Themen / Bioethik / Patientenverfügung / Fragen & Antworten

Besteht nicht grund­sätz­lich die Gefahr, dass ich im „gesunden“ Zustand Entschei­dungen treffe, die ich im Falle einer Erkrankung ganz anders treffen würde? Sollte mich der Staat nicht vor solchen unver­nünf­tigen Entschei­dungen bewahren?

21. Januar 2009

Um diese hypothetische Gefahr auszuschließen, müsste man im Umkehrschluss einem Kranken immer eine Willensänderung unterstellen. Grundsätzlich gilt, wenn jemand seine Meinung geändert hat, kann jederzeit der Patientenverfügung widersprochen werden.

Auch wenn aus Sicht Dritter eine Entscheidung unvernünftig ist, darf es keine staatliche Bevormundung des Einzelnen geben – alles andere würde in einer paternalistischen Gesellschaft enden. Das Recht auf Selbstbestimmung umfasst auch Entscheidungen von Patienten, die aus objektiver, medizinischer Sicht möglicherweise unvernünftig sind. Falls ein Mensch versucht durch das Ausschlagen einer wahrscheinlich erfolgreichen Behandlung vom Leben zum Tode zu kommen, hat die Gesellschaft kein Recht, jemanden zur Therapie zu zwingen. Das Recht, eine medizinische Behandlung abzulehnen, hat jeder Bürger. Dieses Selbstbestimmungsrecht muss der Bundestag auch dann schützen, wenn ein Patient sich in einer aktuellen Situation nicht mehr äußern kann.

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