

[21] DER SPIEGEL vom 17.4.2020: „Die Todeslisten des Stephan Ernst“.

[22] Ebd. sowie DER SPIEGEL vom 18.06.2019 „Chronologie einer Hetzjagd im Netz“.

[23] S. Bremer, Oeser und Steinhagen in ARTE-Doku vom 03.03.2020: „Die Legende vom Einzeltäter – Rechter Terror in Europa“.

[24] S. Teutsch und Rippegather in der Frankfurter Rundschau vom 28.11.2019: „Mordfall Lübcke: Stephan E. kündigt Geständnis an – Personenliste aufgetaucht“.

[25] S. Martin Stinehagen in DIE ZEIT, 26.10.2019: „Verfassungsschutz hielt Stephan E. noch 2009 für „brandgefährlich“.

[26] S. Robert Maus in Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 28.10.2019: „Neue Vorwürfe im Mordfall Lübcke“.

[27] S. Kapitel 2.3.6 „Die interne NSU-Aktenprüfung im LfV: Gravierende Versäumnisse für 120 Jahre geheim“ im Bericht der Fraktion DIE LINKE zum NSU-Untersuchungsausschuss im Hessischen Landtag.

[28] Süddeutsche 21. August 2019: „Mutmaßlicher Komplize durfte legal Waffen besitzen.“

[29] Tagesschau vom 31.3.2020: Polizei überprüfte mutmaßlichen Helfer.[30] Tagesschau vom 16.09.2019: Was wusste Markus H. von den Mordplänen?

[31] Ernst postete dies und anderes unter dem Pseudonym „Game Over“, s. DER SPIEGEL vom 26.06.2019.

[32] DIE WELT: 22. Januar 2020: Warum der Mordfall Lübcke jetzt für die AfD brisant wird.

[33] S. Exif-Recherche.org vom 26.09.2019: „Lübcke-Mord: Stephan Ernst und Markus Hartmann auf AfD-Demo 2018 in Chemnitz“.

[34] Ähnlich wie beim Fall Lübcke wurde ein eher lokales Ereignis im Zusammenwirken von Neonazis und AfD so gepuscht, dass es zu einem bundesweiten Großereignis der Rechten wurde: Durch die illegale Veröffentlichung des Haftbefehles gegen die Tatverdächtigen, die Flüchtlinge waren, wurde der Tote, selbst mit Migrationsgeschichte und eher linksstehend, zum nationalen Märtyrer erhoben. „Pro Chemnitz“, PEGIDA und die AfD entfachten einen bundesweiten Sturm mit Gerüchten, Halbwahrheiten und Lügen, es kam zu schweren Ausschreitungen und Angriffen auf Presse, Polizei, Geflüchtete, jüdische und linke Einrichtungen. Im Zuge der Debatte um die Vorfälle von Chemnitz musste VS-Präsident Hans-Georg Maaßen letztlich zurücktreten.

[35] Der dubiose Geheimdienst-Mitarbeiter Andreas Temme war ein Hauptgegenstand im NSU-Untersuchungsausschuss, weil er sich während der NSU-Ermordung von Halit Yozgat am 06.04.2006 in dessen Internetcafe befand.

[36] S. auch Baumgärtner, Bartsch, Holscher und Hunger in DER SPIEGEL v. 26.06.2019: „Das rechte Netzwerk von Kassel“.

[37] S. 17.10.2019: „Verfassungsschützer war mit mutmaßlichem Lübcke-Mörder „dienstlich befasst“.[38] S. Hermann Schaus, Pressemitteilung v. 18. Oktober 2019: „V-Mann Benjamin Gärtner soll mit Stephan Ernst gut bekannt gewesen sein und sich über Verfassungsschützer Temme besprochen haben“.

[39] § 6 Absatz 5 des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes: „Das Landesamt prüft bei der Einzelfallbearbeitung und im Übrigen nach von ihm festgesetzten angemessenen Fristen, spätestens jedoch nach fünf Jahren, ob gespeicherte personenbezogene Daten zur Aufgabenerfüllung noch erforderlich sind. Gespeicherte personenbezogene Daten über Bestrebungen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 sind spätestens 10 Jahren, über Bestrebungen nach § 2 Abs. 2 Nr.3 und 5 sind spätestens 15 Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu löschen, es sei denn, die Behördenleitung trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung.“

[40] S. Hessenschau v. 19.06.2019: „Verfassungsschutz: Akte noch da, aber gesperrt“

[41] S. Julian Staib in Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.09.2019: „Die Datenschutzrechte der Rechtsextremen“.

[42] S. Hermann Schaus, Pressemitteilung v. 22. August 2019: „Auch mutmaßlicher Waffenlieferant Markus H. hatte eigene Geheimdienst-Akte“.

[43] S. Antwort der Landesregierung auf Berichtsantrag Schaus/LINKE (Ausschussvorlage 20/16) und Protokoll der Innenausschusssitzung (20/21 vom 12.03.2010)

[44] S. Pitt von Bebenburg in Frankfurt Rundschau vom 26.03.2010: „Kühl verkalkuliert. 20 aktive Rechtsextreme hat Hessens Verfassungsschutz über Jahre aus den Augen verloren“.

[45] S. Antwort der Landesregierung auf Dringlichen Berichtsantrag DIE LINKE Drs. 20/855 im Protokoll der Innenausschusssitzung (20/8).

[46] S. Antwort der Landesregierung auf Dringlichen Berichtsantrag DIE LINKE Drs. 20/855 im Protokoll der Innenausschusssitzung (20/8).

[47] S. Antwort der Landesregierung auf Berichtsantrag DIE LINKE „Diverse Gewalt-, Bomben- und Morddrohungen durch die rechte Szene in Hessen“ (Drs. 20/415).

[48] In einem weiteren Verdachtsfall gegen Ernst (Anschlag auf einen Lehrer aus der Antifa-Szene im Jahr 2003) wird zudem wegen Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat ermittelt. Es bleibt abzuwarten ob und wenn ja welche Beziehungen insgesamt im Komplex Waffen und Lübcke-Mord bestanden.

 

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