Soll sich der Staat überhaupt in so private Dinge wie die Entscheidung über Leben und Tod einbringen? Bedeutet ein Gesetz über Patientenverfügungen nicht eine staatliche Bevormundung?
Eine gesetzliche Regelung über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen bevormundet niemanden: Es kann und darf niemand dazu verpflichtet werden, eine solche Verfügung gegen seinen Willen abzugeben.
Wer in einer Patientenverfügung Risiken sieht; wer nicht weiß, ob er sich im Ernstfall gegen eine Behandlung entscheiden würde – der gibt einfach keine Patientenverfügung ab! Im Übrigen: Nach Recht und Gesetz kann jederzeit der Patientenverfügung widersprochen werden. Niemand ist sein Leben lang an einer einmal verfassten Verfügung gebunden.