Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 229: Perspektiven der Suizidbeihilfe

Dr. Jürgen Kühling (1934 – 2019)

in: vorgänge Nr. 229 (1/2020), S. 157-161

Dr. Jürgen Kühling, über zwei Jahrzehnte Richter in höchsten deutschen Gerichten, engagierter Menschenrechtler und nebenamtlich Hochschullehrer, ist am 16.12.2019 in Hamburg, seinem letzten Wohnort, im Alter von 85 Jahren verstorben. In seinen letzten drei Jahren hatte er die Folgen eines  Schlaganfalls relativ erfolgreich überwunden.

Unser beider Lebenswege kreuzten sich erstmals im Jahre 1974, als wir uns in gleichsam synchronen Lebens- und Berufsstationen in Hannover begegneten: Jürgen Kühling als ministerieller Geburtshelfer einer justizpolitischen Erprobung einer Reform der Juristenausbildung, ich selbst als „Nutznießer“ und soziologischer bzw. kriminologischer Mitgestalter des Reformprojekts. Die lebensweltliche und private Parallele fand uns beide fast Gleichaltrige in familiär analoger Situation. Professionelle und familiäre Gleichschaltung waren die Ingredienzien einer schnell gewachsenen und bis zu seinem Tod anhaltenden Freundschaft, auch über etliche Jahre getrennter beruflicher wie geographischer Wege hinweg. Diese führten allerdings in den letzten zwei Jahrzehnten seines Lebens wieder in größere örtliche und auch berufliche Nähe, als Jürgen Kühling im Jahre 2001 seine juristische Kompetenz aus staatlichem in einen privaten und zivilen Kontext stellte. Mehr noch – und dies ist der Grund dieses Nachrufs an diesem Ort, worauf noch zurückzukommen ist: Jürgen Kühling gehörte dem Bundesvorstand der Humanistischen Union in einer ihrer besonders bewegten Phase während der Jahre 2001 bis 2005 an.

Marsch durch drei Ebenen der Justiz

Geboren am 27.4.1934, wuchs Jürgen Kühling als mittleres von drei Kindern in einem traditionellen Elternhaus in der mittelalterlichen Großstadt Osnabrück auf, deren Ursprung auf einen von Karl dem Großen um 780 n.Chr. gegründeten Bischofssitz zurückgeht. Sein Vater Karl Kühling war ein kritischer Lokaljournalist am Osnabrücker Tageblatt, der sich von der Sportberichterstattung über Theaterrezensionen bis zum Feuilleton-Chef seiner Zeitung hochgearbeitet und sich um die Geschichte der Stadt in zahlreichen Publikationen ausgezeichnet hat – u.a. auch über die Geschichte der Juden in Osnabrück. Dafür bekam er die Ehrenbürgerschaft der Stadt verliehen, wovon auch noch ein Osnabrücker „Karl-Kühling-Weg“ bis heute zeugt. Seine Eltern pflegten ein intensives künstlerisches Interesse durch häufige Theater- und Musikbesuche. Politisches Interesse und Engagement trug der Vater in Familie und Erziehung als CDU-Ratsmitglied und deren mehrjähriger Fraktionschef – eine Aktivität, die der Vater als „Unbelasteter“ gleich nach Kriegsende 1945 für etliche Jahre wahrnahm.

Seine gymnasiale Phase der Schulbildung erwarb Jürgen Kühling nicht wie sein Vater an einer der beiden humanistischen Gymnasien der Stadt, sondern an dem Ernst-Moritz-Arndt Realgymnasium (EMA). Die Bindung an Osnabrück hat Jürgen sein Leben lang wachgehalten.

Seine universitären Stationen mit beiden juristischen Examina sowie der Promotion brachte er in etwas mehr als zwei Jahrzehnten an den drei deutschen rechtswissenschaftlich renommierten Universitäten Freiburg, Göttingen und München sowie an der Universität Rom hinter sich. Gleich im Anschluss an Studium und Promotion warf Jürgen Kühling für ein Jahr (1965/66) in der VW-Rechtsabteilung den Blick in die juristische Praxis der Wirtschaft, ehe er von Hannover aus seinen Marsch durch drei Ebenen bzw. Sparten der deutschen Justiz antrat.

1966 wurde er für sechs Jahre zunächst als Richter an das Verwaltungsgericht Hannover berufen, wo er durchgehend bis 1972 amtierte, 1971 unterbrochen durch eine einjährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das damals noch in Berlin befindliche Bundesverwaltungsgericht. An dieses Gericht kehrte Jürgen Kühling etliche Jahre später als Richter zurück, um dort für ein Jahrzehnt von 1979 bis 1989 über Fragen und Probleme des Verwaltungsrechts zu urteilen und zu richten.

Die dann folgenden zwölf Jahre führten ihn schließlich an seine letzte richterliche Station. Auf Vorschlag der SPD wurde er zum Richter an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gewählt und berufen, womit er die prestigereichste sowie amtshöchste Position für Richter in der Bundesrepublik erreicht hatte. Diese Position nahm Jürgen Kühling von 1989 bis 2001 wahr und schloss sie auf eigenen Wunsch ein Jahr vor der gesetzlich möglichen Amtszeit von zwölf Jahren ab. Am 23. Januar 2001 erhielt er in Karlsruhe aus der Hand des Bundespräsidenten die Entlassungsurkunde aus dem Dienst der dritten Staatsgewalt.

Der SPD hat Jürgen Kühling sich im Jahr 1967 als persönliche „Antwort“ auf die Erfolge der 1964 in Hannover gegründeten NPD angeschlossen. Im Rahmen der ASJ und darüber hinaus hat er sich aktiv in die Arbeit der SPD eingebracht und etwa auch den Protest gegen die Nachrüstung unterstützt. Diese gesellschaftspolitische Seite seines öffentlichen Engagements manifestierte sich ebenfalls in seiner gewerkschaftlichen Orientierung. So gehörte er der Initiative „Richter und Staatsanwälte in der ÖTV“ an, war 1972 Mitbegründer der bis zum Beginn des neuen Jahrhunderts existierenden Zeitschrift „ÖTV in der Rechtspflege“, dem Vorläufer der Verdi-Neugründung „Verdikt“. In dessen erstem Nachfolgeheft wird diesen Justizjuristen ein „ausgesprochen richteruntypisches Engagement“ attestiert, dem Jürgen Kühling gewiss nicht widersprochen hätte – der üblichen Verleihung eines Bundesverdienstkreuzes anlässlich seiner Entlassung aus dem BVerfG hat er sich entzogen.

Die temporäre Unterbrechung dieses sonst glatten und makelfreien Kletterns durch die deutsche Justiz wegen einer Berufung von 1972 bis 1979 ins niedersächsische Justizministerium verdient eine besondere Aufmerksamkeit aus zweierlei Gründen: zum einen verschaffte sie mir als Kriminalsoziologen den mehr als vierzigjährigen Kontakt zum Juristen Jürgen Kühling. Zum anderen aber und vor allem bot sie ihm die Gelegenheit zu rechts- bzw. justizpolitischem Engagement: meinem Wechsel von der Universität Regensburg zur Universität Hannover im Jahre 1974 bereitete Jürgen Kühling – zusammen mit seinem früh verstorbenen Justizkollegen Peter Düwel – von justizministerieller Seite den Boden. Beide waren mit der Vorbereitung einer zehnjährigen Erprobung einer Reform der Juristenausbildung befasst: die damals gegründete Rechtsfakultät der Universität Hannover wurde als Modell der sogenannten „Einstufigen Juristenausbildung“ gestaltet. Diese sah bekanntlich neben der curricularen Ersetzung bzw. Integration der beiden traditionellen  Ausbildungsabschnitte und Examina in einen einheitlichen rechtswissenschaftlichen Ausbildungsgang auch die personelle Einbeziehung nicht-juristischer Fächer in Lehre und Forschung vor (Soziologie, Ökonomie, Politologie etc.). Allerdings brachte der politische Wechsel in Hannover im Jahre 1976 zur 14-jährigen Regierungszeit der CDU durch ihren Ministerpräsidenten Ernst Albrecht, dem Vater der seit dem 1. Dezember 2019 amtierenden Präsidentin der EU (Ursula von der Leyen) das gerade erst begonnene sozial-liberale Reformmodell sehr schnell auf die Verliererstraße und 1983 die Rückkehr zum traditionellen Zweistufenmodell der Juristenausbildung.

Jürgen Kühling suchte den Weg zurück in die Justiz, wie eingangs bereits geschildert. Seine Hannoveraner Zeit war im Übrigen auch mitgeprägt von der Teilnahme an den rechts-, justiz- und professionspolitischen Reformaktivitäten, die damals von Hannover ausgingen und die mit dem Namen des unvergessenen Werner Holtfort verbunden sind. Bekanntlich verdanken auch der Republikanische Anwaltsverein (RAV) sowie die regionalen Strafverteidigervereinigungen ihre Existenz ganz wesentlich diesem Personenkreis von engagierten Juristen inner- und außerhalb des öffentlichen Dienstes um Werner Holtfort. Jürgen Kühling trug durch seine Mitgliedschaft in der Werner-Holtfort-Stiftung dazu bei, dieses Wirken wach und institutionell präsent zu halten.

Seine professionellen und richterlichen Spuren, die er als Mitglied des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts und als Berichterstatter seines Dezernats – bestehend aus „u.a. Arbeitsrecht (einschließlich der betrieblichen Altersversorgung), das Recht der Arbeitnehmerüberlassung und das Mutterschutzrecht“ –  hinterlassen hat, sind zahlreich. Dieses Profil „seines“ BVerfG-Dezernats mit dem arbeitsrechtlichen Akzent spiegelt auch Jürgen Kühlings gesellschaftspolitische Überzeugung wider und ist Ausdruck seines ausgeprägten Gerechtigkeitssinns. In einer Pressemitteilung des BVerfG anlässlich seines 75. Geburtstags im Jahre 2009 heißt es, dass durch eine Reihe dort beispielhaft genannter Entscheidungen „das Arbeitsrecht neue und richtungweisende Akzente erhalten habe“. Als gleichsam amtliche Stichworte der Entscheidungen, an denen Jürgen Kühling maßgebend mitgewirkt hat, nennt die BVerfG-Mitteilung 11/2001 anlässlich seines Ausscheidens elf solcher „wesentlichen Verfahren“, von denen hier nur die folgenden genannt seien: „Warteschleife, Ruhen von Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst auf Grund des Einigungsvertrages“; „Nachtarbeitsverbot für Frauen“; „Beamte als Streikbrecher“; „Benachteiligung von Frauen bei Einstellungen“; „Presse- und Meinungsfreiheit bei Zeitungsanzeigen (Benetton-Werbung)“; Bau- und Planungsrecht davor im Bundesverwaltungsgericht (von dem auch seine Buchpublikation zum Fachplanungsrecht von 1988 zeugt). Auf diesen diversen Rechtsgebieten hat sich Jürgen Kühling als Richter hervorgetan und unter Juristen auf beiden Seiten des Rechts bekannt gemacht.

Seiten­wechsel und gesell­schafts­po­li­ti­sches Engagement

Es gab für Jürgen Kühling auch ein professionelles Leben nach dem Dienst am Recht in dessen eigenen Werkstätten. Schon gleich nach dem selbstgewählten vorzeitigen Abschied von dem höchstrichterlichen Amt wechselt er die Seiten und assoziiert sich in seinem neu gewählten Lebensmittelpunkt Hamburg dem dortigen Rechtsanwaltsbüro Dr. Bertelsmann und Gäbert und deren Fachanwälten für Arbeitsrecht, dem er nach seinem Ausscheiden in Karlsruhe dreizehn Jahre lang angehörte. In diese Zeit fallen etliche Verfahren vor dem Hamburgischen Verwaltungsgericht, fällt u.a. eine erfolgreiche gerichtliche Massenklage zur Erstreitung der Bezahlung von Mehrarbeit durch den Bereitschaftsdienst von Feuerwehrleuten. Neben seiner forensischen Tätigkeit engagiert er sich in Gutachten für gewerkschaftliche Anliegen und Probleme und streitet in Initiativen für die Ausweitung und Institutionalisierung von gesellschaftlichen Beteiligungsrechten, etwa im Hamburger Verfassungsrecht, wobei er keineswegs immer auf der offiziellen Linie seiner Partei liegt.

Seine rechtliche Kompetenz und Erfahrung bringt Jürgen Kühling auch in zivilgesellschaftlichen Zusammenhängen zur Geltung. In den Jahren 2001 bis 2005 gehört er in zwei Wahlperioden dem Vorstand der Humanistischen Union (HU) an. Zur gleichen Zeit im HU-Vorstand, habe ich ihn als den abwägenden, argumentationsstarken und jederzeit verbindlichen Gesprächspartner und Anreger erlebt, der um die Grenzen des Rechts weiß, aber auch dessen begrenzte Möglichkeiten kennt und sie einzusetzen bereit ist. (Der Selbstgenügsamkeit des Rechts begegnete er gelegentlich mit dem Hinweis auf die von ihm angerichteten „Kollateralschäden“.) Seiner Initiative und Anregung verdankt die Humanistische Union die Einrichtung der sogenannten „Berliner Gespräche über das Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauung“, deren erstes Jürgen Kühling im Jahre 2004 verantwortlich organisiert und als Publikation (mit)betreut hat (Peter Hanau/Jürgen Kühling [Hg.], Selbstbestimmung und Bürgerrechte, Baden-Baden 2004). Die Durchsetzung arbeits- und streikrechtlicher Normen auch für Arbeitnehmer in kirchlichen und semi-kirchlichen Bezügen ist ein literarisch und forensisch häufig vertretenes Anliegen Jürgen Kühlings.

Ebenso war Jürgen Kühling gelegentlich an dem seit 1997 unter wesentlicher Beteiligung der HU von ca. zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegebenen jährlichen „Grundrechte-Report“ beteiligt. Die von Jürgen Kühling mitgestaltete Vorstellung der 2007er Version des Reports an seinem früheren Arbeitsstandort Karlsruhe etwa findet am 21.5.1997 in der „Welt“ ihren Niederschlag in einem Artikel unter der leicht „vergifteten“ Überschrift: „Richter wirft Polizei ‚Sicherheitshysterie‘ vor“. Weiter heißt es in dem Artikel, dass Kühling die Situation polizeilichen Handelns als „insgesamt beunruhigend“ einschätze, von „flagranten Rechtsverletzungen“ und davon gesprochen habe, dass eine polizeiliche Tendenz bestehe, „Freiheitsrechte einem überzogenen Sicherheitsbedürfnis zu opfern“.

Schließlich: Über ein weiteres Feld nachberuflicher Betätigung und ehrenamtlicher Wahrnehmung durch den Verstorbenen vermag ich gleichsam aus erster Hand zu berichten: Erstmalig im Sommersemester 2002, zuletzt im Wintersemester 2013/14 haben Jürgen Kühling und ich insgesamt 13 mal ein gemeinsames Seminar im System des ›coteaching‹ unter dem Thema: „Sicherheit und Freiheit – Staat und Gesellschaft“ für Studenten des bundesweit einzigartigen post-graduierten Hamburger Studiengangs im Fach Kriminologie abgehalten. Diese gern besuchte Lehrveranstaltung bot den Reiz einer Interdisziplinarität, die Jürgen Kühling übrigens bereits in den Gründerjahren der Fakultät, zusammen mit dem Kollegen Hubert Treiber in dessen verwaltungswissenschaftlichen Kursen, kennen gelernt hatte. Dieses Seminar erlaubte die Kontrastierung des „law in the books“, für das Jürgen Kühling das Wort hatte, mit dem „law in action“, dem ich zur Geltung verhalf. Unter dem genannten Generalthema wurden jeweils konkrete Themen und Bereiche erörtert, teils allgemeiner (Sicherheit und Angst, Grenzen staatlichen Strafens, Feindstrafrecht, „punitive turn“), teils konkreter Art (Drogenkriminalität, Freiheitsentziehung und Strafvollzug). Dabei bestand der Reiz für die beiden Lehrenden ebenso wie für die Studierenden in der durchaus kontrovers und selbstbewusst ausgetragenen Gegenüberstellung rechtswissenschaftlich-normativer und kriminologisch-empirisch-theoretischer Positionen.

Es bleibt für mich als Verfasser dieses Nachrufs für Jürgen Kühling die Erinnerung an eine Reihe von sommerlichen Wochenendveranstaltungen auf Kühlings Haus und Grundstück im Heidedorf Dorfmark, seit 1974 eine Stadtteil von Fallingbostel, festzuhalten. Dieses Fest fand auch in seiner Zeit als Bundesverfassungsrichter statt und versammelte Freunde und Bekannte aus Hannover ebenso wie Kollegen aus Karlsruhe, die ihrerseits eine Tanzkapelle beisteuerten und stundenlang auf einem provisorischen Tanzboden im Freien unter Bäumen zum Tanz aufspielten. Am frühen Samstagnachmittag tröpfelten die Gäste aus allen Richtungen der Bundesrepublik ein, wurden mit Kaffee, Kuchen und festem Abendbrot und den nötigen Getränken versorgt, verschwanden zum Teil erst nach Mitternacht im Haus und nahen Hotels, um sich am kommenden Sonntag nach einem ausgedehnten Spaziergang durch Feld und Wald bis zum kleinen Fluss Böhme die Füße zu vertreten und dann wieder die Fahrt in ihr eigenes Zuhause anzutreten.

Diese Gelegenheit der unmittelbaren und unverstellten Begegnung mit Jürgen Kühling hat ihn mir auch als engagierten und bewunderten Pädagogen und Vermittler sowie als begeisterten Gesellschafter erschlossen.

Prof. Dr. Fritz Sack

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