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Soll sich der Staat überhaupt in so private Dinge wie die Entschei­dung über Leben und Tod einbringen? Bedeutet ein Gesetz über Patien­ten­ver­fü­gungen nicht eine staatliche Bevor­mun­dung?

21. Januar 2009

Eine gesetzliche Regelung über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen bevormundet niemanden: Es kann und darf niemand dazu verpflichtet werden, eine solche Verfügung gegen seinen Willen abzugeben.

 Wer in einer Patientenverfügung Risiken sieht; wer nicht weiß, ob er sich im Ernstfall gegen eine Behandlung entscheiden würde – der gibt einfach keine Patientenverfügung ab! Im Übrigen: Nach Recht und Gesetz kann jederzeit der Patientenverfügung widersprochen werden. Niemand ist sein Leben lang an einer einmal verfassten Verfügung gebunden. 

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